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Luzern: Keine strukturierte vertrauliche Spurensicherung, Postulat erheblich erklärt

Das Postulat 82 (eingereicht am 22. Mai 2025 namens der Fraktionen Mitte, SP/JUSO und GRÜNE/JG) hält fest, dass im Kanton Luzern keine strukturierte Möglichkeit besteht, bei häuslicher oder sexueller Gewalt eine vertrauliche Spurensicherung unabhängig von einer polizeilichen Anzeige durchführen zu lassen. Der Stadtrat verweist in seiner Stellungnahme vom 10. September 2025 (StB 668) auf den kantonalen Massnahmenplan «Häusliche Gewalt»: Der Kanton skizziere eine Lösung, die sich an den Angeboten in Bern, Graubünden und Zürich orientiert. Rechtsmedizinische Leistungen, die nicht durch das KVG gedeckt sind, sollen künftig über die Opferhilfe finanziert werden; dafür braucht es eine Revision des Opferhilfegesetzes, deren Inkrafttreten der Bundesrat noch nicht terminiert hat. Der Stadtrat beantragte teilweise Erheblicherklärung und wollte keine eigenen Prüfungen neben den kantonalen Arbeiten. Der Grosse Stadtrat erklärte das Postulat am 27. November 2025 entgegen diesem Antrag vollständig erheblich. Für diesen Fall rechnete der Stadtrat mit Abklärungskosten von rund 50 000 Franken.

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
Senad Sakic-FangerPostulantMitglied Grosser Stadtrat LuzernMitte
Diel Schmid MeyerPostulant/inMitglied Grosser Stadtrat LuzernMitte
Zoé StehlinPostulantinMitglied Grosser Stadtrat LuzernSP
Selina FreyPostulantinMitglied Grosser Stadtrat LuzernGRÜNE/JG
Marco MüllerPostulantMitglied Grosser Stadtrat LuzernGRÜNE/JG
Stadtrat LuzernBehördeExekutive, Stellungnahme StB 668

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Zeigt die kantonale Ungleichheit: In Luzern hängt die Spurensicherung faktisch an der Anzeige, während Zürich, Genf, Graubünden und Neuenburg Modelle ohne Anzeige kennen. Für K.O.-Fälle verschärft das den Zeitdruck des Nachweisfensters (eigene Einordnung, nicht Gegenstand der Quelle).

Verbindungen

Die Stellungnahme verweist auf den aufsuchenden Dienst Forensic Nurses des Kantons Zürich (seit Frühling 2024, im ersten Jahr rund 200 Spurensicherungen), auf das Angebot im Kanton Bern sowie auf das vom Luzerner Kantonsrat erheblich erklärte Postulat 739 (Setz Isenegger) zu einem Zentrum für medizinische Erstversorgung.

Zusammenhänge

Berner Modell als Referenz für Basel, Uri und Luzern

belegt, Vorbild und Übernahme

Auf das Berner Modell stützen sich der Basler Anzug Nussbaumer, der Bericht des Regierungsrats BS mit Erfahrungswerten des IRM Bern, die Antwort aus Uri und das Luzerner Postulat. Dass Basel Proben lagert, aber nicht analysiert, ergibt sich aus derselben Regierungsantwort.

Weitere Einträge: BS 22.5256 Anzug Nussbaumer: «Berner Modell» für die Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt, Bern: Berner Modell, rechtsmedizinische Spurensicherung ohne Anzeige, Basel-Stadt: Toxikologische Proben ohne Anzeige werden gelagert, nicht analysiert, Uri: Regierungsrat befürwortet Spurensicherung ohne Anzeige, IRM-Box des USZ als Modell

Zürcher Forensic Nurses als Referenzmodell

belegt, Vorbild und Folgegeschäft

Auf den ADFN beziehen sich mehrere Einträge: die Antwort des Regierungsrats (RRB 615/2025), die Stellungnahme des Stadtrats Luzern und die Fristerstreckung für die Motion Rigoni. Diese Fristerstreckung beantragte der Regierungsrat ausdrücklich mit Hinweis auf das Pilotprojekt.

Weitere Einträge: Zürich: Aufsuchender Dienst Forensic Nurses (ADFN), Spurensicherung ohne Anzeige, ZH Anfrage 86/2025 Abou Shoak: Was tut der Kanton Zürich gegen chemische Unterwerfung? Antwort mit Haaranalysen 2020 bis 2025, ZH Motion 323/2021 Rigoni: Einrichtung von Krisenzentren für Opfer sexueller Gewalt

Spurensicherung ohne Anzeige: Flickenteppich, Kosten, Bundesrevision hängig

Muster über die Jahre

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Quellen

  1. Stellungnahme zum Postulat 82: Prüfung eines ergänzenden Modells zur vertraulichen Spurensicherung bei häuslicher und sexueller Gewalt in der Stadt LuzernStadtrat Luzern, 2025-09-10

Eintrag 2025-09-10_luzern-keine-strukturierte-vertrauliche-spurensicherung-postulat-erheblich-erkla. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.