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Uri: Regierungsrat befürwortet Spurensicherung ohne Anzeige, IRM-Box des USZ als Modell

Antwort des Urner Regierungsrats auf die Interpellation «Professionelle Hilfe bei sexualisierter Gewalt» von Landrätin Chiara Gisler (eingereicht am 19. April 2023, mitunterzeichnet von Eveline Lüönd und Miriam Christen). Der Regierungsrat teilt die Ansicht, dass der Verzicht auf eine Anzeigepflicht den Zugang zu medizinischer Versorgung und Spurensicherung erleichtert. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre werden heute ans Kinderspital Zürich überwiesen. Ab 16 Jahren erfolgen Behandlung und Spurensicherung im Kantonsspital Uri (KSU), in bestimmten Fällen mit Beizug des Instituts für Rechtsmedizin (IRM) der Universität Zürich. Wegen personeller Engpässe am IRM müssen Opfer teilweise nach Zürich gebracht werden. Als Modell nennt der Regierungsrat das Universitätsspital Zürich: Es sichert Spuren ohne Anzeige mit einer vom IRM entwickelten Untersuchungsbox und stellt sie dem IRM zur Aufbewahrung zu. Am KSU ist die Box bereits im Einsatz, heute aber nur mit anwesender Polizei. Offen ist, wer die Leistungen des KSU bezahlt, da KVG und UVG sie nicht übernehmen. Für die Umsetzung muss das Gesundheitsgesetz angepasst werden, insbesondere die Meldepflicht bei Opfern unter 18 Jahren. Von 2020 bis 2022 gab es 16 Sexualdelikte, bei denen das Berner Modell anwendbar gewesen wäre. Der Regierungsrat fordert ein schweizweit einheitliches Vorgehen bei Betreuung, Spurensicherung und Anzeigemöglichkeiten und ist bereit, die Anliegen vertieft zu prüfen.

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
Chiara GislerInterpellantinLandrätin Uri

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Die Antwort belegt, wie stark ein kleiner Kanton vom IRM Zürich abhängt, und zeigt, dass die Kosten der Spurensicherung ohne Anzeige ungeregelt sind.

Verbindungen

Querverweis: Die Forderung nach einer einheitlichen Lösung deckt sich mit der Kritik in Luzern und Basel-Stadt (in den dortigen Einträgen belegt, nicht in dieser Quelle).

Zusammenhänge

Berner Modell als Referenz für Basel, Uri und Luzern

belegt, Vorbild und Übernahme

Auf das Berner Modell stützen sich der Basler Anzug Nussbaumer, der Bericht des Regierungsrats BS mit Erfahrungswerten des IRM Bern, die Antwort aus Uri und das Luzerner Postulat. Dass Basel Proben lagert, aber nicht analysiert, ergibt sich aus derselben Regierungsantwort.

Weitere Einträge: BS 22.5256 Anzug Nussbaumer: «Berner Modell» für die Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt, Bern: Berner Modell, rechtsmedizinische Spurensicherung ohne Anzeige, Basel-Stadt: Toxikologische Proben ohne Anzeige werden gelagert, nicht analysiert, Luzern: Keine strukturierte vertrauliche Spurensicherung, Postulat erheblich erklärt

Spurensicherung ohne Anzeige: Flickenteppich, Kosten, Bundesrevision hängig

Muster über die Jahre

Zum Muster

Quellen

  1. Interpellation Chiara Gisler, Altdorf, zu Professionelle Hilfe bei sexualisierter Gewalt; Antwort des RegierungsratsRegierungsrat Kanton Uri, 2023-10-31

Eintrag 2023-10-31_uri-regierungsrat-befurwortet-spurensicherung-ohne-anzeige-irm-box-des-usz-als-m. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.