Urteile
Blutanalyse-Fenster verpasst, Haaranalyse ohne Zeitbezug: Einstellung bestätigt
Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich stellte am 1. Februar 2023 ein Verfahren wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung und Schändung (Art. 189, 190, 191 StGB) ein. Die Beschwerdeführerin vermutete K.O.-Tropfen oder Betäubungsmittel und beantragte die Analyse der am 4. Dezember 2022 entnommenen Blut- und Haarproben. Nach ihrer Darstellung ging auch die Kantonspolizei von einer Verabreichung aus. Das Gericht bestätigte diese Angabe nicht. Die Staatsanwaltschaft hielt eine Blutanalyse für nicht mehr sinnvoll, weil das Zeitfenster verpasst sei. Mit einer Haaranalyse lasse sich der Zeitpunkt einer Einnahme nicht bestimmen. Der Beschuldigte machte Einvernehmlichkeit geltend. Das Obergericht Zürich wies die Beschwerde ab. Müdigkeit und Unwohlsein seien erst deutlich nach den Handlungen aufgetreten, eine Widerstandsunfähigkeit sei nicht erstellt.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| nicht genannt | Beschwerdeführerin | Privatklägerin | |
| nicht genannt | Beschwerdegegner | Beschuldigter | |
| nicht genannt | Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich | Untersuchungsbehörde |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Ein Beispiel dafür, dass ein Beweisantrag auf Haaranalyse als nicht zielführend abgelehnt wird, wenn sich kein Bezug zum Tatzeitpunkt herstellen lässt. Der verpasste Zeitpunkt für die Blutanalyse wurde der Beschwerdeführerin entgegengehalten.
Zusammenhänge
Die Haaranalyse verlängert den Nachweis, beweist aber keinen Zeitpunkt
Muster über die Jahre
Quellen
- Obergericht ZH UE230043 vom 19. Oktober 2023opencaselaw (Obergericht ZH), 2023-10-19
Eintrag 2023-10-19_blutanalyse-fenster-verpasst-haaranalyse-ohne-zeitbezug-einstellung-bestatigt. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.