Berichte
Basel-Stadt: Toxikologische Proben ohne Anzeige werden gelagert, nicht analysiert
Der Regierungsrat Basel-Stadt berichtet gemeinsam zu den Anzügen Melanie Nussbaumer («Berner Modell für die Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt») und Barbara Heer («Begleitdienst im Spital für Betroffene sexualisierter Gewalt»). Bei forensisch-klinischen Untersuchungen nach sexualisierter Gewalt werden je nach Fall Abstriche für DNA-Untersuchungen sowie Blut- und Urinproben für forensisch-toxikologische Analysen gesichert und mindestens ein Jahr im IRM aufbewahrt. Eine Verlängerung auf fünf Jahre will der Regierungsrat prüfen. Für toxikologische Proben sei eine lange Lagerung auch bei sachgerechter Aufbewahrung nicht verlässlich: Substanzen bauen sich auch im Probengefäss ab, bereits innerhalb eines Jahres können relevante Veränderungen der Resultate auftreten. Blut und Urin werden derzeit nur im Auftrag der Staatsanwaltschaft analysiert, in erster Linie wegen der Kostendeckung. Die Analysen kosten mindestens 2'000 Franken pro Fall. Ohne Anzeige müsste das IRM zudem mit den Betroffenen klären, ob sie eine Analyse wünschen; das ist in der Akutsituation in der Regel nicht möglich. Die Finanzierung von Analysen ohne Anzeige ist nicht geregelt. Eine zeitnahe standardisierte Analyse von Blut und Urin auch ohne Anzeige bezeichnet der Regierungsrat als zielführend; geprüft wird eine Abrechnung über die Opferhilfe.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| Melanie Nussbaumer | Anzugstellerin | Grossrätin Basel-Stadt (bei Einreichung 2022) | |
| Barbara Heer | Anzugstellerin | Grossrätin Basel-Stadt (bei Einreichung 2022) | |
| Regierungsrat Basel-Stadt | Berichterstatter | Kantonsregierung |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Diese Lücke ist für K.O.-Fälle zentral (eigene Einordnung; der Bericht nennt K.O.-Mittel nicht ausdrücklich). Wer ohne Anzeige Proben sichern lässt, riskiert, dass sie bei einer späteren Anzeige toxikologisch nicht mehr aussagekräftig sind. Die Aussage zur Probenstabilität stammt von der Behörde selbst und trifft sinngemäss auf jedes Modell zu, das toxikologische Proben lagert, statt sie zeitnah zu analysieren.
Verbindungen
Querverweis: Vergleich mit der Waadtländer Praxis, nach der eine Analyse ohne Anzeige auf ärztliche Anordnung möglich ist (Beleg im eigenen Eintrag, nicht in dieser Quelle).
Zusammenhänge
Berner Modell als Referenz für Basel, Uri und Luzern
belegt, Vorbild und Übernahme
Auf das Berner Modell stützen sich der Basler Anzug Nussbaumer, der Bericht des Regierungsrats BS mit Erfahrungswerten des IRM Bern, die Antwort aus Uri und das Luzerner Postulat. Dass Basel Proben lagert, aber nicht analysiert, ergibt sich aus derselben Regierungsantwort.
Weitere Einträge: BS 22.5256 Anzug Nussbaumer: «Berner Modell» für die Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt, Bern: Berner Modell, rechtsmedizinische Spurensicherung ohne Anzeige, Uri: Regierungsrat befürwortet Spurensicherung ohne Anzeige, IRM-Box des USZ als Modell, Luzern: Keine strukturierte vertrauliche Spurensicherung, Postulat erheblich erklärt
Spurensicherung ohne Anzeige: Flickenteppich, Kosten, Bundesrevision hängig
Muster über die Jahre
Quellen
- Anzug Melanie Nussbaumer und Konsorten betreffend «Berner Modell für die Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt» und Anzug Barbara Heer und Konsorten betreffend «Begleitdienst im Spital für Betroffene sexualisierter Gewalt» (22.5256.02, 22.5257.02)Regierungsrat Basel-Stadt, 2024-09-10
Eintrag 2024-09-10_basel-stadt-toxikologische-proben-ohne-anzeige-werden-gelagert-nicht-analysiert. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.