Berichte
Bern: Berner Modell, rechtsmedizinische Spurensicherung ohne Anzeige
Das Berner Modell für die Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt sieht laut dem Basler Anzug Nussbaumer (22.5256.01, 2022) vor, dass Frauen ausschliesslich von Frauen untersucht werden. Betroffene können forensische Befunde vertraulich und ohne Anzeigepflicht erheben lassen. Die beteiligten Stellen arbeiten institutionalisiert zusammen. Laut Anzug bewahrt der Kanton Bern die Spuren 15 Jahre auf. Der Regierungsrat Basel-Stadt (RRB vom 10. September 2024) stützt sich auf Erfahrungswerte des Instituts für Rechtsmedizin Bern. Dieses bewahrt Proben seit längerem 15 Jahre auf. Danach erfolgen Anzeigen überwiegend im ersten Jahr nach dem Vorfall, seltener nach zwei bis fünf Jahren, sehr sporadisch nach fünf bis zehn Jahren und nie nach zehn Jahren. Watson (22. Juli 2026) beschreibt das Zentrum für sexuelle Gesundheit der Insel Gruppe. Es ist seit 1986 Anlaufstelle, kostenlos, untersteht der Schweigepflicht und arbeitet im Auftrag des Kantons. Betroffene sollen sich möglichst innert 72 Stunden melden. GHB ist etwa 6 bis 8 Stunden im Blut und etwa 12 Stunden im Urin nachweisbar. Laut Regierungsrat Bern (RRB 134/2026 vom 11. Februar 2026) gingen bei der Kantonspolizei Bern seit 2022 zwölf Meldungen ein, die einen Verdacht auf Verabreichung chemischer Substanzen mit anschliessendem Sexualdelikt betrafen. In neun Fällen folgte eine Anzeige. Werden Opfer sexualisierter Gewalt in Begleitung der Polizei ins Inselspital gebracht, entnimmt das Spital umgehend Blut- und Urinproben. Das Thema wird regelmässig in den Sitzungen des Berner Modells behandelt.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Die Aufbewahrungsdauer von 15 Jahren und die Erfahrungswerte des IRM Bern stammen aus Basler Parlamentsdokumenten. Eine Berner Primärquelle dazu liegt nicht vor. Die Antwort des Berner Regierungsrats bestätigt, dass das Berner Modell besteht und Proben sofort entnommen werden. Die zwölf Meldungen sind Verdachtsmeldungen und keine bestätigten Straftaten. Der Regierungsrat hält fest, dass sich die Verbreitung schwer einschätzen lässt.
Verbindungen
Vorbild für Anzüge in Basel-Stadt, Interpellation Uri und Postulat Stadt Luzern. Interpellation 251-2025 im Grossen Rat Bern zur chemischen Unterwerfung.
Zusammenhänge
Berner Modell als Referenz für Basel, Uri und Luzern
belegt, Vorbild und Übernahme
Auf das Berner Modell stützen sich der Basler Anzug Nussbaumer, der Bericht des Regierungsrats BS mit Erfahrungswerten des IRM Bern, die Antwort aus Uri und das Luzerner Postulat. Dass Basel Proben lagert, aber nicht analysiert, ergibt sich aus derselben Regierungsantwort.
Weitere Einträge: BS 22.5256 Anzug Nussbaumer: «Berner Modell» für die Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt, Basel-Stadt: Toxikologische Proben ohne Anzeige werden gelagert, nicht analysiert, Uri: Regierungsrat befürwortet Spurensicherung ohne Anzeige, IRM-Box des USZ als Modell, Luzern: Keine strukturierte vertrauliche Spurensicherung, Postulat erheblich erklärt
Spurensicherung ohne Anzeige: Flickenteppich, Kosten, Bundesrevision hängig
Muster über die Jahre
Quellen
- Schreiben zum Anzug Melanie Nussbaumer und Konsorten betreffend «Berner Modell für die Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt»Regierungsrat Basel-Stadt, 2024-09-10
- Anzug betreffend «Berner Modell für die Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt» (22.5256.01)Grosser Rat Basel-Stadt, 2022
- Nicht waschen, Kleider anbehalten und in den Notfallwatson, 2026-07-22
- Antwort auf Interpellation 251-2025 «Was tut der Kanton Bern gegen chemische Unterwerfung?» (2025.GRPARL.522)Regierungsrat Kanton Bern, 2026-02-11
Eintrag 2024-09-10_bern-berner-modell-rechtsmedizinische-spurensicherung-ohne-anzeige. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.