K.O.-Tropfen in der SchweizDas journalistische Gewissen

Urteile

Deutschland: BGH, K.O.-Tropfen sind kein «gefährliches Werkzeug»

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschied mit Beschluss vom 8.10.2024 (Az. 5 StR 382/24), dass das heimliche Einträufeln von K.O.-Tropfen mit einer Pipette nicht den Qualifikationstatbestand des «gefährlichen Werkzeugs» nach § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB erfüllt. Flüssigkeiten seien nach dem Wortlaut keine Gegenstände. Die Pipette diene nur als Dosierhilfe, die schädliche Wirkung gehe erst vom Konsum aus. Das LG Dresden hatte die Tropfen noch mit einem Holzknüppel verglichen. Folge: Die Mindeststrafe von fünf Jahren nach Abs. 8 entfällt. Anwendbar bleibt die Qualifikation nach § 177 Abs. 7 StGB mit mindestens drei Jahren. Der BGH verwies zudem auf andere Tatbestände und die Strafzumessung.

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Der Entscheid zeigt eine dogmatische Lücke, die nach eigener Einschätzung auch in der Schweiz besteht (nicht durch die Quellen belegt, am Gesetzestext zu prüfen). Das StGB kennt keine Qualifikation für die Tatbegehung mittels Betäubung bei Vergewaltigung. Art. 191 StGB erfasst den Zustand der Widerstandsunfähigkeit, nicht das gezielte Herbeiführen. Eine Schweizer Medienrezeption des BGH-Entscheids liess sich nicht belegen.

Verbindungen

Auslöser der deutschen Gesetzesinitiativen: Entschliessungsantrag Berlin (BR-Drs. 28/25) und Gesetzesantrag Nordrhein-Westfalen (BR-Drs. 128/25), am 23.5.2025 vom Bundesrat zur Einbringung in den Bundestag beschlossen. Kabinettsentwurf des Bundesjustizministeriums vom 13.5.2026 mit «Mitteln» als Qualifikationsmerkmal und mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Zusammenhänge

Deutschland: BGH-Beschluss führt zum Gesetzentwurf

belegt, Urteil führt zu Gesetzesrevision

Nach BGH 5 StR 382/24 sind K.O.-Tropfen kein gefährliches Werkzeug. Darauf folgten die Initiativen aus Berlin und Nordrhein-Westfalen und der Regierungsentwurf vom 13.5.2026, der eine Mindeststrafe von fünf Jahren vorsieht. Beide Einträge verweisen aufeinander.

Weitere Einträge: Deutschland: Gesetzentwurf, K.O.-Tropfen sollen wie Waffe gelten (Mindeststrafe fünf Jahre)

Quellen

  1. https://hrr-strafrecht.de/hrr/5/24/5-382-24.pdfHRRS (Volltext BGH 5 StR 382/24), 2024-10-08
  2. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/kabinett-beschliesst-strafverschaerfung-ko-tropfen-krtik-dav-brakLegal Tribune Online, 2026-05-13
  3. Die Entscheidung des BGH zu den K.O.-Tropfen und die prompte Reaktion der KriminalpolitikKriPoZ, 2025-06-02

Eintrag 2024-10-08_deutschland-bgh-k-o-tropfen-sind-kein-gefahrliches-werkzeug. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.