Politik
Deutschland: Gesetzentwurf, K.O.-Tropfen sollen wie Waffe gelten (Mindeststrafe fünf Jahre)
Der BGH entschied am 8.10.2024 (5 StR 382/24), dass heimlich verabreichte K.O.-Tropfen kein «gefährliches Werkzeug» im Sinne von § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB sind. Darauf folgten ein Entschliessungsantrag Berlins (BR-Drs. 28/25) und ein Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen (BR-Drs. 128/25). Diesen beschloss der Bundesrat am 23.5.2025 zur Einbringung in den Bundestag (BT-Drs. 21/551). Am 13.5.2026 billigte das Bundeskabinett einen Entwurf von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). Danach sollen in § 177 Abs. 8 Nr. 1 und § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen auch gefährliche «Mittel» genannt werden. Wer K.O.-Tropfen bei Vergewaltigung oder Raub einsetzt, soll mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe erhalten (BT-Drs. 21/7560). Der Bundesrat schlug stattdessen «Gift oder andere gesundheitsschädliche Stoffe» vor, eingesetzt «zur Ausführung der Tat», weil er Probleme beim Merkmal «bei der Tat» sah. Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Deutscher Anwaltverein (DAV) sehen keine Regelungslücke. Die BRAK verweist auf fehlende gesicherte empirische Erkenntnisse. Die 1. Lesung im Bundestag fand am 23.9.2026 statt, die Anhörung im Rechtsausschuss am 5.10.2026.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| Stefanie Hubig | Entwurfsverantwortliche | Bundesjustizministerin | SPD |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Das naheliegendste Vorbild für eine Schweizer Qualifikation (Strafschärfung bei Tatbegehung mittels Betäubung). Die Kritik der Anwaltschaft (fehlende Empirie) trifft die Schweiz noch stärker, weil hier gar keine gesonderten Daten existieren. Eine Schweizer Medienrezeption liess sich nicht belegen.
Verbindungen
Folgt auf BGH 5 StR 382/24.
Zusammenhänge
Deutschland: BGH-Beschluss führt zum Gesetzentwurf
belegt, Urteil führt zu Gesetzesrevision
Nach BGH 5 StR 382/24 sind K.O.-Tropfen kein gefährliches Werkzeug. Darauf folgten die Initiativen aus Berlin und Nordrhein-Westfalen und der Regierungsentwurf vom 13.5.2026, der eine Mindeststrafe von fünf Jahren vorsieht. Beide Einträge verweisen aufeinander.
Weitere Einträge: Deutschland: BGH, K.O.-Tropfen sind kein «gefährliches Werkzeug»
Politik reagiert auf Einzelfälle, der Bundesrat hält das geltende Recht für ausreichend
Muster über die Jahre
Quellen
- Kabinett beschliesst StrafverschärfungLegal Tribune Online, 2026-05-13
- Härtere Strafen für Einsatz von K.o.-Tropfenbeck-aktuell, 2026-08-14
- Nordrhein-Westfalen setzt Zeichen im Kampf gegen K.O.-TropfenLand NRW, 2025-05-23
- Einsatz psychotroper Substanzen zur Ermöglichung einer Sexualstraftat: GesetzentwürfeKriPoz (Kriminalpolitische Zeitschrift)
Eintrag 2026-05-13_deutschland-gesetzentwurf-k-o-tropfen-sollen-wie-waffe-gelten-mindeststrafe-funf. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.