K.O.-Tropfen in der SchweizDas journalistische Gewissen

Urteile

Basel-Stadt 2018: Freispruch nach Clubabend, Untersuchung erst am nächsten Abend

Vor dem Strafgericht Basel-Stadt stand ein 25-jähriger Mann, der eine Frau nach einem Clubabend in betäubtem Zustand sexuell missbraucht und ausgenutzt haben soll. Das Gericht sprach ihn frei. Laut Bericht der bz Basel stützte sich der Freispruch auf Widersprüche in den Aussagen der Frau und auf Videoaufnahmen. Die medizinische Untersuchung der Frau fand laut Artikel am nächsten Abend gegen 17 Uhr statt; K.O.-Tropfen wären zu diesem Zeitpunkt laut Artikel ohnehin nicht mehr nachweisbar gewesen. Das Gericht hielt fest, eine Falschbeschuldigung sei «nicht völlig auszuschliessen». Das Urteil war bei Publikation nicht rechtskräftig.

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
nicht genanntBeschuldigter25-jähriger Mann (erstinstanzlich freigesprochen)
nicht genanntPrivatklägerinnicht namentlich genannt

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Die Schlagzeile macht den fehlenden Laborbefund zur Begründung des Freispruchs, obwohl der Artikel selbst festhält, dass die Probe für einen Nachweis zu spät entnommen wurde und das Gericht mit Widersprüchen und Videoaufnahmen argumentierte. Der Lead nennt die Frau «das angebliche Opfer».

Quellen

  1. Keine Spur von K.o.-Tropfen: Angeklagter wird freigesprochenbz Basel, 2018-02-05

Eintrag 2018-02-05_basel-stadt-2018-freispruch-nach-clubabend-untersuchung-erst-am-nachsten-abend. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.