Chronik
2020
11 Einträge aus dem Jahr 2020.
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8. Januar 2020AG
UrteileSchlafmittel ins Wasserglas der Ehefrau: versuchte Tötung, gescheiterte GBL-Bestellung als Indiz
rechtskräftig: Beschwerde vom Bundesgericht am 8. Januar 2020 abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde;...
Das Bezirksgericht Rheinfelden sprach einen Mann am 20. April 2017 frei. Das Obergericht Aargau verurteilte ihn am 21. Januar 2019 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu 8 Jahren Freiheitsstrafe. Laut den Feststellungen des Obergerichts versetzte er in der Nacht vom 27. auf den 28. Januar 2015 das Wasserglas seiner Ehefrau mit Trimipramin. Danach versuchte er, sie mit einem Kissen und den Händen zu ersticken. Die Frau täuschte das Trinken nur vor und füllte das Wasser in zwei Fläschchen ab. Der Mann brach die Tat ab, nachdem sie ihn auf etwas hingewiesen hatte, das bei ihrem Anwalt hinterlegt sei. Als Indizien dienten unter anderem eine Audioaufnahme der Tatnacht und ein später gefundenes Fläschchen, dessen Grösse und Trimipraminkonzentration mit zwei der Ehefrau verschriebenen Medikamenten übereinstimmten. Weitere Indizien waren Internetrecherchen des Mannes zur Dosierung und ein gescheiterter Versuch, K.O.-Tropfen bzw. GBL zu bestellen. Das Bundesgericht verneinte Willkür bei der Beweiswürdigung und wies die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat.
Quellen: opencaselaw (Bundesgericht)
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9. Januar 2020BE
UrteileVerdacht auf K.O.-Tropfen, Freispruch bestätigt: Widerstandsunfähigkeit für Beschuldigten nicht erkennbar
Freispruch von Schändung, eventualiter Vergewaltigung, zweitinstanzlich bestätigt (Berufung von...
Die Privatklägerin hatte nach dem Konsum eines Getränks in einem Lokal im September 2016 in Bern eine Erinnerungslücke bis zum Aufwachen am nächsten Morgen. Sie und ihre Begleiterin vermuteten danach, dass ihnen etwas ins Getränk gegeben worden war. Das Obergericht Bern hielt fest, einiges deute auf K.O.-Tropfen oder eine enthemmende Substanz hin, liess dies aber offen. Die Privatklägerin sagte selbst, sie könne nicht sagen, ob die Tropfen von den Beschuldigten stammten. Das Obergericht bestätigte den erstinstanzlichen Freispruch vom Vorwurf der Schändung, eventualiter Vergewaltigung: Eine Widerstandsunfähigkeit sei nicht erstellt, eine blosse Herabsetzung der Hemmschwelle genüge nicht. Selbst bei vollständig aufgehobener Widerstandsfähigkeit wäre dies für den Beschuldigten nicht erkennbar gewesen, unter anderem wegen der aktiven Mitwirkung der Privatklägerin, der kurzen Bekanntschaft und weil er von einer Substanz nichts wusste. Die Genugtuungsforderung von CHF 6'000 wegen Schändung wurde abgewiesen; bestätigt wurde eine Genugtuung von CHF 1'000 für eine Videoaufnahme.
Quellen: opencaselaw (Obergericht BE)
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20. Januar 2020VD
UrteileBundesgericht bestätigt zwölf Jahre Freiheitsstrafe in Waadtländer Fall von Vergewaltigung unter Betäubung
Rechtskräftig: Das Bundesgericht wies die Beschwerde am 20. Januar 2020 ab, die Freiheitsstrafe von zwölf...
Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Verurteilten gegen das Urteil der Cour d'appel pénale des Kantonsgerichts Waadt vom 24. Juli 2019 ab (BGer 6B_1127/2019 vom 20. Januar 2020). Die Erstinstanz war das Tribunal criminel de l'arrondissement de l'Est vaudois (19. März 2019). Verurteilt wurde der Mann wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung, teils mit dem Erschwerungsgrund der Grausamkeit (Art. 189 Abs. 3 und Art. 190 Abs. 3 StGB). Laut Le Matin hatte er 2005 an zwei Abenden eine Nachbarin betäubt und missbraucht. 2014 bis 2015 verabreichte er seiner Ehefrau und seiner 13- bis 14-jährigen Tochter Schlafmittel. Die Tochter betäubte er zusätzlich mit einem in Äther getränkten Tampon. Vor Bundesgericht rügte er die Datierung der Taten an der Nachbarin (Verjährung), die Qualifikation als grausam und das Strafmass. Alle Rügen wurden abgewiesen. Die Vorinstanz hatte eine Strafe von 17 Jahren errechnet und es bei zwölf Jahren belassen. Das Bundesgericht begründet dies mit dem Verschlechterungsverbot, Le Matin mit entlastenden Umständen.
Quellen: Le Matin, opencaselaw (BGer-Entscheid)
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9. April 2020CH
PresseratPresserat 16/2020: Nichteintreten im Streit um Leserkommentar zum Medienwoche-Text «Ringier darf eigene Titel löschen»
Presserat: Nichteintreten (Stellungnahme 16/2020 vom 9.4.2020); keine Verletzung festgestellt, materielle...
René Zeyer veröffentlichte am 18.4.2019 in der «Medienwoche» den Artikel «Ringier darf eigene Titel löschen» zur Löschung von Ringier-Titeln aus der SMD. Am selben Tag kritisierte ihn Max Trossmann, Vizepräsident des Presserats, in einem Leserkommentar und sprach ihm als Autor die Glaubwürdigkeit ab. Zeyer rügte Verstösse gegen Ziffer 7 der «Erklärung» und Richtlinie 3.8. Der Presserat trat nicht auf die Beschwerde ein. Für Leserkommentare ist das publizierende Medium verantwortlich, die Beschwerde richtete sich aber gegen den Verfasser. Zudem ist der Kommentar eine persönliche Meinung und kein journalistischer Inhalt. Trossmann trat in den Ausstand. Der Presserat bedauerte die spontane Äusserung seines Mitglieds, stellte aber keine Verletzung fest.
Quellen: Schweizer Presserat
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18. Mai 2020BS
UrteileBasel: Frau setzt Diazepam gegen Männer ein und bestiehlt sie (Appellationsgericht BS)
Berufungsurteil des Appellationsgerichts BS vom 18. Mai 2020 (SB.2019.62). Die Berufung wurde teilweise...
Zwischen November 2015 und Dezember 2016 verabreichte eine Frau mehreren Männern Beruhigungsmittel, um sie zu bestehlen. Bei einem über 70-jährigen Geschädigten wurde Diazepam im Kaffeerückstand und im Blut nachgewiesen, zudem Trazodon. Bei einem zweiten Geschädigten fanden sich Diazepam und das Abbauprodukt Nordazepam im Blut. Die Frau nahm Bargeld, Karten und weitere Gegenstände an sich und bezog mit fremden PostFinance-Karten Geld. Das Strafgericht BS verurteilte sie am 10. Oktober 2018. Das Appellationsgericht BS hiess ihre Berufung mit Urteil vom 18. Mai 2020 teilweise gut. Schuldsprüche: mehrfacher Raub (drei Anklagepunkte zum Nachteil zweier Männer), gewerbsmässiger Diebstahl und gewerbsmässiger betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage. Beim Vorwurf gegen einen dritten Mann qualifizierte das Gericht den Raub in Diebstahl um. Eine Sedierung war nicht ohne erhebliche Zweifel nachweisbar, weil er zuvor Alkohol getrunken hatte. Vom Diebstahl eines Tresorschlüssels wurde sie freigesprochen. Strafe: 3 Jahre Freiheitsstrafe, davon 18 Monate bedingt bei 2 Jahren Probezeit, unter Anrechnung der Haft, sowie 5 Jahre Landesverweisung ohne SIS-Ausschreibung.
Quellen: Appellationsgericht Basel-Stadt (via opencaselaw.ch)
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17. August 2020CH
PresseratPresserat 61/2020: «das Lamm» verletzt Wahrheitspflicht gegenüber Michèle Binswanger, Gegendarstellung nicht Sache des Presserats
Presseratspräsidium, Stellungnahme 61/2020 vom 17. August 2020: teilweise gutgeheissen (Ziffer 1 verletzt;...
Das Presseratspräsidium hiess eine Beschwerde von Michèle Binswanger gegen das Onlinemagazin «das Lamm» teilweise gut. Die Aussage, sie habe «unzählige» Artikel gegen Jolanda Spiess-Hegglin geschrieben, verletzte Ziffer 1 (Wahrheitspflicht), denn sie hatte drei Artikel verfasst. Die Redaktion korrigierte nach rund drei Tagen auf «mehrere» und entschuldigte sich. Der Begriff «Hetzkampagne» in einer klar kommentierenden Passage war zulässig. Eine Anhörungspflicht nach Richtlinie 3.8 bestand nicht, und Ziffer 3 wurde nicht verletzt. Für die verweigerte Gegendarstellung ist der Presserat nicht zuständig, darüber entscheiden die Zivilgerichte.
Quellen: Schweizer Presserat
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18. August 2020ZG
UrteileObergericht Zug bestätigt Persönlichkeitsverletzung durch «Blick»
Rechtskräftig (gemäss Parteiquelle; Ringier zog nicht weiter).
Wie zuvor das Kantonsgericht bestätigte das Obergericht des Kantons Zug, dass «Blick» mit dem ersten Bericht über die Landammannfeier 2014 die Persönlichkeitsrechte von Jolanda Spiess-Hegglin verletzt hatte. Das Gericht reduzierte die Genugtuung und die Parteientschädigung erheblich und lehnte eine gerichtlich angeordnete Entschuldigung ab. Am 24.8.2020 entschuldigte sich Ringier in einem Gastbeitrag von CEO Marc Walder freiwillig. Gemäss Parteiquelle akzeptierte Ringier das Urteil und zog es nicht weiter. Das Urteilsdatum 18.8.2020 stammt aus dem Dateinamen der Urteils-PDF auf der Parteiquelle.
Quellen: Blick, jolandaspiess.ch (Parteiquelle)
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24. August 2020CH
WeiteresÖffentliche Entschuldigung von Ringier-CEO Marc Walder im Blick
Freiwillige Erklärung. Das Zuger Obergericht lehnte es ab, Ringier zu einer Entschuldigung zu verpflichten.
Ringier-CEO Marc Walder entschuldigte sich im Blick öffentlich bei Jolanda Spiess-Hegglin. Er tat dies im Namen der Ringier AG, des Blick und von dessen Chefredaktor. Die Entschuldigung betrifft die Berichterstattung über die Ereignisse an der Zuger Landammannfeier im Dezember 2014, in der das Gericht eine Persönlichkeitsverletzung sah. Die Entschuldigung erfolgte freiwillig. Das Zuger Obergericht hatte es abgelehnt, Ringier zu einer Entschuldigung zu verpflichten.
Quellen: Blick
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7. September 2020CH
PolitikFragestunde 20.5521 Porchet: Angriffe mit GHB. Welche Anpassung des gesetzlichen Rahmens?
Fragestunde, erledigt am 14.09.2020.
Geschäftsnummer 20.5521, Frage von Nationalrätin Léonore Porchet (Grüne, VD), eingereicht am 07.09.2020. Inhalt: In Lausanne häufen sich Fälle, in denen Getränken unbemerkt GHB beigemischt wird. Porchet fragt, ob eine Zunahme auch anderswo bekannt ist und wie der Bundesrat den gesetzlichen Rahmen anpassen will, weil Betroffene ihre Rechte nur schwer durchsetzen und die Polizei Beweise nur schwer sichern kann. Antwort des Bundesrats vom 14.09.2020 auf Französisch: Die Strafverfolgung liegt bei den Kantonen, deshalb kann er sich zu einer Zunahme nicht äussern. Die Taten fallen unter die bestehenden Strafbestimmungen zum Schutz von Leben, körperlicher und sexueller Integrität. Betroffene können Anzeige erstatten und sich an die Opferhilfe-Beratungsstellen wenden. Die StPO bietet die nötigen Mittel, etwa Einvernahmen, Sicherstellung von Aufnahmen sowie medizinische und DNA-Gutachten. Dass Täter schwer zu identifizieren sind, liegt laut Bundesrat am Vorgehen der Täterschaft und nicht an Lücken im Gesetz. Eine Gesetzesrevision hält er nicht für nötig.
Quellen: Open Data Parlamentsdienste (OData), französische Fassung, Curia Vista, parlament.ch
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18. September 2020SG
ErmittlungenClub Trischli St. Gallen: K.O.-Gerüchte auf Jodel, Polizei klärt zwei Fälle mit jungen Männern ab
Polizeiliche Abklärungen zu zwei Meldungen von Anfang August 2020 laufen. Über Tatverdächtige ist nichts...
Auf der App Jodel kursierten über mehrere Tage Beiträge über K.O.-Tropfen im St. Galler Club Trischli. Darin war von zwei Frauen und einem Mann die Rede, eine Person soll auf der Intensivstation gelegen haben. Die Beiträge zeigten zwei leicht anonymisierte Bilder eines mutmasslichen Täters. Diese Angaben sind unbestätigt. Die Kantonspolizei St. Gallen hatte in den Tagen davor keine neuen Anzeigen erhalten. Die letzten gemeldeten Fälle stammten von Anfang August und betrafen zwei junge Männer. Die Abklärungen dazu liefen, geprüft wurde auch, ob Videoaufnahmen existieren. Die Polizei rät, sich sofort zu melden, da die Stoffe meist nur etwa 6 bis 12 Stunden nachweisbar seien. Je nach Dosis komme versuchte oder vollendete schwere Körperverletzung in Frage, beides ein Offizialdelikt. Der Club verweist auf seine Nulltoleranz gegenüber Betäubungsmitteln.
Quellen: 20 Minuten
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1. Dezember 2020BS
BerichteBasel-Stadt: Drug-Checking-Pilot DIBS mit dem Institut für Rechtsmedizin
nicht anwendbar (Regierungsratsbeschluss, Antrag an den Grossen Rat)
Regierungsratsbeschluss vom 1. Dezember 2020 zum Anzug Otto Schmid und Konsorten betreffend «Verstärkung der Schadensminderung durch Drogentests». Unter der Leitung der Abteilung Sucht des Gesundheitsdepartements wurde zusammen mit dem Institut für Rechtsmedizin und dem Beratungszentrum der Stiftung Suchthilfe Region Basel ein dreijähriges Pilotprojekt für stationäres Drug-Checking aufgebaut (DIBS Drogeninfo Basel-Stadt), Start Juli 2019. Zu 16 % der analysierten Proben wurde eine öffentliche, im Internet einsehbare Substanzwarnung publiziert; sie betrafen MDMA-Tabletten und Falschdeklarationen. Der Regierungsrat beantragte dem Grossen Rat, den Anzug stehen zu lassen.
Quellen: Regierungsrat Basel-Stadt