Urteile
Bundesgericht bestätigt zwölf Jahre Freiheitsstrafe in Waadtländer Fall von Vergewaltigung unter Betäubung
Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Verurteilten gegen das Urteil der Cour d'appel pénale des Kantonsgerichts Waadt vom 24. Juli 2019 ab (BGer 6B_1127/2019 vom 20. Januar 2020). Die Erstinstanz war das Tribunal criminel de l'arrondissement de l'Est vaudois (19. März 2019). Verurteilt wurde der Mann wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung, teils mit dem Erschwerungsgrund der Grausamkeit (Art. 189 Abs. 3 und Art. 190 Abs. 3 StGB). Laut Le Matin hatte er 2005 an zwei Abenden eine Nachbarin betäubt und missbraucht. 2014 bis 2015 verabreichte er seiner Ehefrau und seiner 13- bis 14-jährigen Tochter Schlafmittel. Die Tochter betäubte er zusätzlich mit einem in Äther getränkten Tampon. Vor Bundesgericht rügte er die Datierung der Taten an der Nachbarin (Verjährung), die Qualifikation als grausam und das Strafmass. Alle Rügen wurden abgewiesen. Die Vorinstanz hatte eine Strafe von 17 Jahren errechnet und es bei zwölf Jahren belassen. Das Bundesgericht begründet dies mit dem Verschlechterungsverbot, Le Matin mit entlastenden Umständen.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| nicht genannt | Beschwerdeführer | Verurteilter, nicht namentlich genannt | |
| nicht genannt | Gericht | Bundesgericht, I. strafrechtliche Abteilung | |
| nicht genannt | Vorinstanz | Cour d'appel pénale des Kantonsgerichts Waadt |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Der Fall zeigt, dass ein Gericht die Betäubung mit Äther als Grausamkeit im Sinne des Erschwerungsgrunds werten kann. Bei der Strafzumessung weichen die Begründungen ab: Le Matin nennt entlastende Umstände, der Entscheid nennt das Verschlechterungsverbot.
Verbindungen
Erstinstanz: Tribunal criminel de l'arrondissement de l'Est vaudois, 19. März 2019 (Vevey).
Zusammenhänge
Vevey 2019: Instanzenzug bis zum Bundesgericht
belegt, Folgegeschäft (Instanzenzug)
Die Kette lautet: Tribunal criminel Est vaudois am 19.3.2019, Cour d'appel pénale am 24.7.2019, BGer 6B_1127/2019 am 20.1.2020. Die zwölf Jahre Freiheitsstrafe blieben bestehen. Beide Einträge nennen die Verfahrensnummern.
Weitere Einträge: Vevey: Zwölf Jahre Freiheitsstrafe für Mann, der Angehörige mit Schlafmitteln und Äther betäubte und missbrauchte
Vevey-Fall in der RTS-Sendung «Temps présent»
Arbeitshypothese, Medienrezeption eines Urteils
Arbeitshypothese. Die RTS-Quellen beschreiben einen Unternehmer aus der Region Vevey. Er betäubte über Jahre mehrere Frauen, darunter seine Tochter, und wurde 2019 zu zwölf Jahren verurteilt. Diese Eckdaten stimmen mit dem Waadtländer Urteil überein. Die Urteilsquellen nennen aber keinen Beruf, und RTS nennt keine Verfahrensnummer.
Weitere Einträge: Vevey: Zwölf Jahre Freiheitsstrafe für Mann, der Angehörige mit Schlafmitteln und Äther betäubte und missbrauchte, RTS «Temps présent» und RSI: Betroffene chemischer Unterwerfung in der Schweiz brechen das Schweigen
Quellen
- Il conteste en vain sa peine pour viol de sa propre filleLe Matin, 2020-01-30
- BGer 6B_1127/2019 vom 20. Januar 2020opencaselaw (BGer-Entscheid), 2020-01-20
Eintrag 2020-01-20_bundesgericht-bestatigt-zwolf-jahre-freiheitsstrafe-in-waadtlander-fall-von-verg. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.