Urteile
Vevey: Zwölf Jahre Freiheitsstrafe für Mann, der Angehörige mit Schlafmitteln und Äther betäubte und missbrauchte
Das Tribunal criminel de l'arrondissement de l'Est vaudois in Vevey verurteilte am 19. März 2019 einen Mann in den Fünfzigern zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe. Es ordnete zudem eine ambulante therapeutische Behandlung an. Grundlage waren unter anderem Inzest, Vergewaltigung, sexuelle Handlungen mit Kindern und Schändung. Der Mann hatte Familienangehörige und eine Nachbarin abends mit Schlafmitteln und Äther betäubt, missbraucht und einen Teil der Taten gefilmt. Zu den Opfern gehörten seine minderjährige Tochter, eine Nachbarin, seine Schwiegermutter und seine Schwägerin. Auch seine Ehefrau wurde betäubt. Ältere Taten waren verjährt. Der Mann hatte die meisten Vorwürfe eingeräumt und sass seit Oktober 2015 in Haft. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwältin Camilla Masson. Laut Bundesgericht umfasste das Urteil auch ein zehnjähriges Verbot von Tätigkeiten mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen. Die Cour d'appel pénale VD liess die Qualifikation der Grausamkeit teilweise fallen und bestätigte die zwölf Jahre. Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Verurteilten ab.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| nicht genannt | Verurteilter | Mann in den Fünfzigern, nicht namentlich genannt | |
| Camilla Masson | Anklage | Staatsanwältin Kanton Waadt |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Ein dokumentierter Westschweizer Fall häuslicher chemischer Unterwerfung. Der Täter setzte ein verschreibungspflichtiges Schlafmittel (laut BGer Halcion) und Äther ein, nicht GHB. Er wählte Opfer aus dem engsten Umfeld und filmte die Taten. Damit weist der Fall Parallelen zum Fall Mazan auf.
Verbindungen
BGer 6B_1127/2019; Cour d'appel pénale VD, Urteil vom 24.7.2019.
Zusammenhänge
Vevey 2019: Instanzenzug bis zum Bundesgericht
belegt, Folgegeschäft (Instanzenzug)
Die Kette lautet: Tribunal criminel Est vaudois am 19.3.2019, Cour d'appel pénale am 24.7.2019, BGer 6B_1127/2019 am 20.1.2020. Die zwölf Jahre Freiheitsstrafe blieben bestehen. Beide Einträge nennen die Verfahrensnummern.
Weitere Einträge: Bundesgericht bestätigt zwölf Jahre Freiheitsstrafe in Waadtländer Fall von Vergewaltigung unter Betäubung
Vevey-Fall in der RTS-Sendung «Temps présent»
Arbeitshypothese, Medienrezeption eines Urteils
Arbeitshypothese. Die RTS-Quellen beschreiben einen Unternehmer aus der Region Vevey. Er betäubte über Jahre mehrere Frauen, darunter seine Tochter, und wurde 2019 zu zwölf Jahren verurteilt. Diese Eckdaten stimmen mit dem Waadtländer Urteil überein. Die Urteilsquellen nennen aber keinen Beruf, und RTS nennt keine Verfahrensnummer.
Weitere Einträge: Bundesgericht bestätigt zwölf Jahre Freiheitsstrafe in Waadtländer Fall von Vergewaltigung unter Betäubung, RTS «Temps présent» und RSI: Betroffene chemischer Unterwerfung in der Schweiz brechen das Schweigen
Nachgewiesene Fälle spielen meist im Nahraum und mit Medikamenten, oft auf Video
Muster über die Jahre
Quellen
- Il viole ses proches en les droguant: 12 ans de prison20 minutes, 2019-03-19
- BGer 6B_1127/2019 vom 20. Januar 2020Schweizerisches Bundesgericht, 2020-01-20
Eintrag 2019-03-19_vevey-zwolf-jahre-freiheitsstrafe-fur-mann-der-angehorige-mit-schlafmitteln-und-. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.