Chronik
2019
10 Einträge aus dem Jahr 2019.
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5. März 2019BE
Politik und DrogenBern 2019: SVP-Nationalrat Luzi Stamm kauft Kokain als «Testkauf», Verfahren eingestellt
Anzeige durch die Kantonspolizei Bern (gemeldet 11. April 2019). Verfahren wegen Betäubungsmittelbesitzes...
Während der Frühjahrssession 2019 kaufte SVP-Nationalrat Luzi Stamm nach eigenen Angaben in der Berner Altstadt bei einem Strassenmusiker 1 Gramm Kokain für 45 Franken. Er brachte das Pulver ins Bundeshaus, zeigte es dem Sicherheitsdienst und zog die Polizei bei. Als Begründung nannte er, er wolle auf den Drogenhandel aufmerksam machen. Die Kantonspolizei Bern zeigte ihn im April 2019 bei der Staatsanwaltschaft an. Die SVP legte ihm eine Pause und ärztliche Behandlung nahe. Laut SRF stellte die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland das Verfahren wegen Kokainbesitzes ein; zu einem zugleich bekannt gewordenen Falschgeld-Vorfall verfügte die Bundesanwaltschaft nach Vorabklärungen eine Nichtanhandnahme.
Quellen: Nau, Luzerner Zeitung, Blick, SRF
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19. März 2019VD
UrteileVevey: Zwölf Jahre Freiheitsstrafe für Mann, der Angehörige mit Schlafmitteln und Äther betäubte und missbrauchte
Rechtskräftig. Erstinstanzliches Urteil des Tribunal criminel de l'arrondissement de l'Est vaudois vom...
Das Tribunal criminel de l'arrondissement de l'Est vaudois in Vevey verurteilte am 19. März 2019 einen Mann in den Fünfzigern zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe. Es ordnete zudem eine ambulante therapeutische Behandlung an. Grundlage waren unter anderem Inzest, Vergewaltigung, sexuelle Handlungen mit Kindern und Schändung. Der Mann hatte Familienangehörige und eine Nachbarin abends mit Schlafmitteln und Äther betäubt, missbraucht und einen Teil der Taten gefilmt. Zu den Opfern gehörten seine minderjährige Tochter, eine Nachbarin, seine Schwiegermutter und seine Schwägerin. Auch seine Ehefrau wurde betäubt. Ältere Taten waren verjährt. Der Mann hatte die meisten Vorwürfe eingeräumt und sass seit Oktober 2015 in Haft. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwältin Camilla Masson. Laut Bundesgericht umfasste das Urteil auch ein zehnjähriges Verbot von Tätigkeiten mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen. Die Cour d'appel pénale VD liess die Qualifikation der Grausamkeit teilweise fallen und bestätigte die zwölf Jahre. Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Verurteilten ab.
Quellen: 20 minutes, Schweizerisches Bundesgericht
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15. April 2019CH
PresseratPresserat kritisiert Ringier für Löschung von über 200 Blick-Artikeln aus der Mediendatenbank
Erklärung des Presseratspräsidiums, keine Stellungnahme in einem Beschwerdeverfahren.
Das Präsidium des Schweizer Presserats bedauerte, dass Ringier über 200 «Blick»-Artikel zum Fall Spiess-Hegglin/Hürlimann aus der Schweizer Mediendatenbank (SMD) entfernen liess. Es bezeichnete dies als «willkürlichen Eingriff in die Archivfreiheit». Löschungen seien nur im absoluten Ausnahmefall zulässig, etwa auf einen Gerichtsentscheid hin. Ringier sei als einer von drei Miteigentümern der SMD nicht berechtigt, einen ganzen Themenkomplex eigenmächtig entfernen zu lassen. Die Mitteilung trug den Titel «Ringier verfälscht historische Wahrheit». Ringier-Sprecher René Beutner wies die Kritik zurück: Die SMD sei dem Presserat keine Rechenschaft schuldig, die Löschung sei eine «geschäftlich begründete Entscheidung». Sie grenze eine mögliche Diskussion über eine Gewinnherausgabe auf einen klar bestimmten Zeitraum ein. Die Löschung erfolgte vor der Gerichtsverhandlung über Jolanda Spiess-Hegglins Klage wegen Persönlichkeitsverletzung.
Quellen: Schweizer Presserat, Horizont Schweiz
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10. Mai 2019ZG
UrteileKantonsgericht Zug: Blick-Erstartikel verletzt Intimsphäre, 20'000 Franken Genugtuung
Erstinstanzlich (Kantonsgericht Zug, publiziert 10.5.2019). Auf Berufung von Ringier bestätigte das...
Das Kantonsgericht Zug hiess die Klage gegen Ringier teilweise gut und stellte eine schwere Persönlichkeitsverletzung durch den Blick-Erstartikel zur Landammannfeier 2014 fest: Die Berichterstattung griff in die Intimsphäre ein und war widerrechtlich, die Klägerin hätte nicht namentlich genannt werden dürfen. Ringier sollte 20'000 Franken Genugtuung sowie Gerichts- und Anwaltskosten zahlen. Eine Entschuldigung auf der Frontseite ordnete das Gericht nicht an. Das Urteil wurde am 10.5.2019 publiziert und war zu diesem Zeitpunkt nicht rechtskräftig. Über die Gewinnherausgabe war noch nicht entschieden.
Quellen: SRF, SRF, Blick
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27. Mai 2019TI
UrteileGordola/Bellinzonese: Verdacht auf «droga dello stupro», Verurteilung wegen Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit
Verurteilung im abgekürzten Verfahren (Mai 2019, laut RSI). Rechtskraft in den Quellen nicht ausdrücklich...
Im Juli 2017 wurde ein 30-jähriger Mann aus dem Bellinzonese festgenommen. Ihm wurde vorgeworfen, seine Ex-Partnerin nach einem Treffen in Gordola in seiner Wohnung vergewaltigt zu haben. Die Frau erinnerte sich nur bruchstückhaft; die Ermittler liessen prüfen, ob ihr die «droga dello stupro» verabreicht worden war. Der Mann bestritt die Vorwürfe zunächst und machte Einvernehmlichkeit geltend; er blieb mindestens fünf Wochen in Haft. Im Mai 2019 wurde er im abgekürzten Verfahren zu 36 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, davon 6 Monate zu verbüssen, verbunden mit einer Betreuung wegen Alkohol- und Drogenproblemen. Laut RSI nutzte er aus, dass die Frau betrunken und widerstandsunfähig war; im Prozess gestand er. Ein Ergebnis der Drogenanalyse nennen die Quellen nicht.
Quellen: RSI, RSI
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18. Juni 2019ZH
UrteileObergericht Zürich bestätigt Verurteilung von Philipp Gut wegen übler Nachrede, Urteil rechtskräftig
Rechtskräftig. Philipp Gut verzichtete auf einen Weiterzug ans Bundesgericht (gemäss SDA-Bericht im...
Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte am 18.6.2019 den Schuldspruch gegen Philipp Gut wegen übler Nachrede für einen Artikel vom 24.9.2015. Gemäss der Wiedergabe im Bundesgerichtsurteil 6B_747/2025 (E. 3.4.4) hielt das Obergericht fest, die Aussagen erweckten beim unbefangenen Durchschnittsleser den Eindruck unehrenhaften Verhaltens. Der Wahrheitsbeweis misslang, weil die Verfahren gegen die betroffene Frau eingestellt worden waren. Der Gutglaubensbeweis misslang, weil Gut hätte in Betracht ziehen müssen, dass die Frau möglicherweise überzeugt war, Opfer eines Sexualdelikts geworden zu sein. Das Bundesgericht nennt den Verurteilten anonymisiert; die Zuordnung zu Gut stammt aus der Medienberichterstattung. Gemäss SDA-Bericht: bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 130 Franken, Genugtuung von 2500 Franken. Gut verzichtete auf einen Weiterzug ans Bundesgericht. Die Weltwoche-Verlags AG war nicht Partei.
Quellen: Bundesgericht, m&k / Werbewoche (SDA), jolandaspiess.ch (Parteiquelle)
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21. Juni 2019CH
BerichteRepublik: «Das Zögern und Zaudern um eine Medienaffäre»
nicht anwendbar
Laut der «Republik» hat fast die gesamte Schweizer Medienbranche im Fall versagt, vor allem durch Vorverurteilung und ungeprüfte Informationen. Als uneinsichtig nennt die «Republik» «Blick», «20 Minuten» und «Watson». Bei «20 Minuten» sei ein fertiger Beitrag zum Weiterzug des Verfahrens und zum Crowdfunding von oben verhindert worden. Ringier bot im Dezember 2018 und schriftlich Mitte März 2019 eine Entschuldigung und 150'000 Franken an, falls die Klage zurückgezogen werde. Spiess-Hegglin lehnte ab, die Entschuldigung erschien deshalb nicht. Fairmedia sammelte innert drei Tagen über 67'000 Franken für die Gerichts- und Anwaltskosten der nächsten Instanz.
Quellen: Republik
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September 2019BS
WissenBühler, Schmid, Liechti 2019: K.O.-Mittel, Diagnostik auf der Notfallstation und in der Praxis
nicht anwendbar (Übersichtsarbeit)
Deutschsprachiger Übersichtsartikel der Abteilung Klinische Pharmakologie und Toxikologie des Universitätsspitals Basel in der Zeitschrift Praxis. Er beschreibt diagnostische Möglichkeiten und Grenzen bei Verdacht auf K.O.-Mittel, gibt einen Überblick über häufig beteiligte Substanzen und legt den Schwerpunkt auf Präanalytik und Kostenübernahme.
Quellen: Praxis (Bern 1994) 108(13), S. 869-876, PubMed, Europe PMC
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25. September 2019CH
PolitikInterpellation 19.4135 Molina: Vertrauliche Spurensicherung. Eine Möglichkeit zur Stärkung der Opferrechte?
Parlamentarischer Vorstoss, erledigt (20.12.2019).
Geschäftsnummer 19.4135, Interpellation von Nationalrat Fabian Molina (SP, ZH), eingereicht am 25.09.2019. Inhalt: Fragt, wie der Bundesrat die vertrauliche Spurensicherung nach deutschem Vorbild beurteilt, ob Meldepflichten von Gesundheitspersonen punktuell gelockert werden könnten, bei welchen Delikten Konflikte mit Meldepflichten bestehen und unter welchen Voraussetzungen vertrauliche Spurensicherung heute schon möglich ist. Antwort des Bundesrats (20.11.2019): Verweist auf den laufenden Bericht zum Postulat 14.4026; Spurensicherung sei unabhängig davon wichtig, ob das Opfer sofort anzeigt oder zuwartet; die Frage, ob die Geheimhaltungspflicht des medizinischen Personals Vorrang vor Meldepflichten oder -rechten hat, hänge mit der Frage zusammen, ob das Opfer über die Einleitung einer Strafuntersuchung entscheiden soll. Stand per 28.10.2026: erledigt (20.12.2019).
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Open Data Parlamentsdienste (OData)
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21. November 2019SO
UrteileGBL an Jugendliche verabreicht und Tat gefilmt: grausame Vergewaltigung bejaht
Zweitinstanzliches Urteil des Obergerichts Solothurn vom 21. November 2019: Gesamtfreiheitsstrafe 14...
Der Beschuldigte verabreichte der Privatklägerin, damals 14 Jahre alt, am 11. August 2015 in seiner Wohnung GBL. In zwei Tatphasen von zusammen rund 23 Minuten nötigte er sie zum Beischlaf und filmte die Taten. Das Obergericht Solothurn bejahte das Qualifikationsmerkmal der Grausamkeit nach Art. 190 Abs. 3 StGB. Gemäss Gutachten des IRM Basel befand sich die Geschädigte im Grenzbereich zwischen mittelschwerer und schwerer Bewusstseinsstörung. Eine unmittelbare Lebensgefahr bejahte das Gericht nicht, und vom Vorhalt der Gefährdung des Lebens erging ein Freispruch. Als Gründe für die Grausamkeit nennt das Gericht die schwer steuerbare GBL-Dosis, das Übergehen von Erbrechen, Schmerzensschreien und Urinabgang, die Videoaufnahme und Rache als vom Beschuldigten angegebenes Motiv. Das Gericht sprach ihn zudem wegen weiterer Sexualdelikte über einen mehrjährigen Zeitraum schuldig und setzte eine Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren fest. Die Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft blieb erfolglos.
Quellen: opencaselaw (Obergericht SO)