Chronik
2010
6 Einträge aus dem Jahr 2010.
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2010GE
WissenGenf: Gemeinsame Untersuchung durch Gynäkologie und Rechtsmedizin, Proben ein Jahr am CURML
nicht anwendbar (Fachbeitrag)
Fachbeitrag von R. La Harpe (CURML, Standort Genf) und A.-T. Vlastos (Département de gynécologie et obstétrique, Genf) im Journal de Médecine Légale Droit Médical 2010. Es handelt sich um den Tagungsbericht der 50e Réunion Italo-Belgo-Franco-Suisse (Toulouse, 24. und 25. September 2010). Die Zahl der Frauen, die sich nach sexuellen Übergriffen an der Maternité Genf meldeten, stieg von rund 20 pro Jahr Ende der 1990er-Jahre auf rund 100 Ende der 2000er-Jahre. Seit etwa 15 Jahren untersuchen eine gynécologue oder ein gynécologue und eine Rechtsmedizinerin oder ein Rechtsmediziner die Fälle gemeinsam. Die Rechtsmedizin stellt sicher, dass die Proben korrekt genommen werden, damit später eine Expertise möglich ist, falls die Patientin Anzeige erstattet. Der medizinische Befund (constat) führt unter anderem Vaginal- und Analabstriche sowie Blut- und Urinproben auf; bei Verdacht auf soumission chimique kommen toxikologische Analysen hinzu. Alle Proben werden ein Jahr am CURML aufbewahrt. Die Rechtsmedizin kann die Patientin erneut aufbieten, etwa für Haarproben. Für ein DNA-Profil braucht es eine separate Einwilligung der Patientin. Die Rechtsmedizinerin oder der Rechtsmediziner kann als Expertin oder Experte für die Interpretation toxikologischer Analysen bei soumission chimique ernannt werden.
Quellen: Journal de Médecine Légale Droit Médical, Vol. 53, Nr. 4-5, S. 219-221
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14. Januar 2010VD
BerichteWaadt 2010: CURML findet bei Schulball-Verdachtsfall kein GHB
Ein Strafverfahren wird in der Quelle nicht erwähnt. Laut Kantonspolizei Waadt (Brigade des mineurs et...
Mit einer Korrektur reagierte der Kanton Waadt auf einen Bericht von 24 Heures vom 29. Dezember 2009 über einen Schulball im Collège du Martinet in Rolle am 4. Dezember 2009. Nach ersten Untersuchungen im Spital Rolle war bei einer 15-jährigen Schülerin ein GHB-Konsum vermutet worden. Die toxikologischen Analysen des CURML wiesen kein GHB nach. Laut Mitteilung ging der Vorfall auf gesundheitliche Probleme zurück. Die Brigade des mineurs et mœurs der Kantonspolizei stellte fest, dass an diesem Abend kein Übergriffsversuch stattgefunden hatte.
Quellen: Etat de Vaud, Note aux médias
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19. Januar 2010BE
ErmittlungenLauberhorn 2010: Zwei Meldungen wegen K.O.-Tropfen, drei Frauen beim Dorfarzt
Meldungen bei der Kantonspolizei Bern, Laborergebnisse bei Publikation ausstehend. Ein Verfahren, ein...
Nach den Lauberhornrennen in Wengen im Januar 2010 gingen bei der Kantonspolizei Bern zwei Meldungen ein, wonach Frauen K.O.-Tropfen verabreicht worden seien. Laut Berner Zeitung behandelte der Dorfarzt drei Frauen, eine Weiterbehandlung fand im Spital Interlaken statt. Die Laborergebnisse standen bei Publikation aus.
Quellen: Berner Zeitung
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14. Juli 2010ZH
UrteileUntersuchungshaft im Winterthurer GBL-Fall
Haftbeschwerde vom Bundesgericht abgewiesen (1B_203/2010). Das mutmasslich zugehörige Sachurteil BGer...
Das Bundesgericht wies die Beschwerde gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft in einer Untersuchung wegen Schändung ab. Vorgeworfen wurde ein sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Frau am 7. März 2010 in einer Wohnung in Winterthur. Gemäss Sachverhalt hatte die Frau Kokain und GBL («KO-Tropfen») konsumiert, worauf ihr übel wurde. Ein Mitangeschuldigter sagte aus, sie sei «wie tot» auf dem Boden der Toilette gelegen. Das Bundesgericht hielt die Annahme eines dringenden Tatverdachts durch den Haftrichter für nicht willkürlich und bejahte Kollusionsgefahr. Der Beschuldigte bestritt den Missbrauch und machte einvernehmliche Handlungen geltend. Zum Zeitpunkt des Entscheids galt die Unschuldsvermutung.
Quellen: opencaselaw (Bundesgericht), opencaselaw (Bundesgericht)
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5. August 2010BE
WeiteresThunfest: Studentin vermutet K.O.-Tropfen im Drink, Polizei ohne Blutwerte machtlos
Verdacht der Betroffenen. Laut Quelle wollte sie Anzeige gegen Barkeeper und Club erstatten, hatte aber...
Blick berichtet über eine 21-jährige Studentin (Name abgekürzt), die am Thunfest nach zwei, drei Schlucken eines an der Bar bestellten Getränks nicht mehr stehen konnte und am nächsten Morgen ohne Erinnerung zu Hause erwachte. Sie äussert den Verdacht, der Barkeeper habe ihr etwas ins Getränk gemischt. Laut Artikel konnte die Polizei ohne Blutwerte, die eine Verabreichung belegen, nichts unternehmen. Die Studentin wollte Anzeige gegen Barkeeper und Club erstatten, hatte nach eigenen Angaben aber keine Beweise.
Quellen: Blick
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10. Dezember 2010TG
UrteileKreuzlingen 2010: Freispruch von Schändung, Bluttest widerlegt K.O.-Vermutung
Erstinstanzlicher Freispruch durch das Bezirksgericht Kreuzlingen (Bericht vom 10.12.2010). Ob das Urteil...
Das Bezirksgericht Kreuzlingen sprach einen 51-jährigen Hilfsarbeiter vom Vorwurf der Schändung frei. Die Frau hatte nach einem Vorfall im Jahr 2008 vermutet, ihr seien K.O.-Tropfen verabreicht worden. Laut Tagblatt widerlegte die Blutuntersuchung diese Vermutung; die Frau hatte höchstens rund 1,5 Promille Alkohol im Blut. Das Gericht ging davon aus, dass sie nicht widerstandsunfähig war. Die Staatsanwaltschaft hatte 18 Monate bedingt und eine Busse gefordert.
Quellen: St. Galler Tagblatt (Thurgauer Zeitung)