Urteile
Kreuzlingen 2010: Freispruch von Schändung, Bluttest widerlegt K.O.-Vermutung
Das Bezirksgericht Kreuzlingen sprach einen 51-jährigen Hilfsarbeiter vom Vorwurf der Schändung frei. Die Frau hatte nach einem Vorfall im Jahr 2008 vermutet, ihr seien K.O.-Tropfen verabreicht worden. Laut Tagblatt widerlegte die Blutuntersuchung diese Vermutung; die Frau hatte höchstens rund 1,5 Promille Alkohol im Blut. Das Gericht ging davon aus, dass sie nicht widerstandsunfähig war. Die Staatsanwaltschaft hatte 18 Monate bedingt und eine Busse gefordert.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| nicht genannt | Beschuldigter | 51-jähriger Hilfsarbeiter (erstinstanzlich freigesprochen) | |
| nicht genannt | Privatklägerin | nicht namentlich genannt |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Der Fall zeigt die gerichtliche Faustregel, die in der Berichterstattung als Grenze von rund zwei Promille für Widerstandsunfähigkeit wiedergegeben wird. Der Titel «Sex im Rausch» rückt die Alkoholisierung der Frau in den Vordergrund.
Quellen
- Sex im Rausch: Frau war nicht wehrlosSt. Galler Tagblatt (Thurgauer Zeitung), 2010-12-10
Eintrag 2010-12-10_kreuzlingen-2010-freispruch-von-schandung-bluttest-widerlegt-k-o-vermutung. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.