Chronik
2018
10 Einträge aus dem Jahr 2018.
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2018VD
KampagnenLausanne: Qualitätscharta «Label Nuit» für Nachtlokale, Anschubhilfe der Stadt 2018 bis 2020
Kein Verfahren; freiwillige Charta der Betriebe mit städtischer Unterstützung.
Gemäss Rapport-préavis Nr. 2024/18 der Stadt Lausanne begleitete und unterstützte die Stadt in den ersten drei Jahren (2018, 2019, 2020) die Lancierung einer Qualitätscharta der Nachtlokale («Label Nuit»). Die Charta soll gute Praktiken der Prävention und Schadensminderung im Partymilieu fördern, in Koordination mit der Fondation vaudoise contre l'alcoolisme. 2019, 2021 und 2022 arbeitete die Stadt zudem beim Festival «La Belle Nuit» mit. Die Frage unfreiwilliger GHB-Intoxikationen soll mit den Organisationen von Label Nuit besprochen werden.
Quellen: Ville de Lausanne
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3. Februar 2018ZH
KampagnenZürich: Bar- und Clubkommission und Frauenberatung lancieren «Ist Luisa hier?»
Kein Verfahren; freiwillige Branchenmassnahme.
Die Bar- und Clubkommission Zürich (BCK) und die Zürcher Frauenberatung lancierten Anfang Februar 2018 nach dem Vorbild von Münster das Codewort «Ist Luisa hier?». Das Portal Tsüri.ch hat das Projekt mitinitiiert. Zum Start beteiligten sich 14 Bars und Clubs, darunter das Plaza und die Rote Fabrik. Wer sich sexuell bedrängt fühlt, nennt an der Bar das Codewort, das Personal führt die Person ohne weitere Fragen an einen anderen Ort. Plakate an Eingängen und in Toiletten weisen auf das Projekt hin. Laut SRF waren im April 2018 in Zürich 15 Clubs beteiligt, schweizweit gut zwei Dutzend. In Zürich wurde der Code bis dahin einmal genutzt, als Beschwerde über eine unangemessene Reaktion eines Lokals. Alexander Bücheli (BCK) betonte die Notwendigkeit laufender Personalschulung.
Quellen: Nau.ch, SRF News, VICE
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5. Februar 2018BS
UrteileBasel-Stadt 2018: Freispruch nach Clubabend, Untersuchung erst am nächsten Abend
Erstinstanzlicher Freispruch durch das Strafgericht Basel-Stadt (Bericht vom 5.2.2018), bei Publikation...
Vor dem Strafgericht Basel-Stadt stand ein 25-jähriger Mann, der eine Frau nach einem Clubabend in betäubtem Zustand sexuell missbraucht und ausgenutzt haben soll. Das Gericht sprach ihn frei. Laut Bericht der bz Basel stützte sich der Freispruch auf Widersprüche in den Aussagen der Frau und auf Videoaufnahmen. Die medizinische Untersuchung der Frau fand laut Artikel am nächsten Abend gegen 17 Uhr statt; K.O.-Tropfen wären zu diesem Zeitpunkt laut Artikel ohnehin nicht mehr nachweisbar gewesen. Das Gericht hielt fest, eine Falschbeschuldigung sei «nicht völlig auszuschliessen». Das Urteil war bei Publikation nicht rechtskräftig.
Quellen: bz Basel
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13. März 2018TI
BerichteTessiner Kantonspolizei: keine erwiesenen Fälle von «droga dello stupro»
Medienbericht. Es gibt keine Anzeige und kein Verfahren.
In den Wochen vor dem Bericht meldeten sich bei Ticinonews zwei junge Frauen, die befürchteten, mit GHB betäubt worden zu sein. Keine der beiden erstattete Anzeige. Kommissar Marco Mombelli von der Sektion Delikte gegen die Integrität der Personen (RIP) der Kantonspolizei rät, sich sofort an die Polizei oder einen Notfall zu wenden, weil solche Substanzen nur kurz nachweisbar sind. Je nach Situation sei eine rechtsmedizinische Untersuchung möglich, bei der zusammen mit der wissenschaftlichen Polizei Spuren gesichert und toxikologische Analysen gemacht werden. Die Opferhilfe (SAV) biete Unterstützung. Laut Polizei gibt es im Tessin bisher keine erwiesenen Fälle. Oft sei viel Alkohol im Spiel, und Täter nutzten diese Verletzlichkeit aus. Die Polizei rät zudem, das Glas nicht unbeaufsichtigt zu lassen.
Quellen: Ticinonews
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6. April 2018ZG
UrteileZug 2018: Haaranalyse mit K.O.-Spuren im Prozess um Vergewaltigung einer Reinigungsangestellten
Laut Printbericht der Zuger Zeitung vom 13.4.2018 (online nicht gefunden): Freispruch vom Vorwurf der...
Vor dem Strafgericht Zug stand im April 2018 ein inzwischen pensionierter, 67-jähriger Mann, der in seiner Firma für die Einteilung des Reinigungspersonals zuständig war. Laut Anklage soll er einer ihm unterstellten Reinigungsangestellten K.O.-Tropfen in ein Getränk gemischt und sie zweimal vergewaltigt haben, zudem wurde ihm sexuelle Nötigung und mehrfaches Ausnützen einer Notlage vorgeworfen. Nach der Anzeige wurden laut Zuger Zeitung und zentralplus Spuren von K.O.-Tropfen an ihren Haaren nachgewiesen. Der Beschuldigte sprach von gegenseitigem Einverständnis. Die Staatsanwaltschaft forderte viereinhalb Jahre, die Verteidigung einen Freispruch. Das Urteil wurde schriftlich eröffnet.
Quellen: Zuger Zeitung, zentralplus
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20. April 2018CH
WissenUmfrage 2018: Cannabis-Erfahrung von Nationalrätinnen und Nationalräten
Kein Verfahren; freiwillige Selbstauskünfte
Vice fragte alle 200 Mitglieder des Nationalrats nach Cannabis-Erfahrung und Haltung zur Legalisierung und veröffentlichte 29 namentliche Antworten. 11 der 29 gaben an, Cannabis konsumiert zu haben. Eine weitere Person gab an, einmal THC-haltiges Gebäck gegessen zu haben; Vice zählte sie nicht als Konsum. Nach Partei, publizierte Antworten / Konsum bejaht: SP 7/4, Grüne 3/3, CVP 4/2, FDP 3/1, GLP 3/1, BDP 1/0, SVP 7/0, EVP 1/0.
Quellen: Vice
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5. September 2018BL
UrteileKantonsgericht Basel-Landschaft reduziert Strafe für Vergewaltigungen betäubter Frauen auf neun Jahre
Zweitinstanzliches Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom September 2018; gemäss Quelle nicht...
Ein 42-jähriger Mann aus Birsfelden war angeklagt, über Jahre mindestens fünf Frauen betäubt und sexuell missbraucht zu haben; eine Frau kam laut Bericht beinahe ums Leben. Die Polizei fand über acht Terabyte selbst aufgenommener Videos. Der Mann bestritt, K.O.-Tropfen verwendet zu haben, und gab an, man habe gemeinsam Wodka getrunken. Laut Rechtsmedizinern liess sich der Zustand der Frauen auf den Videos nicht durch Alkohol erklären. Welche Substanz verwendet wurde, blieb unklar. Das Strafgericht Basel-Landschaft verurteilte ihn im Februar 2017 zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe. Das Kantonsgericht verurteilte ihn im September 2018 wegen Vergewaltigung und Schändung, sprach ihn in zwei Nebenpunkten frei, reduzierte die Strafe auf neun Jahre und bestätigte die stationäre Massnahme wegen Rückfallgefahr.
Quellen: bz Basel, bz Basel
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24. September 2018AG
UrteileGHB gegen Ex-Partnerin, heimlich gefilmt: Verurteilung wegen mehrfacher Vergewaltigung bestätigt
rechtskräftig (Beschwerde in Strafsachen abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist; Urteil Obergericht AG...
Das Obergericht des Kantons Aargau (Urteil vom 6. September 2017) hielt für erwiesen, dass der Beschuldigte seine damalige Partnerin am 8. Juni 2010 mittels GHB widerstandsunfähig machte, sexuelle Handlungen vornahm und dies heimlich filmte. Am 30./31. Januar 2011 machte er sie mittels GHB und Alkohol erneut widerstandsunfähig und vollzog Geschlechts- und Analverkehr. Dazu kamen sexuelle Handlungen mit einem damals 9-jährigen Kind. Das Obergericht verurteilte ihn unter anderem wegen mehrfacher Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung und mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind zu 5 Jahren Freiheitsstrafe und ordnete eine ambulante Massnahme an. Der Beschuldigte bestritt die GHB-Verabreichung und rügte die Würdigung des Videos. Das Bundesgericht verneinte Willkür. Die Vorinstanz stützte sich auf die glaubhaften Aussagen der Geschädigten, die keine Erinnerung an die sexuellen Handlungen hatte, auf die Videoaufnahme, auf Verletzungen nach dem zweiten Vorfall und darauf, dass sich der Beschuldigte mit K.O.-Tropfen befasst hatte. Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf einzutreten war.
Quellen: opencaselaw (Bundesgericht)
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4. Oktober 2018VS
UrteileSion 2018: Freispruch mangels Beweisen nach GHB-Vorwurf von der Fête du bicentenaire
Erstinstanzlicher Freispruch durch das Tribunal de Sion (Bericht vom 4.10.2018). Rechtskraft und ein...
Das Tribunal de Sion sprach im Oktober 2018 einen Mann frei, dem vorgeworfen wurde, eine Frau an der Fête du bicentenaire in Sion 2015 mit GHB betäubt und vergewaltigt zu haben. Laut Le Nouvelliste bestritten beide nicht, miteinander geschlafen zu haben; die Frau, die auch viel Alkohol getrunken hatte, gab an, sie habe nicht gewusst, was sie tat, und sich am Morgen nur an Bruchstücke erinnert. Das Gericht sprach den Beschuldigten faute de preuves frei.
Quellen: Le Nouvelliste
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30. November 2018CH
Weiteres1,4-Butandiol wird kontrolliert: Aufnahme ins Verzeichnis e der BetmVV-EDI
Geltendes Bundesrecht (in Kraft seit 30.11.2018, unverändert im Stand vom 13.3.2026)
Mit der Änderung der BetmVV-EDI vom 2. November 2018 (AS 2018 4287), in Kraft seit 30. November 2018, wurde 1,4-Butandiol als Nummer 250 in Anhang 6, Verzeichnis e («Rohmaterialien und Erzeugnisse mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung»), aufgenommen. Der Eintrag lautet: «Von der Kontrolle ausgenommen ist die industrielle Verwendung. Der private Gebrauch ist nicht von der Kontrolle ausgenommen.» In der Vorgängerfassung vom 1. März 2018 fehlt 1,4-Butandiol. Die Fassung vom 13. März 2026 führt den Eintrag unverändert.
Quellen: Fedlex, Systematische Rechtssammlung, Fedlex, Systematische Rechtssammlung, Fedlex, Systematische Rechtssammlung