Chronik
2024
25 Einträge aus dem Jahr 2024.
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2. Februar 2024BE
UrteileRegionalgericht Biel: 8,5 Jahre, Gericht hält Beimischung in Getränke für erwiesen
Urteil erstinstanzlich vom 2. Februar 2024, gemäss Quelle nicht rechtskräftig, Weiterzug ans Obergericht...
Das Regionalgericht Biel verurteilte am 2. Februar 2024 einen 24-jährigen Mann erstinstanzlich unter anderem wegen Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung und Schändung. Das Strafmass beträgt 8,5 Jahre Freiheitsstrafe, acht Jahre Landesverweis und ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Kindern und besonders schutzbedürftigen Personen. Betroffen sind drei Frauen. Zwei von ihnen gaben an, im Januar/Februar 2019 betäubt worden zu sein. K.O.-Tropfen wurden nicht nachgewiesen, weil laut einem Experten nie getestet wurde. Das Gericht hielt dennoch für erwiesen, dass den beiden Frauen etwas ins Getränk gemischt worden war, und wertete dies als qualifizierte einfache Körperverletzung. Die Aussagen der Frauen stufte es als glaubhafter ein als jene des Beschuldigten. Beim Vorwurf der Vergewaltigung stützte es sich zudem auf Chats und Sprachnachrichten. Die Verteidigung beantragte bei den Sexualdelikten Freispruch, eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten und den Verzicht auf den Landesverweis.
Quellen: 20 Minuten
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5. Februar 2024SG
BerichteSt. Gallen 2024: Weder Kantonspolizei noch IRM erfassen K.O.-Fälle
nicht anwendbar (Medienbericht)
Laut 20 Minuten führen weder die Kantonspolizei St. Gallen noch das Institut für Rechtsmedizin am Kantonsspital St. Gallen eine Statistik zu K.O.-Tropfen. Die jährliche Zahl der Fälle im Kanton ist deshalb unbekannt. Der Artikel zitiert einen nicht namentlich genannten Experten aus einem Vergewaltigungsprozess in Biel: Wenn Tropfen verabreicht würden, sei es «in der Regel immer GHB». Weil GHB auch körpereigen vorkommt, sei kaum zu belegen, ab welcher Menge ein Wert unnatürlich ist. Routinemässig wird laut Artikel in der Regel nicht auf GHB getestet. Im Blut ist GHB nach etwa sechs Stunden nicht mehr nachweisbar, im Urin etwas länger.
Quellen: 20 Minuten
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21. Februar 2024ZH
UrteileKeine UVG-Leistungen nach Schändung unter Betäubung: Bundesgericht verneint Schreckereignis
rechtskräftig (letztinstanzliches Urteil des Bundesgerichts); Strafverfahren gegen die unbekannte...
Die Versicherte wurde am 24. Oktober 2021 Opfer einer Schändung; sie war mutmasslich durch K.O.-Tropfen widerstandsunfähig. Sie erwachte später im eigenen Bett neben einem unbekannten Mann und bemerkte beim Duschen Spuren des Übergriffs. An das Geschehen selbst hatte sie keine Erinnerung. Das Strafverfahren wurde sistiert. Die Suva verneinte einen Unfall (Einspracheentscheid vom 9. November 2022). Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich (UV.2022.00235, 25. Juli 2023) bejahte ein aussergewöhnliches Schreckereignis und damit einen Unfall. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde der Suva gut, hob das kantonale Urteil auf und bestätigte den Einspracheentscheid: Die Versicherte habe die Tathandlung nicht wahrgenommen, später auftauchende bruchstückhafte Erinnerungen änderten daran nichts (E. 5.3); die blosse Vorstellung des Geschehens erfülle das Erfordernis der unmittelbaren Gegenwart beim Schreckereignis nicht (E. 6.1; BGer 8C_548/2023 vom 21. Februar 2024). Die Suva hielt in einer Medienmitteilung vom 2. April 2026 mit Bezug auf «einen konkreten Fall» fest, das Bundesgericht habe die korrekte Anwendung des UVG bestätigt; dies bedeute nicht, dass Gericht oder Suva die geltende Regelung gutheissen. Sie unterstütze die vom Bundesrat geplante UVG-Anpassung für Opfer, die mit Substanzen wie K.O.-Tropfen handlungsunfähig gemacht werden, vorbehaltlos.
Quellen: opencaselaw (Bundesgericht), Suva Medienmitteilung
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23. Februar 2024AG
UrteileRaub nach Online-Suche nach K.O.-Tropfen und GBL: Suchverlauf im Urteil
Urteil des Obergerichts Aargau (Berufungsinstanz) vom 23. Februar 2024, gemäss Entscheid nicht...
Die Beschuldigte suchte am 4. und 5. September 2021 online nach Elektroschocker, Chloroform, K.O.-Tropfen, GBL, Schlagstock und Brennsprit, gezielt auch nach der Wirkung von GBL bei Frauen, und am Tattag nach dem Arbeitsort der Geschädigten. Am 6. September 2021 überfiel sie die Geschädigte mit körperlicher Gewalt; in Tatortnähe wurden Brennsprit und Putzlappen gefunden. Das Obergericht Aargau sprach sie am 23. Februar 2024 des Raubes schuldig: Freiheitsstrafe von 12 Monaten bedingt (Probezeit 2 Jahre), Verbindungsbusse CHF 2'000 und Landesverweisung für 10 Jahre.
Quellen: opencaselaw (Obergericht AG)
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29. Februar 2024FR
UrteileGruyère 2024: Vier Jahre wegen Vergewaltigung, Gericht schliesst GHB aus, Berufung angekündigt
Erstinstanzliches Urteil vom 29.2.2024, Berufung angekündigt. Ein Entscheid des Kantonsgerichts Freiburg...
Das Tribunal pénal de la Gruyère verurteilte am 29. Februar 2024 einen heute rund 30-jährigen Mann wegen Vergewaltigung und sexueller Handlungen an Widerstandsunfähigen zu vier Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung (unter Anrechnung von 381 Tagen Haft) und zehn Jahren Landesverweis. Er hatte im Herbst 2020 zwei Frauen in stark alkoholisiertem Zustand sexuell missbraucht. Laut La Liberté prüfte das Gericht in beiden Fällen den Verdacht auf GHB, das schwer nachweisbar sei, und schloss den Einsatz der Substanz aus; der Alkohol säte Zweifel. Die Verteidigung kündigte Berufung an.
Quellen: La Liberté, La Liberté
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1. April 2024ZH
BerichteZürich: Aufsuchender Dienst Forensic Nurses (ADFN), Spurensicherung ohne Anzeige
nicht anwendbar (Behördenangebot); Pilotbetrieb bis Ende 2026, ab 2027 Dauerbetrieb gemäss RRB 430/2026
Der Kanton Zürich betreibt seit Frühjahr 2024 den Aufsuchenden Dienst Forensic Nurses (ADFN) am Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich (IRM-UZH). Laut Kantonsseite fand vor dem 1. April 2024 eine forensische Untersuchung nur statt, wenn das Opfer die Polizei beizog. Speziell ausgebildete Pflegefachpersonen sind für alle Notfallstationen der Spitäler im Kanton im Einsatz, rund um die Uhr erreichbar und sichern Spuren auch ohne Anzeige. Die Spurensicherung ist kostenlos, gesicherte Spuren werden 15 Jahre aufbewahrt. Laut Regierungsrat (RRB 615/2025) sichern die Forensic Nurses auch Blut-, Urin- oder Haarproben für mögliche spätere genetische und forensisch-toxikologische Analysen; wird von Beginn an Anzeige erstattet, übernehmen Ärztinnen und Ärzte des IRM-UZH. Laut Kanton verzeichnete der Dienst von April bis Dezember 2024 279 forensische Untersuchungen und Telefonberatungen, 2025 512 Fälle; in 45 von 345 forensisch untersuchten Fällen wurde nachträglich Anzeige erstattet. Der Stadtrat Luzern nennt für das erste Betriebsjahr rund 200 Spurensicherungen und etwa 170 telefonische Unterstützungen. Das Pilotprojekt läuft bis Ende 2026; mit RRB 430/2026 (Medienmitteilung vom 23. April 2026) wird der Dienst ab 2027 in den Dauerbetrieb überführt und für 2027 bis 2030 finanziert.
Quellen: Kanton Zürich, Regierungsrat Kanton Zürich, Stadtrat Luzern, Kanton Zürich
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18. April 2024VD
BerichteLausanne: 39 gemeldete Verdachtsfälle 2022, kein einziger positiver Befund
Kommunales Parlamentsgeschäft, abgeschlossen: Der Gemeinderat (Conseil communal) genehmigte das Geschäft...
Im Rapport-préavis 2024/18 vom 18. April 2024 antwortet die Lausanner Stadtregierung auf das Postulat von Olivia Fahmy (POS21/084). Das Postulat wurde am 30. November 2021 eingereicht und am 7. Dezember 2021 im Gemeinderat behandelt. 2022 wurden der Polizei 39 Verdachtsfälle gemeldet. In keinem Fall wies ein Screening GHB oder andere toxische Substanzen nach, und meist liessen sich auch keine Einstichspuren feststellen. Der Bericht übernimmt die CURML-Zahlen 2021: 60 Fälle in der Kategorie «agression sexuelle, suspicion soumission chimique, black-out», 77 Prozent Frauen, Durchschnittsalter 23 Jahre, ein GHB-positiver Fall. Der Notfalldienst des CHUV hat ein eigenes Protokoll für alle Verdachtsfälle chemischer Unterwerfung, und die Unité de médecine des violences kann beigezogen werden. Im Rahmen einer Präventionskampagne mit «Label Nuit» subventionierte die Stadt ab Februar 2022 4000 Glasabdeckungen («drink watch»). Der Gemeinderat genehmigte das Geschäft am 5. Mai 2026.
Quellen: Ville de Lausanne, Ville de Lausanne, Le News
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6. Mai 2024CH
KampagnenSKP und Polizeikorps lancieren «Gut ausgegangen?» für ein sicheres Nachtleben
Kein Verfahren; nationale Präventionskampagne der SKP mit kantonalen und städtischen Polizeikorps.
Die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) lancierte am 6. Mai 2024 mit kantonalen und städtischen Polizeikorps die Kampagne «Gut ausgegangen?», die bis 28. Juni 2024 lief. Sie richtet sich vor allem an junge Menschen und junge Erwachsene im Ausgang und spricht Täterinnen und Täter, Opfer und Drittpersonen an. Thema sind grenzverletzendes Verhalten, Beleidigungen, Belästigungen und Drohungen bis hin zu körperlichen Auseinandersetzungen und schweren Straftaten wie Vergewaltigungen und Messerstechereien. Die drei Leitsätze lauten «You better think» (Kopf oben behalten, Getränk im Auge behalten, Grenzen anderer respektieren), «Stay together» (aufeinander achten, niemanden allein zurücklassen, Heimweg planen) und «Help if you can» (Zivilcourage ohne Selbstgefährdung, Personal beiziehen, Notruf 117). Material: Plakate, Bierdeckel, Website gutausgegangen.info und soziale Medien. Laut Medienmitteilung ist die Kampagne Teil des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022 bis 2026. Die Kampagnenseite hält fest, dass für eine strafbare Handlung allein die Täterschaft verantwortlich ist. In Basel waren laut Regierungsrat neben der Kantonspolizei die Fachstelle Stadtteilentwicklung (#RHYLAX), die Opferhilfe beider Basel, Buvetten, Bars, Clubs und die Frauenklinik des Universitätsspitals beteiligt; den Partnern standen Taschenalarme zur Abgabe zur Verfügung; die Kampagne sollte 2025 weitergeführt werden.
Quellen: Presseportal (SKP), Schweizerische Kriminalprävention, Regierungsrat Basel-Stadt
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24. Juni 2024ZH
UrteileParty, GHB im Haar, Verabreichung nicht erstellt: Schändung trotzdem bejaht
Urteil zweitinstanzlich (Obergericht ZH, 24. Juni 2024), laut Entscheid mit Beschwerde in Strafsachen ans...
Die Anklage warf dem Beschuldigten vor, einer Frau in der Nacht vom 8. auf den 9. Oktober 2021 an einer Party in ihrer Wohnung K.O.-Tropfen verabreicht und in ihrem geschwächten Zustand Geschlechtsverkehr vollzogen zu haben. Laut Haaranalyse des IRM Zürich hatte sie zwischen Anfang und Mitte Oktober 2021 GHB eingenommen; die Tatnacht lag in diesem Fenster. Bei rückgerechnet rund 0,88 Promille Blutalkohol erklärten sich Übelkeit, Erbrechen, Weggetretensein und lähmende Passivität laut Obergericht nicht durch Alkohol, sondern entsprachen den Symptomen eines GHB-Konsums; ihr Begleiter, der aus ihrem Glas getrunken hatte, erbrach ebenfalls. Nicht erstellt war, dass der Beschuldigte das GHB verabreicht hatte. Das Obergericht hielt dies für nicht entscheidend, da der schwer beeinträchtigte Zustand der Frau seine Darstellung einer einvernehmlichen Initiative widerlege. Das Bezirksgericht Zürich hatte ihn im April 2023 unter anderem wegen Schändung (Dossier 1), Vergewaltigung und sexueller Nötigung (Dossier 2) sowie Körperverletzungen zu acht Jahren Freiheitsstrafe und zehn Jahren Landesverweisung verurteilt; vom Vorwurf der Vergewaltigung in Dossier 1 sprach es ihn frei. Das Obergericht bestätigte die Schuldsprüche und die Sanktion im Juni 2024; es hielt eine höhere Strafe für angemessen, blieb aber mangels Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft wegen des Verschlechterungsverbots bei acht Jahren. Die Genugtuung an die Privatklägerin 1 erhöhte es auf 15'000 Franken. Laut 20 Minuten handelt es sich um einen 24-jährigen Spanier; die Tat an der Party ereignete sich in einer Zürcher Agglomerationsgemeinde, rund vier Monate zuvor kam es laut Urteil zur Vergewaltigung einer Frau bei der Bäckeranlage. Der Beschuldigte bestreitet die Sexualdelikte.
Quellen: opencaselaw (Obergericht ZH), 20 Minuten
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17. Juli 2024BE, SG, TG
BerichteFestivals bauen Care-Teams aus: Gurten von zwei auf acht Personen pro Tag
Kein Verfahren.
SRF berichtete am 17. Juli 2024, dass grössere Festivals zunehmend auf Care-Teams setzen. Das Gurtenfestival stockte sein Care-Team 2024 von zwei auf acht Personen pro Tag auf und besetzte es mit Sozialpädagogen, interkulturellen Vermittlerinnen und Psychologen. Am Openair St. Gallen und am Openair Frauenfeld waren 2024 bis zu sechs Personen pro Tag im Einsatz. Christoph Bill, Präsident des Branchenverbands der Schweizer Festivalveranstalter, sagte, ein Festival könne es sich kaum noch leisten, im Bereich Care nichts zu tun. Zudem könnten Care-Teams die Eintrittspreise erhöhen. Ein Sozialpädagoge aus dem Care-Team des Gurtenfestivals schilderte die Arbeit vor Ort.
Quellen: SRF News
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8. August 2024BE
UrteileKein GHB trotz rechtzeitiger Proben: Einstellung bestätigt
Beschwerde gegen die Einstellung abgewiesen (Beschluss vom 8. August 2024); ein Weiterzug ans...
Die Beschwerdeführerin vermutete, ihr seien K.O.-Tropfen verabreicht worden, und zeigte ein Sexualdelikt vom 12. März 2023 an (Vorwurf der Schändung, Art. 191 aStGB). Die Blut- und Urinproben wurden am 12. März 2023 zwischen 04:15 und 05:00 Uhr im Notfallzentrum des Inselspitals Bern entnommen. Nachgewiesen wurden Alkohol (rückgerechnet 1,58 bis 2,41 Promille), Kokain, ein Antidepressivum und ein Betablocker. Weder im Venenblut noch im Urin fanden sich Hinweise auf GHB. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland stellte das Verfahren am 30. November 2023 ein. Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts Bern hielt fest, ein GHB-Nachweis wäre zeitlich möglich gewesen, nämlich im Blut bis 8 und im Urin bis 12 Stunden. Es könne deshalb nicht davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte eine Widerstandsunfähigkeit herbeigeführt habe. Ein Blackout allein begründe keine Widerstandsunfähigkeit. Die Beschwerde gegen die Einstellung wurde abgewiesen.
Quellen: opencaselaw (Obergericht BE)
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10. September 2024BS
BerichteBasel-Stadt: Toxikologische Proben ohne Anzeige werden gelagert, nicht analysiert
nicht anwendbar (Bericht des Regierungsrats an den Grossen Rat zu zwei Anzügen)
Der Regierungsrat Basel-Stadt berichtet gemeinsam zu den Anzügen Melanie Nussbaumer («Berner Modell für die Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt») und Barbara Heer («Begleitdienst im Spital für Betroffene sexualisierter Gewalt»). Bei forensisch-klinischen Untersuchungen nach sexualisierter Gewalt werden je nach Fall Abstriche für DNA-Untersuchungen sowie Blut- und Urinproben für forensisch-toxikologische Analysen gesichert und mindestens ein Jahr im IRM aufbewahrt. Eine Verlängerung auf fünf Jahre will der Regierungsrat prüfen. Für toxikologische Proben sei eine lange Lagerung auch bei sachgerechter Aufbewahrung nicht verlässlich: Substanzen bauen sich auch im Probengefäss ab, bereits innerhalb eines Jahres können relevante Veränderungen der Resultate auftreten. Blut und Urin werden derzeit nur im Auftrag der Staatsanwaltschaft analysiert, in erster Linie wegen der Kostendeckung. Die Analysen kosten mindestens 2'000 Franken pro Fall. Ohne Anzeige müsste das IRM zudem mit den Betroffenen klären, ob sie eine Analyse wünschen; das ist in der Akutsituation in der Regel nicht möglich. Die Finanzierung von Analysen ohne Anzeige ist nicht geregelt. Eine zeitnahe standardisierte Analyse von Blut und Urin auch ohne Anzeige bezeichnet der Regierungsrat als zielführend; geprüft wird eine Abrechnung über die Opferhilfe.
Quellen: Regierungsrat Basel-Stadt
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10. September 2024BE
BerichteBern: Berner Modell, rechtsmedizinische Spurensicherung ohne Anzeige
nicht anwendbar (Versorgungsmodell)
Das Berner Modell für die Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt sieht laut dem Basler Anzug Nussbaumer (22.5256.01, 2022) vor, dass Frauen ausschliesslich von Frauen untersucht werden. Betroffene können forensische Befunde vertraulich und ohne Anzeigepflicht erheben lassen. Die beteiligten Stellen arbeiten institutionalisiert zusammen. Laut Anzug bewahrt der Kanton Bern die Spuren 15 Jahre auf. Der Regierungsrat Basel-Stadt (RRB vom 10. September 2024) stützt sich auf Erfahrungswerte des Instituts für Rechtsmedizin Bern. Dieses bewahrt Proben seit längerem 15 Jahre auf. Danach erfolgen Anzeigen überwiegend im ersten Jahr nach dem Vorfall, seltener nach zwei bis fünf Jahren, sehr sporadisch nach fünf bis zehn Jahren und nie nach zehn Jahren. Watson (22. Juli 2026) beschreibt das Zentrum für sexuelle Gesundheit der Insel Gruppe. Es ist seit 1986 Anlaufstelle, kostenlos, untersteht der Schweigepflicht und arbeitet im Auftrag des Kantons. Betroffene sollen sich möglichst innert 72 Stunden melden. GHB ist etwa 6 bis 8 Stunden im Blut und etwa 12 Stunden im Urin nachweisbar. Laut Regierungsrat Bern (RRB 134/2026 vom 11. Februar 2026) gingen bei der Kantonspolizei Bern seit 2022 zwölf Meldungen ein, die einen Verdacht auf Verabreichung chemischer Substanzen mit anschliessendem Sexualdelikt betrafen. In neun Fällen folgte eine Anzeige. Werden Opfer sexualisierter Gewalt in Begleitung der Polizei ins Inselspital gebracht, entnimmt das Spital umgehend Blut- und Urinproben. Das Thema wird regelmässig in den Sitzungen des Berner Modells behandelt.
Quellen: Regierungsrat Basel-Stadt, Grosser Rat Basel-Stadt, watson, Regierungsrat Kanton Bern
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10. September 2024CH
PolitikMotion 24.3836 Bläsi: Medikamentenmissbrauch zur chemischen Unterwerfung von Opfern
Vom Nationalrat am 14.09.2026 angenommen (122 zu 73), entgegen dem Antrag des Bundesrats. Seit 06.10.2026...
Geschäftsnummer 24.3836, Motion von Nationalrat Thomas Bläsi (SVP, GE), eingereicht am 10.09.2024. Der Bundesrat soll auf Ebene der Leistungserbringer Massnahmen einleiten gegen den Medikamentenmissbrauch zur chemischen Unterwerfung von Opfern und gegen Praktiken, die ungewollt den Schwarzmarkt versorgen. Laut Blick Romandie verlangt Bläsi fälschungssichere Rezepte, etwa mit QR-Code, der anzeigt, ob ein Rezept bereits eingelöst wurde. Die Schweiz kenne keinen einheitlichen Rezeptstandard, Rezepte würden oft nur auf dem Handy vorgezeigt, und falsche Patienten könnten mehrere Apotheken aufsuchen und Vorräte anlegen. Bläsi bezeichnet die chemische Unterwerfung in der Schweiz als «trop facile d'accès». Mitunterzeichnet haben laut Blick Westschweizer Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus SVP, Grünen, SP und FDP; Anlass war der Mazan-Prozess. Stellungnahme des Bundesrats vom 27.11.2024 (federführend EDI): Antrag auf Ablehnung. Die Berufs- und Sorgfaltspflichten nach MedBG, HMG und BetmG genügten, die Aufsicht liege bei den Kantonen; zudem erhöhe die laufende HMG-Teilrevision mit dem E-Rezept (Umsetzung der Motionen 20.3209 und 20.3770) die Medikationssicherheit. Der Nationalrat nahm die Motion am 14.09.2026 mit 122 zu 73 Stimmen an. Seit 06.10.2026 ist sie der zuständigen Kommission des Ständerats zugewiesen.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Open Data Parlamentsdienste, Abstimmung Nationalrat 14.09.2026, Open Data Parlamentsdienste, Statusverlauf, Blick Romandie
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8. Oktober 2024international (Deutschland)
UrteileDeutschland: BGH, K.O.-Tropfen sind kein «gefährliches Werkzeug»
Letztinstanzlicher Revisionsbeschluss des BGH vom 8.10.2024 (5 StR 382/24). Der Ausgang des zugrunde...
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschied mit Beschluss vom 8.10.2024 (Az. 5 StR 382/24), dass das heimliche Einträufeln von K.O.-Tropfen mit einer Pipette nicht den Qualifikationstatbestand des «gefährlichen Werkzeugs» nach § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB erfüllt. Flüssigkeiten seien nach dem Wortlaut keine Gegenstände. Die Pipette diene nur als Dosierhilfe, die schädliche Wirkung gehe erst vom Konsum aus. Das LG Dresden hatte die Tropfen noch mit einem Holzknüppel verglichen. Folge: Die Mindeststrafe von fünf Jahren nach Abs. 8 entfällt. Anwendbar bleibt die Qualifikation nach § 177 Abs. 7 StGB mit mindestens drei Jahren. Der BGH verwies zudem auf andere Tatbestände und die Strafzumessung.
Quellen: HRRS (Volltext BGH 5 StR 382/24), Legal Tribune Online, KriPoZ
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4. Dezember 2024CH
BerichteBeobachter-Ratgeber: «Das unsichtbare Gift», Schutz vor K.O.-Tropfen
nicht anwendbar
Der Beobachter erklärte Wirkung und Einsatz von K.O.-Tropfen im Ausgang. Gestützt auf das Bundesamt für Gesundheit beschrieb er, dass die Wirkung nach rund 15 Minuten einsetzt und bis zu Gedächtnisverlust und tödlicher Vergiftung reichen kann. Die Substanzen sind farb- und geschmacklos, ein versetztes Getränk bleibt deshalb meist unbemerkt. Ein Nagellack-Test sollte nur drei Substanzen erkennen und kam nicht auf den Markt; ein Testarmband prüft nur auf GHB. Empfohlen wurden Getränkeabdeckungen, Awareness-Teams und der sofortige Gang zu Bar-, Club- oder Sicherheitspersonal. Ein Vorfall wird nach einer Schilderung im «Blick» wiedergegeben. Eigene Interviews mit Fachpersonen enthält der Text nicht, Schweizer Zahlen nennt er keine.
Quellen: Beobachter
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12. Dezember 2024TG
UrteileBezirksgericht Frauenfeld: 15 Jahre Freiheitsstrafe nach Betäubung und Missbrauch von sieben Mädchen und acht Frauen
Urteil erstinstanzlich, nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat Berufung eingelegt (laut 20 Minuten), es...
Das Bezirksgericht Frauenfeld verurteilte einen 39-jährigen Mann zu 15 Jahren unbedingter Freiheitsstrafe und zu 15 Jahren Landesverweis. Es folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Laut Anklage hatte er die Opfer, grösstenteils zwischen 2016 und 2020, betäubt und sich danach an ihnen vergangen: sieben Mädchen und acht Frauen. Das jüngste Opfer war zur Tatzeit vier Jahre alt. Viele Übergriffe filmte er mit dem Handy. Verurteilt wurde er unter anderem wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern, sexueller Nötigung, Vergewaltigung, Schändung, Pornografie und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Er gestand den Grossteil der Taten. Die Verteidigung hatte sieben Jahre Freiheitsstrafe ohne Landesverweis gefordert. Laut 20 Minuten legte die Verteidigerin Berufung ein.
Quellen: SRF, 20 Minuten, Thurgauer Zeitung
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16. Dezember 2024ZH
UrteileGHB im Getränk: Zürcher Obergericht verurteilt wegen sexueller Nötigung, Haaranalyse als zentrales Indiz
Zweitinstanzliches Urteil des Obergerichts Zürich vom 16. Dezember 2024. Nur die nicht angefochtenen...
Laut Anklage nahm der Beschuldigte am Abend des 22. Dezember 2021 eine alkoholisierte, ihm fremde Frau unter einem Vorwand in seine Wohnung mit, gab ihr ohne ihr Wissen GHB in einer Teetasse und nahm sexuelle Handlungen an ihr vor. Das Obergericht Zürich hielt fest, dass er ihr ein Getränk mit GHB zu trinken gab. «Ganz wesentlich» belastend waren zwei Haarproben der Privatklägerin. Sie zeigten Hinweise auf eine GHB-Einnahme im tatrelevanten Zeitraum, die über die körpereigene Menge hinausging. Das belege zwar nicht «hieb- und stichfest», dass der Beschuldigte die Substanz verabreichte, lasse ihre Aussagen aber «umso valider» erscheinen. Hinweise auf eine Selbstintoxikation fand das Gericht keine. Mit den rechtsmedizinischen und toxikologischen Gutachten, einem Telefonat mit der Taxizentrale und einem zerrissenen Büstenhalter ergebe sich ein «fest verflochtenes Mosaik» von Indizien. Das Gericht sprach den Beschuldigten der sexuellen Nötigung, der Freiheitsberaubung und der Veruntreuung schuldig. Es verhängte 3½ Jahre Freiheitsstrafe als Zusatzstrafe zu einem Strafbefehl vom 28. April 2023 und eine Landesverweisung von sieben Jahren. Der Privatklägerin sprach es eine Genugtuung von CHF 12'000 zu.
Quellen: opencaselaw (Obergericht ZH)
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17. Dezember 2024international (Deutschland)
BerichteSTRG_F-Recherche: Telegram-Netzwerk, in dem Männer das Betäuben von Frauen besprechen
Journalistische Recherche. Laut STRG_F erklärte das deutsche Bundeskriminalamt, Hinweise auf solche...
Das Recherchekollektiv STRG_F (funk/NDR) infiltrierte ab Sommer 2023 Dutzende Telegram-Gruppen mit teils Zehntausenden Mitgliedern. Dort tauschen Nutzer Anleitungen zum heimlichen Betäuben aus und teilen Bilder und Videos betäubter Frauen, oft aus dem eigenen Umfeld. Die Recherche erschien am 17.12.2024. STRG_F bestellte ein als Haarserum getarntes K.O.-Mittel. Laut dem Toxikologen Volker Auwärter (Universitätsklinikum Freiburg) enthielt es Medetomidin, Flualprazolam und Scopolamin. Gelöschte Gruppen entstehen über neue Einladungslinks wieder. Blick übernahm die Recherche am 18.12.2024. Der Beitrag hält fest, dass in der Schweiz der Missbrauch Bewusstloser nach Art. 191 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bedroht ist. Beim Besitz solcher Aufnahmen Erwachsener bestehe zumindest teilweise eine Lücke.
Quellen: funk / STRG_F, Blick, Blick Romandie
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18. Dezember 2024BS, BL
KampagnenOpferhilfe beider Basel: «Ist Luisa hier?» und Awareness-Konzept mit dem Imagine-Festival
Kein Verfahren. Der Regierungsrat BS beantragte, den Anzug Braun stehen zu lassen; das Zuger Postulat war...
Der Regierungsrat Basel-Stadt nennt in seinem Bericht vom 18. Dezember 2024 zum Anzug Beat Braun und Konsorten (22.5473.02) die Kampagne «Ist Luisa hier?» der Opferhilfe beider Basel: Frauen können sich mit dieser Frage unauffällig an das Personal einer Bar oder eines Clubs wenden, um diskret Hilfe zu erhalten. Zudem hat die Opferhilfe beider Basel mit dem Imagine-Festival ein Awareness-Konzept entwickelt: Ein Awareness-Team wirkt vor Ort als Vertrauensinstanz und Schnittstelle zwischen Festivalleitung und Sicherheitsdienst; die Opferhilfe will das Konzept künftig auch bei weiteren Veranstaltungen anwenden. Ein Zuger Postulat vom März 2026 hält in seiner Begründung fest, dass die Opferhilfe Basel die Luisa-Kampagne übernommen hat.
Quellen: Regierungsrat Basel-Stadt, Kantonsrat Zug
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19. Dezember 2024international (Frankreich)
UrteileUrteil von Avignon im Fall Pelicot (Mazan): 51 Schuldsprüche, 20 Jahre für den Hauptangeklagten
Hauptangeklagter: rechtskräftig verurteilt (20 Jahre, Verzicht auf Berufung). Mitangeklagte:...
Das Strafgericht in Avignon sprach Dominique Pelicot der schweren Vergewaltigung seiner damaligen Ehefrau schuldig und verhängte die Höchststrafe von 20 Jahren. Laut SRF hatte er sie fast zehn Jahre lang mit Medikamenten betäubt und von Dutzenden fremden Männern missbrauchen lassen. Der Fall flog 2020 auf, als die Polizei auf seinem Computer Hunderte Fotos und Videos fand. Das Gericht sprach auch alle 50 Mitangeklagten schuldig, mit Strafen zwischen 3 und 15 Jahren. Dominique Pelicot verzichtete auf eine Berufung. Die Geschädigte hatte sich bewusst für einen öffentlichen Prozess entschieden. SRF und ZDFheute berichteten am Urteilstag, Blick über den Berufungsverzicht.
Quellen: SRF, SRF, ZDFheute, Blick und weitere
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20. Dezember 2024CH
PolitikAnfrage 24.1063 Suter: «Sind der Besitz und die Verbreitung von Vergewaltigungsvideos und Videos von chemischen Unterwerfungen in der Schweiz strafbar?»
Anfrage, erledigt (Antwort des Bundesrats vom 19.02.2025).
Geschäftsnummer 24.1063, Anfrage von Nationalrätin Gabriela Suter (SP, AG), eingereicht am 20.12.2024, zuständig ist das EJPD. Die Fragen: Wie ist die Rechtslage zum Besitz und zur Verbreitung von Aufnahmen, die Vergewaltigungen Erwachsener zeigen? Gilt chemische Unterwerfung als Vergewaltigung? Welche Gesetzesänderungen wären für ein Verbot nötig? Antwort des Bundesrats vom 19.02.2025: Einschlägig ist vor allem Art. 179quater StGB. Er erfasst die Aufnahme, das Aufbewahren beziehungsweise den Besitz und das Zugänglichmachen gegenüber Dritten. Je nach Umständen kommen Art. 197, Art. 197a, Art. 173 ff. und Art. 135 StGB hinzu. Sexuelle Handlungen an einem betäubten Opfer gelten je nach Art als Vergewaltigung (Art. 190 Abs. 2 und 3 StGB) oder als sexuelle Nötigung (Art. 189 Abs. 2 und 3 StGB). Gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht der Bundesrat nicht. Stand: erledigt.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Webservices des Schweizer Parlaments
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20. Dezember 2024international (Frankreich)
WissenFrankreich: Nationale Addictovigilance-Erhebung «soumission chimique» und Massnahmen der ANSM
Behördliche Erhebung und Verwaltungsmassnahme auf freiwilliger Basis, kein Verfahren.
Die französische Arzneimittelbehörde ANSM lässt seit 2003 durch das CEIP-A Paris jährlich eine Erhebung zur «soumission chimique» durchführen; ausgewertet werden Meldungen der 13 CEIP-A-Zentren. Für 2022 wurden 1229 Verdachtsmeldungen erfasst (2021: 727, 2020: 539), ein Plus von 69 Prozent gegenüber dem Vorjahr; 97 Fälle galten als plausibel («vraisemblables»). Psychoaktive Arzneimittel machten laut ANSM 56,7 Prozent der beteiligten Substanzen aus. Am 20.12.2024 kündigte die ANSM an, ab Januar 2025 die Zulassungsinhaber missbrauchsgefährdeter Medikamente um Formulierungsänderungen zu bitten (auffällige Färbung oder Textur, erkennbarer Geruch oder Geschmack), auf freiwilliger Basis. Le Temps hielt in der Berichterstattung zur RTS-Sendung Temps présent (Januar 2025) fest, dass die Schweiz über keine statistischen Angaben zur chemischen Unterwerfung verfügt.
Quellen: ANSM, Le Temps
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20. Dezember 2024CH
PolitikInterpellation 24.4567 Jaccoud: Gewalt gegen Frauen. Was tut die Schweiz gegen chemische Unterwerfung?
Interpellation, Stellungnahme des Bundesrats vom 19.02.2025 liegt vor; im Nationalrat noch nicht behandelt...
Geschäftsnummer 24.4567, Interpellation von Nationalrätin Jessica Jaccoud (SP, VD), eingereicht am 20.12.2024 im Nationalrat. Sie fragt, wie die chemische Unterwerfung im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022 bis 2026 (NAP IK) berücksichtigt wird: bei Gesundheitsfachpersonen (Massnahmen 18, 19, 20), bei Justiz und Polizei, in der Statistik zur sexualisierten Gewalt (Massnahme 42) und mit weiteren Massnahmen. Antwort des Bundesrats vom 19.02.2025 (federführend EDI): Das Thema werde in Schulungen für Gesundheitsberufe und im Rahmen von Forensic Nursing aufgegriffen; die Weiterbildung von Justiz und Strafverfolgung sei Sache der Kantone; Verweis auf die Vernehmlassung zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes mit einem Recht auf unentgeltliche rechtsmedizinische Dokumentation unabhängig von einem Strafverfahren. Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasst bei Sexualdelikten keine Tatmittel im Sinn der chemischen Unterwerfung. Neue Massnahmen sollen mit dem Schlussbericht zum NAP IK 2026 geprüft werden. Stand per 28.10.2026 laut Curia Vista: Stellungnahme liegt vor, im Rat nicht behandelt.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch
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20. Dezember 2024CH
PolitikPostulat 24.4607 Jaccoud: Chemische Unterwerfung. Definition und Handlungsspielraum der Justiz
Postulat hängig. Der Bundesrat beantragt Ablehnung (Stellungnahme vom 19.02.2025). Im Nationalrat ist es...
Geschäftsnummer 24.4607. Postulat von Nationalrätin Jessica Jaccoud (SP, VD), eingereicht am 20.12.2024 im Nationalrat. Auftrag: Der Bundesrat soll in einem Bericht den Begriff der chemischen Unterwerfung definieren und die bestehenden Rechtsgrundlagen zur Identifizierung und Verfolgung der Täterschaft oder die nötigen Anpassungen aufzeigen. Die Begründung verlangt zudem eine Bestandsaufnahme der in der Schweiz erfassten Fälle und verweist auf den Fall Pelicot in Frankreich. In seiner Stellungnahme vom 19.02.2025 beantragt der Bundesrat die Ablehnung. Solche Taten seien als Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung (Art. 190 und 189 StGB) strafbar. Er verweist auf die Bundesgerichtsurteile 6P.12/2006 vom 29.03.2006 (Schlafmittel, Rohypnol) und 6B_1274/2017 vom 24.09.2018 (GHB, sogenannte K.O.-Tropfen). Eine Definition könnte nach Ansicht des Bundesrats die Anwendung der Strafbestimmungen eher erschweren. Stand per 28.10.2026: Die Stellungnahme liegt vor, im Rat ist das Postulat noch nicht behandelt.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch