K.O.-Tropfen in der SchweizDas journalistische Gewissen

Urteile

Regionalgericht Biel: 8,5 Jahre, Gericht hält Beimischung in Getränke für erwiesen

Das Regionalgericht Biel verurteilte am 2. Februar 2024 einen 24-jährigen Mann erstinstanzlich unter anderem wegen Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung und Schändung. Das Strafmass beträgt 8,5 Jahre Freiheitsstrafe, acht Jahre Landesverweis und ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Kindern und besonders schutzbedürftigen Personen. Betroffen sind drei Frauen. Zwei von ihnen gaben an, im Januar/Februar 2019 betäubt worden zu sein. K.O.-Tropfen wurden nicht nachgewiesen, weil laut einem Experten nie getestet wurde. Das Gericht hielt dennoch für erwiesen, dass den beiden Frauen etwas ins Getränk gemischt worden war, und wertete dies als qualifizierte einfache Körperverletzung. Die Aussagen der Frauen stufte es als glaubhafter ein als jene des Beschuldigten. Beim Vorwurf der Vergewaltigung stützte es sich zudem auf Chats und Sprachnachrichten. Die Verteidigung beantragte bei den Sexualdelikten Freispruch, eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten und den Verzicht auf den Landesverweis.

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
nicht genanntBeschuldigter, erstinstanzlich verurteilt (nicht rechtskräftig)24-jähriger Mann
Elisabeth OchsnerGerichtGerichtspräsidentin Regionalgericht Biel

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Ohne toxikologischen Nachweis stützt sich das Gericht auf die Glaubhaftigkeit der Aussagen und auf Indizien. Redaktionelle Einschätzung: Der Fall ist ein Gegenbeispiel zu den Freisprüchen in Dietikon und Rheinfelden.

Verbindungen

Dietikon, Rheinfelden (Freisprüche mangels Substanznachweis)

Zusammenhänge

Biel 2024: der Bieler Prozess in zwei 20-Minuten-Artikeln

belegt, Gleicher Prozess, gleiches Medium

Der Bericht zu St. Gallen vom 5.2.2024 zitiert einen Experten aus dem Bieler Prozess. Im Bericht zum Bieler Urteil vom 2.2.2024 erklärt ein Experte, man habe nie getestet. In beiden Artikeln ist der Experte nicht namentlich genannt; ob es dieselbe Person ist, bleibt Arbeitshypothese.

Weitere Einträge: St. Gallen 2024: Weder Kantonspolizei noch IRM erfassen K.O.-Fälle

Quellen

  1. Biel: Vergewaltigte er eine Frau in einem Porsche?20 Minuten, 2024-02-02

Eintrag 2024-02-02_regionalgericht-biel-8-5-jahre-gericht-halt-beimischung-in-getranke-fur-erwiesen. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.