K.O.-Tropfen in der SchweizDas journalistische Gewissen

Urteile

Raub nach Online-Suche nach K.O.-Tropfen und GBL: Suchverlauf im Urteil

Die Beschuldigte suchte am 4. und 5. September 2021 online nach Elektroschocker, Chloroform, K.O.-Tropfen, GBL, Schlagstock und Brennsprit, gezielt auch nach der Wirkung von GBL bei Frauen, und am Tattag nach dem Arbeitsort der Geschädigten. Am 6. September 2021 überfiel sie die Geschädigte mit körperlicher Gewalt; in Tatortnähe wurden Brennsprit und Putzlappen gefunden. Das Obergericht Aargau sprach sie am 23. Februar 2024 des Raubes schuldig: Freiheitsstrafe von 12 Monaten bedingt (Probezeit 2 Jahre), Verbindungsbusse CHF 2'000 und Landesverweisung für 10 Jahre.

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
nicht genanntBeschuldigte
nicht genanntGeschädigte

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Das Gericht zog den Suchverlauf zu Betäubungsmitteln als Indiz für die Tatplanung heran. Eine Betäubung der Geschädigten mit K.O.-Tropfen oder GBL stellt das Urteil nicht fest; die Tat erfolgte durch körperliche Gewalt.

Quellen

  1. Obergericht AG SST.2023.79 vom 23. Februar 2024opencaselaw (Obergericht AG), 2024-02-23

Eintrag 2024-02-23_raub-nach-online-suche-nach-k-o-tropfen-und-gbl-suchverlauf-im-urteil. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.