K.O.-Tropfen in der SchweizDas journalistische Gewissen

Urteile

Gruyère 2024: Vier Jahre wegen Vergewaltigung, Gericht schliesst GHB aus, Berufung angekündigt

Das Tribunal pénal de la Gruyère verurteilte am 29. Februar 2024 einen heute rund 30-jährigen Mann wegen Vergewaltigung und sexueller Handlungen an Widerstandsunfähigen zu vier Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung (unter Anrechnung von 381 Tagen Haft) und zehn Jahren Landesverweis. Er hatte im Herbst 2020 zwei Frauen in stark alkoholisiertem Zustand sexuell missbraucht. Laut La Liberté prüfte das Gericht in beiden Fällen den Verdacht auf GHB, das schwer nachweisbar sei, und schloss den Einsatz der Substanz aus; der Alkohol säte Zweifel. Die Verteidigung kündigte Berufung an.

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
nicht genanntBeschuldigterMann, rund 30 Jahre, erstinstanzlich verurteilt
nicht genanntPrivatklägerinnenzwei Frauen, nicht namentlich genannt

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Der Prozessbericht trägt «drogue du violeur» im Titel, das Urteil schliesst die Substanz aus. Die Verurteilung stützt sich auf die Widerstandsunfähigkeit durch Alkohol. Der Urteilstitel nennt den Mann «le violeur», obwohl die Berufung angekündigt war.

Quellen

  1. Le Tribunal pénal de la Gruyère se penche sur une affaire de drogue du violeurLa Liberté, 2024-02-29
  2. Gruyère. Quatre ans ferme et expulsion pour le violeurLa Liberté, 2024-02-29

Eintrag 2024-02-29_gruyere-2024-vier-jahre-wegen-vergewaltigung-gericht-schliesst-ghb-aus-berufung-. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.