Chronik
2025
43 Einträge aus dem Jahr 2025.
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7. Januar 2025BS
ErmittlungenBasel, Hirscheneck: Mehrere Gäste an Silvester mutmasslich betäubt
Mindestens eine Anzeige gegen Unbekannt (17-jähriger Betroffener). Die Staatsanwaltschaft äusserte sich...
Das Kleinbasler Szenelokal Hirscheneck meldete auf Instagram, in der Silvesternacht 2024/25 seien Menschen im und vor dem Lokal mutmasslich mit K.O.-Tropfen betäubt worden. Eine Person sei positiv auf Betäubungsmittel getestet worden. Das Universitätsspital Basel bestätigte einige Fälle mit «unklarem Koma» auf der Notfallstation, ohne sie einem bestimmten Ereignis zuzuordnen. Laut SRF hatte ein 17-jähriger Schüler nach vier Bieren kaum Erinnerung an die Nacht. Sechs Bekannte schilderten ähnliche Symptome. Er erstattete Tage später Anzeige gegen Unbekannt, ein Spitaltest erfolgte nicht. Die Staatsanwaltschaft äusserte sich nicht zu Anzeigen. FDP-Grossrätin Silvia Schweizer reichte einen Vorstoss für präventive Schutzmassnahmen im Hinblick auf die Grossanlässe 2025 ein, namentlich den ESC. Laut Regierungsrätin Stephanie Eymann lag für den ESC bereits ein Schutzkonzept vor. Die Kantonspolizei gab an, die 2021 verteilten Testarmbänder seien weder zuverlässig noch benutzerfreundlich gewesen. Nachweisfenster laut SRF: rund sechs Stunden im Blut, bis zwölf Stunden im Urin.
Quellen: 20 Minuten, SRF, bz Basel
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9. Januar 2025BS
PolitikBS 25.5004 Interpellation Schweizer: Schutz vor K.O.-Tropfen, Massnahmen für sichere (Gross)anlässe
Interpellation am 15.01.2025 stillschweigend mündlich erledigt (Beschluss Nr. 25/03/21.02G), abgeschlossen.
Geschäftsnummer 25.5004 (Interpellation Nr. 154), eingereicht von Grossrätin Silvia Schweizer (FDP), Text vom 09.01.2025. Anlass laut Vorstoss: mehrere Vorfälle mit K.O.-Tropfen in der Silvesternacht im Hirscheneck sowie Grossanlässe in Basel 2025 (Eurovision Song Contest, Frauen-Fussball-EM). Der Vorstoss verweist auf die bisherige Abgabe von K.O.-Testarmbändern durch die Polizei, unter anderem im Rahmen der Rhylax-Kampagne. Er stellt fünf Fragen: zur weiteren Gratisabgabe der Armbänder, zu Umfang und Kommunikation, zu festen Abgabestellen und zu weiteren präventiven Massnahmen für Grossanlässe. Der Grosse Rat erklärte die Interpellation am 15.01.2025 stillschweigend für mündlich erledigt.
Quellen: Grosser Rat Basel-Stadt, Grosser Rat Basel-Stadt, Interpellationstext, Grosser Rat Basel-Stadt, Beschluss, Luzerner Zeitung
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16. Januar 2025Westschweiz, Tessin, BE, VD
BerichteRTS «Temps présent» und RSI: Betroffene chemischer Unterwerfung in der Schweiz brechen das Schweigen
Medienbericht. Genannte Verfahren: Verurteilung im Kanton VD 2019 zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe, eine...
Die RTS-Sendung «Temps présent» strahlte am 16. Januar 2025 den 48-minütigen Beitrag «Soumission chimique, cauchemars en Suisse romande» aus. Frauen berichten darin, wie Partner oder Bekannte sie in der Schweiz heimlich betäubt und vergewaltigt haben. Der begleitende Artikel von Sofia Pekmez (RTS, 17.1.2025) erschien am 22.1.2025 auch bei swissinfo.ch. Eine italienische Fassung brachte RSI am 15.2.2025. Drei Fälle stehen im Zentrum. Eine rund 50-jährige Bernerin wurde vier Jahre lang von ihrem Ehemann betäubt und vergewaltigt. Er ist inzwischen verstorben, ein Strafverfahren gab es nicht. Eine 21-Jährige gibt an, im Januar 2022 von einem Freund der Familie betäubt und vergewaltigt worden zu sein. Der Beschuldigte wurde erstinstanzlich mangels Beweisen freigesprochen, die Betroffene hat Berufung eingelegt. Im dritten Fall betäubte und vergewaltigte ein Unternehmer aus der Region Vevey (VD) über mehr als zehn Jahre mehrere Frauen aus seinem Umfeld, darunter seine Tochter. Er wurde 2019 zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Laut den Berichten geschehen nachgewiesene Taten mit chemischer Unterwerfung überwiegend im privaten Umfeld, oft durch Vertrauenspersonen.
Quellen: RTS, SWI swissinfo.ch, RSI
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22. Januar 2025ZG
UrteileKantonsgericht Zug: Ringier muss 309'531 Franken Gewinn aus vier Blick-Artikeln herausgeben
Erstinstanzliches Urteil des Kantonsgerichts Zug vom 22.1.2025. Ringier erhob Berufung, und das...
Das Kantonsgericht Zug verpflichtete Ringier, 309'531 Franken plus 5 Prozent Zins herauszugeben. Es handelt sich um den Gewinn aus vier persönlichkeitsverletzenden Blick-Artikeln aus den Jahren 2014 und 2015. Dazu kommen rund 112'500 Franken Entschädigung, etwa für Anwalts- und Gutachterkosten. Die Klägerin hatte über 430'000 Franken verlangt. Ringier bezifferte den Gewinn auf 5'000 Franken und stützte sich auf ein PwC-Gutachten. Das Gericht folgte der Berechnungsmethode der Klägerin. Ringier focht das Urteil an. Gegenüber SRF ordnete Roland Fankhauser, Professor für Zivilrecht an der Universität Basel, das Urteil als Umsetzung der Bundesgerichtspraxis seit dem Fall Patty Schnyder (2006) ein. Die Bundesgerichtsurteile seien als «Stoppschilder» zu verstehen, die nun ein «Preisschild» erhalten hätten.
Quellen: SRF, SRF, Kanton Zug, Medienmitteilung Obergericht
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23. Januar 2025GE
BerichteGenf: Medizinisch-rechtliche Konsultation der HUG für Gewaltopfer ohne Anzeige
nicht anwendbar (Spitalangebot)
Die HUG eröffneten Anfang 2025 die kostenlose und vertrauliche Consultation médico-légale pour adultes victimes de violences (CMLV). Sie ist dem CURML angegliedert und wird als Mission d'intérêt général vom Departement für Gesundheit und Mobilität (DSM) finanziert, Budget im ersten Jahr 859'000 Franken. Die CMLV erstellt medizinisch-rechtliche Konstatate mit Fotos der Verletzungen, unabhängig von einer Anzeige, bei Gewalt im öffentlichen Raum, am Arbeitsplatz, in der Partnerschaft und in der Familie. Bis Ende 2024 erfolgten solche Konstatate am Notfall. Sexuelle Gewalt ist ausdrücklich ausgenommen: Frauen werden am gynäkologisch-geburtshilflichen Notfall, Männer am Erwachsenennotfall betreut. Eine Weiterverweisung an die Unité interdisciplinaire de médecine et de prévention de la violence (UIMPV) der HUG ist möglich.
Quellen: HUG, HUG, Medienmitteilung
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27. Januar 2025ZH
UrteileSchwere Analverletzungen, kein GHB-Nachweis: Obergericht Zürich bestätigt Schuldspruch wegen Schändung
Zweitinstanzliches Urteil des Obergerichts Zürich vom 27. Januar 2025, Beschwerde ans Bundesgericht...
In der Nacht vom 11. auf den 12. Mai 2022 erlitt ein männlicher Privatkläger in der Wohnung des Beschuldigten mehrfache Perforationen des Analkanals, des Rektums und des Dickdarms. Laut Gutachten ist eine lebenslange Einschränkung der Stuhlfunktion nicht ausgeschlossen. Beide standen unter Alkohol- und Kokaineinfluss, der Privatkläger hat keine Erinnerung an die Nacht. Der Beschuldigte machte Einvernehmlichkeit geltend und bestritt, K.O.-Tropfen verwendet zu haben. Laut Haaranalyse des Instituts für Rechtsmedizin hatte der Privatkläger wenige Stunden bis Tage vor der Probenahme vom 15. Mai 2022 Kokain eingenommen. GHB und seine Vorläuferverbindung wurden nicht festgestellt. Das Bezirksgericht Zürich hatte den Beschuldigten am 14. September 2023 schuldig gesprochen und vom Vorwurf der Unterlassung der Nothilfe freigesprochen. Dieser Freispruch ist rechtskräftig. Das Obergericht Zürich bestätigte die Schuldsprüche wegen schwerer Körperverletzung (Art. 122 Abs. 1 aStGB) und Schändung (Art. 191 aStGB): 42 Monate Freiheitsstrafe, eine Busse von Fr. 200 und eine Genugtuung von Fr. 70'000.
Quellen: gerichte-zh.ch
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28. Januar 2025BE
UrteileBenzodiazepin und GBL im Getränk: Verabreichung gilt als Gewalt, deshalb Vergewaltigung statt Schändung
Urteil zweitinstanzlich (Obergericht BE, 1. Strafkammer, 28. Januar 2025). Schuldspruch wegen...
Gemäss Anklage und den Feststellungen des Obergerichts hatte die Frau dem Beschuldigten ausdrücklich erklärt, keinen Geschlechtsverkehr zu wollen. In der Nacht vom 24. auf den 25. Mai 2020 mischte er ihr ein benzodiazepinhaltiges Mittel und GBL in Lebensmittel oder Getränke und vollzog an der tief schlafenden Frau den Geschlechtsverkehr. Bei der Hausdurchsuchung vom 29. Mai 2020 wurden im Kühlschrank eine Flüssigkeit mit Diazepam und Trazodon und in einer Laptoptasche eine Flüssigkeit mit GBL sichergestellt. Im Urin der Frau fiel der immunologische Vortest positiv auf Lorazepam (Benzodiazepine) aus. GBL war wegen des zeitlichen Abstands nicht mehr nachweisbar. Das Obergericht Bern folgte in der rechtlichen Würdigung der Vorinstanz: Die Verabreichung der narkotisierenden Stoffe gilt als Gewalt im Sinne von Art. 190 StGB (alte Fassung). Weil der Beschuldigte die Widerstandsunfähigkeit selbst herbeigeführt hatte, liegt Vergewaltigung vor und nicht die eventualiter angeklagte Schändung (Art. 191 StGB). Das Gericht stellte eine Verletzung des Beschleunigungsgebots fest und verhängte eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten: Einsatzstrafe 24 Monate, Abzug 2 Monate. Der Vollzug ist bei 4 Jahren Probezeit aufgeschoben. Für die Betäubungsmitteldelikte kam eine bedingte Geldstrafe dazu.
Quellen: opencaselaw (Obergericht BE)
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28. Januar 2025VD
UrteileWaadt: 20 Jahre Freiheitsstrafe für Vergewaltigung einer chemisch betäubten Frau
Erstinstanzliches Urteil des Tribunal criminel vom 28.1.2025. Der Haupttäter erhob Berufung, anerkannte...
Ein Waadtländer Strafgericht (Tribunal criminel) verurteilte den Hauptangeklagten, einen Mann um die 40, unter anderem wegen versuchten Mordes und wegen Vergewaltigung mit Grausamkeit, begangen in Mittäterschaft, zu 20 Jahren Freiheitsstrafe, der Höchststrafe, und ordnete die Verwahrung an. Die Tat geschah im Sommer 2022 in seiner Wohnung. Das Opfer war mit einer psychotropen Substanz bewusstlos gemacht worden, und der Hauptangeklagte filmte die Tat heimlich. Der zweite Angeklagte erhielt 42 Monate Freiheitsstrafe und eine stationäre Massnahme. Er war während eines Teils der Tat unter dem Einfluss von Psychopharmaka eingeschlafen. Die verwendete Substanz nennen die Berichte nicht.
Quellen: Blick Romandie, Blick Romandie, 20 minutes, Tribunal cantonal VD, Medienmitteilung
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5. Februar 2025SG
BerichteKantonspolizei St. Gallen: bis zu einem Dutzend K.O.-Meldungen pro Jahr
Behördenangaben, keine Einzelverfahren.
Laut St. Galler Tagblatt erhält die Kantonspolizei St. Gallen nach eigenen Angaben höchstens zwölf Meldungen pro Jahr wegen mutmasslicher K.O.-Tropfen, meist im Zusammenhang mit dem Ausgang. Eine spezifische Statistik führt die Polizei nicht; auch die Opferhilfe der Kantone St. Gallen und beider Appenzell hat keine konkreten Zahlen. Die Polizei rät Betroffenen, sich so rasch wie möglich ärztlich behandeln zu lassen und Anzeige zu erstatten. Die Opferhilfe weist darauf hin, dass viele Betroffene eine automatische Anzeige fürchten, und bietet zusammen mit dem Kantonsspital eine Soforthilfe ohne Anzeigepflicht an.
Quellen: St. Galler Tagblatt
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4. März 2025AG
PolitikAG 25.76 Interpellation Hunziker/Müller: Chemische Unterwerfung im Kanton Aargau
Interpellation am 07.05.2025 vom Regierungsrat beantwortet, am 24.06.2025 im Grossen Rat behandelt (GRB...
Geschäftsnummer 25.76, Interpellation von Grossrätin Lelia Hunziker (SP, Aarau, Sprecherin) und Grossrat Stephan Müller (SVP, Möhlin), eingereicht am 04.03.2025. Fragen zu Fallzahlen, spezialisierten Stellen, Prävention, Sensibilisierung und Schulung. Antwort des Regierungsrats vom 07.05.2025 (versandt am 16.05.2025): Die Strafverfolgungsbehörden führen keine Statistik. Der Kantonspolizei ist in den letzten Jahren nur ein Fall mit Bezug zum Thema bekannt geworden: 2024 wurde eine geringe Menge K.O.-Tropfen sichergestellt, die nicht zur chemischen Unterwerfung eingesetzt, sondern von Süchtigen konsumiert wurde. Nach Erfahrung der Strafverfolgungsbehörden ist die gezielte Verabreichung selten. Bei Polizei und Staatsanwaltschaft gibt es keine Spezialisierung. Das IRM am KSA untersucht rund um die Uhr. Asservate werden aber nur bei einer Anzeige im Auftrag der Staatsanwaltschaft ausgewertet, ohne Anzeige werden sie nach einem Jahr entsorgt. Die Opferhilfe übernimmt die Kosten der rechtsmedizinischen Untersuchung als Soforthilfe. Spezifische Präventionsangebote gibt es keine und sie sind nicht geplant. Der Regierungsrat verweist auf die SKP-Kampagne «Gut Ausgegangen». Eine separate Schulung bei der Kantonspolizei ist nicht vorgesehen. Behandlung im Grossen Rat am 24.06.2025 (GRB 2025-0209). Die Aargauer Zeitung berichtete am 13.06.2025 über die Antwort.
Quellen: Grosser Rat Aargau, GR-Web, Regierungsrat Aargau, Beantwortung, Aargauer Zeitung
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10. März 2025CH
PolitikInterpellation 25.3070 Porchet: Zugang zur Justiz für Opfer chemischer Unterwerfung
Interpellation, Stellungnahme des Bundesrats vom 14.05.2025 liegt vor. Im Nationalrat noch nicht behandelt...
Interpellation 25.3070 «Wie kann für Opfer chemischer Unterwerfung der Zugang zur Justiz verbessert werden?» von Nationalrätin Léonore Porchet (Grüne, VD), eingereicht im Nationalrat am 10.03.2025. Die Interpellantin hält fest: Die Substanzen werden rasch abgebaut und lassen sich nur im Labor nachweisen. Ist der Befund negativ, tragen die Opfer die Laborkosten. Fachpersonen raten deshalb häufig von Analyse und Anzeige ab. Sie fragt nach Massnahmen für einen besseren Justizzugang, nach einer systematischen Vergütung der Laborkosten und nach der Beratungspraxis. Antwort des Bundesrats vom 14.05.2025 (EJPD): Er verweist auf den Forschungsauftrag zu den Postulaten 22.4565 und 22.4566. Neue Massnahmen zur chemischen Unterwerfung sollen gegebenenfalls in die Prüfung zum NAP-IK-Schlussbericht 2026 einfliessen. Der Vorentwurf zur OHG-Revision sah ein Recht aller Opfer auf eine kostenlose rechtsmedizinische Dokumentation vor, auch ohne Strafverfahren, etwa mit toxikologischen Proben. Die Kosten kann die Opferhilfe subsidiär als Soforthilfe übernehmen (Art. 4 OHG). Zur Beratungspraxis von Fachpersonen äussert sich der Bundesrat nicht. Stand per 28.10.2026: Die Stellungnahme liegt vor, im Rat ist das Geschäft noch nicht behandelt.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Webservice der Parlamentsdienste, parlament.ch
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10. März 2025CH
PolitikInterpellation 25.3072 Porchet: Opfer sexueller Gewalt im UVG nach BGer-Urteil 8C_548/2023
Interpellation, Stellungnahme des Bundesrats vom 21.05.2025 liegt vor. Prüfzusage zur Anpassung der...
Interpellation 25.3072 von Nationalrätin Léonore Porchet (Grüne, VD), eingereicht am 10.03.2025. Anlass ist das Urteil 8C_548/2023 des Bundesgerichts vom 21.02.2024. Darin verneinte das Bundesgericht bei der Schändung einer urteils- oder widerstandsunfähigen Person einen Unfall im Sinne von Art. 4 ATSG, weil die Betroffene den Vorgang nicht bewusst wahrgenommen hatte. Die Folge: keine Taggelder und keine Vergütung der medizinischen Untersuchungen nach Art. 10 UVG. Die Interpellation stellt fünf Fragen: zur Gleichbehandlung der Opfer sexueller Gewalt in UVG und UVV, zur Praxis seit dem Urteil, zur Berücksichtigung der Traumatisierung, zur Einstufung chemischer Unterwerfung als Unfall und zu einer Änderung von UVG oder UVV. Antwort des Bundesrats vom 21.05.2025: Das Urteil bestätige die ständige Rechtsprechung zu schreckbedingten psychischen Einwirkungen, eine Praxisänderung sei nicht festgestellt worden. In den meisten Fällen sexueller Gewalt seien die Merkmale eines Unfalls erfüllt. Eine chemische Unterwerfung schliesse einen Unfall nicht generell aus. Der Bundesrat werde prüfen, ob und wie die Rechtsgrundlagen angepasst werden können, damit eine Vergewaltigung bei chemischer Unterwerfung immer als Unfall gilt.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Open Data Parlament, ws.parlament.ch
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19. März 2025BS
PolitikBS 25.5131 Interpellation Brandenburger: Chemische Unterwerfung, Ausprägung, Massnahmen, Sensibilisierung und Opferschutz
Interpellation schriftlich beantwortet (RRB 01.04.2025), im Grossen Rat am 10.04.2025 erledigt (Beschluss...
Geschäftsnummer 25.5131 (Interpellation Nr. 23), Grossrätin Jessica Brandenburger (SP), Text datiert 17.03.2025, eingereicht vor der Grossratssitzung vom 19.03.2025. Fünf Fragen zu Fallzahlen, spezialisierten Stellen bei Polizei, Rechtsmedizin, Staatsanwaltschaft und Opferschutz, Prävention, Schulung der Fachstellen und Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Antwort des Regierungsrats (RRB 01.04.2025, Schreiben 02.04.2025, zugestellt 04.04.2025): In Basel-Stadt erfolgt keine spezifische statistische Erfassung, die Dunkelziffer dürfte hoch sein, eine Schätzung ist nicht möglich. Das Institut für Rechtsmedizin (IRM) kann in Verdachtsfällen unabhängig von einer Anzeige beigezogen werden; am Universitätsspital Basel arbeiten spezialisierte Forensic Nurses, die Opferhilfe beider Basel verfügt über geschulte Beratende. Prävention über Kampagnen wie «GUT AUSGEGANGEN?» und den Schulworkshop «Start?Klar!». Am ESC 2025 wird erstmals ein Gewaltschutzkonzept mit Awareness-Teams, Safer Spaces, 24/7-Hotline und «Cup Condoms» getestet, mehrere hundert Einsatzkräfte werden geschult; das Konzept wird nach dem ESC evaluiert. Im geplanten Massnahmenpaket gegen sexualisierte Gewalt sollen Lücken bei der Spurensicherung ohne Anzeigepflicht und bei der Aufbewahrungsdauer von Asservaten geprüft werden.
Quellen: Grosser Rat Basel-Stadt, Regierungsrat Basel-Stadt, Antwort
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19. März 2025GE
Politik und DrogenGrand-Saconnex 2025: Grüne Gemeinderätin bei Razzia gegen Drogenring festgenommen
Festnahme am 19.3.2025 (erschlossen), Untersuchungshaft, Strafuntersuchung der Genfer Staatsanwaltschaft....
Bei einer Razzia gegen ein mutmasslich organisiertes Drogennetzwerk («Happy Mania») nahm die Genfer Polizei an einem Mittwoch im März 2025 neun Personen fest. Darunter waren eine Gemeinderätin der Grünen aus Grand-Saconnex, ihr Ehemann und ihr 35-jähriger Sohn, der im Verdacht steht, das Netzwerk angeführt zu haben. Beschlagnahmt wurden rund 3 kg Kokain sowie Ketamin, Ecstasy/MDMA, Cannabis und über 100'000 Franken, bei der Familie über 1 kg Kokain. Acht der neun Personen kamen in Untersuchungshaft, die Gemeinderätin laut swissinfo in Champ-Dollon. Die Grünen Grand-Saconnex forderten ihren Rücktritt und kündigten ein Ausschlussverfahren an, falls sich die Vorwürfe erhärten. Bis Oktober 2025 stieg die Zahl der Beschuldigten auf 12. Die Ermittler schätzen den Umsatz 2024 auf rund 2,5 Millionen Franken. Das Ehepaar bestreitet die Vorwürfe.
Quellen: Blick, swissinfo.ch, blue News, Blick Romandie
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24. März 2025ZH
PolitikZH Anfrage 86/2025 Abou Shoak: Was tut der Kanton Zürich gegen chemische Unterwerfung? Antwort mit Haaranalysen 2020 bis 2025
Anfrage beantwortet (RRB Nr. 615 vom 11.06.2025), Geschäft erledigt.
KR-Nr. 86/2025: Anfrage von Kantonsrätin Mandy Abou Shoak (SP, Zürich), mitunterzeichnet von Ratsmitgliedern aus AL, Grünen, EVP, GLP, Mitte, FDP und SVP, eingereicht am 24.03.2025. Sie fragt nach Zahlen, der Beurteilung durch den Regierungsrat, spezialisierten Stellen, der Anordnung von Analysen (Haaranalysen) und nach Prävention. Antwort des Regierungsrats vom 11.06.2025 (RRB 615): Weder Kantonspolizei noch Staatsanwaltschaft noch Opferberatung erfassen chemische Unterwerfung gesondert. Die Fälle laufen als Vergewaltigung oder Schändung bzw. unter Art. 191 StGB. Als Substanzen nennt der Regierungsrat Alkohol, Benzodiazepine, GHB, GBL und Ketamin. Die Rolle des Alkohols werde in der öffentlichen Wahrnehmung häufig unterschätzt. Er verweist auf Bezugskontrollen und die Meldepflichten der Apotheken. Seit Frühling 2024 läuft am IRM-UZH das Pilotprojekt «Aufsuchender Dienst Forensic Nurses» (ADFN). Es sichert Spuren und Proben, wenn Betroffene auf eine Anzeige verzichten. Die Kantonspolizei hat für schwere Sexualdelikte einen spezialisierten Pikettdienst. Er rückt rund um die Uhr aus, wenn das Ereignis höchstens 72 Stunden vor der Anzeige stattfand. Gelingt die Sicherung von Blut und Urin innert 6 bis 8 Stunden, längstens 12 Stunden, wird der Beweis darüber geführt. Gelingt sie nicht, «was den Regelfall darstellt», versucht man den Nachweis über Haarproben und ein Gutachten des IRM-UZH, namentlich für GHB. Haaranalysen in Fällen mit psychoaktiven Substanzen (in Klammern der Anteil Sexualdelikte): 2020: 9 (67 %), 2021: 17 (88 %), 2022: 21 (81 %), 2023: 23 (83 %), 2024: 21 (86 %), 2025 bis 10. April: 7 (71 %). Insgesamt betreffen rund 80 % Sexualdelikte, der Rest Raub oder Körperverletzung mit K.O.-Mitteln. Forensische Toxikologinnen und Toxikologen absolvieren eine von der SGRM anerkannte, mindestens fünfjährige Weiterbildung.
Quellen: Kantonsrat Zürich, Geschäftsdatenbank, Kantonsrat Zürich, Datenschnittstelle, Regierungsrat Kanton Zürich, Beobachter
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11. April 2025FR
BerichteFreiburg 2025: 35 Meldungen seit 2022, kein nachgewiesener Fall, Weisung bleibt
Behördenmitteilung. Keine bestätigten Fälle in fast drei Jahren (Stand 11.4.2025). Zahl pendenter...
Die Kantonspolizei Freiburg teilte am 11. April 2025 mit, seit Einführung des koordinierten Verfahrens bei Verdacht auf GHB-Intoxikation am 24. Juni 2022 seien ihr 35 Opfer gemeldet worden. Analysen und Verfahren hätten keinen bestätigten Fall («cas avérés») ergeben. Die Weisung Nr. 1.17 des Generalstaatsanwalts bleibe bestehen; ärztliche Analysen sollten spätestens sechs Stunden nach dem Ereignis erfolgen. Die Behörden werteten das Verfahren als positiv.
Quellen: Staat Freiburg, Kantonspolizei
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22. April 2025VD
UrteileLausanne: Vorwurf sexueller Berührung während Endoskopie-Sedierung, Bundesgericht tritt nicht ein (7B_297/2024)
Nichtanhandnahme rechtskräftig: Das Kantonsgericht bestätigte sie, und das Bundesgericht trat nicht auf...
Eine Patientin zeigte am 27. Oktober 2022 einen Pfleger eines öffentlichen Spitals an. Nach ihren Angaben berührte er bei einer Endoskopie am 24. Oktober 2022 am CHUV in Lausanne ihre Brustwarze, als sie aus der Propofol-Sedierung aufwachte. Die Anzeige lautete auf Art. 189 Abs. 1, 191 und 192 Abs. 1 StGB. Das Spital wies die Vorwürfe nach einer internen Untersuchung zurück und hielt eine Reaktion auf Propofol für möglich. Der Pfleger bestritt die Vorwürfe in der polizeilichen Einvernahme. Am 25. Juli 2023 verfügte die Staatsanwaltschaft des Bezirks Lausanne die Nichtanhandnahme. Mit Entscheid PE22.022452 vom 15. Januar 2024 wies die Chambre des recours pénale des Kantonsgerichts Waadt die Beschwerde ab. Ein Gutachten zu Propofol lehnte sie ab; sie stützte sich auf die Aussage des Chefarztes, Propofol könne auch taktile Halluzinationen mit sexuellem Bezug auslösen. Das Bundesgericht trat mit Urteil 7B_297/2024 vom 22. April 2025 nicht auf die Beschwerde ein. Weil der Pfleger in einem öffentlichen Spital angestellt war, hat die Beschwerdeführerin keine Zivilansprüche gegen ihn. Den für eine Ausnahme nach Art. 10 Abs. 3 BV und Art. 3 EMRK nötigen Schweregrad sah das Gericht nicht erreicht. Es hielt zudem fest, das geschilderte Verhalten falle eher unter Art. 198 StGB.
Quellen: Bundesgericht (via opencaselaw.ch), Tribunal cantonal vaudois (via opencaselaw.ch)
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22. April 2025ZH, BS, AG
PolitikSP-Vorstösse in Zürich, Basel-Stadt und Aargau zu K.O.-Tropfen
Parlamentarische Vorstösse in ZH, BS und AG. Basel-Stadt hatte im April 2025 geantwortet, Zürich und...
SP-Politikerinnen haben in drei Kantonen Vorstösse eingereicht. Sie wollen mehr über das Ausmass und den Opferschutz erfahren. Die Opferhilfe Zürich geht von mehreren Dutzend Fällen pro Jahr aus, die Kantonspolizei St. Gallen von einer Handvoll bis einem Dutzend. In Bern und Aargau ist von Einzelfällen die Rede, die Opferhilfe beider Basel meldet eine Zunahme ohne Zahlen. Offizielle Statistiken fehlen. Basel-Stadt verwies auf Opferberatung, Forensic Nurses und Präventionskampagnen sowie auf ein Gewaltschutzkonzept für den ESC 2025. Der forensische Toxikologe Wolfgang Weinmann (Universität Bern) sagt, es gebe keine Schnelltests. GHB sei etwa sechs Stunden im Blut und zehn bis zwölf Stunden im Urin nachweisbar, viele Betroffene meldeten sich aber erst nach über 24 Stunden. Andere sedierende Substanzen seien oft länger nachweisbar. Laut Christoph Erdös (Opferhilfe Zürich) werden Strafverfahren häufig eingestellt, weil sich die Substanz nicht ausreichend nachweisen lasse, obwohl die Täter oft bekannt seien. Bis Juli 2025 haben auch Zürich und Aargau geantwortet. Der Aargau stuft K.O.-Tropfen als «seltenes Phänomen» ein.
Quellen: Blick, Beobachter
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6. Mai 2025SO, AG, BS, ZH, BE
PolitikKantonale Vorstösse zur «chemischen Unterwerfung» mit ausdrücklichem Bezug auf Pelicot
Parlamentarische Vorstösse auf Kantonsebene. Die Antworten der Regierungen liegen vor für SO (17.6.2025),...
Im Kanton Solothurn reichte Kantonsrätin Marlene Fischer (Grüne, Olten) am 6.5.2025 die Kleine Anfrage K 0106/2025 «Was tut der Kanton Solothurn gegen chemische Unterwerfung?» ein. Sie begründet die Anfrage mit Gisèle Pelicot, die 2024 die Öffentlichkeit aufgerüttelt habe; der öffentlich geführte Prozess und der von ihrer Tochter Caroline Darian gegründete Verein «#M'endors pas» hätten ein neues Bewusstsein geschaffen. Gefragt wird nach Erfassung, eigenem Tatbestand, Daten, Prävention und Weiterbildung. Mit RRB 2025/1014 vom 17.6.2025 antwortete der Regierungsrat: Die Handlungen seien von Art. 181, 189 und 190 StGB erfasst. Ein eigener Tatbestand sei nicht nötig, eine eigene Statistik werde nicht geführt, und weiteren Handlungsbedarf sehe er nicht. Im Kanton Bern reichten vier Grossratsmitglieder der Grünen (Sprecherin/Sprecher: Dubler) am 10.9.2025 die Interpellation 251-2025 ein, die fast denselben Wortlaut hat. Der Regierungsrat antwortete am 11.2.2026 (RRB 134/2026): Die bestehenden Tatbestände des Sexualstrafrechts genügten, das Ausmass sei schwer einzuschätzen. In Zürich reichte Kantonsrätin Mandy Abou Shoak (SP) am 24.3.2025 die Anfrage KR-Nr. 86/2025 ein, ebenfalls mit Verweis auf den Fall Pelicot. Der Regierungsrat hielt am 11.6.2025 fest, dass die Kantonspolizei Fälle chemischer Unterwerfung nicht gesondert abbildet. Der Beobachter berichtete am 17.7.2025 über weitere Vorstösse: eine Interpellation von Lelia Hunziker (SP) und Stephan Müller (SVP) im Aargau vom 4.3.2025, die die Regierung als «seltenes Phänomen» beantwortete, sowie die Interpellation Nr. 23 von Jessica Brandenburger (SP) in Basel-Stadt, in deren Antwort die Regierung von einem «ernst zu nehmenden Phänomen» spricht. Laut demselben Bericht bereitete Abou Shoak zusätzlich ein Postulat vor; Zürich führt seit 2024 ein Pilotprojekt mit mobilen Forensic Nurses.
Quellen: Kantonsrat Solothurn, Regierungsrat Solothurn, Beobachter, Regierungsrat Zürich und weitere
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10. Mai 2025BS
KampagnenESC Basel 2025: Schutzkonzept mit Safer Spaces, mobilen Awareness-Teams und 24-Stunden-Hotline
Kein Verfahren; kantonales Pilotprojekt.
Für den Eurovision Song Contest in Basel (10. bis 17. Mai 2025) setzte der Kanton Basel-Stadt als Pilotprojekt ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt, Anfeindungen und Diskriminierung um. Erfasst waren auch Queerfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus und Ableismus. Federführend waren die Fachstelle Gewaltschutz und Opferhilfe (Justiz- und Sicherheitsdepartement), die Fachstelle Gleichstellung (Präsidialdepartement) und die Opferhilfe beider Basel. Umsetzungspartner waren nachtsam, Taktvoll Sicherheitskultur AG und die Dargebotene Hand. Zu den Massnahmen gehörten Safer Spaces an den Veranstaltungsorten, die die Opferhilfe beider Basel betrieb, gemischte mobile Awareness-Teams, eine kostenlose Hotline und E-Mail-Adresse rund um die Uhr, ein gemeinsames Handlungskonzept mit Schulungen sowie eine Kommunikationskampagne. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann unterstützte das Projekt finanziell. Alle Aktivitäten wurden evaluiert. Ab November 2025 geht die Hotline in die kantonale Regelstruktur über.
Quellen: Kanton Basel-Stadt
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12. Mai 2025international (Frankreich)
BerichteFrankreich: Regierungsmission Josso/Guillotin legt 50 Empfehlungen zur chemischen Unterwerfung vor
Bericht im Auftrag der Regierung vom 12. Mai 2025, ohne Bindungswirkung. Seit 1. Juli 2025 läuft gestützt...
Die Abgeordnete Sandrine Josso (MoDem) und die Senatorin Véronique Guillotin (RDSE) haben am 12. Mai 2025 den Bericht der Regierungsmission zur «soumission chimique» an Ministerin Aurore Bergé übergeben. Er enthält 50 Empfehlungen, davon 15 prioritär, zu Prävention, Betreuung der Opfer, langfristiger Begleitung und justizieller Behandlung. Dazu gehören: eine erschwerende Tatbestandsvariante, wenn das Opfer bei Vergewaltigung oder sexueller Nötigung unter Alkohol oder Drogen stand; die Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht auch ohne Anzeigewillen des Opfers; die Spurensicherung im Spital ohne Anzeige; ein Referenzrahmen der Haute Autorité de santé zu Erkennung und Orientierung (Empfehlung 23); eine nationale Sensibilisierungskampagne ab 2025, jährlich wiederholt (Empfehlung 4). Zudem empfiehlt der Bericht, die Kostenübernahme toxikologischer Analysen ohne Anzeige allgemein einzuführen. Diese Kostenübernahme wird bereits erprobt: Ein Experiment gestützt auf Art. 68 des Sozialversicherungsfinanzierungsgesetzes 2025 läuft seit 1. Juli 2025 für drei Jahre in höchstens drei Regionen und geht auf einen Änderungsantrag von Josso zurück. Zitierte Zahlen: Das CRAFS analysierte 2022 1229 wahrscheinliche Fälle chemischer Unterwerfung oder Vulnerabilität; 2023 wurden 127 Personen allein wegen chemischer Unterwerfung beschuldigt. Die Mission war wegen der Auflösung der Nationalversammlung am 9. Juni 2024 unterbrochen und im November 2024 neu erteilt worden. Im Januar 2026 sagte Guillotin laut Public Sénat, es gebe einen kollektiven Willen, nun müsse das passende Gesetzesvehikel gefunden werden.
Quellen: Public Sénat, vie-publique.fr (Bericht Tome 1), Public Sénat
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14. Mai 2025ZH
BerichteTsüri 2025: Stadtpolizei Zürich 35 Fälle 2024, Kosten umfassender Analysen 1500 bis 2000 Franken
nicht anwendbar (Medienbericht)
Laut Tsüri.ch registrierte die Stadtpolizei Zürich 2024 35 Fälle von Betroffenen von K.O.-Tropfen. Die Tendenz ist gegenüber den Vorjahren eher rückläufig. Eine Gemeinderatsanfrage von 2019 ergab für 2014 bis 2019 142 Vorfälle in der Stadt Zürich, davon 63 Prozent Frauen und 37 Prozent Männer. Umfassende Untersuchungen am Institut für Rechtsmedizin kosten laut Artikel 1500 bis 2000 Franken. Die Analysen erfolgen im Auftrag der Staatsanwaltschaft, ohne Strafanzeige tragen Betroffene die Kosten selbst. Genannte Nachweisfenster: Urin 8 bis 12 Stunden, Blut 6 Stunden, Haare bis zu drei Monate. Zitiert werden der Co-Teamleiter des Drogeninformationszentrums (DIZ) Zürich und die Co-Geschäftsleiterin der Frauenberatung sexuelle Gewalt Zürich.
Quellen: Tsüri.ch
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22. Mai 2025BE
PolitikBerner Postulat Osmani/Hodel: «Mille Grazie» weiterführen, Awareness-Kampagne in Clubs, Präventionswissen als Bewilligungspflicht
Postulat eingereicht am 22. Mai 2025; das Büro des Stadtrats lehnte die Dringlichkeit ab. Der Gemeinderat...
Shasime Osmani und Dominique Hodel (SP) reichten am 22. Mai 2025 im Berner Stadtrat das Postulat «Prävention sexualisierter Gewalt im Berner Nachtleben» ein (2025.SR.0163). Es verlangt drei Prüfungen: erstens, wie sich die Stadt beim Kanton dafür einsetzen kann, dass die verantwortliche Person in Betrieben mit Überzeitbewilligung gestützt auf Art. 21 Abs. 1 lit. a Gastgewerbegesetz nachweislich Kenntnisse zur Prävention sexualisierter Gewalt hat; zweitens, ob das Pilotprojekt «Mille Grazie» weitergeführt und finanziert werden kann; drittens, ob eine städtische Sensibilisierungskampagne in Clubs und Bars als Ergänzung zu «Bern schaut hin» sinnvoll ist. Laut Begründung ist die Dunkelziffer insbesondere bei Fällen mit K.O.-Tropfen hoch, und es fehle ein einheitliches Konzept zum Umgang mit sexualisierter Gewalt und dem Einsatz von Betäubungsmitteln im Nachtleben. Das Büro des Stadtrats lehnte die Dringlichkeit ab. Der Gemeinderat beantragte am 12. November 2025 die Erheblicherklärung. Der Stadtrat erklärte das Postulat am 11. Juni 2026 mit 56 zu 5 Stimmen erheblich.
Quellen: Stadt Bern, Ratsinformationssystem, Stadt Bern, Ratsinformationssystem
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28. Mai 2025VD
PolitikWaadt: Interpellation Thalmann fordert Freiburger Modell; Staatsrat lehnt eigene Weisung ab
Interpellation eingereicht am 18. Dezember 2024 und am 14. Januar 2025 dem Staatsrat überwiesen. Der...
Grossrätin Muriel Thalmann (SP) reichte am 18. Dezember 2024 die Interpellation 24_INT_183 ein. Sie fragt, ob der Kanton wie Freiburg eine Weisung erlässt, die sofortiges Eingreifen der Polizei erlaubt. Weiter fragt sie, ob er bei Zufallsfunden anderer verbotener Substanzen auf Verfahren nach Betäubungsmittelgesetz verzichtet und ob Betroffene keine Kosten tragen müssen; diese sollen die Krankenversicherung und subsidiär der Staat übernehmen. Sie verweist auf Prozesse in Frankreich, der Schweiz und Deutschland. In seiner Antwort vom 28. Mai 2025 (25_REP_24) beschreibt der Staatsrat die bestehenden Abläufe der Strafverfolgung und hält eine eigene Weisung nicht für nötig. Meldungen zu soumission chimique und Nadelstichen werden prioritär behandelt, weil GHB nur wenige Stunden nachweisbar ist. Zuständig ist die Brigade des mœurs der Police de sûreté. Einen generellen Verzicht auf die Verfolgung von Betäubungsmittel-Übertretungen der Opfer per Weisung hält er für unzulässig und verweist dazu auf BGer 7B_853/2023. Ordnet die Staatsanwaltschaft Analysen an, trägt der Staat die Kosten. Für Opfer sexueller Übergriffe besteht eine gemeinsame Betreuung durch eine Fachärztin und einen Rechtsmediziner des CURML mit constat médico-légal und Probenahme. Diese finanziert das Gesundheitsdepartement oder die Staatsanwaltschaft. Bei einer Probenahme auf der Notfallstation aus klinischer Indikation zahlt die Krankenversicherung.
Quellen: Grand Conseil VD, Etat de Vaud, Décisions du Conseil d'Etat, Grand Conseil VD, Grand Conseil VD
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5. Juni 2025Bund (SRF)
BerichteSRF DOK «Betäubt und missbraucht: Der Fall Pelicot»
Medienbeitrag (Dokumentarfilm). Kein Verfahren Gegenstand des Eintrags.
SRF 1 strahlte am 5. Juni 2025 um 20.50 Uhr einen Dokumentarfilm über den Fall Pelicot aus. Erzählerin und Protagonistin ist Caroline Darian, die Tochter von Gisèle Pelicot. Sie schildert den Prozess in Avignon und befasst sich mit der chemischen Unterwerfung («soumission chimique»). Laut Programmtext hält Darian die verbreitete Annahme für falsch, Täter setzten vor allem K.O.-Tropfen ein: Meist würden Schlaf- oder Schmerzmittel verwendet, teils sogar Antihistaminika aus der Hausapotheke. Der Film zeigt weitere Betroffene, darunter eine Frau, die mit 15 Jahren auf einem Stadtfest betäubt und vergewaltigt wurde, sowie eine Parlamentarierin, die sich aus eigener Erfahrung für Betroffene einsetzt. Darian ist Präsidentin und Mitgründerin des Vereins «#M'endors pas: Stop à la soumission chimique».
Quellen: fernsehserien.de (SRF-Programmtext), HelloAsso (Vereinsseite)
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20. Juni 2025CH
PolitikMotion 25.3813 Bläsi: Eindämmung des Schwarzmarktes von psychotropen Substanzen, Off-Label-Verschreibungen
Motion im Nationalrat hängig. Der Bundesrat beantragt am 03.09.2025 die Ablehnung. Im Rat ist die Motion...
Thomas Bläsi (SVP, GE) reichte die Motion 25.3813 am 20.06.2025 im Nationalrat ein. Sie verlangt Rechtsanpassungen, damit die Kantone ihre Regulierungskompetenz im Suchtbereich ausüben können. Ausserdem sollen Off-Label-Entzugsbehandlungen mit beliebigen Wirkstoffen und Dosierungen nicht mehr zulässig sein. Als Beispiele nennt die Motion Codein und Benzodiazepine. Der Bundesrat beantragte am 03.09.2025 die Ablehnung. Nach seiner Darstellung verfügen die Kantone bereits über die nötigen Instrumente (Art. 3e und Art. 11 Abs. 1bis BetmG). Das BAG prüft mit Swissmedic und den Kantonen den Handlungsbedarf bei der Off-Label-Verschreibung codeinhaltiger Arzneimittel im Suchtbereich (Verweis auf Ip. 25.3789). Stand 28.10.2026: Die Stellungnahme liegt vor, im Rat ist die Motion noch nicht behandelt.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Parlamentsdienste, OData-Schnittstelle
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17. Juli 2025AG, BS, ZH
BerichteBeobachter 2025: Kantonsvergleich Aargau, Basel-Stadt, Zürich
nicht anwendbar (Medienbericht)
Der Beobachter vergleicht die Regierungsantworten auf Vorstösse in drei Kantonen. Aargau stuft K.O.-Tropfen als «seltenes Phänomen» ein, sieht keinen Bedarf für neue Massnahmen und setzt auf Rechtsmedizin, Opferberatung und Polizei. Basel-Stadt bezeichnet sie als «ernst zu nehmendes Phänomen», behält die Forensic Nurses am Universitätsspital bei, prüft zusätzliche Massnahmen und will Erfahrungen aus dem Gewaltschutzkonzept des Eurovision Song Contest nutzen. Zürich verweist auf das Pilotprojekt mit mobilen Forensic Nurses. In Zürich wurden nach Sexualdelikten im Vorjahr 18 Haaranalysen auf psychoaktive Substanzen gemacht, 2020 waren es sechs. Untersucht wird so nur ein Bruchteil der Verdachtsfälle. Die Basler Opferberatung meldet mehr Anfragen und geht von einer hohen Dunkelziffer aus. Mandy Abou Shoak (SP, ZH) fordert einen Gesamtplan aus Prävention, Beweissicherung und statistischer Erfassung und bereitet dazu ein Postulat vor. Jessica Brandenburger (SP, BS) fordert eine systematische Erfassung der Fälle und eine Sensibilisierung von Polizei und Spitalpersonal.
Quellen: Beobachter
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21. August 2025BE
WeiteresReitschule Bern warnt nach «Wanna be Party» vor K.O.-Tropfen
Meldungen an die Veranstalter; Anzeigen oder Polizeiermittlungen werden in der Quelle nicht erwähnt.
Nach der «Wanna be Party» in der Reitschule Bern vom 25. Juli 2025 meldeten mehrere Personen, dass an diesem Abend K.O.-Tropfen im Umlauf gewesen sein sollen. Die Veranstalter zeigten sich auf Instagram «schockiert», baten die Gäste, Getränke nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassen, und riefen Betroffene auf, bei Verdacht sofort das Personal zu informieren.
Quellen: Nau.ch
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3. September 2025CH
WeiteresBundesratsgeschäft 25.074: Heilmittelgesetz Revision 3a, Pflicht zum E-Rezept
Gesetzgebungsprojekt: Beide Räte haben in der Gesamtabstimmung zugestimmt, die Differenzbereinigung ist...
Geschäftsnummer 25.074, Botschaft des Bundesrats vom 3.9.2025 zur Änderung des Heilmittelgesetzes (EDI). Inhalt: Verschreibungen müssen künftig elektronisch ausgestellt und eingelöst werden, elektronischer Medikationsplan, Dosierungssysteme in der Pädiatrie, klarere Regulierung von Arzneimitteln für neuartige Therapien. Gemäss Bundesrat soll das E-Rezept Fälschungen und missbräuchliche Mehrfacheinlösungen von Verschreibungen verringern. Nationalrat Gesamtabstimmung 12.3.2026: 128 zu 62 Stimmen bei 1 Enthaltung; Ständerat 11.6.2026: 33 zu 1 Stimmen, mit Differenzen in rund einem Dutzend Bestimmungen. Die SGK-N hat am 3.7.2026 Anträge zu den Differenzen beschlossen. Stand per 28.10.2026: in Kommission des Nationalrats (Differenzbereinigung), Beratung im Nationalrat für die Wintersession vorgesehen.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch (inkl. SDA-Meldungen), Webservice der Parlamentsdienste (OData)
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5. September 2025international (Österreich)
BerichteÖsterreich: Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene in Wien, 8 Prozent der Fälle mit Verdacht auf K.O.-Tropfen
Pilotprojekt, in Betrieb (Stand September 2025). Die zuständigen Ministerinnen sagen den Fortbestand trotz...
Die Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene ist ein Pilotprojekt der MedUni Wien am Zentrum für Gerichtsmedizin und seit Anfang 2025 in Betrieb. Gewaltbetroffene können sich dort kostenlos untersuchen lassen, unabhängig von einer Anzeige und ohne E-Card. Verletzungen werden gerichtsfest dokumentiert und Spuren gesichert. Laut ORF kamen in den ersten acht Monaten 400 Personen, in 293 Fällen fanden klinisch-forensische Untersuchungen statt. 24 Prozent der Fälle betrafen sexualisierte Gewalt, in 8 Prozent bestand der Verdacht auf K.O.-Tropfen. In 53 Prozent der Fälle wurde Anzeige erstattet. Ohne Anzeige bleiben Daten und Spuren bis zu zehn Jahre gespeichert, damit sie in einem späteren Strafverfahren verwendet werden können. Eine zweite Gewaltambulanz gibt es in Graz.
Quellen: ORF, Kanton Zürich
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10. September 2025BE
PolitikBE 251-2025 Interpellation Dubler: Was unternimmt der Kanton Bern gegen chemische Unterwerfung?
Interpellation vom Regierungsrat beantwortet (RRB 134/2026 vom 11.02.2026).
Vorstoss-Nr. 251-2025 (Geschäft 2025.GRPARL.522): Interpellation von Dubler (Grüne, Bern, Sprecher/in) mit Bühlmann, Ruch und Patzen (alle Grüne, Bern), eingereicht am 10.09.2025. Sieben Fragen betreffen Wissensstand, Erfassung und Definition, Fallzahlen, Einschätzung, Prävention, Weiterbildung und Massnahmen. Antwort des Regierungsrats (RRB 134/2026 vom 11.02.2026): Chemische Unterwerfung wird strafrechtlich als «zum Widerstand unfähig machen» nach Art. 189 Abs. 2 und 190 Abs. 2 StGB erfasst, je nach Umständen auch nach Art. 191 StGB. Seit 2022 gingen bei der Kantonspolizei zwölf Meldungen mit Verdacht auf Substanzverabreichung und anschliessendes Sexualdelikt ein, neun davon führten zu einer Anzeige. In drei Fällen kannten sich Opfer und Täter vorher, in zwei Fällen lief der Erstkontakt über eine Dating-Plattform, in vier Fällen wurde die Substanz vermutlich im Ausgang ins Getränk gemischt. Bei den neun Anzeigen waren sieben Opfer Frauen und zwei Männer. Alle bekannten Täter sind Männer. Die Aufklärung scheitert oft am Zeitablauf zwischen Tat und Meldung. Ein Präventionsangebot speziell zu chemischer Unterwerfung gibt es nicht. Die Kantonspolizei bietet aber altersgerechte Schulmodule an (8H, 10H mit Schwerpunkt Substanzen, 11H sowie ein Modul für 13- bis 17-Jährige) und unterstützt die SKP-Kampagne «Gemeinsam gegen sexuelle Gewalt». GHB ist Thema der Aus- und Weiterbildung in den kantonalen Fachstellen. Begleitet die Polizei Opfer sexueller Gewalt ans Inselspital, werden dort sofort Blut- und Urinproben entnommen (Berner Modell). Eine kantonale Weiterbildung für die Opferberatung besteht nicht und ist nicht geplant. Der Regierungsrat verweist dazu auf die Zuständigkeit des Bundes nach Art. 31 OHG.
Quellen: Grosser Rat Bern, Antwort des Regierungsrats (französisch), Grosser Rat Bern, Vorstosstext (französisch)
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10. September 2025LU
BerichteLuzern: Keine strukturierte vertrauliche Spurensicherung, Postulat erheblich erklärt
nicht anwendbar (parlamentarisches Geschäft; Postulat am 27. November 2025 entgegen Antrag des Stadtrats...
Das Postulat 82 (eingereicht am 22. Mai 2025 namens der Fraktionen Mitte, SP/JUSO und GRÜNE/JG) hält fest, dass im Kanton Luzern keine strukturierte Möglichkeit besteht, bei häuslicher oder sexueller Gewalt eine vertrauliche Spurensicherung unabhängig von einer polizeilichen Anzeige durchführen zu lassen. Der Stadtrat verweist in seiner Stellungnahme vom 10. September 2025 (StB 668) auf den kantonalen Massnahmenplan «Häusliche Gewalt»: Der Kanton skizziere eine Lösung, die sich an den Angeboten in Bern, Graubünden und Zürich orientiert. Rechtsmedizinische Leistungen, die nicht durch das KVG gedeckt sind, sollen künftig über die Opferhilfe finanziert werden; dafür braucht es eine Revision des Opferhilfegesetzes, deren Inkrafttreten der Bundesrat noch nicht terminiert hat. Der Stadtrat beantragte teilweise Erheblicherklärung und wollte keine eigenen Prüfungen neben den kantonalen Arbeiten. Der Grosse Stadtrat erklärte das Postulat am 27. November 2025 entgegen diesem Antrag vollständig erheblich. Für diesen Fall rechnete der Stadtrat mit Abklärungskosten von rund 50 000 Franken.
Quellen: Stadtrat Luzern
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18. September 2025ZH
WeiteresLangstrasse: 59-Jähriger gibt an, nach Bordellbesuch betäubt und um 9000 Franken gebracht worden zu sein
Strafanzeige gegen zwei unbekannte Frauen bei der Stadtpolizei Zürich. Die Staatsanwaltschaft Zürich...
Ein 59-jähriger Unternehmer gibt an, er sei in der Nacht auf den 9. Juni 2024 an der Zürcher Langstrasse in einer Wohnung mit zwei Frauen betäubt, ausgeraubt und missbraucht worden. Er vermutet ein Betäubungsmittel in einem angebotenen Getränk. Zwischen 23.43 und 7.02 Uhr wurden mit seiner Karte in sechs Transaktionen 9'087.80 Franken abgebucht. Er hatte einen Bluterguss am Bauch und eine Verbrennung im Mund; die Ursache der Verbrennung ist nicht belegt. Eine Urinprobe innerhalb der Nachweisfrist von zwölf Stunden war nicht mehr möglich. Ein ehemaliger Mitarbeiter einer Bar sagte aus, der Mann habe selbst mit seiner Karte bezahlt und normal gewirkt. Am Montag nach der Tat erstattete er bei der Stadtpolizei Zürich Anzeige. Die Staatsanwaltschaft Zürich teilte am 11. Juli 2024 mit, mangels Beweisen seien die Voraussetzungen für eine Untersuchung nicht gegeben. Er hat diesen Entscheid nicht angefochten.
Quellen: Blick
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3. Oktober 2025ZH
ErmittlungenZürcher Club an der Langstrasse: Gast meldet Betäubung und 5000 Franken Abbuchungen
Polizeiliche Ermittlung laufend (Stand Oktober 2025), Anzeige erstattet. Es gilt die Unschuldsvermutung...
Ein 46-jähriger Mann (Name geändert) gibt an, ihm seien in der Nacht auf den 12. Juli 2025 in einem Club an der Langstrasse in Zürich K.O.-Tropfen verabreicht worden. Er vermutet sie im dritten Gin Tonic. Ein Nachweis war nicht mehr möglich, weil nach rund 20 Stunden keine Rückstände mehr feststellbar waren. Innert gut elf Minuten wurden über seine Kreditkarte, bezahlt mit der Apple Watch, in drei Abbuchungen rund 5000 Franken belastet. Gemäss seinen Angaben wurden 14 Flaschen Champagner abgerechnet. Ein Sprecher des Clubs weist alle Vorwürfe zurück: Es seien keine K.O.-Tropfen verabreicht worden und die Bestellung sei belegt. Der Club kooperiere mit der Polizei. Der Mann hat Anzeige erstattet. Die Stadtpolizei Zürich ermittelt mit einem spezialisierten Ermittlungsdienst. Über den Abschluss des Verfahrens entscheidet sie zusammen mit der Staatsanwaltschaft.
Quellen: Blick
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9. Oktober 2025international (Frankreich)
UrteileBerufungsprozess Nîmes: Letzter Mitangeklagter erhält 10 statt 9 Jahre
Rechtskräftig: Laut seinem Anwalt Jean-Marc Darrigade gegenüber AFP akzeptiert der Verurteilte das Urteil...
Von den 51 in Avignon Verurteilten hielt nur Husamettin Dogan an der Berufung fest. Die Cour d'assises d'appel du Gard in Nîmes verurteilte ihn nach einem Prozess vom 6. bis 9. Oktober 2025 wegen schwerer Vergewaltigung zu 10 Jahren Freiheitsstrafe, ein Jahr mehr als in erster Instanz, sowie zu fünf Jahren Behandlungsauflage; die Anklage hatte 12 Jahre verlangt. Dominique Pelicot sagte am 7. Oktober 2025 als Zeuge aus, er habe eine Person gesucht, um seine Frau ohne ihr Wissen zu missbrauchen, und dabei Dogan gefunden. Dogan machte geltend, er habe an ein einvernehmliches Spiel geglaubt. Laut seinem Anwalt akzeptiert Dogan das Urteil, bestreitet aber weiterhin, jemanden vergewaltigt zu haben.
Quellen: La Libre Belgique (Agenturmeldung), RTBF, eNCA (AFP)
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17. Oktober 2025VD
UrteileWaadtländer Berufungsgericht: Täter anerkennt Schuld, Massnahme statt Verwahrung
Berufungsurteil der Cour d'appel pénale vom Oktober 2025; Schuldsprüche vom Berufungsführer anerkannt,...
Laut Medienmitteilung des Kantonsgerichts Waadt vom 17. Oktober 2025 erschien der Hauptverurteilte im Lausanner Fall von Vergewaltigung unter chemischer Unterwerfung am 13. Oktober 2025 vor der Cour d'appel pénale. Die Verhandlung fand zum Schutz des Opfers unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Konfrontiert mit den von ihm gefilmten Taten anerkannte er die volle Verantwortung und seine Schuld für alle Delikte und beschränkte die Berufung auf die Verwahrung. Gestützt auf die Gutachten, wonach die Behandlung seiner psychischen Störung nicht aussichtslos sei, ordnete das Gericht statt der Verwahrung eine stationäre therapeutische Massnahme an. Die erstinstanzliche Freiheitsstrafe von 20 Jahren, unter anderem wegen versuchter Tötung und Vergewaltigung mit grausamem Vorgehen, bleibt bestehen. Das Urteil wird zum Schutz des Opfers nicht online publiziert.
Quellen: Etat de Vaud, Ordre judiciaire (Communiqué), Blick Romandie
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22. Oktober 2025CH
WeiteresBundesratsgeschäft 25.080: Teilrevision Opferhilfegesetz mit kostenloser rechtsmedizinischer Dokumentation
Gesetzgebungsprojekt: Nationalrat (Erstrat) hat am 03.06.2026 angenommen; Ständerat hängig, RK-S am...
Geschäftsnummer 25.080, Botschaft des Bundesrats vom 22.10.2025 (EJPD). Inhalt: Zugang zu spezialisierter medizinischer Erstversorgung, kostenlose rechtsmedizinische Dokumentation unabhängig von einer Anzeige, Fristen für die Aufbewahrung von Daten und Spuren, Schutzunterkünfte, Informationspflicht der Kantone. Gemäss SDA setzt die Vorlage Motionen zu Krisenzentren für Opfer sexueller und häuslicher Gewalt um. Der Nationalrat nahm die Vorlage am 03.06.2026 mit 139 zu 55 Stimmen ohne Enthaltungen an; einen SVP-Minderheitsantrag, die Pflicht zu genügend Schutzunterkünften zu streichen, lehnte er mit 131 zu 63 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats trat am 02.09.2026 ohne Gegenantrag ein; die Detailberatung folgt. Gemäss Antwort des Bundesrats zur Frage 26.7982 sollen Opfer mit der Reform eine gerichtsmedizinische Untersuchung veranlassen und toxikologische Proben verlangen können, zum Beispiel bei Verdacht auf einen Übergriff durch chemische Beeinflussung. Stand per 28.10.2026: in Kommission des Ständerats.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch (inkl. SDA-Meldung 03.06.2026 und Medienmitteilung RK-S 02.09.2026), Open Data Parlamentsdienste (OData), Geschäft 25.080, Open Data Parlamentsdienste (OData), Fragestunde 26.7982, Antwort des Bundesrats
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3. November 2025SO
Politik und DrogenSolothurn 2025: SVP-Kantonsrat wegen Verdachts auf Betäubungsmitteldelikte in Untersuchungshaft
Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft Solothurn. Untersuchungshaft gegen mehrere Personen bestätigt...
Nach einem Polizeieinsatz am Donnerstag, 30. Oktober 2025, bestätigte die Staatsanwaltschaft Solothurn gegenüber SRF, dass gegen mehrere Personen Untersuchungshaft wegen mutmasslicher Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz angeordnet wurde. Darunter ist ein Mitglied der 25-köpfigen SVP-Fraktion im Kantonsrat. Blick schreibt im Lead von angeordneter, im Fliesstext von beantragter U-Haft. SVP-Fraktionspräsident Beat Künzli sagte, ihm sei der Fall nicht bekannt, er würde ein Verfahren gegen ein Fraktionsmitglied bedauern; bei einer Verurteilung würde die SVP den Rücktritt fordern. Laut Tele M1 blieb der Sitz des Kantonsrats in der Session vom 4. November 2025 leer. Art und Menge der Betäubungsmittel nennen die Quellen nicht.
Quellen: SRF, Blick, 20 Minuten, Tele M1
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13. November 2025international (Deutschland)
WeiteresDeutschland: Umgangsverbot für GBL und 1,4-Butandiol («Verbot von K.O.-Tropfen»)
In Kraft seit 12.4.2026 (Gesetz vom 7.1.2026, BGBl. 2026 I Nr. 2, Art. 2; gemäss konsolidierter Fassung...
Der Bundestag beschloss am 13.11.2025 eine Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG). Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) kommen in eine neue Anlage 2; verboten sind Inverkehrbringen, Handel und Herstellung des Reinstoffs und von Zubereitungen mit über 20 Prozent Gehalt. Ausgenommen sind gewerbliche, industrielle und wissenschaftliche Verwendungen nach anerkanntem Stand von Wissenschaft und Technik sowie Arzneimittel und Medizinprodukte. Das Gesundheitsministerium begründet das Verbot damit, dass die Stoffe als K.O.-Tropfen bei Vergewaltigungs- und Raubdelikten missbraucht werden. Das Gesetz datiert vom 7.1.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 2) und trat am 12.4.2026 in Kraft. Grossbritannien eröffnete am 19.8.2026 eine eigene Konsultation zur verschärften Kontrolle von GBL und 1,4-BD (bis 11.11.2026).
Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, buzer.de (konsolidiertes Bundesrecht), GOV.UK (Home Office)
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21. November 2025SO
WeiteresKofmehl Solothurn: Zwei Frauen mutmasslich mit K.O.-Tropfen betäubt
Verdacht; ob Anzeige erstattet wurde oder ein Verfahren läuft, geht aus dem frei zugänglichen Teil der...
Laut Solothurner Zeitung sollen im Oktober 2025 zwei Frauen im Kulturzentrum Kofmehl in Solothurn mutmasslich K.O.-Tropfen verabreicht worden sein. Beide hatten einen kompletten Filmriss. Gemäss Zeitung verlief der Vorfall glimpflich, war für die Beteiligten aber belastend. Zu Tests, Polizei und Verfahren macht der frei zugängliche Teil des Artikels keine Angaben.
Quellen: Solothurner Zeitung
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Dezember 2025CH
BerichteBAG-Faktenblatt GHB, GBL, 1,4-Butandiol: Unterstellung 2002, Tox-Info-Fallzahlen 1997 bis 2005
Behördliche Information (kein Rechtsakt)
Das Bundesamt für Gesundheit (Direktionsbereich Gesundheitsschutz) veröffentlichte im Dezember 2025 ein Faktenblatt zu GHB, GBL und 1,4-Butandiol (BD). GHB wurde in der Schweiz 2002 dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt, nachdem die Vergiftungsfälle nach 1998 stark auf 30 bis 50 pro Jahr gestiegen waren. Die Beratungen von Tox Info Suisse zu GHB-Vergiftungen nahmen danach nur vorübergehend leicht ab. Tox Info Suisse verzeichnete von 1997 bis 2005 334 GHB-Vergiftungsfälle (271 akut beabsichtigt, 28 akut unbeabsichtigt, 23 chronisch beabsichtigt). Zu 187 Fällen lagen ärztliche Verlaufsberichte vor, darunter 80 schwere Fälle und ein Todesfall. Hinzu kamen 101 GBL-Fälle, alle durch Missbrauch, und 4 BD-Fälle (3 Missbrauch, 1 akzidentiell). Laut Faktenblatt kommen Vergiftungen mit den drei Substanzen in der Schweiz praktisch ausschliesslich bei Missbrauch vor. 2005 waren in der Schweiz über 200 chemische Produkte mit GBL (bis 100 Prozent) registriert. GHB ist im Blut bis zu 8 Stunden und im Urin bis zu 12 Stunden nachweisbar. Das Faktenblatt führt «K.O.-Tropfen» als Strassennamen von GHB und nennt ausdrücklich den Einsatz als «date rape drug». Rechtslage: GHB und GBL sind kontrollierte Substanzen nach Anhang 2 Verzeichnis a BetmVV-EDI; ausgenommen ist GBL bei industriellem Einsatz.
Quellen: Bundesamt für Gesundheit
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4. Dezember 2025ZH
UrteileK.O.-Tropfen im Club: Einstellung bestätigt, Haaranalyse zeigt GHB, Verabreichung keiner Person zuordenbar
Die Einstellung ist rechtskräftig: Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Privatklägerin am 4.12.2025...
Gegen einen Clubmitarbeiter lief ein Verfahren wegen Sexualdelikten und Körperverletzung. Ihm war vorgeworfen worden, einer Frau im August 2022 K.O.-Tropfen verabreicht und sie danach in einem Nebenraum vergewaltigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren am 21. September 2023 ein. Das Obergericht Zürich wies die Beschwerde der Privatklägerin am 16. Januar 2025 ab. Das Bundesgericht prüfte nur, ob die Vorinstanz willkürlich von einer klaren Beweislage ausgegangen war (Massstab «in dubio pro duriore»). Es wies die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat. Laut dem Gutachten des IRM Zürich vom 13. April 2023 umfasst die Haaranalyse einen Einnahmezeitraum von mehreren Wochen. Zeitpunkt und Dosis des GHB liessen sich deshalb nicht mehr ermitteln. Der Beschuldigte habe zwar ein mögliches Motiv gehabt. Es fehlten aber konkrete Beweise dafür, dass gerade er das GHB verabreicht habe. Auch viele andere Personen im Club kämen in Frage, etwa das Barpersonal oder die Gäste der gemieteten Lounge. Die Beschwerdeführerin habe nicht konkret dargelegt, dass zum Tatzeitpunkt tatsächlich GHB-Wirkungen vorlagen. Zeugenanträge in antizipierter Beweiswürdigung abzuweisen, sei nicht willkürlich. Die erst vor Bundesgericht eingereichten Unterlagen zur Wirkung von GHB waren unzulässige Noven (Art. 99 Abs. 1 BGG). Anwendbar war das alte Sexualstrafrecht.
Quellen: opencaselaw (Bundesgericht)
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19. Dezember 2025international (Deutschland)
WissenDeutschland: Nachweisproblem bei K.O.-Mitteln (kurze Nachweisfenster, hohes Dunkelfeld)
Fachliche Angaben und Stellungnahmen, kein Verfahren.
Für GHB, eines der bekanntesten K.O.-Mittel, nennen Fachinformationen ein Nachweisfenster von etwa 8 Stunden im Blut und etwa 12 Stunden im Urin. Andere Substanzen bleiben teils mehrere Tage nachweisbar. Die länderübergreifende, nicht repräsentative Studie «Don't knock me out» der TU Chemnitz lässt vermuten, dass nur etwa jeder zehnte Verdacht der Polizei gemeldet wird. Der Weisse Ring hält in seiner Stellungnahme vom 19.12.2025 zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums fest: Betroffene wenden sich wegen Erinnerungslücken oft erst verzögert an Arzt oder Polizei. Deshalb gelingt der chemisch-toxikologische Nachweis häufig nicht mehr, und ohne Nachweis kommt es in der Regel zu keiner Strafverfolgung. In der Schweiz zitierte nau.ch am 5.8.2026 die Opferhilfe Bern: «Ein toxikologischer Nachweis gelingt wegen der kurzen Nachweiszeiten häufig nicht». Genannt werden bis zu 12 Stunden im Urin und etwa 6 Stunden im Blut. Kriminologe Dirk Baier schätzt, ausgehend von einer Anzeigequote von 12 Prozent bei Vergewaltigungen, dass es etwa zehnmal mehr Delikte mit K.O.-Tropfen gibt, als angezeigt werden.
Quellen: Weisser Ring, nau.ch, PTAheute, Apotheken Umschau