Chronik
2022
30 Einträge aus dem Jahr 2022.
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Januar 2022VD
WissenCURML/CHUV: Systematische GHB-Suche in 815 forensischen Proben 2021 (Waadt)
nicht anwendbar (wissenschaftlicher Synthesebericht, keine Verfahrensdaten)
Die Unité de toxicologie et de chimie forensiques (UTCF) des CURML sucht seit 1. Januar 2021 in den forensisch-toxikologischen Proben systematisch nach GHB. Der Waadtländer Staatsrat hatte dies in seiner Antwort (20_REP_48) auf eine Interpellation von 2020 (20_INT_10) angekündigt. Von 815 Fällen betrafen 633 die Fahrfähigkeit, 122 die «toxicologie comportementale» und 60 sexuelle Übergriffe, Verdacht auf soumission chimique oder Black-outs (77 % Frauen, Median 23 Jahre). In 13 dieser 60 Fälle (22 %) wurde gezielt nur nach GHB gesucht (medianer Probenahme-Abstand 3,2 Stunden, kein Nachweis), in 47 Fällen breit gescreent. GHB über physiologischen Werten fand sich in 4 von 815 Fällen (0,5 %). 3 davon waren Verkehrsfälle (2 VD, 1 GE), die die Medienmitteilung mit Freizeitkonsum in Verbindung bringt. Der vierte (1,7 % der 60 Fälle) war ein Verdachtsfall aus der Übergriffsgruppe mit 730 mg/L im Urin und 130 mg/L im Blut, Probenahme nach 6,5 Stunden, daneben Methamphetamin, Methylphenidat, Zolpidem und Pregabalin. Die Medienmitteilung bezeichnet ihn als bestätigten Fall von soumission chimique. Der Bericht hält allgemein fest, dass toxikologische Befunde allein nicht klären, ob eine Substanz freiwillig oder unwissentlich aufgenommen wurde. In der Übergriffsgruppe lag der Median zwischen Ereignis und Probenahme für Blut und Urin bei 12 Stunden. In der Hälfte dieser Fälle kam die Probe damit zu spät, um eine GHB-Einnahme nachzuweisen oder auszuschliessen. Beim breiten Screening (47 Fälle) fand sich in 55 % mindestens eine andere zentral wirksame Substanz: Ethanol 48 %, Cannabinoide 17 %, Benzodiazepine und verwandte Substanzen 10 %, Antidepressiva 9,8 %, Kokain 6,5 %, Amphetamine 6,5 %, Methylphenidat 4,8 %, Opioide 2,1 %. Der mediane Probenahme-Abstand betrug bei positiven Fällen 8,4 Stunden, bei negativen 16 Stunden. Der Bericht nennt als Nachweisfenster für GHB im Plasma etwa 4 bis 6 Stunden und im Urin etwa 10 bis 12 Stunden, die Plasma-Halbwertszeit liegt bei 1 bis 2 Stunden. Ohne Anzeige können Proben auf ärztliche Anordnung oder auf private Anfrage der betroffenen Person analysiert werden. Laut Medienmitteilung vom 9. März 2022 hat die Studie einen kostengünstigen Schnelltest validiert, den die UTCF nun systematisch zur Vorprüfung einsetzt; positive Resultate werden massenspektrometrisch bestätigt. Die Notfallabteilung des CHUV hat ein eigenes Protokoll für Verdachtsfälle.
Quellen: CURML/CHUV, Rapport de synthèse, CHUV, Medienmitteilung, Radio Lac (ATS)
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Januar 2022VD
WissenEndogenes GHB: Interpretationsschwellen Blut und Urin in der Schweizer Praxis
nicht anwendbar (Methodik)
Der Synthesebericht 2021 des CURML hält fest, dass GHB im Körper natürlich vorkommt (beim GABA-Stoffwechsel). Der blosse Nachweis belegt daher keine Einnahme. Physiologische Werte liegen im Blut (EDTA-Röhrchen) gemäss Literatur unter etwa 1 bis 1,5 mg/L, im Urin unter etwa 5 bis 10 mg/L. Busardò und Jones (2019) schlagen als Interpretationsschwellen für eine exogene Zufuhr 5 mg/L im Blut und 15 mg/L im Urin vor. Nach diesen Autoren besteht kein allgemeiner Konsens über den Schwellenwert. Das CURML wertete 6 bis 10 mg/L im Urin und 1 bis 1,5 mg/L in Blut, Serum oder Plasma als mässige Stützung einer exogenen Zufuhr, 15 mg/L im Urin und 5 mg/L im Blut als starke Stützung. Nachweisgrenze 0,5 mg/L, Bestimmungsgrenze 1 mg/L (GC-MS). Ein enzymatischer Suchtest mit Cut-off 10 mg/L (Urin) und 4 mg/L (Serum/Plasma) wurde bei positivem Ergebnis immer per GC-MS bestätigt, um falsch positive Resultate auszuschliessen. Die Zeit zwischen Ereignis und Probenahme muss in die Interpretation einfliessen. GBL und 1,4-Butandiol werden im Körper rasch und vollständig zu GHB umgewandelt; nach wenigen Minuten finden sich keine Spuren dieser Vorläufer mehr.
Quellen: CURML/CHUV, Rapport de synthèse
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25. Januar 2022ZG
UrteileBundesgericht tritt nicht auf Beschwerde im Buchstreit ein (5A_824/2021)
Nichteintreten (BGer 5A_824/2021 vom 25.1.2022), rechtskräftig. Die Beschwerde an den EGMR (Art. 6 und 8...
Das Bundesgericht trat mit Urteil vom 25. Januar 2022 nicht auf die Beschwerde von Jolanda Spiess-Hegglin gegen den Entscheid des Zuger Obergerichts vom 1. September 2021 ein. Das Obergericht hatte die vorsorglichen Massnahmen des Kantonsgerichts Zug gegen ein Buchprojekt der Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger über die Zuger Landammannfeier 2014 aufgehoben. Weil es sich um einen Zwischenentscheid handelt, hätte die Beschwerde darlegen müssen, dass ein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht. Dazu fehlten Ausführungen. Bis zum Urteil galten die Massnahmen dank der aufschiebenden Wirkung vom 21. Oktober 2021 weiter. Danach gelangte Spiess-Hegglin an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und rügt eine Verletzung von Art. 6 und 8 EMRK. Laut Medienberichten vom November 2023 stellte der Gerichtshof die Beschwerde der Schweiz zur Stellungnahme zu.
Quellen: Bundesgericht, zentralplus
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Februar 2022VD
KampagnenLausanne subventioniert 4'000 Glasdeckel «Drink Watch» für Bars und Clubs
Kein Verfahren; städtisch finanzierte Präventionsmassnahme.
Ab Anfang Februar 2022 beteiligte sich die Stadt Lausanne an einer Präventionskampagne mit den Nachtlokalen, die sich unter der Charta «Label Nuit» zusammengeschlossen haben. Die Stadt subventionierte 4'000 Glasabdeckungen «Drink Watch» für 5'000 Franken. Die waschbaren Silikondeckel mit Öffnung für einen Trinkhalm sind für Gäste von Bars und Clubs bestimmt. Laut Le News stammt die Idee vom Verein La Belle Nuit; entwickelt wurde der Deckel von einem Vater und seinem Sohn aus Lille. Vorausgegangen waren im Oktober 2021 Gerüchte über betäubte Studierende in einem Lausanner Club. Belege dafür gab es keine, und der Club leitete selbst eine Strafuntersuchung ein.
Quellen: Le News, Ticinonline (nach 24 heures und 20 Minuten), Ville de Lausanne
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1. Februar 2022JU
PolitikJura: Regierung beantwortet Schriftliche Frage zu GHB-Intoxikationen (QE 3435)
Parlamentarischer Vorstoss am 1. Februar 2022 beantwortet. Zum erwähnten Fall von 2020 lief damals eine...
Grossrätin Pauline Christ Hostettler (PS) reichte die Schriftliche Frage Nr. 3435 «Intoxications au GHB: quelles mesures dans le Jura?» ein. Die Regierung antwortete am 1. Februar 2022. Verdachtsfälle auf unfreiwillige GHB-Einnahme seien im Jura sehr selten. Der Staatsanwaltschaft sei in den letzten Jahren ein einziger Fall gemeldet worden: eine mögliche unfreiwillige Intoxikation einer Frau im Juli 2020 an einem privaten Fest. Die Untersuchung lief noch, eine unfreiwillige Einnahme war nicht erwiesen. Eine kantonale Statistik gibt es wegen der tiefen Fallzahl nicht. Die Polizeidatenbank Infopol erfasst aber Fälle und Verdachtsfälle. Das CURML sucht seit gut einem Jahr bei allen Analysen systematisch nach GHB, auch bei Proben aus dem Jura. Eine eigene Präventionskampagne gab es nicht. Die Seite «Prévention» von OXYJEUNES.CH sollte neu über GHB informieren. Verschlechtert sich die Lage, ist eine Kampagne über die Kantonspolizei, Addiction Jura oder die Fondation O2 möglich. Staatsanwaltschaft, Kantonspolizei und Hôpital du Jura haben ein Protokoll für die rechtsmedizinische Versorgung vereinbart, wie bei Opfern sexueller Gewalt. Betroffene können die kostenlose und vertrauliche Beratung der LAVI-Stelle beanspruchen. Die Regierung hält die Rechtsgrundlagen für ausreichend und will vorerst nicht beim Bund intervenieren.
Quellen: République et Canton du Jura
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17. März 2022CH
PolitikMotion 22.3234 Carobbio Guscetti: Krisenzentren für Opfer von sexualisierter, häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt
Motion vom Ständerat (27.09.2022) und vom Nationalrat (16.03.2023) angenommen, an den Bundesrat...
Geschäftsnummer 22.3234, Motion von Ständerätin Marina Carobbio Guscetti (SP, TI), eingereicht am 17.03.2022 im Ständerat, zuständig ist das EJPD. Die Motion verlangt verbindliche Standards und Grundlagen, damit jeder Kanton oder eine Region im Auftrag mehrerer Kantone ein Krisenzentrum für Opfer sexueller, häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt bereitstellt. Vorgesehen sind spezialisierte medizinische und psychologische Erstbetreuung sowie Dokumentation und Spurensicherung durch die Rechtsmedizin, ohne Pflicht zur Anzeige. Mit Einverständnis der Opfer sollen die Zentren deren Kontaktdaten an die Opferberatung weiterleiten dürfen. Der Bundesrat beantragte am 18.05.2022 die Annahme. Der Ständerat nahm die Motion am 27.09.2022 an, der Nationalrat am 16.03.2023; damit ging sie an den Bundesrat. In der Botschaft zur Änderung des Opferhilfegesetzes (25.080) vom 22.10.2025 beantragt der Bundesrat die Abschreibung der Motion. Ein Bericht zum Umsetzungsstand liegt seit dem 01.04.2026 vor.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Open Data Parlamentsdienste (OData), Statusverlauf, Bundesamt für Justiz, Botschaft zur Änderung des Opferhilfegesetzes
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17. März 2022TG
UrteileSchändung im Tiefschlaf: Bundesgericht bestätigt Schuldspruch trotz Einwand eines «erfundenen» K.O.-Tropfen-Verdachts
rechtskräftig: Schuldspruch wegen Schändung durch das Obergericht Thurgau bestätigt, Beschwerde...
Das Bezirksgericht Weinfelden sprach den Beschuldigten am 9. Juni 2020 vom Vorwurf der Schändung (Art. 191 StGB) frei und verurteilte ihn wegen anderer Delikte. Auf Berufung der Staatsanwaltschaft und der Privatklägerin verurteilte ihn das Obergericht Thurgau am 21. Dezember 2020 auch wegen Schändung und erhöhte die Gesamtfreiheitsstrafe auf 54 Monate. Vor Bundesgericht machte der Verurteilte geltend, die Geschädigte habe mit einem erfundenen Verdacht auf K.O.-Tropfen ihre Position stärken wollen und sei zwischenzeitlich wach gewesen. Das Bundesgericht ging auf den K.O.-Tropfen-Einwand nicht in der Sache ein. Es hielt fest, ihre Erinnerung beschränke sich auf ein kurzes Bild. Ein kurzes Erwachen schliesse einen durch Alkohol und Drogen bedingten Tiefschlaf, der sie widerstandsunfähig machte, nicht aus. Die Vorinstanz durfte gestützt auf ihre Schilderungen von Widerstandsunfähigkeit ausgehen. Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf einzutreten war.
Quellen: opencaselaw (Bundesgericht)
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18. März 2022CH
PolitikMotion 22.3333 Funiciello: Krisenzentren gegen Gewalt
Motion angenommen und überwiesen. Bericht zum Umsetzungsstand liegt vor (01.04.2026). Die Umsetzung läuft...
Motion 22.3333 von Nationalrätin Tamara Funiciello (SP, BE), eingereicht am 18.03.2022 im Nationalrat. Sie ist gleichlautend mit der Motion 22.3334 von Jacqueline de Quattro (FDP). Die Motion beauftragt den Bundesrat, verbindliche Standards für Krisenzentren für Gewaltopfer in allen Regionen der Schweiz zu schaffen. Vorgesehen sind spezialisierte medizinische und psychologische Erstbetreuung sowie Dokumentation und Spurensicherung durch die Rechtsmedizin ohne Pflicht zur Anzeige. Mit Einverständnis der Opfer sollen die Daten an die Opferberatung weitergeleitet werden. Zudem ist die Finanzierung zu klären. Der Bundesrat beantragte am 18.05.2022 die Annahme. Der Nationalrat stimmte am 22.09.2022 ab, nachdem die Motion bekämpft worden war. Seit 01.04.2026 liegt ein Bericht zum Umsetzungsstand vor. Umgesetzt wird die Motion über die Teilrevision des Opferhilfegesetzes (25.080, Botschaft vom 22.10.2025). Der Nationalrat hat diese am 03.06.2026 mit 139 zu 55 Stimmen angenommen.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Curia Vista, parlament.ch
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18. März 2022CH
PolitikMotion 22.3334 de Quattro: Krisenzentren gegen Gewalt
Motion von beiden Räten angenommen (NR 22.09.2022, SR 13.03.2023); Umsetzung über OHG-Revision 25.080....
Motion 22.3334 von Nationalrätin Jacqueline de Quattro (FDP, VD), eingereicht am 18.03.2022, Text gleichlautend mit Motion 22.3333 (Funiciello). Sie beauftragt den Bundesrat, verbindliche Standards für Krisenzentren für Gewaltopfer in allen Regionen zu schaffen, inklusive medizinischer und psychologischer Erstbetreuung sowie rechtsmedizinischer Dokumentation und Spurensicherung ohne Anzeigepflicht. Der Bundesrat beantragte am 18.05.2022 Annahme. Im Nationalrat am 17.06.2022 bekämpft, am 22.09.2022 angenommen; Ständerat Annahme am 13.03.2023. Bericht zum Umsetzungsstand liegt seit 01.04.2026 vor. Umsetzung über die Revision des Opferhilfegesetzes (25.080); der Nationalrat beschloss am 03.06.2026 die Abschreibung im Rahmen dieses Geschäfts.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Open Data Parlamentsdienste, ws.parlament.ch
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21. April 2022ZH
WissenSteuer et al. 2022: Synthese neuer GHB-Biomarker, Nachweisfenster 6 Stunden Blut, 12 Stunden Urin
nicht anwendbar (Studie)
Arbeit von ETH Zürich und IRM Universität Zürich zur einfachen Synthese von GHB-Aminosäurekonjugaten und GHB-Fettsäureestern als mögliche Biomarker für eine GHB-Einnahme, inklusive Strukturdaten (IR, NMR, MS) als Referenzsubstanzen für Labore. Ausgangspunkt laut Abstract: Die analytischen Nachweisfenster von nur 6 Stunden im Blut und 12 Stunden im Urin sind oft zu kurz, um eine GHB-Einnahme bei drug-facilitated crimes zuverlässig zu belegen.
Quellen: Drug Testing and Analysis 14(8), S. 1460-1470
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18. Mai 2022VD
ErmittlungenBalélec an der EPFL: Fünf Personen melden unbemerkte Spritzenstiche, erste Anzeige im Kanton Waadt
Strafanzeige gegen Unbekannt in Pully (Stand 18.5.2022). Die Polizei hat die Anzeige aufgenommen, die...
Am Festival Balélec auf dem EPFL-Campus am 13. Mai 2022 gaben fünf Personen an, unbemerkt mit einer Spritze gestochen worden zu sein. Laut Kantonspolizei Waadt meldeten sich nach Angaben von Unisanté vier Personen direkt nach dem Festival im CHUV. Eine weitere Person erstattete in Pully Anzeige, laut Polizei die erste Anzeige dieser Art im Kanton, und ging danach ebenfalls ins CHUV. Polizeisprecher Alexandre Bisenz bestätigte die Angaben. Die Analysen des Spitals lagen bei Erscheinen nicht vor. Die Betroffenen vermuteten eine Injektion von GHB oder einer anderen Substanz.
Quellen: Blick Romandie
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1. Juni 2022BS
PolitikBS 22.5256 Anzug Nussbaumer: «Berner Modell» für die Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt
Anzug hängig (in Bearbeitung): am 21.09.2022 dem Regierungsrat überwiesen, am 16.10.2024 nach Schreiben...
Geschäftsnummer 22.5256: Anzug von Grossrätin Melanie Nussbaumer (SP) und Konsorten betreffend «Berner Modell für die Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt». Der Anzugstext datiert vom 18.05.2022, das Geschäft beginnt am 01.06.2022. Der Grosse Rat überwies den Anzug am 21.09.2022 stillschweigend dem Regierungsrat. Nach einem Schreiben des Regierungsrats vom 11.09.2024 liess er den Anzug am 16.10.2024 stehen und setzte eine Frist bis 16.10.2026. Gemäss Geschäftsverzeichnis und Open Data Basel-Stadt ist das Geschäft per 28.10.2026 in Bearbeitung. Den Wortlaut des Anzugs und des Regierungsratsschreibens haben wir nicht geprüft.
Quellen: Grosser Rat Basel-Stadt, Open Data Basel-Stadt, Geschäfte des Grossen Rats (Datensatz 100311)
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20. Juni 2022ZG
PresseratPresserat 28/2022: CH Media hätte Tamedia-Journalistin anhören müssen
Presserat, 1. Kammer: Beschwerde gutgeheissen (Sitzung vom 20.6.2022, publiziert 26.8.2022). Richtlinie...
Der Presserat hiess eine Beschwerde von Tamedia gegen zwei Artikel von CH Media gut: online vom 28.10.2021 («Bundesgericht stoppt umstrittene Passagen in geplantem Buch über Jolanda Spiess-Hegglin») und gedruckt vom 29.10.2021 («Bundesgericht gibt Spiess-Hegglin recht»). Laut Presserat stellten die Artikel den schweren Vorwurf in den Raum, die Journalistin und ihr Chefredaktor hätten Gerichten und Öffentlichkeit Unwahres gesagt. Dass der Vorwurf als Verdacht oder Frage formuliert war, ändere daran nichts. Eingaben im Gerichtsverfahren ersetzten die Anhörung nicht, und die Ausnahmen nach Richtlinie 3.9 griffen nicht. Verletzt war Richtlinie 3.8. Die 1. Kammer behandelte die Beschwerde an ihrer Sitzung vom 20.6.2022, publiziert wurde der Entscheid am 26.8.2022.
Quellen: Schweizer Presserat, Schweizer Presserat
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22. Juni 2022ZG
UrteileKantonsgericht Zug, Teilentscheid: Gewinnherausgabeanspruch für vier Blick-Artikel bejaht
Feststellung der Persönlichkeitsverletzung durch vier Blick-Artikel rechtskräftig (Beobachter, 28.1.2025)....
Das Kantonsgericht Zug entschied im Juni 2022 erstinstanzlich, dass Ringier Gewinne aus Blick-Artikeln über Jolanda Spiess-Hegglin herausgeben muss, abzüglich Unkosten. Von fünf eingeklagten Artikeln hielt es den Anspruch bei vier für berechtigt. SRF-Medienredaktor Salvador Atasoy sagte dazu: «Noch nie musste ein Verlag den Wert von einzelnen Artikeln berechnen.» Die Einstufung der vier Artikel als persönlichkeitsverletzend ist inzwischen rechtskräftig. Über die Höhe des Gewinns entschieden das Kantonsgericht 2025 und das Obergericht Zug 2026.
Quellen: SRF, Beobachter, Kanton Zug, Medienmitteilung
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24. Juni 2022FR
BerichteFreiburg: Koordiniertes Verfahren und Weisung 1.17 bei Verdacht auf GHB-Intoxikation
Behördliche Weisung (Directive n° 1.17 des Generalstaatsanwalts FR), in Kraft seit 24. Juni 2022.
Nach mehreren Fällen von Bewusstlosigkeit und unerklärlichem Unwohlsein an öffentlichen Anlässen erliess der Freiburger Generalstaatsanwalt die Weisung Nr. 1.17. Kantonspolizei und Rettungsdienste greifen rasch ein, betreuen das Opfer, sichern Beweise und ermitteln. Die medizinische Analyse soll spätestens sechs Stunden nach dem Vorfall erfolgen; laut Darstellung in der Waadtländer Interpellation 24_INT_183 ist GHB nach sechs Stunden im Blut und nach zwölf Stunden im Urin nicht mehr nachweisbar. Staatsanwaltschaft, Dienst des Kantonsarztes, Kantonspolizei, Oberämter und Rettungsdienste koordinieren sich. Werden andere verbotene Substanzen gefunden, wird gegen das Opfer kein Verfahren nach Betäubungsmittelgesetz eröffnet. Die Kosten der Analysen und damit verbundener Leistungen trägt die Krankenversicherung, subsidiär der Kanton; laut Interpellation wird die Franchise über das Budget der Staatsanwaltschaft gedeckt. Für Betroffene entstehen keine Kosten. Ein Flyer informiert Veranstalter und Betriebe, wie sie Hilfe holen und Spuren sichern.
Quellen: Etat de Fribourg, Police cantonale, Conseil d'Etat du canton de Vaud
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27. Juni 2022VD
KampagnenWaadt: Kanton und Stadt Lausanne mit gemeinsamer Präventionsbotschaft zu Stichen und GHB
Kein Verfahren; behördliche Information.
Am 27. Juni 2022 informierten der Kanton Waadt, die Kantonspolizei Waadt und die Polizei Lausanne gemeinsam mit dem Office du médecin cantonal: Nach der Analyse von rund zehn Fällen aus den letzten drei Monaten sei im Kanton keine Injektion einer Substanz per Nadel erwiesen. Die toxikologischen Analysen ergaben keine Spuren einer injizierten Substanz. Einige Betroffene hatten eine GHB-Vergiftung befürchtet. Die Mitteilung enthielt Präventionsregeln: wenig Alkohol trinken, auf psychoaktive Substanzen verzichten, aufmerksam bleiben und auf das Umfeld achten. Wer sich unwohl fühlt oder einen Stich vermutet, soll den Notfall oder eine Permanence aufsuchen. Bei einer Verletzung, die auf einen Stich hindeutet, empfiehlt die Kantonspolizei eine Strafanzeige. An Festivals mit mehreren tausend Besuchenden ordnete der Kantonsarzt einen Sanitätsdienst an, und die Veranstalter verstärken Kontrollen und Überwachung. Je nach Sachlage drohen Geldstrafen bis Freiheitsstrafen von 4,5 Jahren, insbesondere bei wiederholten oder systematischen Taten. Die Stadt Lausanne hält im Rapport-préavis 2024/18 fest, diese gemeinsame Kommunikation habe zur Prävention beigetragen.
Quellen: Etat de Vaud, communiqué de presse, Ville de Lausanne
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6. Juli 2022BE
PresseratPresserat 36/2022 und 37/2022: Beschwerden von Netzcourage gegen «20 Minuten» und «Tages-Anzeiger» abgewiesen
Presserat, 3. Kammer, Sitzung vom 6.7.2022: beide Beschwerden abgewiesen (Ziffern 1 und 3 der «Erklärung»...
Der Presserat wies zwei Beschwerden des Vereins Netzcourage ab (Sitzung der 3. Kammer vom 6.7.2022). Zu «Berner Reitschule köpft Journalistin in Meme» in «20 Minuten» (6.7.2021): Der Like von Jolanda Spiess-Hegglin habe den ganzen Tweet der Reitschule betroffen. Wesentliche Informationen seien nicht unterschlagen worden, und weil kein schwerer Vorwurf vorlag, bestand keine Anhörungspflicht. Zum Kommentar «Das ist eine Grenzüberschreitung» im «Tages-Anzeiger» (7.7.2021): Der Text sei als Meinung gekennzeichnet, der Schlusssatz richte sich allgemein an einen «Teil der politischen Linken» und nicht an eine bestimmte Person. Eine Anhörungspflicht habe deshalb nicht bestanden. Ein NS-Vergleich im Kommentar wurde kurz nach der Online-Publikation gestrichen. Der Presserat hätte begrüsst, dass die Redaktion diese Streichung für die Leserschaft kenntlich macht. Allgemein empfiehlt er, wesentliche nachträgliche Änderungen auszuweisen.
Quellen: Schweizer Presserat, Schweizer Presserat
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21. Juli 2022AG
UrteileSchändung ohne Bluttest: Keine Hinweise auf K.O.-Tropfen, aber gewichtige Indizien eingeschränkter Funktionsfähigkeit
Berufungsurteil Obergericht AG vom 21. Juli 2022. Laut Urteil nicht rechtskräftig, Beschwerde ans...
Die Geschädigte vermutete, im Club K.O.-Tropfen erhalten zu haben. Danach fuhr sie mit dem Beschuldigten und dessen Cousin im Taxi in dessen Wohnung, wo es zum Geschlechtsverkehr kam. Weil kein zeitnaher Bluttest gemacht wurde, lagen keine objektiven Beweismittel zu Alkoholisierungsgrad oder weiteren Substanzen vor. Die 1. Strafkammer des Obergerichts Aargau hielt fest, dass konkrete Hinweise auf K.O.-Tropfen fehlen. Die Geschädigte war klar alkoholisiert, lallte aber nicht. In einer Gesamtbetrachtung sah das Gericht gewichtige Indizien für eine eingeschränkte Funktionsfähigkeit: Sie liess ihre Tasche samt Portemonnaie zurück, verliess die Gruppe unangekündigt und trank weiter. Widerstandsunfähigkeit nahm das Gericht spätestens ab dem ersten Geschlechtsverkehr an. Es sprach den Beschuldigten der Schändung (Art. 191 StGB) schuldig und verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten, eine Verbindungsbusse sowie eine Landesverweisung von 7 Jahren. Wegen einer Verletzung des Beschleunigungsgebots reduzierte es die Strafe um drei Monate. Zudem sprach es der Geschädigten Schadenersatz und Genugtuung zu.
Quellen: opencaselaw (Obergericht AG)
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6. August 2022international (GB, FR, ES)
WeiteresNeedle-Spiking-Welle in Grossbritannien, Frankreich und Spanien («pinchazos»)
Kriminalitätsphänomen; Täter und Motive mehrheitlich nicht ermittelt. In Toulon 2022 ein Tatverdächtiger,...
Seit Ende 2021 wurden in Europa Attacken mit Nadeln oder Spritzen gemeldet, meist gegen Frauen in Clubs oder an Konzerten, ausgehend von Grossbritannien. Frankreich verzeichnete die meisten Meldungen; im Zusammenhang mit einem Strandkonzert in Toulon meldeten rund 20 Besucherinnen und Besucher mögliche Stiche, ein 20-jähriger Tatverdächtiger wurde ermittelt. In Spanien («pinchazos») gingen seit Anfang Juli 2022 mindestens 50 Anzeigen ein, besonders aus Katalonien und dem Baskenland; in fast allen Blutproben wurden keine Giftstoffe gefunden. Blue News fragte am 6.8.2022 «Gibt es Needle-Spiking auch in der Schweiz?»: Weder die Stadtpolizei Zürich noch die Kantonspolizei Schaffhausen hatten entsprechende Anzeigen, offiziell war kein Schweizer Fall bekannt.
Quellen: blue News, ORF, ZDFheute
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14. August 2022ZH
ErmittlungenStreet Parade 2022: Acht Personen melden mutmassliches Needle Spiking
Polizeiliche Abklärungen durch die Kriminalabteilung der Stadtpolizei Zürich eingeleitet; ein Ergebnis ist...
An der Street Parade vom 13. August 2022 meldeten sich laut 20 Minuten acht Personen mit mutmasslichen Nadelstichen (Needle Spiking) bei den Sanitätsposten; Schutz & Rettung Zürich behandelte sie. Die Stadtpolizei Zürich bestätigte die Meldungen; laut ihrer Schluss-Bilanz gingen rund ein halbes Dutzend Verdachtsfälle ein. Die Kriminalabteilung der Stadtpolizei nahm weitere Abklärungen auf.
Quellen: 20 Minuten, Stadt Zürich
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23. August 2022TI
UrteileCastione (TI): Sexuelle Handlungen mit einer widerstandsunfähigen Person in Diskothek, Schuldspruch 2021, 2022 bestätigt
Erstinstanzlich verurteilt (Corte delle Assise criminali, 22.3.2021), vom Berufungsgericht am 23.8.2022...
In der Nacht auf den 24. Januar 2015 (Party vom 23. Januar) wurde eine junge Frau in der Diskothek La Fabrique in Castione wegen Unwohlseins von einem Rettungsdienst betreut. Am Folgetag stellten Untersuchungen im Spital fest, dass ein Sexualakt stattgefunden hatte; sie erinnerte sich kaum an den Abend. Ermittelt wurde gegen einen Mann aus dem Locarnese, der die Vorwürfe bestritt und 2015 während 35 Tagen in Untersuchungshaft sass. Im Februar 2016 erhob Staatsanwalt Moreno Capella Anklage vor der Corte delle Assise criminali, unter anderem wegen sexueller Handlungen mit einer urteilsunfähigen oder zum Widerstand unfähigen Person (Art. 191 StGB), einfacher Körperverletzung und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Am 22. März 2021 sprach das Gericht unter Vorsitz von Amos Pagnamenta den Mann schuldig und verhängte 34 Monate Freiheitsstrafe, davon 12 Monate vollziehbar; der Staatsanwalt hatte 3 Jahre und 10 Monate beantragt. Am 23. August 2022 bestätigte die Corte d'appello e di revisione penale das Urteil. Eine Substanz wurde in den Quellen nicht nachgewiesen; laRegione beschreibt die Frau als stark betrunken.
Quellen: Ticinonline, Ticinonline, laRegione, Ticinonline
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28. August 2022ZH
ErmittlungenZürich Openair Rümlang: Kantonspolizei bestätigt drei Needle-Spiking-Fälle
Polizeiliche Abklärungen laufend (Stand 28.8.2022); keine Angaben zur Täterschaft.
Am Zürich Openair in Rümlang meldeten sich in den letzten beiden Festivalnächten drei Personen mit Einstichstellen am Körper beim Sanitätsdienst. Die Kantonspolizei Zürich bestätigte die drei Fälle. Zu Täterschaft und Hintergründen machte sie keine Angaben, die Abklärungen liefen.
Quellen: 20 Minuten
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15. September 2022VD
BerichteWaadt: Kein GHB bei 19 gemeldeten Spritzenfällen an Sommerfestivals
Zehn Strafanzeigen eingereicht; laut Staatsrat konnte keine Täterschaft identifiziert oder verhaftet...
Im Sommer 2022 gingen im Kanton Waadt rund 20 Meldungen von Personen ein, die glaubten, an Festivals mit einer Spritze betäubt worden zu sein. Das geht aus der Antwort des Staatsrats auf eine Interpellation von SVP-Grossrat Yann Glayre hervor. Die Polizei zählte 19 Verdachtsfälle: 8 am Montreux Jazz, 3 am Paléo, 3 am Caribana und 5 an weiteren Anlässen. Dazu kommen zehn Strafanzeigen und sechs weitere Meldungen von Personen, die vermuteten, unbemerkt Substanzen geschluckt zu haben. Bei keiner toxikologischen Analyse fanden die Fachleute eine injizierte Substanz, auch kein GHB. Eine Täterschaft wurde weder identifiziert noch verhaftet. Laut Fachleuten ist eine Injektion im Gedränge sehr unwahrscheinlich, weil sie Geschick und Zeit verlangt. Stiche mit unsterilen Nadeln oder spitzen Gegenständen können aber Infektionen verursachen. Der Kantonsarzt empfiehlt Betroffenen, eine Notaufnahme oder eine Permanence aufzusuchen.
Quellen: Radio Lac (ATS)
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7. Oktober 2022international (Spanien)
WeiteresSpanien: Betäubung bei Sexualdelikten ausdrücklich im Strafgesetzbuch (Ley Orgánica 10/2022, «solo sí es sí»)
In Kraft seit 7. Oktober 2022.
Mit der Ley Orgánica 10/2022 vom 6. September 2022 über die umfassende Garantie der sexuellen Freiheit (BOE vom 7. September 2022, in Kraft seit 7. Oktober 2022) regelte Spanien die sogenannte «sumisión química» (chemische Unterwerfung) ausdrücklich im Código Penal; die Präambel verwendet den Begriff. Art. 178.2 erfasst als sexuellen Angriff auch Handlungen, wenn das Opfer «por cualquier causa» seinen Willen verloren hat. Art. 180.1 Ziffer 7 qualifiziert die Tat, wenn der Täter den Willen des Opfers ausschaltet, indem er ihm Arzneimittel, Drogen oder andere geeignete natürliche oder chemische Substanzen verabreicht.
Quellen: Boletín Oficial del Estado
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29. Oktober 2022AG
UrteileRheinfelden AG: Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung mit K.O.-Tropfen
Erstinstanzlicher Freispruch durch das Bezirksgericht Rheinfelden. Ob das Urteil rechtskräftig ist, sagt...
Die Staatsanwaltschaft warf einem 35-Jährigen Vergewaltigung vor. Die 34-jährige Privatklägerin sei wegen ihres Alkoholisierungsgrades und wegen K.O.-Tropfen, die er ihr verabreicht habe, nicht in der Lage gewesen, eigenverantwortlich zu entscheiden. Die Staatsanwaltschaft beantragte 30 Monate Freiheitsstrafe, davon 10 unbedingt. Die Verteidigung verlangte einen Freispruch und verwies auf fehlende Videos, Fotos, Gutachten und Befunde. Das Bezirksgericht Rheinfelden sprach den Mann frei. Die Aussagen beider Seiten seien nicht unglaubhaft, für eine Verabreichung von K.O.-Tropfen fehlten objektive Belege, und ein Filmriss lasse für sich allein nicht auf fehlenden Konsens schliessen. Datum: Publikation des Berichts, das Verhandlungsdatum nennt die Quelle nicht.
Quellen: Aargauer Zeitung
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9. Dezember 2022GE
UrteileGenfer Beschwerdekammer: GHB-Nachweis zu spät, Einstellung wegen Art. 191 StGB dennoch aufgehoben
Einstellung wegen Art. 190 StGB bestätigt. Einstellung wegen Art. 191 StGB aufgehoben und an die...
Am 30. Dezember 2019 zeigte eine Frau einen Bekannten an. Nach einem Abend in einem Genfer Café am 13. Dezember 2019 fehlte ihr ab etwa 23 Uhr jede Erinnerung. Gegen 2 Uhr erwachte sie nackt in ihrem Bett neben ihm. Im HUG erhielt sie am Morgen die Auskunft, für einen GHB-Nachweis sei es zu spät. Eine Urinprobe wurde im Wallis analysiert und enthielt kein GHB. Entnommen worden war sie nach Ablauf des Nachweisfensters (Blut 6 Stunden, Urin 12 Stunden). Der Beschuldigte gab an, der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich gewesen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Die Chambre pénale de recours hiess die Beschwerde teilweise gut (ACPR/862/2022, P/947/2020). Steht Aussage gegen Aussage und fehlen objektive Beweise, verlangt der Grundsatz «in dubio pro duriore» in der Regel eine Anklage, sofern die Aussagen der Privatklägerin nicht widersprüchlich sind. Die Aussagen der Frau waren nicht widersprüchlich. Die kurzen Aufnahmen der Videoüberwachung reichten nicht als Gegenbeweis. Die Einstellung wegen Art. 190 StGB blieb bestehen. Wegen Art. 191 StGB hob das Gericht sie auf und wies die Sache an die Staatsanwaltschaft zurück, damit sie Anklage erhebt.
Quellen: Pouvoir judiciaire GE
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13. Dezember 2022ZH
UrteileObergericht ZH: 12 Jahre wegen mehrfacher Schändung, GHB-Hinweise im Haar
Zweitinstanzliches Urteil des Obergerichts ZH vom 13. Dezember 2022, Bestätigung der Schuldsprüche und der...
Die Anklage warf dem Beschuldigten unter anderem vor, in der Nacht vom 20. Mai 2018 bei der Hardbrücke in Zürich eine wegen Alkohols und mutmasslich GHB kaum ansprechbare 24-Jährige in sein Fahrzeug verbracht und sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen zu haben; weitere Dossiers betrafen Frauen in ähnlichen Konstellationen, teils aus dem Jahr 2014. Die Vorinstanz stützte sich auf die Aussagen der Privatklägerin, ein Gutachten zu Haaranalysen und DNA-Spuren. Das Obergericht folgte und verwarf das Vorbringen der Verteidigung, GHB könne euphorisierend wirken und zu erhöhter Libido führen. In einem weiteren Dossier hielten pharmakologisch-toxikologische Gutachten fest, die beschriebenen Zustände seien eher untypisch für reine Alkoholisierung und könnten durch Substanzen erklärt werden, die sehr schnell ihre Wirkung verlieren, etwa GHB oder GBL. Das Obergericht bestätigte die Schuldsprüche wegen mehrfacher und versuchter Schändung sowie mehrfacher Freiheitsberaubung und Entführung und die Freiheitsstrafe von 12 Jahren. Von den Vorwürfen in zwei Dossiers hatte die Vorinstanz den Beschuldigten rechtskräftig freigesprochen.
Quellen: opencaselaw (Obergericht ZH), gerichte-zh.ch
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15. Dezember 2022BS
PolitikBasler Anzug Braun: Kampagne gegen sexualisierte Gewalt, «Luisa» neu pushen, K.O.-Armbänder besser kommunizieren
Anzug am 15. Dezember 2022 überwiesen. Der Regierungsrat beantragt mit Bericht 22.5473.02 vom 18. Dezember...
Am 15. Dezember 2022 überwies der Grosse Rat Basel-Stadt den Anzug Beat Braun und Konsorten. Laut Anzug gibt die Jugend- und Präventionspolizei seit der Rhylax-Kampagne K.O.-Armbänder ab, eine öffentliche Kommunikation dazu sei aber nie wahrgenommen worden. Auch die Schrillalarme seien mangelhaft kommuniziert worden. Der Anzug verlangt zu prüfen, wie eine Kampagne gegen öffentliche oder sexualisierte Gewalt lanciert und an das Pilotprojekt «Halt Gewalt» geknüpft werden kann. Zudem soll geprüft werden, wie die Kampagne «Wo ist Luisa» erneut gepusht und die Kommunikation zu K.O.-Armbändern und Schrillalarmen verstärkt werden kann. In seinem Bericht vom 18. Dezember 2024 verwies der Regierungsrat auf drei bestehende Angebote: die 2024 lancierte Kampagne «Gut ausgegangen?» von Kantonspolizei und Schweizerischer Kriminalprävention, die Kampagne «Ist Luisa hier?» der Opferhilfe beider Basel und ein Awareness-Konzept der Opferhilfe, das mit dem Imagine-Festival entstand. Er hielt fest, dass diese Massnahmen derzeit isoliert umgesetzt werden. Er prüfe eine Spezialisierung von Polizei und Strafverfolgung und wolle dem Grossen Rat 2025 ein Massnahmenpaket vorlegen. Er beantragte, den Anzug stehen zu lassen.
Quellen: Regierungsrat Basel-Stadt
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16. Dezember 2022CH
PolitikPostulat 22.4565 von Falkenstein: Was brauchen Opfer von sexualisierter Gewalt?
Postulat vom Nationalrat am 04.05.2023 angenommen (138 zu 49). Stand Curia Vista: «Berichterstattung zum...
Postulat 22.4565 von Nationalrätin Patricia von Falkenstein (LDP, BS; Fraktion FDP-Liberale), eingereicht am 16.12.2022. Gleichlautend ist das Postulat 22.4566 (Funiciello). Der Bundesrat soll in einem Bericht klären, welche Hürden Opfer sexualisierter Gewalt in der Strafverfolgung antreffen und was sie von einer Anzeige abhält. Gefragt wird nach dem Unterstützungsbedarf, den Ursachen der Hürden und der Rolle des Geschlechts. Weitere Fragen betreffen intersektionale Diskriminierung sowie Massnahmen, die die Begleitung der Opfer verbessern und die Anzeigequote erhöhen. Der Bundesrat beantragte am 15.02.2023 die Annahme. Der Nationalrat nahm das Postulat am 04.05.2023 mit 138 zu 49 Stimmen an. Gemäss der Antwort des Bundesrats auf die Interpellation 25.3070 haben die beiden Postulate einen Forschungsauftrag ausgelöst. Curia Vista führt per 01.04.2026 den Status «Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor». Ein publizierter Postulatsbericht ist nicht ausgewiesen.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Curia Vista, parlament.ch
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16. Dezember 2022CH
PolitikPostulat 22.4566 Funiciello: Was brauchen Opfer von sexualisierter Gewalt?
Postulat am 04.05.2023 vom Nationalrat angenommen und dem Bundesrat überwiesen. Seit 01.04.2026 lautet der...
Postulat 22.4566 von Nationalrätin Tamara Funiciello (SP, BE), eingereicht am 16.12.2022. Ein gleichlautendes Postulat (22.4565) reichte Patricia von Falkenstein ein. Der Vorstoss beauftragt den Bundesrat, in einem Bericht zu klären, auf welche Hürden Opfer von sexualisierter Gewalt in der Strafverfolgung stossen, was sie von einer Anzeige abhält und mit welchen Massnahmen sich Begleitung und Anzeigequote verbessern lassen. Der Bundesrat beantragte am 15.02.2023 die Annahme. Im Nationalrat wurde das Postulat am 17.03.2023 bekämpft und die Diskussion verschoben, am 04.05.2023 wurde es angenommen. Federführend ist das EJPD. Seit 01.04.2026 liegt laut Curia Vista die Berichterstattung zum Umsetzungsstand vor.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch