Urteile
Rheinfelden AG: Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung mit K.O.-Tropfen
Die Staatsanwaltschaft warf einem 35-Jährigen Vergewaltigung vor. Die 34-jährige Privatklägerin sei wegen ihres Alkoholisierungsgrades und wegen K.O.-Tropfen, die er ihr verabreicht habe, nicht in der Lage gewesen, eigenverantwortlich zu entscheiden. Die Staatsanwaltschaft beantragte 30 Monate Freiheitsstrafe, davon 10 unbedingt. Die Verteidigung verlangte einen Freispruch und verwies auf fehlende Videos, Fotos, Gutachten und Befunde. Das Bezirksgericht Rheinfelden sprach den Mann frei. Die Aussagen beider Seiten seien nicht unglaubhaft, für eine Verabreichung von K.O.-Tropfen fehlten objektive Belege, und ein Filmriss lasse für sich allein nicht auf fehlenden Konsens schliessen. Datum: Publikation des Berichts, das Verhandlungsdatum nennt die Quelle nicht.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| nicht genannt | Beschuldigter | 35-jähriger Mann, erstinstanzlich freigesprochen | |
| nicht genannt | Privatklägerin | 34-jährige Frau |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Der Fall zeigt das Beweisproblem bei K.O.-Tropfen: Fehlen objektive Nachweise, steht Aussage gegen Aussage. Eine Erinnerungslücke allein genügt dann nicht für eine Verurteilung.
Zusammenhänge
«Alkohol statt K.O.-Tropfen»: Entwarnung in Behörden und Medien, Ersatzbegründung vor Gericht
Muster über die Jahre
Quellen
- Gericht Rheinfelden: Waren vor dem Sex K.-o.-Tropfen im Spiel?Aargauer Zeitung, 2022-10-29
Eintrag 2022-10-29_rheinfelden-ag-freispruch-vom-vorwurf-der-vergewaltigung-mit-k-o-tropfen. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.