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Spanien: Betäubung bei Sexualdelikten ausdrücklich im Strafgesetzbuch (Ley Orgánica 10/2022, «solo sí es sí»)
Mit der Ley Orgánica 10/2022 vom 6. September 2022 über die umfassende Garantie der sexuellen Freiheit (BOE vom 7. September 2022, in Kraft seit 7. Oktober 2022) regelte Spanien die sogenannte «sumisión química» (chemische Unterwerfung) ausdrücklich im Código Penal; die Präambel verwendet den Begriff. Art. 178.2 erfasst als sexuellen Angriff auch Handlungen, wenn das Opfer «por cualquier causa» seinen Willen verloren hat. Art. 180.1 Ziffer 7 qualifiziert die Tat, wenn der Täter den Willen des Opfers ausschaltet, indem er ihm Arzneimittel, Drogen oder andere geeignete natürliche oder chemische Substanzen verabreicht.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Spanien verankert die Betäubung des Opfers ausdrücklich als Qualifikationsgrund bei Sexualdelikten. Damit liegt eine geltende Regel vor, an der sich der deutsche Reformansatz und die Schweizer Rechtslage messen lassen. Eine Rezeption der spanischen Regel in Schweizer Medien liess sich nicht belegen.
Verbindungen
Vergleich mit deutschem Gesetzentwurf 2026 und Schweizer Art. 191 StGB.
Zusammenhänge
Politik reagiert auf Einzelfälle, der Bundesrat hält das geltende Recht für ausreichend
Muster über die Jahre
Quellen
- Ley Orgánica 10/2022, de 6 de septiembre, de garantía integral de la libertad sexualBoletín Oficial del Estado, 2022-09-07
Eintrag 2022-10-07_spanien-betaubung-bei-sexualdelikten-ausdrucklich-im-strafgesetzbuch-ley-organic. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.