Chronik
2021
16 Einträge aus dem Jahr 2021.
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2021BS
KampagnenBasler Polizei verteilt GHB-Testarmbänder, später wegen Unzuverlässigkeit eingestellt
Kein Verfahren; polizeiliche Präventionsmassnahme, nach 2022 eingestellt.
Die Kantonspolizei Basel-Stadt beschaffte im Sommer 2021 für eine Schwerpunktaktion versuchsweise Armbänder, die GHB nachweisen sollen, und verteilte sie; 2022 wurde die Aktion wiederholt. Laut dem Anzug Beat Braun und Konsorten, den der Grosse Rat im Dezember 2022 überwies, erfolgte die Abgabe seit der Rhylax-Kampagne vor allem abends und nachts durch die Jugend- und Präventionspolizei. In den beiden folgenden Sommer-Schwerpunktaktionen verzichtete die Polizei bewusst auf die Abgabe. Als Gründe nennt sie geringe Zuverlässigkeit, ungeeignete Bedingungen im Club wie schwaches Licht und wenig Platz, den Umstand, dass ein positiver Test nur GHB und keine anderen Substanzen wie Designer-Benzodiazepine anzeigt, sowie wahrscheinliche falsch negative Resultate. Die Polizei rät heute von solchen Tests ab. Gegenüber SRF sagte Polizeisprecher Stefan Schmitt im Januar 2025, die Bänder seien weder zuverlässig noch benutzerfreundlich gewesen; man suche nach besseren Drogentests.
Quellen: Kanton Basel-Stadt (Kantonspolizei), SRF News, Regierungsrat Basel-Stadt
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27. Januar 2021VD
PolitikWaadtländer Staatsrat: seit 2017 zwei bestätigte Fälle unfreiwilliger GHB-Intoxikation
Parlamentarischer Vorstoss, vom Staatsrat am 27. Januar 2021 beantwortet (20_REP_48); im Grossen Rat am 9....
In seiner Antwort auf die Interpellation von Grossrätin Alice Genoud («20 ans de GHB et toujours pas de solution pour les victimes ?», 20_INT_10) hielt der Staatsrat fest, seit 2017 seien zwei bestätigte Fälle erfasst worden; die Zahl sei nicht vollständig, weil nicht alle Betroffenen den Notfall oder die Polizei aufsuchten. GHB soll bei rechtsmedizinischen Abklärungen von Verhaltensänderungen künftig systematisch gesucht werden. Personen, die eine unbemerkte Intoxikation vermuten, sollen ohne Vorverurteilung empfangen und betreut werden. Die bestehende Prävention über das Programm NightLife Vaud wird mit einer eigenen Kampagne verstärkt. Anlass waren Verdachtsfälle, die im Sommer 2020 in sozialen Netzwerken und Medien diskutiert wurden. Im Grossen Rat begrüsste die Interpellantin die Antwort und regte eine Bilanz nach rund einem Jahr an.
Quellen: Etat de Vaud, Décisions du Conseil d'Etat, Grand Conseil VD
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Mai 2021ZH
KampagnenZürich: «Zürich schaut hin» mit Meldetool und Werkzeugkoffer für Bars und Clubs
Kein Verfahren; städtisches Präventionsprojekt.
Die Stadt Zürich führt das departementsübergreifende Projekt «Zürich schaut hin» gegen sexuelle und sexistische Belästigung sowie Homo- und Transfeindlichkeit im öffentlichen Raum und im Nachtleben. Den Auftrag erteilten Stadtpräsidentin Corine Mauch und Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart 2019. Das anonyme Online-Meldetool ist seit Mai 2021 online; bis Ende September 2021 gingen rund 700 Meldungen ein, bis Juni 2023 fast 1'700. Eine Sotomo-Befragung im Auftrag der Stadt ergab, dass Übergriffe am häufigsten in Bars und Clubs vorkommen, danach an Festen und Festivals sowie auf Strassen und Plätzen; mehr als ein Drittel der Frauen zwischen 16 und 35 erlebt im Ausgang nach 22 Uhr oft unangenehme oder übergriffige Situationen. Eine Erhebung der Bar & Club Kommission bei ihren Mitgliedern erfasste die bestehenden Abläufe der Betriebe. Mit der Bar & Club Kommission Zürich, GastroZürich-City und der Offenen Jugendarbeit entstand in zwei Workshops ein «Werkzeugkoffer» mit Handlungsanleitungen und Merkblättern für Betriebe, der in Pilotbetrieben (u.a. Club Kauz) getestet wurde; Schulungen waren für Frühjahr 2022 geplant. Weitere Massnahmen: Weiterbildungstag für Polizei und Jugendarbeit (September 2021), Forumtheater «Courage konkret» für Schulen, Selbstverteidigungskurse.
Quellen: Nau.ch (Mitteilung Stadt Zürich), Stadt Zürich, Medienmitteilung, Stadt Zürich / Bar & Club Kommission Zürich, plattformj.ch (Mitteilung Stadt Bern)
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5. Juli 2021ZH
UrteileZürcher Nachtleben: Prozess gegen mutmasslichen Serientäter, eine Betroffene vermutlich mit K.O.-Tropfen
Erstinstanzliche Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Zürich, Fortsetzung am 16. Juli 2021. Die Anklage...
Vor dem Bezirksgericht Zürich steht ein 42-jähriger Familienvater. Die Anklage wirft ihm acht Fälle mit neun Frauen seit 2013 vor: Schändung, Freiheitsberaubung und Entführung von betrunkenen oder berauschten Frauen im Zürcher Nachtleben. In einem Fall stand laut Bericht eine damals 25-Jährige in der Nacht auf den 20. Mai 2018 bei der Hardbrücke vermutlich unter K.O.-Tropfen. Die Verteidigung macht geltend, es seien keine K.O.-Tropfen gefunden worden, und beantragt Freispruch. Die Anklage fordert elf Jahre Freiheitsstrafe. Der Beschuldigte bestreitet alle Vorwürfe und sagt, der Sex sei einvernehmlich gewesen. Er sitzt seit 2018 in Haft.
Quellen: Blick
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6. August 2021CH
BerichteRepublik: «Die Zerstörungsmaschine», Analyse von acht TX-Artikeln zum Reitschule-Meme
Nicht anwendbar (Medienanalyse). Laut Artikel musste die SonntagsZeitung eine Gegendarstellung abdrucken.
Die «Republik» analysierte acht Artikel, die innert gut drei Wochen in fünf Titeln der TX Group erschienen: Tages-Anzeiger, 20 Minuten, Berner Zeitung, Basler Zeitung und SonntagsZeitung. Anlass war ein satirisches Meme der Reitschule-Zeitung «Megafon», das nach 24 Stunden gelöscht wurde. Laut Analyse wurde es ohne Kontext als «Köpfung» einer Tamedia-Journalistin dargestellt. Die Debatte wurde mit Nazi- und IS-Vergleichen aufgeladen, in der Weltwoche auch mit dem Begriff «Taliban». Der laufende Rechtsstreit zwischen Tamedia und Spiess-Hegglin um das geplante Buch der Journalistin wurde in keinem der acht Artikel offengelegt. Die SonntagsZeitung musste wegen falscher Behauptungen eine Gegendarstellung abdrucken.
Quellen: Republik
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13. September 2021ZH
PolitikZH Motion 323/2021 Rigoni: Einrichtung von Krisenzentren für Opfer sexueller Gewalt
Motion am 18.03.2024 überwiesen; Frist für Bericht und Antrag am 16.03.2026 bis 18.03.2027 erstreckt....
KR-Nr. 323/2021, Motion von Kantonsrätin Silvia Rigoni (Grüne, Zürich) mit Mitunterzeichnenden aus SP, FDP, GLP, AL, Mitte und EVP, eingereicht am 13.09.2021. Verlangt wird eine Vorlage für zwei Krisenzentren, vorzugsweise am USZ und am KSW, mit medizinischer und psychologischer Erstbetreuung sowie Spurensicherung ohne Anzeigepflicht; zu prüfen ist auch die Aufnahme von Opfern häuslicher Gewalt. Die Begründung stützt sich auf Art. 25 Istanbul-Konvention. Der Regierungsrat beantragte am 01.12.2021 Ablehnung (RRB Nr. 1412). Der Kantonsrat überwies die Motion am 18.03.2024 mit 94 zu 73 Stimmen. Am 03.12.2025 beantragte der Regierungsrat eine Fristerstreckung um ein Jahr, gestützt auf das Pilotprojekt Aufsuchender Dienst Forensic Nurses (ADFN) am Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich (seit 01.04.2024, bis Ende 2026, in Evaluation). Die GPK stimmte am 26.02.2026 einstimmig zu, der Kantonsrat am 16.03.2026 im schriftlichen Verfahren. Neue Frist: 18.03.2027.
Quellen: Kantonsrat Zürich, Datenschnittstelle
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November 2021GE
KampagnenWestschweiz: Feministisches Kollektiv ruft zum Boykott der Nachtclubs auf
Kampagne; kein Verfahren bekannt.
Anfang November 2021 rief ein feministisches Kollektiv in der Westschweiz zum Boykott der Nachtclubs an einem Wochenende auf. Vorausgegangen waren mehrere mutmassliche Fälle von Betäubung an Partys. Le Terreau in Genf und das Bikini Test in La Chaux-de-Fonds warnten, mehrere Personen seien an Anlässen unbemerkt betäubt worden. Der Genfer Grand Conseil de la Nuit veröffentlichte am 4. November 2021 eine Stellungnahme. Die Neuenburger Interpellation 21.220 vom 25. November 2021 verweist auf Boykottkampagnen gegen Nachtlokale.
Quellen: Le Temps, Grand Conseil neuchâtelois
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2. November 2021FR
ErmittlungenFreiburg 2021: Verdachtsfälle in zwei Clubs, keine ärztliche Bestätigung, keine Anzeigen
Keine Anzeigen, kein Verfahren (Stand 2.11.2021).
Anfang November 2021 berichtete Frapp von je einem Verdachtsfall in den Freiburger Clubs Fri-Son und Nouveau Monde: Gäste meldeten Wirkungen, die GHB ähnelten. Eine ärztliche Bestätigung wurde nicht erwähnt, bei der Kantonspolizei Freiburg ging keine Anzeige ein. Die Polizei hatte keine Kenntnis von heimlich verabreichten Drogen, rief Betroffene zur Anzeige auf und kannte keine Fälle mit Spritzen. Die Waadtländer Polizei bat, das Gerücht von Nadelstichen nicht weiterzuverbreiten.
Quellen: Frapp (RadioFr)
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5. November 2021TI (Bericht über Romandie)
BerichteRSI: «La droga dello stupro in Romandia», Gerüchte ohne bestätigte Fälle
Medienbericht (RSI, 5. November 2021, aktualisiert am 20. November 2024). Es gibt kein Verfahren zum...
RSI berichtet über Gerüchte, die seit einigen Tagen kursieren: Frauen sollen an Partys in Lausanne, Genf oder Freiburg mit GHB betäubt worden sein. Die Behörden rufen zur Anzeige auf. Laut RSI bestätigen die Fakten die Gerüchte nicht. Das rechtsmedizinische Zentrum CURML des Universitätsspitals Lausanne analysiert seit Anfang 2021 Verdachtsfälle systematisch. Nach 10 bis 12 Stunden zeigen Blut und Urin nur noch physiologische Werte, und Betroffene lassen sich selten rechtzeitig testen. Verlinkt sind zwei Tessiner Fälle ohne Substanznachweis. Im ersten Fall, Castione 2015, wurde 2016 ein 28-jähriger Mann angeklagt; es gilt die Unschuldsvermutung. Der zweite ist ein weiterer Fall aus dem Jahr 2017.
Quellen: RSI
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8. November 2021GE/TI
BerichtelaRegione: Junge Frau schildert mutmassliche Betäubung in Genfer Diskothek
Im Artikel ist weder eine Anzeige noch ein Verfahren erwähnt. Eine Täterschaft ist nicht ermittelt.
Die Tessiner Zeitung laRegione berichtet über eine junge Frau aus der Romandie. Vor rund fünf Jahren war sie 19 Jahre alt und mit Freunden in einer Genfer Diskothek. Dort gelangte nach ihrer Vermutung eine Substanz in ihr Bier. Sie schildert zuerst starke Euphorie, danach den Verlust der Körperkontrolle, ein gestörtes Distanzgefühl sowie Zeit- und Gedächtnislücken. Die Beschwerden hielten das ganze Wochenende an. Sie vermutet GHB, ein Laborbefund wird nicht genannt. Ein Pharmakologe und klinischer Toxikologe, Primario und Direktor des Istituto di scienze farmacologiche della Svizzera italiana (EOC), nennt Nachweisfenster für GHB von etwa sechs Stunden im Blut und etwa zwölf Stunden im Urin, je nach Dosis. Ein Manager eines Clubs in Ascona hält das Risiko auch im Tessin für real und fordert mehr Sensibilisierung.
Quellen: laRegione
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11. November 2021VS
UrteileWallis 2021: Kantonsgericht bestätigt 34 Monate wegen mehrfacher Schändung, K.O.-Verdacht einer Privatklägerin
Zweitinstanzliches Urteil des Kantonsgerichts Wallis vom 11.11.2021 (P1 21 14, P3 21 56), Berufung...
Das Kantonsgericht Wallis (I. Strafrechtliche Abteilung) bestätigte am 11. November 2021 das Urteil des Kreisgerichts Oberwallis für den Bezirk Visp vom 25. November 2020: Schuldspruch wegen mehrfacher Schändung und mehrfacher Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte, teilbedingte Freiheitsstrafe von 34 Monaten, davon 12 unbedingt, Probezeit 4 Jahre, Genugtuungen von 8'000 und 6'000 Franken. Die Anklage betraf sieben Frauen zwischen 2013 und 2017, von denen nur ein Teil identifizierbar war; es gab Teilfreisprüche und eine Einstellung. Eine Privatklägerin gab an, sie habe nach einer Nacht im Juli 2015 den Verdacht auf K.O.-Tropfen gehabt. Ein Nachweis ist im Urteil nicht beschrieben. Das Gericht stellte eine Verletzung des Beschleunigungsgebots fest.
Quellen: Kantonsgericht Wallis (entscheidsuche.ch)
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21. November 2021NE
ErmittlungenNeuenburg: Drei Personen in der Case à Chocs mutmasslich mit GHB betäubt
Polizeiliche Ermittlung gegen Unbekannt, Stand November 2021. Tatverdächtige sind nicht bekannt, ein...
In der Nacht vom 20. auf den 21. November 2021 rückte die Neuenburger Polizei gegen 3.30 Uhr in die Case à Chocs in Neuenburg aus. Drei Personen fühlten sich unwohl und vermuteten, unbemerkt mit GHB betäubt worden zu sein. Zwei junge Frauen berichteten von Schwindel und Kontrollverlust. Sie wurden mit der Ambulanz ins Spital gebracht, aber nicht getestet. Die dritte Person wurde auf dem Notfall auf GHB untersucht. Polizeisprecher Georges-André Lozouet bestätigte eine laufende Untersuchung. Das Neuenburger Spitalnetz verzeichnete keine Zunahme solcher Fälle. Die Waadtländer Polizei hatte drei Meldungen möglicher GHB-Opfer erhalten. Eine davon führte zu einer Anzeige, in der unter der Leitung der Staatsanwaltschaft ermittelt wird.
Quellen: Blick Romandie
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25. November 2021NE
PolitikNeuenburger Grosser Rat: Interpellation «Intoxications au GHB à Neuchâtel»
Parlamentarischer Vorstoss (Interpellation mit Dringlichkeitsantrag), eingereicht am 25. November 2021,...
Die Fraktion VertPOP reichte am 25. November 2021 die Interpellation 21.220 mit Dringlichkeitsantrag ein (Departement DESC). Sie verweist auf einen Ende Oktober gemeldeten Verdachtsfall in La Chaux-de-Fonds und auf zwei junge Frauen, die in der Nacht vom 20. auf den 21. November in der Case à Chocs laut Vorstoss «vraisemblablement» Opfer einer GHB-Intoxikation wurden und hospitalisiert werden mussten. Gefragt wird nach der Zahl der GHB-Intoxikationen der letzten fünf Jahre, nach Statistikmethoden und Blutnachweis, nach Präventionskampagnen insbesondere in Schulen, nach Kontakten zur Nachtszene und deren finanzieller Unterstützung sowie nach Massnahmen gegen Injektionen mit Nadeln. Der Vorstoss hält fest, dass in der Schweiz bis dahin kein Fall einer Injektion mit Nadel erfasst war.
Quellen: Grand Conseil neuchâtelois
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30. November 2021SZ
UrteileOpferhilfe verweigert: K.O.-Tropfen-Verdacht allein begründet keine Straftat
Entscheid Verwaltungsgericht Schwyz vom 30. November 2021, Beschwerde abgewiesen; Beschwerde in...
Ein Mann verlangte nach dem Opferhilfegesetz eine Genugtuung von Fr. 2'500. Seinen Zustand und eine Kopfverletzung an der Fasnacht im Februar 2020 führte er auf heimlich verabreichte k.o.-Tropfen oder betäubungsmittelhaltige Kekse zurück. Weder vor Ort noch am Folgetag im Spital wurde ein Test gemacht. Laut Polizei wären k.o.-Tropfen nach so vielen Stunden ohnehin nicht mehr nachweisbar gewesen. Das Verwaltungsgericht Schwyz hielt fest, der geäusserte Verdacht sei das Einzige, was für diese Straftat spreche, und schätzte die Wahrscheinlichkeit als gering ein. Für eine Genugtuung müsse eine Straftat feststehen. Die Beschwerde wurde abgewiesen, Kosten wurden keine erhoben.
Quellen: opencaselaw (Verwaltungsgericht SZ), Verwaltungsgericht Schwyz (Entscheiddatenbank)
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8. Dezember 2021NE
BerichteNeuenburg: Drei Anzeigen, kein nachgewiesener GHB-Fall
Drei Strafanzeigen eingereicht; kein Fall nachgewiesen; keine Angaben zu Tatverdächtigen (Stand 8.12.2021).
Staatsrat Alain Ribaux sagte im Grossen Rat, es sei kein erwiesener Fall festgestellt worden. Nach Vorfällen Ende Oktober im Bikini Test in La Chaux-de-Fonds und im November in der Case à Chocs in Neuenburg wurden drei Anzeigen eingereicht. In La Chaux-de-Fonds war die Nachweisfrist bei der anzeigenden Frau abgelaufen. In Neuenburg kamen zwei von drei jungen Frauen ins Spital und verweigerten die Analysen; sie verzichteten zunächst auf eine Anzeige und reichten dann doch eine ein. Die Grünen-Grossrätinnen Emma Combremont und Cloé Dutoit reichten eine Interpellation ein und forderten rasche Opferbetreuung, damit Tests möglich werden, eine Präventionskampagne und Glasabdeckungen in Nachtlokalen. SVP-Grossrätin Roxann Durini verlangte mehr Kontrollen in Ausgehlokalen. Laut Ribaux hat die Polizei in den Lokalen ein diskretes Dispositiv eingerichtet; die Akteure des Nachtlebens wurden angeschrieben. Eine Präventionskampagne an Schulen ist nicht geplant.
Quellen: Blick Romandie (ATS)
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15. Dezember 2021VS
UrteileWallis: GHB-Verdacht am Arbeitsplatz, Haaranalyse negativ, Freispruch von Vergewaltigung bestätigt
Freispruch von sexueller Nötigung und Vergewaltigung im Berufungsverfahren bestätigt (Kantonsgericht VS,...
Eine Reinigungsangestellte warf dem Concierge, der für ihre Arbeitseinteilung zuständig war, sexuelle Übergriffe zwischen Dezember 2010 und Mai 2011 vor. Die meisten davon sollen sich in Arbeitsräumen ereignet haben. Ihr Ehemann vermutete, sie sei mit GHB betäubt worden; die Privatklägerin selbst sprach allgemein von Medikamenten oder Drogen. Im Verfahren lag ein handschriftlicher «lettre d'aveux» des Beschuldigten mit dem Ausdruck «drogue du violeur» und einem Zahlungsversprechen (CHF 20'000 sowie CHF 1'000 monatlich). Der Beschuldigte gab an, das Schreiben unter Druck verfasst zu haben; die Privatklägerin bestritt dies. Laut CURML-Bericht vom 22. August 2011 enthielten die Haarproben keine der typischen Substanzen einer chemischen Unterwerfung, und der GHB-Wert im Urin lag im physiologischen Bereich. Eine einmalige Einnahme konnten die Experten nicht ausschliessen. Wegen dieser Befunde nahm die Anklage die chemische Unterwerfung nicht auf. Das Kantonsgericht Wallis (Cour pénale II) wies die Berufung der Privatklägerin ab und bestätigte den Freispruch von sexueller Nötigung und Vergewaltigung nach dem Grundsatz in dubio pro reo. Mögliche Taten nach Art. 193 StGB waren verjährt. Die Genugtuungsforderung von CHF 30'000 verwies das Gericht auf den Zivilweg.
Quellen: opencaselaw (Entscheid Kantonsgericht VS)