Chronik
2014
12 Einträge aus dem Jahr 2014.
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6. Februar 2014ZG
WeiteresZuger Fasnachtsball: Frau vermutet K.O.-Tropfen im Getränk, keine Anzeige
Verdacht. Laut Zuger Polizei ist keine Anzeige eingegangen, ein Verfahren ist nicht bekannt. Die Substanz...
Laut Zuger Zeitung vom 6. Februar 2014 wurden einer 29-jährigen Frau am Samstagabend zuvor am Contiball der Guggenmusik Los Contineros in der Chollerhalle Zug vermutlich K.O.-Tropfen ins Getränk gemischt. Obwohl sie wenig Alkohol getrunken hatte, wurde ihr schwindlig und sie musste sich übergeben. Als typische Substanz nennt der Artikel GHB, für diesen Fall ist keine Substanz nachgewiesen. Laut der Mediensprecherin der Zuger Polizei ist keine Anzeige eingegangen.
Quellen: Zuger Zeitung
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7. März 2014LU
UrteileLuzern 2014: Kellner wegen Schändung verurteilt, K.O.-Verdacht mangels Beweisen fallengelassen
Erstinstanzliches Urteil des Kriminalgerichts Luzern (Bericht vom 7.3.2014), nicht rechtskräftig: Der...
Das Kriminalgericht Luzern verurteilte einen 39-jährigen Kellner wegen Schändung einer 21-jährigen Lernenden, die er von seinem Arbeitsort in einem Zuger Seerestaurant kannte, zu einem Jahr Freiheitsstrafe unbedingt und 18 Monaten bedingt. Der Vorfall ereignete sich im April 2010 nach einem gemeinsamen Ausgang in Luzern mit viel Alkohol. Die Privatklägerin sagte, der Champagner habe «Zapfen gehabt»; für die Staatsanwaltschaft ein Hinweis auf K.O.-Tropfen. Die Vermutung musste laut zentralplus mangels Beweisen fallengelassen werden. Das Gericht hielt fest, ein Alkohol-Blackout lasse nicht zwangsläufig auf Widerstandsunfähigkeit schliessen, sah den Missbrauch aber als erwiesen an.
Quellen: zentralplus
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25. März 2014BE
BerichteMeiringen 2014: Drei Frauen vermuten K.O.-Tropfen in Disco, keine medizinische Abklärung
Verdacht der Betroffenen ohne medizinische Abklärung und ohne Nachweis. Eine Anzeige oder ein Verfahren...
Drei Frauen im Alter von 19, 23 und 24 Jahren berichteten der Berner Zeitung, ihnen sei in der Nacht vom 22. auf den 23. März 2014 in einer Disco in Meiringen plötzlich schwindlig geworden. Sie vermuteten K.O.-Tropfen. Eine medizinische Abklärung fand laut Bericht nicht statt, ein Nachweis fehlt. Die Zeitung befragte die Kantonspolizei Bern, das Spital Interlaken und die Suchtberatung.
Quellen: Berner Zeitung (Berner Oberländer)
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15. Juli 2014AG
UrteileGBL als Betäubungsmittel: Bundesgericht bestätigt vier Jahre für Handel mit 814 Litern
rechtskräftig; Beschwerde vom Bundesgericht abgewiesen, soweit darauf einzutreten war (BGer 6B_1067/2013...
Ein Mann kaufte zwischen dem 28. Februar 2006 und dem 25. Januar 2008 rund 814 Liter Gamma-Butyrolacton (GBL), führte es in die Schweiz ein und verkaufte davon rund 280 Liter. Das Bezirksgericht Lenzburg und das Obergericht des Kantons Aargau verurteilten ihn wegen qualifizierter, gewerbsmässiger Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (aArt. 19 Ziff. 1 i.V.m. Ziff. 2 lit. c BetmG) zu vier Jahren Freiheitsstrafe. Vor Bundesgericht rügte er eine Verletzung des Legalitätsprinzips, weil GBL erst mit der BetmVV-EDI ab 1. Juli 2011 ausdrücklich als Betäubungsmittel erfasst sei. Das Bundesgericht hielt fest, GBL sei als Ester des bereits gelisteten GHB schon nach altem Recht erfasst gewesen; die Ausnahme für industriellen Gebrauch im neuen Recht sei eine Klarstellung. Es wies die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat, und bestätigte die Strafe.
Quellen: opencaselaw (Bundesgericht)
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2. Oktober 2014ZH
WeiteresZürich 2014: Champagnerrechnung aus Milieubar vor dem Zivilrichter, Gast macht K.O.-Tropfen geltend
Zivilverfahren am Bezirksgericht Zürich mit Verhandlung im Oktober 2014; ein Urteil wurde in den...
Der frühere Betreiber einer Zürcher Cabaret-Bar forderte von einem Geschäftsmann rund 27'000 Franken für Champagner und andere Getränke einer einzigen Nacht. Der Gast bestritt den Betrag vor dem Bezirksgericht Zürich als Fantasiebetrag und gab laut watson an, er sei mit K.O.-Tropfen ausser Gefecht gesetzt worden und habe um 3 Uhr morgens benommen einen Blankoschuldschein unterschrieben. Er erstattete zudem Strafanzeige wegen Betrugs und Körperverletzung; die Ermittlungen gegen rund 14 Beschuldigte liefen.
Quellen: watson
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26. November 2014CH
PolitikPostulat 14.4026 SP-Fraktion: Medizinische Versorgung bei häuslicher Gewalt, Konzepte der Kantone und Prüfung eines Auftrags im Opferhilfegesetz
Postulat, Annahme beantragt (Bundesrat, 11.02.2015), erledigt (10.06.2021).
Geschäftsnummer 14.4026, Postulat der Sozialdemokratischen Fraktion, eingereicht am 26.11.2014. Inhalt: Übersicht über die kantonalen Konzepte und Praktiken bei der medizinischen Versorgung in Fällen häuslicher Gewalt sowie Prüfung eines ausdrücklichen Auftrags im Opferhilfegesetz. Der Bundesrat beantragte am 11.02.2015 die Annahme. Gemäss Antwort des Bundesrats auf die Interpellation 19.4135 behandelt der Bericht zum Postulat auch die Erstellung einer medizinischen Dokumentation für Gerichtsverfahren. Stand per 28.10.2026: erledigt (10.06.2021).
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Curia Vista, parlament.ch
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10. Dezember 2014BS
UrteileBasler Dormicum-Fall: Appellationsgericht stützt Verurteilung auf Realkennzeichen und Spurenanalyse
Schuldspruch gemäss Folgeverfahren BGer 6B_217/2015 (BGE 141 IV 423) rechtskräftig; Massnahme...
Das Appellationsgericht Basel-Stadt bestätigte den Schuldspruch wegen mehrfacher sexueller Nötigung und einfacher Körperverletzung, die Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren und die lebenslängliche Verwahrung. Laut Anklage verabreichte der Beschuldigte zwei Frauen ohne ihr Wissen ein Schlafmittel, dessen Wirkung er aus eigenem Konsum gekannt habe. Bei Privatklägerin 2 erachtete das Gericht die Wirkung von Midazolam (Wirkstoff von Dormicum) gestützt auf ein forensisch-toxikologisches Gutachten als erstellt; bei Privatklägerin 1 war die Substanz nicht mehr nachweisbar, das Gericht stützte sich auf ihre Aussagen. Die Aussagen der Privatklägerin 2 bezeichnete es als «äusserst glaubwürdig, zumal sie eine Fülle von Realkennzeichen aufweisen». Erst im Tram kam sie laut Urteil auf den Verdacht, ihr seien K.O.-Tropfen verabreicht worden; sie erstattete noch am selben Tag Anzeige. Bei der Hausdurchsuchung wurde eine angebrochene Packung Dormicum gefunden.
Quellen: opencaselaw (Appellationsgericht BS, AG.2015.46)
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19. Dezember 2014BE
BerichteBern 2014: Café Bar Turnhalle lanciert nach K.O.-Fall eine Sensibilisierungskampagne
Der Bund stellt die Betäubung als Tatsache dar; ob eine Anzeige, ein Nachweis oder ein Verfahren...
Laut Der Bund wurde an einem Fest in der Café Bar Turnhalle in Bern eine Besucherin mit K.O.-Tropfen betäubt. Das Lokal reagierte mit Postern auf den Toiletten («Passt aufeinander auf») und einer Kampagne zur Sensibilisierung der Gäste. Im Begleitinterview erklärte der Berner Toxikologe Wolfgang Weinmann, der Begriff K.O.-Tropfen bezeichne eine Reihe von Substanzen, am häufigsten GHB/GBL.
Quellen: Der Bund, Der Bund
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21. Dezember 2014ZG
Politik und DrogenZug 2014: Landammannfeier, Verdacht auf K.O.-Tropfen, Verfahren ohne Verurteilung abgeschlossen
Strafuntersuchung gegen Markus Hürlimann wegen möglicher Delikte gegen die sexuelle Integrität:...
Nach der Feier für den neuen Landammann in der Nacht auf den 21. Dezember 2014 eröffnete die Staatsanwaltschaft Zug eine Strafuntersuchung wegen möglicher Delikte gegen die sexuelle Integrität. Kantonsrat Markus Hürlimann (SVP) wurde verhaftet und einen Tag später freigelassen. Im Raum stand der Verdacht, Jolanda Spiess-Hegglin seien K.O.-Tropfen (GHB) verabreicht worden. Blut- und Urinproben von Anfang Januar 2015 enthielten keine narkotisierenden Stoffe. Eine Haaranalyse am Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich fand keine GHB-Spuren (Keystone-SDA, 2. März 2015). Am 14. August 2015 kündigte die Staatsanwaltschaft an, die Untersuchung einzustellen. DNA-Spuren deuteten laut Staatsanwaltschaft auf einen sexuellen Kontakt hin. Das Institut für Rechtsmedizin St. Gallen fand jedoch keine Hinweise darauf, dass Spiess-Hegglin widerstandsunfähig war. Die Parteien erhielten eine Woche Zeit, um neue Beweise einzureichen. Hürlimann erstattete Anzeige gegen Spiess-Hegglin wegen Verleumdung (RSI). Laut Nau vom 21. Juli 2021 hält ein Strafbefehl gegen eine Journalistin fest, die Strafverfolgungsbehörden hätten den Vorwurf der falschen Anschuldigung gegen Spiess-Hegglin untersucht und zu ihren Gunsten widerlegt. Die strafrechtliche Aufarbeitung endete ohne Verurteilungen.
Quellen: swissinfo.ch (Keystone-SDA), SRF, RSI, Nau.ch
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24. Dezember 2014ZG
KampagnenBlick-Frontseite «Hat er sie geschändet?» mit Namen und Bildern beider Beteiligten
Presserat: Verletzung von Ziffer 7 festgestellt (Stellungnahme 9/2016 vom 19.05.2016). Zivilrechtlich: Das...
«Blick» titelte am 24.12.2014 auf der Frontseite «Sex-Skandal um SVP-Politiker» mit der Unterzeile «Hat er sie geschändet?». Auf Seite 5 berichtete das Blatt über die Zuger Landammannfeier; der Lead lautete «SVP-Kantonalpräsident in Haft. Waren K.-o.-Tropfen im Spiel?». Gemäss Presserat nannte «Blick» beide Beteiligten mit vollem Namen, Funktion und Alter und zeigte sie auf der Frontseite und auf Seite 5 mit Porträtbild. Im Text stand: «Offenbar wurden der jungen Frau sogar K.-o.-Tropfen in die Getränke gemischt.»
Quellen: Schweizer Presserat, Horizont Schweiz, SRF, Blick und weitere
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24. Dezember 2014ZG
BerichteErste SDA-Meldung zur Zuger Landammannfeier: Verdacht auf K.O.-Tropfen, Frau nicht genannt
Zum Zeitpunkt der Meldung lief eine Strafuntersuchung von Amts wegen. Das Verfahren gegen den Kantonsrat...
Die Nachrichtenagentur SDA meldete, eine Politikerin der Grünen habe sich nach der Landammannfeier im Spital Blut und Urin untersuchen lassen. Das Spital informierte die Strafverfolgungsbehörden wegen des Verdachts auf K.O.-Tropfen. Die Zuger Behörden ermittelten von Amts wegen wegen Handlungen gegen die sexuelle Integrität. Ob K.O.-Tropfen im Spiel waren, wurde noch abgeklärt, die Testresultate lagen noch nicht vor. Die Meldung nannte den beschuldigten SVP-Kantonsrat mit Namen, die Frau nicht. Er war verhaftet und nach einer Befragung wieder freigelassen worden und gab das Präsidium der SVP Zug ab. Sein Anwalt bestritt die Vorwürfe und erklärte, K.O.-Tropfen seien bisher nicht bestätigt. Die SVP verwies auf die Unschuldsvermutung.
Quellen: swissinfo.ch (SDA)
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27. Dezember 2014ZG
KampagnenBlick-Serie Dezember 2014 bis Januar 2015: K.O.-Verdacht, Gerücht und Dementi in Folge
Presserat 10/2016 (19.5.2016): Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen. Verletzt sind Ziffer 1...
Die Presserat-Stellungnahme 10/2016 nennt mehrere Blick-Beiträge, die auf den Erstartikel vom 24.12.2014 folgten: am 27.12.2014 «Sex-Skandal in Zug, Alles begann auf der MS Rigi», am 28.12.2014 «Sex-Skandal von Zug, Grünen-Politikerin spricht von Verletzungen», am 29.12.2014 ein Interview mit der Schlagzeile «Ich hatte mit niemandem willentlich Sex» und am 6.1.2015 «Küsse und Schnaps, aber kein Sex?». Der Artikel vom 6.1.2015 berichtete, in Blut und Urin seien keine K.O.-Tropfen festgestellt worden. Zudem verbreitete er ein unbestätigtes Gerücht ungeprüft weiter. Der Presserat beanstandete das Interview vom 29.12.2014 nicht. Bis April 2019 liess Ringier über 200 Blick-Artikel zum Fall aus der Schweizer Mediendatenbank entfernen. Der Presserat kritisierte dies am 15.4.2019.
Quellen: Schweizer Presserat, jolandaspiess.ch (Parteiquelle), Schweizer Presserat, SRF News und weitere