Chronik
2026
45 Einträge aus dem Jahr 2026.
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2026CH
BerichtePolizeiliche Kriminalstatistik: Art. 191 StGB (Schändung) Schweiz 2009 bis 2025
Amtliche Statistik (polizeilich registrierte Straftaten, keine Verurteilungen; für alle erfassten...
Das Bundesamt für Statistik weist in der Polizeilichen Kriminalstatistik (Tabelle «Polizeilich registrierte Straftaten gemäss Strafgesetzbuch», Straftat 311.00.191.00 «Schändung (Art. 191)») für die ganze Schweiz folgende registrierte Straftaten aus (Total, davon aufgeklärt): 2009: 142 (101); 2010: 139 (109); 2011: 218 (188); 2012: 141 (111); 2013: 153 (109); 2014: 168 (140); 2015: 176 (142); 2016: 199 (167); 2017: 215 (184); 2018: 219 (189); 2019: 220 (178); 2020: 216 (188); 2021: 239 (209); 2022: 264 (222); 2023: 281 (247); 2024: 253 (217); 2025: 299 (253). Versuche sind selten, es sind zwischen 0 und 8 pro Jahr. Zum Vergleich die Vergewaltigung (Art. 190): 2010: 543, 2019: 679, 2023: 839, 2024: 1086, 2025: 1402. Sexuelle Nötigung (Art. 189): 2010: 642, 2019: 626, 2025: 641. Seit dem 1. Juli 2024 trägt Art. 191 StGB nach der Revision des Sexualstrafrechts die Sachüberschrift «Missbrauch einer urteilsunfähigen oder zum Widerstand unfähigen Person». Das BFS führt die Kategorie in der Tabelle weiterhin als «Schändung (Art. 191)».
Quellen: Bundesamt für Statistik, STAT-TAB, Fedlex
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2026ZH, BE, VD, GE, BS, BL, SG, AG, TI, NE, ZG
BerichtePolizeiliche Kriminalstatistik: Art. 191 StGB nach Kantonen 2009 bis 2025
Amtliche Statistik: polizeilich registrierte Straftaten, keine Verurteilungen, keine Aussage zu Tatumständen
BFS-Tabelle der polizeilich registrierten Straftaten nach Art. 191 StGB («Schändung», Ausführungsgrad und Aufklärungsgrad je Total), Jahre 2009 bis 2025 in dieser Reihenfolge. Zürich: 36, 29, 47, 39, 49, 42, 47, 54, 42, 36, 47, 50, 44, 32, 39, 37, 66. Bern: 21, 12, 64, 9, 8, 10, 7, 17, 13, 16, 24, 22, 20, 28, 24, 41, 31. Waadt: 25, 13, 20, 20, 20, 22, 27, 22, 30, 29, 25, 31, 38, 40, 40, 39, 52. Genf: 2, 8, 6, 14, 11, 14, 7, 21, 11, 15, 24, 21, 32, 21, 20, 23, 19. Basel-Stadt: 8, 13, 14, 12, 9, 8, 4, 7, 9, 14, 12, 18, 11, 10, 10, 6, 3. Basel-Landschaft: 2, 2, 3, 2, 0, 7, 3, 0, 2, 3, 2, 6, 2, 2, 6, 5, 11. St. Gallen: 3, 1, 4, 3, 4, 5, 2, 4, 19, 25, 13, 4, 11, 11, 9, 10, 4. Aargau: 5, 11, 7, 3, 9, 5, 8, 6, 6, 9, 12, 9, 7, 10, 22, 11, 17. Tessin: 7, 7, 2, 2, 1, 5, 4, 1, 13, 8, 4, 4, 13, 11, 23, 10, 8. Neuenburg: 3, 7, 13, 7, 4, 5, 9, 8, 12, 10, 11, 14, 10, 10, 15, 8, 10. Zug: 2, 2, 2, 1, 2, 1, 3, 3, 0, 0, 1, 1, 1, 2, 0, 5, 2.
Quellen: Bundesamt für Statistik, STAT-TAB
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1. Januar 2026international (Frankreich)
WeiteresFrankreich: Krankenversicherung übernimmt toxikologische Analysen ohne Strafanzeige (Pilot in drei Regionen)
In Kraft seit 1.1.2026 als befristetes Experiment (3 Jahre) in drei Regionen, Ausweitung auf Guadeloupe...
Gestützt auf Art. 68 des Gesetzes Nr. 2025-199 vom 28. Februar 2025 (Sozialversicherungsfinanzierung 2025) sowie ein Dekret und einen Erlass vom 11. Dezember 2025 übernimmt die Assurance maladie seit 1. Januar 2026 für drei Jahre die Konsultation und die Analysen zum Nachweis chemischer Unterwerfung vollständig, ohne dass vorher Anzeige erstattet werden muss. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung in einer der Pilotregionen Hauts-de-France, Île-de-France und Pays de la Loire; Guadeloupe soll folgen. Proben: Blut und Urin bis 5 Tage, Haare von mehr als 5 Tagen bis 6 Monate nach dem Vorfall. Die Analysen erfolgen in spezialisierten Toxikologielaboren (CHU Lille, CHU Nantes, AP-HP Garches), die Resultate gehen an die verordnende Ärztin oder den verordnenden Arzt, die Proben werden für eine Gegenexpertise aufbewahrt. Ausserhalb des Experiments werden die Analysen nur nach einer Anzeige erstattet. Das CRAFS wertet die anonymisierten Daten jährlich aus. Offizielle Lancierung am 30. Januar 2026 am CHU Nantes in Anwesenheit von Ministerin Aurore Bergé und der Abgeordneten Sandrine Josso.
Quellen: Vidal, ARS Hauts-de-France, Santé Mentale, La Gazette France
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23. Januar 2026international (Grossbritannien)
UrteileGrossbritannien: Ehemaliger Stadtrat bekennt sich schuldig, Ex-Frau über Jahre betäubt und vergewaltigt zu haben
Philip Young: Schuldbekenntnis in 48 Anklagepunkten am 23.1.2026 (Winchester Crown Court), Strafmass nicht...
Philip Young, 49, ehemaliger konservativer Stadtrat in Swindon, bekannte sich am 23. Januar 2026 vor dem Winchester Crown Court in 48 Anklagepunkten schuldig, begangen zwischen 2010 und 2023 an seiner Ex-Frau: darunter 11-mal Vergewaltigung, 11-mal Verabreichen eines Stoffes in Betäubungsabsicht zur Ermöglichung sexueller Handlungen, 14-mal Voyeurismus, 7-mal Eindringen («assault by penetration»), 4-mal sexuelle Nötigung und einmal Veröffentlichung obszönen Materials. Acht weitere Anklagen wegen kinder- und extremer pornografischer Bilder bestritt er damals; der Prozess dazu war auf den 5. Oktober 2026 angesetzt. Die Geschädigte hat auf ihr Recht auf Anonymität verzichtet. Fünf weitere Männer sind im Zusammenhang mit Taten zum Nachteil der Geschädigten angeklagt; sie plädierten nicht schuldig oder hatten noch kein Plädoyer abgegeben, ihr Prozess war ab 5. Oktober 2026 angesetzt.
Quellen: Crown Prosecution Service, Al Jazeera
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27. Januar 2026international (Frankreich)
Politik und DrogenFrankreich: Ex-Senator wegen Betäubung der Abgeordneten Sandrine Josso erstinstanzlich verurteilt
Erstinstanzliches Urteil des Tribunal correctionnel de Paris vom 27. Januar 2026, ohne vorläufige...
Das Tribunal correctionnel de Paris sprach am 27. Januar 2026 den früheren Senator Joël Guerriau schuldig, der Abgeordneten Sandrine Josso (MoDem) im November 2023 MDMA verabreicht zu haben, in der Absicht, eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung zu begehen. Strafe: vier Jahre Freiheitsstrafe, davon 18 Monate unbedingt und 30 Monate bedingt bei zwei Jahren Probezeit, mit Behandlungsauflage; fünf Jahre Nichtwählbarkeit; 5000 Euro Genugtuung. Eine Eintragung ins Register für Sexualstraftäter ordnete das Gericht nicht an. Guerriau hatte geltend gemacht, die Droge sei versehentlich in das Glas gelangt; das Gericht verwarf diese Darstellung. Das Urteil erging ohne vorläufige Vollstreckung, sein Anwalt kündigte Berufung an. Guerriau war im Oktober 2025 als Senator zurückgetreten.
Quellen: Public Sénat, Le Club des Juristes, blue News (frz.)
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6. Februar 2026LU
PolitikLuzern 2026: 20 Verdachtsfälle in sechs Jahren, kein Nachweis, keine Verurteilung (A 541)
Parlamentarische Anfrage, beantwortet am 6.2.2026, im Kantonsrat behandelt am 23.3.2026. Kein Verfahren.
Der Luzerner Regierungsrat beantwortete am 6. Februar 2026 die Anfrage A 541 von SVP-Kantonsrat Mario Bucher zum Schutz vor K.O.-Tropfen im Nachtleben und an Grossanlässen. Die Tabelle nennt rapportierte Verdachtsfälle: 2020: 1, 2021: 2, 2022: 1, 2023: 6, 2024: 4, 2025: 6 (Stand 31.12.2025), zusammen 20. In keinem Fall konnte ein definitiver Nachweis von K.O.-Tropfen erbracht werden; es kam zu keiner Verurteilung. Mehrere Verfahren wurden eingestellt, an andere Kantone abgetreten oder sind pendent. Der Kantonsrat behandelte die Anfrage am 23. März 2026.
Quellen: Kanton Luzern, Regierungsrat, Kantonsrat Luzern, Luzerner Zeitung
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11. Februar 2026BE
PolitikBerner Regierung: zwölf Verdachtsmeldungen seit 2022, zwei männliche Opfer
Regierungsantwort auf die Interpellation 251-2025 (RRB 134/2026 vom 11. Februar 2026,...
In seiner Antwort auf die Interpellation 251-2025 «Was tut der Kanton Bern gegen chemische Unterwerfung?» (Geschäftsnummer 2025.GRPARL.522, eingereicht am 10. September 2025 von vier Grossratsmitgliedern der GRÜNEN) nennt der Regierungsrat Zahlen der Kantonspolizei: Seit 2022 gingen zwölf Meldungen mit Verdacht auf Verabreichung chemischer Substanzen und anschliessendem Sexualdelikt ein, in neun Fällen erfolgte eine Anzeige. In drei Fällen kannte das Opfer den mutmasslichen Täter vor dem Ereignis. In zwei Fällen lief der Kontakt über eine Dating-Plattform, in vier Fällen geschah das Ereignis im Ausgang. Sieben der Opfer sind weiblich, zwei männlich, alle bekannten Tatverdächtigen männlich. Laut Regierungsrat lässt sich die Verwendung chemischer Substanzen in vielen Fällen nicht verifizieren, weil zwischen mutmasslicher Handlung und Anzeige zu viel Zeit vergangen ist. Ein spezifisches Präventionsangebot zur chemischen Unterwerfung besteht nicht. Bei Opfern sexualisierter Gewalt, die mit der Polizei ins Inselspital kommen, werden umgehend Blut- und Urinproben entnommen.
Quellen: Grosser Rat Kanton Bern (Regierungsantwort)
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5. März 2026ZG
PolitikZuger Postulat Küng: Kampagne «Ist Luisa hier?» im Kanton Zug einführen
Postulat am 5. März 2026 eingereicht. Eine Überweisung durch den Kantonsrat und ein Bericht des...
Am 5. März 2026 ging beim Zuger Kantonsrat das Postulat von Julia Küng betreffend Einführung der Kampagne «Ist Luisa hier?» in Bars und Clubs ein (Vorlage Nr. 4075.1, Laufnummer 18509). Der Regierungsrat soll prüfen und berichten, wie die Präventions- und Sicherheitskampagne im Kanton Zug eingeführt und mit Gastronomiebetrieben, Clubs und Veranstaltenden umgesetzt werden kann. Das Postulat verlangt fünf Punkte: ein kantonales Umsetzungskonzept mit Gastronomie, Sicherheitsdirektion, Opferberatung und Opferhilfe, die Sensibilisierung und Schulung von Bar- und Clubpersonal, Informationsmaterial und Handlungsleitfäden, die Prüfung finanzieller oder organisatorischer Unterstützung für teilnehmende Betriebe sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Als bestehende Umsetzungen nennt die Begründung Münster, Freiburg im Breisgau, Zürich, Bern und die Opferhilfe Basel.
Quellen: Kantonsrat Zug
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20. März 2026CH
PolitikInterpellation 26.3482 Porchet: Versuchte chemische Unterwerfung. Wie können Betroffene besser geschützt werden?
Interpellation, eingereicht im Nationalrat am 20.03.2026; Stellungnahme des Bundesrats vom 20.05.2026...
Geschäftsnummer 26.3482, Interpellation von Nationalrätin Léonore Porchet (Grüne, VD), eingereicht im Nationalrat am 20.03.2026. Anlass gemäss Vorstoss: Ein Mann soll einer Frau bei einem Treffen in einer Bar eine Tablette mit sedierendem Wirkstoff ins Glas gegeben haben. Das Strafgericht Lausanne sprach ihn frei, weil ein eindeutiger Vorsatz nicht nachgewiesen werden konnte und die Handlung als blosse Vorbereitung, nicht als Versuch sexueller Nötigung, gewertet wurde. Der Entscheid ist laut Bundesrat erstinstanzlich und nicht rechtskräftig; es gilt die Unschuldsvermutung. Die Interpellation fragt, ob das geltende Recht versuchte chemische Unterwerfung ausreichend erfasst, wie die Prävention verbessert werden kann und ob eine Änderung des StGB vorgesehen ist. Antwort des Bundesrats (20.05.2026): Erstinstanzliche, nicht rechtskräftige Einzelentscheide liessen nicht ohne Weiteres Rückschlüsse auf Gesetzeslücken zu. Mit Verweis auf seine Stellungnahme zum Postulat 24.4607 Jaccoud hält er fest, dass eine Bestrafung gestützt auf Art. 189 und 190 StGB möglich und auch der blosse Versuch strafbar ist. Prävention liege primär bei den Kantonen; das Thema werde in der nationalen Strategie zur Prävention und Bekämpfung häuslicher, sexualisierter und geschlechtsbezogener Gewalt aufgegriffen, die 2027 lanciert wird. Stand per 28.10.2026: Stellungnahme liegt vor.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch
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26. März 2026ZH
UrteileHeimlich MDMA in den Prosecco: Obergericht kippt Freispruch und verurteilt wegen Vergewaltigung
Das Urteil ist zweitinstanzlich und nicht rechtskräftig. Der Weiterzug ans Bundesgericht (6B_464/2026) ist...
Das Bezirksgericht Zürich sprach den Beschuldigten vom Vorwurf der Vergewaltigung frei. Es verurteilte ihn wegen qualifizierter einfacher Körperverletzung und wegen eines Vergehens gegen das BetmG. Laut Gericht hatte er der Privatklägerin am Abend des 7. August 2023 heimlich MDMA verabreicht, mutmasslich im Prosecco. Am 8. August 2023 wurde MDMA in ihrem Blut und Urin nachgewiesen. Die beiden befanden sich in einer Kennenlernphase. Das Obergericht Zürich (I. Strafkammer) erwog, das MDMA habe ihre Hemmschwelle nicht bloss herabgesetzt. Es habe ihre Willensbildung so bestimmt, dass sie mitmachte, obwohl sie am selben Abend kurz zuvor abgelehnt hatte. Ihre äusserliche Zustimmung habe auf einer durch das MDMA verfälschten Willensbildung beruht. Entscheidend sei nicht die generelle Wirkung von MDMA, sondern die konkrete Ausprägung im Einzelfall. Nach den Feststellungen des Gerichts verabreichte der Beschuldigte das MDMA, um die Privatklägerin sexuell gefügig zu machen. Ihre Google-Suchanfragen am Tatabend und am folgenden Morgen wertete das Gericht als stark belastendes Beweismittel gegen eine Selbsteinnahme. Das Obergericht sprach ihn schuldig wegen Vergewaltigung (Art. 190 Abs. 1 aStGB), qualifizierter einfacher Körperverletzung (Art. 123 Ziff. 2 Abs. 1 StGB) und eines Vergehens gegen das BetmG (Art. 19 Abs. 1 lit. d BetmG). Die Strafe beträgt 24 Monate Freiheitsstrafe und 180 Tagessätze Geldstrafe, beide bedingt bei zwei Jahren Probezeit. Dazu kommen eine Genugtuung von Fr. 10'000 und eine Landesverweisung von sechs Jahren mit Ausschreibung im SIS.
Quellen: opencaselaw (Obergericht ZH), gerichte-zh.ch
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31. März 2026AG
UrteileHaftverlängerung bestätigt: Vorwurf selbst hergestellter KO-Tropfen aus GHB-haltigem Gel-Entferner
Strafuntersuchung hängig, keine Anklage bekannt. Die Beschwerde gegen die Haftverlängerung...
Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts Aargau wies die Beschwerde gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft ab. Das Zwangsmassnahmengericht hatte die Haft um drei Monate bis 22. Mai 2026 verlängert, die Staatsanwaltschaft hatte sechs Monate beantragt. Das Gericht bejahte Kollusions- und Wiederholungsgefahr. Der Beschuldigte ist einschlägig vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, eine Frau mit GBL- oder KO-Tropfen betäubt zu haben. Nach einem Bananenmilchshake sei sie mehrfach kurz bewusstlos geworden. Aufnahmen sollen sexuelle Handlungen an ihr im bewusstlosen Zustand zeigen. Weitere Vorwürfe betreffen andere Frauen. Bei der Hausdurchsuchung wurden ein GHB-haltiger «Gel remover» und ein benutzter Destillierkolben sichergestellt. Auf dem Mobiltelefon fand sich die Suchanfrage «gbl from ghb gel remover». Geprüft wurde unter anderem Art. 191 StGB in der seit 1. Juli 2024 geltenden Fassung, alternativ in der früheren Fassung. Das Gericht liess offen, welche Fassung massgeblich ist.
Quellen: opencaselaw (Obergericht AG)
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7. April 2026BS
BerichteBasel-Stadt: Behördeninformation zu K.O.-Tropfen (Nachweis maximal etwa 12 Stunden)
nicht anwendbar (Behördeninformation)
Die Informationsseite des Kantons Basel-Stadt (Kantonspolizei) nennt als Nachweisfenster für K.O.-Mittel höchstens etwa 12 Stunden. Sie rät, sofort die Polizei (117) zu verständigen, möglichst bald ein Spital aufzusuchen, vorher nicht zu duschen und die Kleidung nicht zu wechseln oder ungewaschen mitzubringen. Wer zu geschwächt ist, soll Urin in ein sauberes Glas abfüllen und im Kühlschrank lagern. Nach Opferhilfegesetz besteht Anspruch auf kostenlose Beratung; die Opferhilfe übernimmt ungedeckte Kosten für Untersuchung und Beweissicherung. Spuren können im Spital gesichert werden, über eine Anzeige kann später entschieden werden. Die Verabreichung gilt als Körperverletzung (Art. 123 StGB) und ist grundsätzlich ein Antragsdelikt. Als Vergiftung und bei sexuellen Handlungen an einer urteils- oder widerstandsunfähigen Person (Art. 191 StGB) wird von Amtes wegen verfolgt; je nach Substanz kommt Lebensgefährdung (Art. 129 StGB) in Betracht.
Quellen: Kanton Basel-Stadt
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7. April 2026CH
PolitikBundesrat will Folgen sexueller Übergriffe auf Betäubte als Unfall versichern («Nach Fall Pelicot»)
Vernehmlassung vom 1.4. bis 7.7.2026 abgeschlossen; EDI wertet die Stellungnahmen aus (Stand Beobachter...
Der Bundesrat eröffnete am 1. April 2026 eine Vernehmlassung zur Änderung des Unfallversicherungsgesetzes (Art. 6 Abs. 3 UVG). Gesundheitsschäden nach Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder sexuellem Übergriff sollen künftig als Unfall gelten, auch wenn das Opfer urteils- oder widerstandsunfähig war, etwa durch K.O.-Tropfen. Nach geltender Rechtsprechung fehlt in solchen Fällen teilweise das Merkmal der Plötzlichkeit. Die SP nennt in ihrer Vernehmlassungsantwort das Bundesgerichtsurteil 8C_548/2023 vom 21. Februar 2024 als Auslöser. SRF übernahm am 7.4.2026 einen RTS-Beitrag (La Matinale, 2.4.2026) unter dem Titel «Nach Fall Pelicot: Folgen einer Vergewaltigung sollen als Unfall gelten». Laut SRF/RTS würden Übergriffe wie jene auf Gisèle Pelicot nach geltendem UVG nicht als Unfall anerkannt. Der Bundesrat rechnet mit 40 bis 150 zusätzlich anerkannten Fällen pro Jahr (SRF) und mit Mehrkosten von 300'000 bis 1 Million Franken pro Jahr (Beobachter). Nationalrätin Léonore Porchet (Grüne, VD), die früher eine Interpellation zum Thema eingereicht hatte, nannte die bisherige Lage gegenüber RTS «inakzeptabel». Die Vernehmlassung endete am 7. Juli 2026. FDP, Mitte und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren unterstützen die Änderung. Die Mitte spricht von einer «inakzeptablen Lücke», die SP von einer «längst überfälligen Korrektur». Die SVP lehnt die Vorlage als systemwidrige Speziallösung ab und will keine Leistungen ohne Strafanzeige (RSI, Beobachter).
Quellen: Bundesrat (Medienmitteilung), SRF (RTS), SP Schweiz, Beobachter und weitere
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8. April 2026VD
WissenJovanovic et al. 2026: Piqûres malveillantes, medizinische und soziale Fragen (CHUV, CURML, EPFL)
nicht anwendbar (Fachartikel)
Übersichtsartikel in der Revue médicale suisse von Autorinnen und Autoren der Notfallabteilung des CHUV, des CURML (Toxikologie und forensische Chemie) und des Labors für Stadtsoziologie der EPFL. «Piqûres malveillantes» (englisch «needle spiking») bezeichnet das Stechen einer Person mit einem spitzen Gegenstand ohne ihre Einwilligung, meist im Festkontext. Betroffene sorgen sich um eine Substanzgabe mit soumission chimique, um die Übertragung von HIV, Hepatitis B und C und um die Verletzung ihrer körperlichen Integrität. Der Artikel nennt Fallzahlen: 1382 Meldungen in Grossbritannien zwischen September 2021 und Januar 2022, rund 350 Anzeigen in Frankreich im Frühling 2022 und 10 von der Polizei gemeldete Fälle im Kanton Waadt im Jahr 2022. Die rechtsmedizinischen Abklärungen im Kanton Waadt fanden keine Substanzen ausser solchen, welche die Betroffenen selbst eingenommen hatten. Bisher wurde nach einer solchen Stichattacke nirgends eine schädliche Substanz nachgewiesen. Die Autorinnen und Autoren halten eine heimliche Injektion sedierender Substanzen wie GHB, Ketamin oder Benzodiazepine für sehr unwahrscheinlich. Sie empfehlen trotzdem, rasch Blut und Urin zu entnehmen und mit chromatographischen und massenspektrometrischen Verfahren zu analysieren. Eine HIV-PEP oder eine PEP gegen Hepatitis C wird nach französischen Expertenempfehlungen nicht empfohlen. Bei fehlender oder unvollständiger Hepatitis-B-Impfung wird eine Impfung empfohlen. Für die Versorgung empfiehlt der Artikel aufmerksames Zuhören, ergänzt durch klinische und biologische Abklärungen, sowie bei Bedarf eine rechtsmedizinische und psychologische Begleitung.
Quellen: Revue médicale suisse 22(957), S. 670-673
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29. April 2026international (Grossbritannien)
WeiteresGrossbritannien: Eigener Straftatbestand für «spiking» mit Crime and Policing Act 2026
Gesetz verabschiedet (Royal Assent 29.4.2026); das Inkrafttreten der Spiking-Bestimmung ist mit den...
Der Crime and Policing Act 2026 (vormals Crime and Policing Bill, im Parlament eingebracht am 25.2.2025) erhielt am 29.4.2026 Royal Assent. Laut Factsheet des Justizministeriums hebt er die Sections 22, 23 und 25 des Offences against the Person Act 1861 auf und ersetzt Section 24 durch einen einheitlichen Tatbestand des Verabreichens eines schädlichen Stoffes, ausdrücklich einschliesslich spiking. Strafbar ist das unrechtmässige Verabreichen mit der Absicht, zu verletzen, zu kränken oder zu belästigen. Erfasst sind auch Fälle wie das Besprühen mit Pfefferspray. Die Regierung kündigte bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe an. Laut Factsheet gingen von Mai 2022 bis April 2023 bei der Polizei 6732 Meldungen zu spiking ein, davon 957 zu needle spiking. Die Nordirland-Versammlung stimmte am 23.6.2025 per Legislative Consent Motion der Ausdehnung des Tatbestands auf Nordirland zu. Schottland kennt keinen eigenen Tatbestand und erfasst spiking über das Common-Law-Delikt «drugging», Körperverletzung und Section 11 des Sexual Offences (Scotland) Act 2009. Ob ein eigener Tatbestand nötig ist, hat die schottische Regierung 2026 in eine Konsultation gegeben.
Quellen: GOV.UK, GOV.UK (Ministry of Justice), Open University, Centre for Policing Research, Night Time Industries Association (Wiedergabe der Regierungsankündigung) und weitere
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7. Mai 2026AI
ErmittlungenLandsgemeinde Appenzell: Person mit K.O.-Mitteln betäubt, Polizei ermittelt
Ermittlungen der Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden gegen unbekannte Täterschaft laufen (Stand Mai 2026).
Am 26. April 2026 wurden einer Person aus Appenzell an der Landsgemeinde laut Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden Substanzen aus dem Bereich der K.O.-Mittel verabreicht. Die Meldung ging zwei Tage später bei der Polizei ein. Die Polizei nahm umgehend Ermittlungen auf und rief Zeuginnen und Zeugen sowie weitere mögliche Betroffene auf, sich zu melden. Weitere Vorfälle waren nicht bekannt.
Quellen: 20 Minuten, watson
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13. Mai 2026international (Deutschland)
PolitikDeutschland: Gesetzentwurf, K.O.-Tropfen sollen wie Waffe gelten (Mindeststrafe fünf Jahre)
Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/7560) im Bundestag hängig: 1. Lesung 23.9.2026, Anhörung im Rechtsausschuss...
Der BGH entschied am 8.10.2024 (5 StR 382/24), dass heimlich verabreichte K.O.-Tropfen kein «gefährliches Werkzeug» im Sinne von § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB sind. Darauf folgten ein Entschliessungsantrag Berlins (BR-Drs. 28/25) und ein Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen (BR-Drs. 128/25). Diesen beschloss der Bundesrat am 23.5.2025 zur Einbringung in den Bundestag (BT-Drs. 21/551). Am 13.5.2026 billigte das Bundeskabinett einen Entwurf von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). Danach sollen in § 177 Abs. 8 Nr. 1 und § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen auch gefährliche «Mittel» genannt werden. Wer K.O.-Tropfen bei Vergewaltigung oder Raub einsetzt, soll mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe erhalten (BT-Drs. 21/7560). Der Bundesrat schlug stattdessen «Gift oder andere gesundheitsschädliche Stoffe» vor, eingesetzt «zur Ausführung der Tat», weil er Probleme beim Merkmal «bei der Tat» sah. Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Deutscher Anwaltverein (DAV) sehen keine Regelungslücke. Die BRAK verweist auf fehlende gesicherte empirische Erkenntnisse. Die 1. Lesung im Bundestag fand am 23.9.2026 statt, die Anhörung im Rechtsausschuss am 5.10.2026.
Quellen: Legal Tribune Online, beck-aktuell, Land NRW, KriPoz (Kriminalpolitische Zeitschrift)
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2. Juni 2026BS
UrteileMichèle Binswanger wegen Verleumdung rechtskräftig verurteilt (BGer 6B_747/2025)
Rechtskräftig. Bundesgericht, 2.6.2026: Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde (6B_747/2025).
Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger gegen ihre Verurteilung wegen Verleumdung (Art. 174 StGB) ab, soweit es darauf eintrat. Binswanger hatte am 4.5.2020 auf Twitter geschrieben, Spiess-Hegglin entscheide sich seit 5,5 Jahren bewusst, einen Unschuldigen der Vergewaltigung zu bezichtigen. Nach dem Bundesgericht ergibt sich die Unwahrheit insbesondere aus der rechtskräftigen Einstellung des Verfahrens gegen Spiess-Hegglin wegen falscher Anschuldigung (7.5.2018), die wie ein Freispruch wirkt; gestützt wird dies durch die Einstellung des Verfahrens gegen den Mann (Zug, 27.8.2015) und die Verurteilung eines anderen Journalisten (Obergericht Zürich, 18.6.2019). Binswanger kannte die Einstellungsverfügungen; das Gericht bejahte direkten Vorsatz bzw. Handeln wider besseres Wissen. Strafe: bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à Fr. 190 (Appellationsgericht Basel-Stadt, 17.6.2025, SB.2023.67; erste Instanz Strafgericht Basel-Stadt, 24.5.2023, Tagessatz Fr. 200). Eine strafmindernde mediale Vorverurteilung verneinte das Bundesgericht. Gerichtskosten vor Bundesgericht: Fr. 3'000 zulasten der Beschwerdeführerin.
Quellen: Bundesgericht, blue News, jolandaspiess.ch (Parteiquelle)
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8. Juni 2026AG
UrteileFilmriss nach Barbesuch: GHB weder in Blut, Urin noch Haar, Freispruch von Schändung
Freispruch von der mehrfachen, teilweise versuchten Schändung zweitinstanzlich (Obergericht AG, 8.6.2026),...
Eine Privatklägerin machte geltend, ihr seien «KO-Tropfen oder eine ähnliche Substanz» verabreicht worden; sie habe mehrere Stunden Filmriss mit einzelnen Erinnerungsfetzen. Bei ihr wies das toxikologische Gutachten nur Kokain nach, GHB war im Urin nicht nachweisbar; das Gericht hielt freiwilligen Konsum für wahrscheinlich. Bei einer zweiten Privatklägerin konnte GHB weder im Blut noch im Urin nachgewiesen werden, auch die Haaranalyse ergab keine eindeutigen Hinweise auf GHB oder Vorläuferstoffe; nachgewiesen wurde Kokain, dessen heimliche Beibringung durch den Beschuldigten nicht erstellt war. Das Bezirksgericht Bremgarten hatte den Beschuldigten am 13. Februar 2025 der mehrfachen Schändung schuldig gesprochen. Auf seine Berufung sprach ihn das Obergericht Aargau von der mehrfachen, teilweise versuchten Schändung frei; die Freisprüche von Vergewaltigung und sexueller Nötigung waren bereits rechtskräftig. Rechtskräftig verurteilt ist er einzig wegen Strassenverkehrsdelikten (u.a. Fahren in fahrunfähigem Zustand). Die Genugtuungsforderungen beider Privatklägerinnen wurden abgewiesen.
Quellen: opencaselaw (Obergericht AG)
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19. Juni 2026ZG
UrteileObergericht Zug reduziert Gewinnherausgabe auf 139'228 Franken, Anspruch bestätigt
Zweitinstanzlich entschieden, nicht rechtskräftig. Den Weiterzug ans Bundesgericht nennt nur die...
Mit Urteil Z1 2025 4 vom 19. Juni 2026 hiess das Obergericht des Kantons Zug die Berufung der Ringier AG gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Zug vom 22. Januar 2025 teilweise gut. Den herauszugebenden Gewinn für vier Artikel setzte es auf CHF 139'228 nebst 5 % Zins fest. Das Kantonsgericht hatte CHF 309'531 zugesprochen. Für die Online-Artikel rechnete das Obergericht mit drei statt fünf bzw. sechs Werbeeinblendungen pro Aufruf. Beim Print-Werbeerlös stützte es sich auf die von Ringier offengelegten Zahlen. Die Rügen, es sei die falsche Gesellschaft eingeklagt worden und der Anspruch sei verjährt, verwarf es. Die Gerichtskosten beider Instanzen tragen die Parteien je zur Hälfte. Parteientschädigungen sprach das Gericht keine zu. Die Vorinstanz hatte der Klägerin CHF 112'495.50 zugesprochen. Gemäss Falldossier der Klägerin bestätigte Ringier am 4. September 2026 gegenüber SRF den Weiterzug ans Bundesgericht.
Quellen: Kanton Zug, Gerichte, Obergericht des Kantons Zug, jolandaspiess.ch (Parteiquelle)
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23. Juni 2026BE
ErmittlungenBern und Lyss: Zwei Frauen sollen Opfer betäubt und ausgeraubt haben
Untersuchungshaft seit 19. Februar 2026; Strafuntersuchung der Regionalen Staatsanwaltschaften...
Laut Kantonspolizei Bern lernte ein Mann in Bern am 6. November 2025 kurz zuvor eine Frau kennen; in seiner Wohnung soll sie ihm ein verschreibungspflichtiges Medikament ins Getränk gegeben und Wertgegenstände entwendet haben, unterstützt von einer zweiten Frau. Am 18. November 2025 soll sich in Lyss eine Frau unter dem Vorwand einer Notlage Zutritt zu einer Wohnung verschafft, die Bewohnerin oder den Bewohner nach derselben Methode betäubt und Wertsachen mitgenommen haben; die Polizei geht von derselben Person aus. Im Februar 2026 wurden zwei Frauen angehalten; sie sitzen seit 19. Februar 2026 in Untersuchungshaft und sind teilgeständig. Sie und mutmasslich weitere Personen aus ihrem Umfeld stehen im Verdacht weiterer Vermögensdelikte im Kanton Bern zwischen Anfang November 2025 und Anfang Februar 2026.
Quellen: Kantonspolizei Bern, 20 Minuten, Plattform J
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24. Juni 2026JU
WeiteresJura 2026: «Soirée GHB» einer Brauerei und Shot «La fille facile» lösen Empörung aus
Kein Verfahren. Öffentliche Entschuldigung der Veranstalter, politische Debatte im Parlament am 1.7.2026.
Eine jurassische Brauerei bewarb im Juni 2026 einen Abend als «Soirée GHB», laut Veranstalter als Abkürzung für «Gatsby, Homard et Bulles». Viele lasen es als Anspielung auf die Substanz. Die Veranstalter räumten den Fehler ein und entschuldigten sich in den sozialen Medien. Am Dorffest in Glovelier bot die Jeunesse am Vorwochenende einen Shot namens «La fille facile» mit rosa Plakat an. Die kantonale Gleichstellungsdelegierte Leïla Hanini sagte laut 20 minutes, solche Scherze normalisierten problematisches Verhalten.
Quellen: 20 minutes, Le Temps
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1. Juli 2026JU
PolitikJura 2026: Regierung verurteilt Sexismus an Festen, Antwort auf Frage zur «Soirée GHB»
Mündliche Frage im Parlament, beantwortet am 1.7.2026. Kein Verfahren.
In der Fragestunde des jurassischen Parlaments vom 1. Juli 2026 fragte Héloïse Girardin (SP) nach den sexistischen Entgleisungen an Festen: dem Shot «fille facile» in Glovelier und der Abkürzung «GHB» einer Brauerei. Regierungspräsidentin Rosalie Beuret Siess antwortete laut RFJ, Botschaften, die Sexismus, sexuelle Gewalt oder damit verbundene Substanzen verharmlosen, hätten keinen Platz. Die Veranstalter hätten sich entschuldigt. Das am selben Tag behandelte Gesetz gegen häusliche Gewalt enthalte Präventionsmassnahmen; das Büro der Gleichstellungsdelegierten setze die Sensibilisierung der Festbranche fort.
Quellen: RFJ
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2. Juli 2026international
ErmittlungenEuropol «Project Medusa»: erste europäische Operation gegen Online-Netzwerke für betäubungsgestützte Sexualgewalt
Ermittlungen in mehreren Staaten laufen. Seit April 2026 gab es 57 Festnahmen und 113...
Im April 2026 startete Europol das Projekt Medusa gegen Online-Netzwerke, in denen vor allem Männer ihre Partnerinnen betäuben, sexuell missbrauchen und die Aufnahmen in frauenfeindlichen Online-Gemeinschaften teilen. Unter Leitung Deutschlands und Grossbritanniens führten Ermittlerinnen und Ermittler vom 22. bis 24. Juni 2026 bei der National Crime Agency in London eine Operationswoche durch. Laut Keystone-SDA und ZDF waren neun Länder beteiligt, eucrim nennt sieben Staaten. Ergebnis der Operationswoche: 156 mutmassliche Opfer und Täter identifiziert, 274 neue Spuren und vier neue Online-Gemeinschaften. In den Niederlanden wurden im Juni vier mutmassliche Täter festgenommen. Seit dem Projektstart zählt Europol 113 Ermittlungsverfahren, 57 Festnahmen und 158 Opfer, die in Sicherheit gebracht wurden. Laut tio.ch beteiligten sich neben Deutschland und Grossbritannien Brasilien, Frankreich, Kanada, die Niederlande, Spanien, Ungarn und die USA.
Quellen: eucrim (Wiedergabe Europol-Mitteilung), blue News (Keystone-SDA), SRF, tio.ch und weitere
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3. Juli 2026CH
BerichteProject Medusa: SRF, Blick und blue News zu Betäubungs-Missbrauchsnetzwerken, Schweiz nicht beteiligt
Kein Verfahren. Vernehmlassung zur Unfallversicherung am 27.6.2026 abgeschlossen, parlamentarische...
SRF berichtete am 3.7.2026 über die Europol-Operation Project Medusa gegen Online-Netzwerke, in denen Männer ihre Partnerinnen betäuben, missbrauchen und Aufnahmen davon teilen; laut SRF wurden 156 Täter und ebenso viele Opfer identifiziert. Fedpol erklärte, nicht beteiligt zu sein und keinen konkreten Fall mit Bezug zur Schweiz zu kennen; zuständig für Ermittlungen seien die Kantone. SRF verwies zudem auf die Lücke in der Unfallversicherung für bewusstlose Opfer und den Vorschlag des Bundesrats, dessen Vernehmlassung am 27.6.2026 endete. Blick (31.7.2026) und blue News (1.8.2026) berichteten über eine Petition auf der Plattform Campax mit rund 30'000 Unterschriften. Sie fordert die Teilnahme der Schweiz an Project Medusa, eine nationale Taskforce, die systematische Erfassung solcher Fälle und Unterstützung für Betroffene. Fedpol begründete die Nichtteilnahme laut Blick mit operativen Gründen.
Quellen: SRF, Blick, blue News
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7. Juli 2026GE
UrteileGenf: Verdacht auf «soumission chimique» nach Motorradunfall nicht erhärtet, Einstellung bestätigt
Beschwerde gegen die Einstellung abgewiesen (ACPR/653/2026). Die Beschwerde in Strafsachen ans...
Ein Motorradfahrer verunfallte im März 2023 nach einem Barbesuch schwer. Er machte geltend, er sei in der Bar ohne sein Wissen unter Drogen gesetzt worden, und erstattete Strafanzeige gegen Unbekannt wegen schwerer Körperverletzung und Gefährdung des Lebens. Laut den toxikologischen Analysen des CURML stammen die nachgewiesenen Substanzen Midazolam und Ketamin aus der medizinischen Behandlung. GHB wurde nicht nachgewiesen. Die Staatsanwaltschaft und die Kammer erklärten den Blackout mit dem hohen Alkoholwert von 1,53 bis 2,23 g/kg und den Unfallverletzungen. Eine polizeiliche Observation (2024) und die Durchsuchung des Lokals mit Drogenspürhund (2025) ergaben keine Hinweise auf eine Verabreichung. Die Chambre pénale de recours wies die Beschwerde gegen die Einstellung ab.
Quellen: opencaselaw (Cour de justice GE)
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20. Juli 2026AG
Politik und DrogenAargau 2023 bis 2026: Anklage gegen früheren SVP-Grossrat Patrick Frei, u.a. wegen mehrfach versuchten Mordes durch K.O.-Tropfen
Anklage erhoben am 20.07.2026, Verfahren hängig vor dem Bezirksgericht Baden. Prozesstermin in den Quellen...
In der Nacht auf den 4. September 2023 überraschte eine Mutter den damaligen SVP-Grossrat Patrick Frei laut Strafverfolgungsbehörden bei einer mutmasslichen Tat an ihrer minderjährigen Tochter und alarmierte die Polizei. Frei wurde festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Baden eröffnete ein Strafverfahren, Frei trat aus dem Grossen Rat zurück (blue News, 18.09.2023). Am 20. Juli 2026 erhob die Staatsanwaltschaft beim Bezirksgericht Baden Anklage gegen den 57-Jährigen. Die Anklagepunkte laut Aargauer Zeitung: mehrfacher versuchter Mord, mehrfache qualifizierte Vergewaltigung, mehrfache qualifizierte sexuelle Nötigung, Schändung, mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern, mehrfache qualifizierte Körperverletzung, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Pornografie, Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte und sexuelle Belästigung. Laut Anklage soll er drei Opfern heimlich K.O.-Tropfen verabreicht, sie im bewusstlosen Zustand missbraucht und die Taten gefilmt haben. Die Opfer sind zwei erwachsene Frauen und eine Minderjährige. Die Anklage wertet die Betäubung wegen Erstickungsgefahr als versuchten Mord. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine lebenslange Freiheitsstrafe und eine vollzugsbegleitende Therapie (ambulant laut Aargauer Zeitung und blue News). Laut SRF (22.07.2026, gestützt auf die Anklageschrift) soll er seine Ex-Frau zwischen Dezember 2008 und August 2021 rund 140-mal betäubt und missbraucht haben. 20 Minuten ordnet die 140 Fälle dagegen einer weiteren Frau zu, die nicht die Ex-Partnerin sei. Ab Sommer 2022 soll es gegenüber einer neuen Partnerin und vor allem deren minderjähriger Tochter innert eines Jahres zu 44 Übergriffen gekommen sein (SRF, 20 Minuten). Tio nennt für die Tochter mehr als 40 Betäubungen. Als Substanz nennt SRF gemäss Anklage GHB oder GBL. Frei bestreitet die Vorwürfe, laut 20 Minuten in wesentlichen Teilen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Am 27. Juli 2026 nahmen laut swissinfo (Keystone-ATS) rund 400 Personen an einer Mahnwache der SP-Frauen Aargau für die Opfer in Untersiggenthal teil.
Quellen: SRF, blue News (Keystone-SDA), Aargauer Zeitung, Südostschweiz (SDA) und weitere
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21. Juli 2026ZH
Berichte20 Minuten 2026: IRM Zürich zu GHB-Nachweis und Symptomen
Hintergrundfall: Anklage gegen einen ehemaligen Aargauer Grossrat erhoben, nicht rechtskräftig beurteilt,...
20 Minuten zitiert Andrea Steuer, stellvertretende Abteilungsleiterin Forensische Pharmakologie und Toxikologie am Institut für Rechtsmedizin (IRM) der Universität Zürich: GHB ist im Blut bis maximal sechs Stunden und im Urin bis maximal 12 Stunden nach Einnahme nachweisbar; eine Haaranalyse kann unter Umständen einen längeren Nachweis ermöglichen. Eva Meixner, Leiterin Forensische Medizin und Bildgebung am IRM, nennt mögliche Symptome wie Benommenheit, Erinnerungslücken, Schwindel und Übelkeit und hält fest, dass diese auch andere Ursachen haben können und allein keine sicheren Schlüsse erlauben. Anlass ist die Anklage gegen einen ehemaligen Aargauer Grossrat.
Quellen: 20 Minuten
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21. Juli 2026Berichte
SRF 2026: Fachstelle zu Nachweisfenstern, endogenem GHB und neuem Protein-Marker
Hintergrundfall: Strafverfahren gegen einen ehemaligen Aargauer SVP-Kantonspolitiker (laut Medienberichten...
SRF berichtet aus Anlass des Strafverfahrens gegen einen ehemaligen Aargauer SVP-Kantonspolitiker. Brigitte Kämpf, Co-Leiterin der Fachstelle Frauenberatung Sexuelle Gewalt, erklärt im Interview: GHB verursache oft Erinnerungslücken. Es sei im Blut etwa 4 bis 8 Stunden und im Urin etwa 8 bis 12 Stunden nachweisbar. Betroffene verpassten dieses Fenster oft, weil sie bewusstlos waren. Wer sich innert 72 Stunden meldet, solle die Spuren durch eine Forensic Nurse sichern lassen, etwa DNA und Spermaspuren. Weil der Körper GHB selbst bildet, könne ein Test nur einen erhöhten Wert zeigen, und dieser sinke rasch. Forschende hätten ein Protein entdeckt, das sich offenbar nach künstlicher Zufuhr von GHB bildet. Ein darauf beruhender Test sei noch nicht einsatzbereit.
Quellen: SRF News
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22. Juli 2026BS
BerichteSRF 2026: IRM Basel zu Gesundheitsrisiken hoch dosierter K.O.-Mittel
Hintergrundfall: Die Staatsanwaltschaft Aargau hat Anklage erhoben, der Fall ist gerichtlich nicht...
Im SRF-Interview bezeichnet Götz Schlotterbeck, Toxikologe und Abteilungsleiter Forensische Chemie und Toxikologie am Institut für Rechtsmedizin der Universität Basel, das Risiko bei K.O.-Mitteln als «sehr gross». Je nach Menge kann die verlangsamte Atmung zu Bewusstlosigkeit oder Koma führen. Werden mehrere sedierende Substanzen kombiniert, steigt das Risiko einer Atemdepression deutlich. Hoch dosiertes GHB kann ins Koma führen, ohne medizinische Kontrolle droht ein Atemstillstand. Alle diese Substanzen wirken auf das zentrale Nervensystem und können abhängig machen, beim Absetzen sind Entzugssymptome möglich. Eine einmalige Gabe ist mit geringerem Risiko verbunden als wiederholte Gaben. Anlass ist die Anklage der Aargauer Staatsanwaltschaft gegen einen ehemaligen SVP-Grossrat, unter anderem wegen mehrfachen versuchten Mordes, mehrfacher Vergewaltigung und mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Mann sitzt seit Herbst 2023 in Untersuchungshaft und bestreitet laut Tages-Anzeiger einen Teil der Vorwürfe.
Quellen: SRF News
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31. Juli 2026CH
KampagnenSchweiz beteiligt sich nicht an Medusa; Petition auf Campax mit über 30'000 Unterschriften
Petition/Kampagne, kein Verfahren. Über die fedpol-Stellungnahme hinaus ist keine behördliche Reaktion belegt.
Eine Online-Petition auf der Plattform Campax erreichte innert rund einer Woche über 30'000 Unterschriften, laut Blick rund 33'000 am 31.7.2026. Lanciert hat sie eine Privatperson. Die Petition verlangt eine nationale Arbeitsgruppe beziehungsweise Taskforce gegen drogenbegünstigte sexuelle Gewalt und Täternetzwerke. Weiter fordert sie, dass die Schweiz am Europol-Projekt Medusa teilnimmt, «statt nur zuzuschauen», sowie die systematische Erfassung der Fälle, Ressourcen und gesetzliche Grundlagen für die Kantone und spezialisierte Therapie- und Beratungsangebote für Betroffene. Adressaten sind die Bundesversammlung und der Bundesrat, namentlich Bundesrat Beat Jans. Bereits am 3.7.2026 erklärte fedpol gegenüber SRF, es sei nicht an der Operation beteiligt gewesen und für Ermittlungen seien die Kantone zuständig. Ein konkreter Fall im Zusammenhang mit Medusa sei nicht bekannt. Dem Tages-Anzeiger sagte fedpol laut Blick und blue News, die Schweiz sei aus «operativen Gründen» nicht beteiligt, ohne dies näher zu erläutern. Einzelne Anfragen würden an die Kantone weitergeleitet. Das BAZG übergibt an der Grenze sichergestellte K.O.-Tropfen umgehend der zuständigen Kantonspolizei.
Quellen: Blick, blue News, blue News (frz.), SRF
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5. August 2026CH
BerichteNachfrage nach K.O.-Tropfentests steigt, keine Schweizer Statistik (Nau.ch, Ticinonline)
nicht anwendbar (Medienbericht); zum erwähnten Aargauer Strafverfahren gilt die Unschuldsvermutung
Nau.ch und Ticinonline (Wiedergabe gestützt auf Nau.ch) berichteten, nach dem Aargauer Fall eines ehemaligen Grossrats, dem die Verabreichung von K.O.-Mitteln vorgeworfen wird (es gilt die Unschuldsvermutung), und dem Fall Pelicot sei die Nachfrage nach Teststreifen und Armbändern gestiegen, die GHB im Getränk anzeigen sollen. Der Chef eines deutschen Start-ups bestätigt eine steigende Nachfrage, ein direkter Zusammenhang mit einzelnen Fällen sei nicht belegbar; ein anderer Anbieter meldet eine Nachfrage «deutlich unter den Erwartungen». In der Schweiz gibt es keine separate Statistik zu K.O.-Tropfen. Kriminologe Dirk Baier verweist darauf, dass nur zwölf Prozent der Vergewaltigungen angezeigt würden, und schätzt, dass es rund zehnmal mehr Delikte mit K.O.-Tropfen gibt als angezeigt. Laut der Opferhilfe Bern (bei Nau.ch) gelingt ein toxikologischer Nachweis oft nicht: im Urin bis zwölf, im Blut nur etwa sechs Stunden.
Quellen: Nau.ch, Ticinonline (gestützt auf Nau.ch)
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6. August 2026AG
ErmittlungenZweiter Aargauer Fall: Mann soll minderjährige Freundin jahrelang mit GBL betäubt und gefilmt haben
Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft Aargau; Beschuldigter seit rund einem Jahr in Untersuchungshaft....
Ein Mann soll zwischen 2017 und 2022 seine damals minderjährige Freundin mit GBL oder K.O.-Tropfen betäubt, im bewusstlosen Zustand sexuell missbraucht und dabei gefilmt haben. Sie entdeckte später eine versteckte Videokamera. Der Staatsanwaltschaft sind mindestens drei weitere Opfer bekannt; sie spricht von einem «serientatmässigen Vorgehen» und schliesst weitere Opfer nicht aus, da nicht alles Bildmaterial zugeordnet werden konnte. Aufnahmen soll der Mann auf Pornoplattformen hochgeladen haben. Er ist unter anderem wegen mehrfacher sexueller Nötigung und sexueller Handlungen mit Kindern vorbestraft. Das Obergericht wies seine Beschwerde gegen die verlängerte Untersuchungshaft ab (Verdunkelungsgefahr, laut Gutachten zudem Wiederholungsgefahr).
Quellen: SRF, 20 Minuten
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9. August 2026CH
BerichteBundesrätin Baume-Schneider: Prävention und Information gegen chemische Unterwerfung verbessern
Politische Stellungnahme. Zum erwähnten Aargauer Fall läuft ein Strafverfahren; für den Beschuldigten gilt...
In einem Interview mit dem SonntagsBlick, das die Agentur ATS aufnahm, sagte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, Prävention und Information müssten verbessert werden. Der Öffentlichkeit sei zu wenig bewusst, dass chemische Unterwerfung auch zu Hause geschehe. Sie verwies auf den Aargauer Fall, in dem ein ehemaliger SVP-Grossrat verdächtigt wird, mehrere Frauen, darunter eine Minderjährige, betäubt und sexuell missbraucht zu haben, und würdigte den Mut der zwei Frauen, die den Fall öffentlich machten. Das Betäubungsmittelgesetz verbiete bereits, Personen Substanzen zu verabreichen, um sie wehrlos zu machen; dennoch bestehe Verbesserungsbedarf, parlamentarische Vorstösse sollen Lücken etwa bei der Verfügbarkeit bestimmter Medikamente schliessen. Strafbehörden sollen konsequent verfolgen, Betroffene sich sofort an ein Spital wenden. EDI und EJPD bündeln ihre Massnahmen in einer gemeinsamen Strategie gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt, deren Lancierung für 2027 vorgesehen ist.
Quellen: La Télé (ATS), Ticinonline (ATS)
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11. August 2026international (Österreich)
ErmittlungenÖsterreich tritt Medusa bei; Grüne fordern Tatbestand für Besitz und Verbreitung von Vergewaltigungsvideos
Beitritt Österreichs zur Europol-Operation «Medusa» eingeleitet (Bestätigung des Bundeskriminalamts,...
Das österreichische Bundeskriminalamt bestätigte gegenüber ORF am 11.8.2026, den Beitritt zur Europol-Operation «Medusa» eingeleitet zu haben, nachdem «Der Standard» darüber berichtet hatte. Es spricht von einem «äusserst perfiden Kriminalitätsphänomen», will Informationen bündeln, die internationale Zusammenarbeit ausbauen und setzt auf eine «strategisch präventive Herangehensweise». Laut BK haben die Datensätze der Operation keinen Österreich-Bezug. Ein Mann aus Niederösterreich, der bereits im Vorjahr verurteilt wurde, stand jedoch in Verbindung mit einem inzwischen verstorbenen Mann aus Niedersachsen, der mit vielen mutmasslichen Tätern Kontakt hatte; auf ihn aufmerksam gemacht hatten deutsche Behörden. Die Grünen hatten die Nichtteilnahme Österreichs kritisiert. Ihre Frauensprecherin Meri Disoski fordert einen eigenen Straftatbestand für Besitz und Verbreitung von Vergewaltigungsvideos. Im Justizministerium wird laut ORF eine Verschärfung des Sexualstrafrechts geprüft. Bereits am 4.8.2026 hatte der Falter unter dem Titel «Gisèle Pelicot ist überall. Auch in Österreich» über Fälle in Österreich berichtet.
Quellen: ORF, Falter
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27. August 2026VD (Bund)
PolitikBlick Romandie: Porchet zu Versicherungsschutz bei chemischer Unterwerfung und «Dutzenden vergleichbaren Dossiers»
Parlamentarischer Vorstoss (Interpellation, Geschäftsnummer nicht genannt). Laut Blick plant der Bundesrat...
In einem Interview aus «L'illustré», das Blick Romandie übernommen hat, sagt die Waadtländer Grünen-Nationalrätin Léonore Porchet: Opfer, die nach der Gabe von Substanzen an Amnesie leiden, fielen nicht unter die Definition, die den Versicherungsschutz begründet. Nach ihren Worten hat ihre Interpellation eine Gesetzesänderung ausgelöst; der Bundesrat plane eine Reform, die den Versicherungsschutz verbessern soll. Porchet fordert mehr Prävention, besseren Zugang zur Justiz, eine Reform des Strafverfahrens, die Ausbildung von Fachpersonen und Magistratspersonen, kantonale Koordination, Sexualbildung und eine stärkere Kontrolle digitaler Plattformen. Zum Aargauer Fall Frei sagt sie, es gebe in der Schweiz bereits «Dutzende vergleichbare Dossiers». Der Artikel erwähnt zudem, dass Nationalrat Thomas Bläsi (SVP GE) den Zugang zu Medikamenten stärker einschränken will, die zum Betäuben missbraucht werden. Im Fall Frei waren zwei polnische Frauen zeitweise von einer Wegweisung bedroht.
Quellen: Blick Romandie (Interview aus L'illustré)
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7. September 2026AI
ErmittlungenFest in Schwende AI: 17-Jährige mit Verdacht auf K.O.-Tropfen im Spital
Ermittlungen der Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden aufgenommen; keine Tatverdächtigen genannt; Hergang...
In der Nacht auf Sonntag, 6. September 2026, fühlte sich eine 17-jährige Besucherin eines gut besuchten Festes in Schwende plötzlich sehr unwohl und hatte Erinnerungslücken. Der Rettungsdienst brachte sie ins Spital, wo erste Untersuchungen erfolgten. Die Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden geht von einem «möglichen Vorfall mit K.-o.-Tropfen» aus, hat Ermittlungen aufgenommen und sucht Zeugen sowie weitere mögliche Betroffene. Was genau geschah, ist offen.
Quellen: 20 Minuten, Blick
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14. September 2026CH
PolitikPostulat 26.4076 Schmaltz: Beteiligung am Europol-Projekt MEDUSA
Postulat eingereicht (Status per 28.10.2026: «Eingereicht»). Die Stellungnahme des Bundesrats steht aus,...
Geschäftsnummer 26.4076, Postulat von Nationalrätin Anna-Béatrice Schmaltz (Grüne, ZH), am 14.09.2026 im Nationalrat eingereicht. Offizieller Titel: «Beteiligung am Europol Projekt ‹MEDUSA› zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt». Der Bundesrat soll prüfen und in einem Bericht darlegen, wie sich die Schweiz am Europol-Projekt MEDUSA gegen betäubungsgestützte sexualisierte Gewalt (Drug Facilitated Sexual Abuse, DFSA) beteiligen kann. Weiter soll er klären, ob es für die Bekämpfung von DFSA und den damit verbundenen Online-Netzwerken eine stärkere nationale Koordination braucht und wie solche Fälle in der Schweiz besser erfasst werden können. Federführend ist das EJPD. Stand per 28.10.2026: eingereicht, die Stellungnahme des Bundesrats steht aus.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch
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18. September 2026GE
ErmittlungenGenf: Ehemann seit Mai 2025 in Untersuchungshaft wegen mutmasslicher Betäubung, Vergewaltigung und Filmen der Ehefrau
Strafuntersuchung des Ministère public GE wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung. Untersuchungshaft...
Die Genfer Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber Keystone-ATS ein Verfahren wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung gegen einen im Kanton wohnhaften Mann. Er sitzt seit Mai 2025 in Untersuchungshaft. Er soll seine Ehefrau über Jahre mit Beruhigungsmitteln betäubt, im bewusstlosen Zustand vergewaltigt und gefilmt haben. Die Videos soll er in Online-Gruppen mit anderen Männern geteilt haben. Die kanadische Investigativjournalistin Avery Haines recherchierte in solchen Netzwerken. Sie identifizierte den Mann nach eigenen Angaben über soziale Netzwerke, LinkedIn und ein Hochzeitsvideo und übergab die Hinweise der Genfer Polizei. Gemäss Haines soll der Mann ihr gegenüber erklärt haben, dasselbe über rund zwanzig Jahre auch anderen Frauen angetan zu haben. Das ist kein Ermittlungsergebnis: Laut CH Media ist bisher kein weiterer Fall mit ihm verbunden. Publik wurde der Fall durch ein Interview mit Haines in den Zeitungen von CH Media.
Quellen: RTS, Radio Lac, 20 minutes, Léman Bleu
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23. September 2026CH
PolitikFragestunde 26.7982 Gantenbein: Bekämpfung von DFSA-Täternetzwerken (Projekt MEDUSA)
Fragestunde, vom Bundesrat beantwortet, erledigt (28.09.2026).
Mit der Frage 26.7982 in der Fragestunde will Nationalrätin Laura Gantenbein (Grüne) wissen, wie die Schweiz DFSA-Täternetzwerke (drug facilitated sexual abuse) länderübergreifend verfolgt. Neun Länder gehen im «Projekt Medusa» koordiniert gegen solche Netzwerke vor. Die Frage wurde am 23.09.2026 eingereicht. Der Bundesrat antwortete am 28.09.2026, zuständig ist das EJPD. Für die Ermittlungen sind die kantonalen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden zuständig. Bei internationalen oder kantonsübergreifenden Bezügen koordiniert fedpol, auch mit Europol und INTERPOL. Die Schweiz ist zurzeit formell nicht an MEDUSA beteiligt. Eine Teilnahme setzt aktuelle DFSA-Fälle mit internationalem Bezug voraus. Fedpol erhebt deshalb mit den Kantonen Daten für ein gesamtschweizerisches Lagebild. Nach Ansicht des Bundesrats reichen die bestehenden Straftatbestände aus, um solche Taten zu verfolgen. Die Revision des Opferhilfegesetzes ist im Parlament hängig. Mit ihr sollen Opfer eine gerichtsmedizinische Untersuchung veranlassen und toxikologische Proben verlangen können. Zudem soll Anfang 2027 eine Strategie gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt lanciert werden, die auch die chemische Unterwerfung behandelt.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Parlamentsdienste, OData-Schnittstelle
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23. September 2026CH
PolitikFragestunde 26.8022 Bally: Rechtsgrundlagen der Kantone gegen Täter in Online-Netzwerken
Fragestunde Nationalrat, vom Bundesrat am 28.09.2026 beantwortet, erledigt.
Mit der Frage 26.8022 («Verfügen die Kantone über die rechtlichen Grundlagen, um Täter in Online-Netzwerken strafrechtlich verfolgen zu können?») wollte Nationalrätin Maya Bally (Mitte, AG) am 23.09.2026 wissen, wie sichergestellt wird, dass die Kantone die Rechtsgrundlagen haben, um Täter von Sexualdelikten unter Betäubungsmitteln (DFSA) auf Online-Plattformen zu identifizieren und zu verfolgen. Den Anlass bildete das internationale «Projekt Medusa». Der Bundesrat (EJPD) antwortete am 28.09.2026 gleich wie auf Frage 26.7982. Zuständig sind die kantonalen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden. fedpol koordiniert, wenn ein Fall mehrere Kantone oder das Ausland betrifft. Die bestehenden Straftatbestände des StGB und des Betäubungsmittelrechts genügen. Die Schweiz ist formell zurzeit nicht an MEDUSA beteiligt. fedpol erstellt mit den Kantonen ein Lagebild zu DFSA-Fällen, von dem eine Beteiligung abhängt. Zudem nennt der Bundesrat die laufende Revision des Opferhilfegesetzes, die toxikologische Proben vorsieht, und eine Strategie gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt, die Anfang 2027 lanciert werden soll.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Open Data Parlament (ws.parlament.ch)
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23. September 2026CH
PolitikFragestunde 26.8024 Portmann: Zugang zu Therapie, Beratung und Betreuung bei DFSA-Fällen
Fragestunde, Frage im Nationalrat. Erledigt am 28.09.2026 mit schriftlicher Antwort des Bundesrats (EJPD).
Mit der Frage 26.8024 (Fragestunde, eingereicht am 23.09.2026) will Nationalrätin Barbara Portmann (GLP, AG) mit Verweis auf das «Projekt Medusa» wissen, wie DFSA-Fälle verhindert und aufgeklärt werden und wie Opfer niederschwellig Zugang zu Therapie, Beratung und Betreuung erhalten. Der Bundesrat antwortete am 28.09.2026 gleichlautend wie auf 26.7982. Zuständig für Ermittlung und Strafverfolgung seien die Kantone. fedpol koordiniere Fälle mit internationalem oder kantonsübergreifendem Bezug. Die Schweiz sei derzeit formell nicht an MEDUSA beteiligt, fedpol erstelle mit den Kantonen ein gesamtschweizerisches Lagebild. Opfer erhalten Hilfe bei den kantonalen Opferhilfe-Beratungsstellen. Die laufende OHG-Revision soll Opfern ermöglichen, eine gerichtsmedizinische Untersuchung zu veranlassen und toxikologische Proben zu verlangen. Chemische Unterwerfung soll zudem in die Strategie gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt einfliessen, deren Lancierung für Anfang 2027 vorgesehen ist.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Webservices Parlamentsdienste (ws.parlament.ch)
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23. September 2026CH
PolitikFragestunde 26.8031 Funiciello: Statistiken in Zusammenhang mit Medusa
Fragestunde, erledigt (28.09.2026).
Geschäftsnummer 26.8031, Frage von Nationalrätin Tamara Funiciello (SP, BE), eingereicht am 23.09.2026. Sie fragt, wie künftig belastbare Zahlen für politische und justizielle Entscheidungen zu Fällen von Betäubung zwecks sexualisierter Gewalt (DFSA) vorliegen sollen, und verweist auf das «Projekt Medusa» mehrerer Staaten gegen entsprechende Online-Täternetzwerke. Die Antwort des Bundesrats ist wortgleich mit jener zu 26.7982: Zuständig für Ermittlungen sind kantonale Polizei und Staatsanwaltschaften, fedpol koordiniert bei internationalen oder interkantonalen Bezügen. Zurzeit erhebt fedpol gemeinsam mit den Kantonen Daten und Erkenntnisse zu vorliegenden DFSA-Fällen. Eine Revision des Opferhilfegesetzes ist hängig; eine nationale Strategie gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt, die chemische Unterwerfung einschliesst, soll Anfang 2027 starten. Stand: erledigt.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Parlamentsdienste, Open-Data-Schnittstelle
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29. September 2026VD
PolitikVD 26_INT_136 Interpellation Graff: Chemische Unterwerfung im Privaten, Kontrolle zweckentfremdeter Medikamente
Interpellation am 06.10.2026 an den Staatsrat überwiesen; Antwort ausstehend, Frist 04.01.2027.
Objekt 26_INT_136, Interpellation von Grossrätin Séverine Graff für die SP-Fraktion mit 37 Mitunterzeichnenden aus mehreren Fraktionen (SP, Grüne, SVP, EP, GLP, FDP, Parteilose), eingereicht am 29.09.2026 (Traktandum 2.4, Urheberin will den Vorstoss im Rat begründen). Titel: «Soumission chimique dans la sphère privée: quelle prévention et quel contrôle des médicaments détournés dans le Canton de Vaud?». Gegenstand ist der Missbrauch legal erhältlicher Medikamente (Anxiolytika, Hypnotika, sedierende Antihistaminika). Sieben Fragen: Kontrollmöglichkeiten bei auffälligen oder wiederholten Verschreibungen und Abgaben, Sensibilisierung der Ärzteschaft, Statistiken und Kenntnisse über Fälle, Schutz vor Mehrfachverwendung von Rezepten und Mehrfachbezug bis zur obligatorischen elektronischen Verschreibung, Weiterbildung und Label für Apotheken nach dem Modell «Violence domestique-Ici vous pouvez en parler», Sensibilisierungskampagne in Apotheken und Arztpraxen nach dem Vorbild der französischen nationalen Kampagne vom Dezember 2024 sowie Zeitplan und Mittel. Bezug auf die Motion von Nationalrat Thomas Bläsi; laut Bundesrat liegt die Aufsicht über Verschreibung und Abgabe bei den Kantonen. Verweis auf die Interpellation Thalmann 24_INT_183 zu GHB. Federführend ist das DSAS, das DEIEP wirkt mit. Am 06.10.2026 an den Staatsrat überwiesen, Antwortfrist bis 04.01.2027.
Quellen: Grand Conseil Vaud, Objektdetail, Grand Conseil Vaud, Sitzung 29.09.2026
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2. Oktober 2026CH
PolitikInterpellation 26.4661 Suter: «Reinigungsmittel als ‹K.-o.-Tropfen›. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat?» (GBL, 1,4-Butandiol)
Interpellation am 2.10.2026 im Nationalrat eingereicht und hängig, Antwort des Bundesrats ausstehend...
Interpellation 26.4661 von Nationalrätin Gabriela Suter (SP, AG), am 02.10.2026 im Nationalrat eingereicht. Federführend ist das EDI. GBL und 1,4-BD werden industriell als Lösungs- und Ausgangsstoffe verwendet und im Körper zu GHB umgewandelt. In der Schweiz sind beide Stoffe kontrolliert, die industrielle Verwendung ist jedoch von der betäubungsmittelrechtlichen Kontrolle ausgenommen. Gemäss BAG sind sie leichter erhältlich als GHB und werden zunehmend als Ersatz verwendet. Die Interpellation verweist auf Frankreich, das die Abgabe an die Öffentlichkeit verbietet und bestimmte Produkte mit diesen Stoffen beschränkt, sowie auf Grossbritannien, das seine Regulierung überprüft, weil Händler die dortige Ausnahme für den Verkauf als vermeintliche «Reinigungsmittel» nutzen. Sie stellt drei Fragen: welche Schwachstellen der Bundesrat sieht, welche Massnahmen die Behörden prüfen und bis wann, und welche ausländischen Regulierungsansätze er für prüfenswert hält. Stand 28.10.2026: eingereicht, Antwort des Bundesrats ausstehend.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Parlamentsdienste, OData-Schnittstelle