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Polizeiliche Kriminalstatistik: Art. 191 StGB (Schändung) Schweiz 2009 bis 2025
Das Bundesamt für Statistik weist in der Polizeilichen Kriminalstatistik (Tabelle «Polizeilich registrierte Straftaten gemäss Strafgesetzbuch», Straftat 311.00.191.00 «Schändung (Art. 191)») für die ganze Schweiz folgende registrierte Straftaten aus (Total, davon aufgeklärt): 2009: 142 (101); 2010: 139 (109); 2011: 218 (188); 2012: 141 (111); 2013: 153 (109); 2014: 168 (140); 2015: 176 (142); 2016: 199 (167); 2017: 215 (184); 2018: 219 (189); 2019: 220 (178); 2020: 216 (188); 2021: 239 (209); 2022: 264 (222); 2023: 281 (247); 2024: 253 (217); 2025: 299 (253). Versuche sind selten, es sind zwischen 0 und 8 pro Jahr. Zum Vergleich die Vergewaltigung (Art. 190): 2010: 543, 2019: 679, 2023: 839, 2024: 1086, 2025: 1402. Sexuelle Nötigung (Art. 189): 2010: 642, 2019: 626, 2025: 641. Seit dem 1. Juli 2024 trägt Art. 191 StGB nach der Revision des Sexualstrafrechts die Sachüberschrift «Missbrauch einer urteilsunfähigen oder zum Widerstand unfähigen Person». Das BFS führt die Kategorie in der Tabelle weiterhin als «Schändung (Art. 191)».
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| Bundesamt für Statistik (BFS) | Herausgeber |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Unter Art. 191 StGB fallen die meisten K.O.-Fälle. Der Tatbestand erfasst aber auch Taten an Schlafenden, an stark Betrunkenen und an urteilsunfähigen Personen. Die PKS weist das Tatmittel nicht aus, deshalb lässt sich aus ihr keine Zahl zu K.O.-Fällen ableiten. Die registrierten Fälle haben sich von 2010 (139) bis 2025 (299) mehr als verdoppelt. Der Ausreisser 2011 (218) geht vor allem auf den Kanton Bern zurück: 64 Fälle, gegenüber 12 im Vorjahr und 9 im Folgejahr. Die Ursache geht aus der Tabelle nicht hervor. Ab Juli 2024 sind die Zahlen wegen der Revision nur eingeschränkt vergleichbar. Die starke Zunahme bei Art. 190 dürfte mit dem erweiterten Begriff der Vergewaltigung zusammenhängen. Ein Teil der Fälle, die früher unter Art. 191 fielen, kann nun unter Art. 190 fallen (Praxis des Bundesgerichts zur Verabreichung als Gewalt). Diese Einordnung ist keine Aussage des BFS.
Verbindungen
Kantonale Aufschlüsselung (separater Eintrag); Praxis des Bundesgerichts: Verabreichung von GBL als Gewalt (2025-01-28, bereits erfasst); Fragestunde 26.8031 Funiciello zu Statistiken.
Zusammenhänge
Quellen
- Polizeilich registrierte Straftaten gemäss Strafgesetzbuch nach Straftat, Kanton, Ausführungsgrad, Aufklärungsgrad und JahrBundesamt für Statistik, STAT-TAB
- Art. 191 StGB, Fassung gemäss BG vom 16. Juni 2023, in Kraft seit 1. Juli 2024 (AS 2024 27)Fedlex
Eintrag 2026_polizeiliche-kriminalstatistik-art-191-stgb-schandung-schweiz-2009-bis-2025. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.