K.O.-Tropfen in der SchweizDas journalistische Gewissen

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Zürich 2014: Champagnerrechnung aus Milieubar vor dem Zivilrichter, Gast macht K.O.-Tropfen geltend

Der frühere Betreiber einer Zürcher Cabaret-Bar forderte von einem Geschäftsmann rund 27'000 Franken für Champagner und andere Getränke einer einzigen Nacht. Der Gast bestritt den Betrag vor dem Bezirksgericht Zürich als Fantasiebetrag und gab laut watson an, er sei mit K.O.-Tropfen ausser Gefecht gesetzt worden und habe um 3 Uhr morgens benommen einen Blankoschuldschein unterschrieben. Er erstattete zudem Strafanzeige wegen Betrugs und Körperverletzung; die Ermittlungen gegen rund 14 Beschuldigte liefen.

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
nicht genanntBeklagterGeschäftsmann, nicht namentlich genannt
nicht genanntKlägerfrüherer Barbetreiber, nicht namentlich genannt

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Ein Randfall: K.O.-Tropfen als Argument in einem Streit um eine Rechnung. Der Fall zeigt, wie der Begriff auch ausserhalb von Sexualdelikten als Erklärung für Erinnerungslücken dient.

Quellen

  1. Strip-Lokal Chilli's: Kontrahenten erstmals vor Gerichtwatson, 2014-10-02

Eintrag 2014-10-02_zurich-2014-champagnerrechnung-aus-milieubar-vor-dem-zivilrichter-gast-macht-k-o. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.