K.O.-Tropfen in der SchweizDas journalistische Gewissen

Urteile

Wallis 2021: Kantonsgericht bestätigt 34 Monate wegen mehrfacher Schändung, K.O.-Verdacht einer Privatklägerin

Das Kantonsgericht Wallis (I. Strafrechtliche Abteilung) bestätigte am 11. November 2021 das Urteil des Kreisgerichts Oberwallis für den Bezirk Visp vom 25. November 2020: Schuldspruch wegen mehrfacher Schändung und mehrfacher Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte, teilbedingte Freiheitsstrafe von 34 Monaten, davon 12 unbedingt, Probezeit 4 Jahre, Genugtuungen von 8'000 und 6'000 Franken. Die Anklage betraf sieben Frauen zwischen 2013 und 2017, von denen nur ein Teil identifizierbar war; es gab Teilfreisprüche und eine Einstellung. Eine Privatklägerin gab an, sie habe nach einer Nacht im Juli 2015 den Verdacht auf K.O.-Tropfen gehabt. Ein Nachweis ist im Urteil nicht beschrieben. Das Gericht stellte eine Verletzung des Beschleunigungsgebots fest.

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
nicht genanntVerurteilternicht namentlich genannt, zweitinstanzlich verurteilt
nicht genanntPrivatklägerinnenmehrere Frauen, nicht namentlich genannt

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Der Fall ist nicht identisch mit dem Walliser Urteil vom 15. Dezember 2021 in dieser Sammlung. K.O.-Tropfen kommen nur als Verdacht einer Privatklägerin vor; die Schuldsprüche beruhen auf anderen Beweisen. Ein Medienbericht mit abrufbarer Adresse wurde nicht gefunden.

Quellen

  1. Urteil P1 21 14 / P3 21 56 vom 11. November 2021Kantonsgericht Wallis (entscheidsuche.ch), 2021-11-11

Eintrag 2021-11-11_wallis-2021-kantonsgericht-bestatigt-34-monate-wegen-mehrfacher-schandung-k-o-ve. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.