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Politik

Motion 22.3234 Carobbio Guscetti: Krisenzentren für Opfer von sexualisierter, häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt

Geschäftsnummer 22.3234, Motion von Ständerätin Marina Carobbio Guscetti (SP, TI), eingereicht am 17.03.2022 im Ständerat, zuständig ist das EJPD. Die Motion verlangt verbindliche Standards und Grundlagen, damit jeder Kanton oder eine Region im Auftrag mehrerer Kantone ein Krisenzentrum für Opfer sexueller, häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt bereitstellt. Vorgesehen sind spezialisierte medizinische und psychologische Erstbetreuung sowie Dokumentation und Spurensicherung durch die Rechtsmedizin, ohne Pflicht zur Anzeige. Mit Einverständnis der Opfer sollen die Zentren deren Kontaktdaten an die Opferberatung weiterleiten dürfen. Der Bundesrat beantragte am 18.05.2022 die Annahme. Der Ständerat nahm die Motion am 27.09.2022 an, der Nationalrat am 16.03.2023; damit ging sie an den Bundesrat. In der Botschaft zur Änderung des Opferhilfegesetzes (25.080) vom 22.10.2025 beantragt der Bundesrat die Abschreibung der Motion. Ein Bericht zum Umsetzungsstand liegt seit dem 01.04.2026 vor.

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
Marina Carobbio GuscettiUrheberinStänderätin TISP

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Die Motion ist zusammen mit 22.3333 und 22.3334 eine Grundlage der OHG-Revision 25.080. Diese sieht einen Anspruch auf kostenlose rechtsmedizinische Dokumentation vor, und zwar unabhängig von einer Anzeige.

Verbindungen

22.3333; 22.3334; 25.080; 24.4567

Zusammenhänge

Krisenzentren-Motionen 2022 führen zur OHG-Revision 25.080

belegt, Vorstoss führt zu Gesetzesrevision

Die drei Motionen 22.3234, 22.3333 und 22.3334 verlangen Spurensicherung ohne Anzeigepflicht. Umgesetzt werden sie über die Teilrevision des Opferhilfegesetzes 25.080. Der Nationalrat stimmte ihr am 3.6.2026 zu, im Ständerat ist sie hängig. Die Zürcher Motion 323/2021 verlangt auf kantonaler Ebene dasselbe; sie ist eine Parallele, nicht Teil der Bundesrevision.

Weitere Einträge: Motion 22.3333 Funiciello: Krisenzentren gegen Gewalt, Motion 22.3334 de Quattro: Krisenzentren gegen Gewalt, Bundesratsgeschäft 25.080: Teilrevision Opferhilfegesetz mit kostenloser rechtsmedizinischer Dokumentation, ZH Motion 323/2021 Rigoni: Einrichtung von Krisenzentren für Opfer sexueller Gewalt

Spurensicherung ohne Anzeige: Flickenteppich, Kosten, Bundesrevision hängig

Muster über die Jahre

Zum Muster

Quellen

  1. https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20223234Curia Vista, parlament.ch
  2. https://ws.parlament.ch/odata.svc/Business(ID=20223234,Language='DE')/BusinessStates?$format=jsonOpen Data Parlamentsdienste (OData), Statusverlauf
  3. Botschaft zur Änderung des OpferhilfegesetzesBundesamt für Justiz, Botschaft zur Änderung des Opferhilfegesetzes, 2025-10-22

Eintrag 2022-03-17_motion-22-3234-carobbio-guscetti-krisenzentren-fur-opfer-von-sexualisierter-haus. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.