K.O.-Tropfen in der SchweizDas journalistische Gewissen

Urteile

Untersuchungshaft im Winterthurer GBL-Fall

Das Bundesgericht wies die Beschwerde gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft in einer Untersuchung wegen Schändung ab. Vorgeworfen wurde ein sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Frau am 7. März 2010 in einer Wohnung in Winterthur. Gemäss Sachverhalt hatte die Frau Kokain und GBL («KO-Tropfen») konsumiert, worauf ihr übel wurde. Ein Mitangeschuldigter sagte aus, sie sei «wie tot» auf dem Boden der Toilette gelegen. Das Bundesgericht hielt die Annahme eines dringenden Tatverdachts durch den Haftrichter für nicht willkürlich und bejahte Kollusionsgefahr. Der Beschuldigte bestritt den Missbrauch und machte einvernehmliche Handlungen geltend. Zum Zeitpunkt des Entscheids galt die Unschuldsvermutung.

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
nicht genanntBeschwerdeführerBeschuldigter in Untersuchungshaft
nicht genanntBeschwerdegegnerinStaatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Verfahrensstufe Haft, nur als Ergänzung zum Sachurteil relevant. Tatdatum, Kanton und GBL-Bezug decken sich mit BGer 6B_316/2012. Die Entscheidtexte verknüpfen die beiden Verfahren aber nicht ausdrücklich.

Verbindungen

BGer 6B_316/2012 (mutmasslich dasselbe Verfahren, nicht ausdrücklich belegt)

Zusammenhänge

Winterthurer GBL-Fall: Haftentscheid und Sachurteil

Arbeitshypothese, Folgegeschäft (Verfahrenskette)

Arbeitshypothese. Beide Entscheide betreffen den 7. März 2010, eine Wohnung in Winterthur und eine Frau, die GBL und Kokain konsumiert hatte. Das Sachurteil BGer 6B_316/2012 nennt den Haftentscheid 1B_203/2010 nicht. Dass es sich um dasselbe Verfahren handelt, ist aus den Entscheidtexten nicht ausdrücklich belegt.

Weitere Einträge: Selbst konsumiertes GBL: Schändung, auch wenn der Täter die Ursache nicht kannte

Quellen

  1. BGer 1B_203/2010 vom 14. Juli 2010opencaselaw (Bundesgericht), 2010-07-14
  2. BGer 6B_316/2012 vom 1. November 2012opencaselaw (Bundesgericht), 2012-11-01

Eintrag 2010-07-14_untersuchungshaft-im-winterthurer-gbl-fall. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.