Urteile
GBL an Jugendliche verabreicht und Tat gefilmt: grausame Vergewaltigung bejaht
Der Beschuldigte verabreichte der Privatklägerin, damals 14 Jahre alt, am 11. August 2015 in seiner Wohnung GBL. In zwei Tatphasen von zusammen rund 23 Minuten nötigte er sie zum Beischlaf und filmte die Taten. Das Obergericht Solothurn bejahte das Qualifikationsmerkmal der Grausamkeit nach Art. 190 Abs. 3 StGB. Gemäss Gutachten des IRM Basel befand sich die Geschädigte im Grenzbereich zwischen mittelschwerer und schwerer Bewusstseinsstörung. Eine unmittelbare Lebensgefahr bejahte das Gericht nicht, und vom Vorhalt der Gefährdung des Lebens erging ein Freispruch. Als Gründe für die Grausamkeit nennt das Gericht die schwer steuerbare GBL-Dosis, das Übergehen von Erbrechen, Schmerzensschreien und Urinabgang, die Videoaufnahme und Rache als vom Beschuldigten angegebenes Motiv. Das Gericht sprach ihn zudem wegen weiterer Sexualdelikte über einen mehrjährigen Zeitraum schuldig und setzte eine Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren fest. Die Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft blieb erfolglos.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| nicht genannt | Beschuldigter und Berufungskläger | ||
| nicht genannt | Privatklägerin | zur Tatzeit 14 Jahre alt |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Ein seltener Fall, in dem die Unkontrollierbarkeit der GBL-Dosis in die Qualifikation «grausam» nach Art. 190 Abs. 3 StGB einfliesst. Die Hürde für die Gefährdung des Lebens, eine unmittelbare Lebensgefahr, bleibt hoch.
Verbindungen
Vorinstanz: Richteramt Olten-Gösgen, Urteil vom 7. Mai 2018
Zusammenhänge
Nachgewiesene Fälle spielen meist im Nahraum und mit Medikamenten, oft auf Video
Muster über die Jahre
Quellen
- Obergericht SO STBER.2018.84 vom 21. November 2019opencaselaw (Obergericht SO), 2019-11-21
Eintrag 2019-11-21_gbl-an-jugendliche-verabreicht-und-tat-gefilmt-grausame-vergewaltigung-bejaht. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.