Berichte
Basel-Stadt: Drug-Checking-Pilot DIBS mit dem Institut für Rechtsmedizin
Regierungsratsbeschluss vom 1. Dezember 2020 zum Anzug Otto Schmid und Konsorten betreffend «Verstärkung der Schadensminderung durch Drogentests». Unter der Leitung der Abteilung Sucht des Gesundheitsdepartements wurde zusammen mit dem Institut für Rechtsmedizin und dem Beratungszentrum der Stiftung Suchthilfe Region Basel ein dreijähriges Pilotprojekt für stationäres Drug-Checking aufgebaut (DIBS Drogeninfo Basel-Stadt), Start Juli 2019. Zu 16 % der analysierten Proben wurde eine öffentliche, im Internet einsehbare Substanzwarnung publiziert; sie betrafen MDMA-Tabletten und Falschdeklarationen. Der Regierungsrat beantragte dem Grossen Rat, den Anzug stehen zu lassen.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Drug-Checking analysiert Substanzen vor dem Konsum, nicht Körperproben; zu K.O.-Mitteln liefert die Quelle keine Daten.
Verbindungen
Vergleichbar mit DIZ/Saferparty Zürich (Einordnung, nicht durch die Quelle belegt).
Quellen
- Anzug Otto Schmid und Konsorten betreffend Verstärkung der Schadensminderung durch DrogentestsRegierungsrat Basel-Stadt, 2020-12-01
Eintrag 2020-12-01_basel-stadt-drug-checking-pilot-dibs-mit-dem-institut-fur-rechtsmedizin. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.