Urteile
Bern 2013: Reitschule-Fall, Schuldspruch wegen Schändung und sexueller Nötigung nach DNA-Treffer
Das Regionalgericht Bern-Mittelland sprach am 1. November 2013 einen 40-jährigen Mann der Schändung und der sexuellen Nötigung schuldig und verurteilte ihn zu 32 Monaten Freiheitsstrafe, davon 8 Monate unbedingt, Probezeit 2 Jahre. Er hatte die Frau im Frühling 2004 in der Reitschule Bern getroffen. Laut Berner Zeitung soll er ihr K.O.-Tropfen in den Wein geschüttet haben; die Frau war stark alkoholisiert und konnte sich nur an Bruchstücke erinnern. Der Beschuldigte bestritt zuerst alles und sprach nach dem DNA-Treffer von einvernehmlichem Sex. Das Gericht glaubte ihm nicht.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| nicht genannt | Verurteilter | 40-jähriger Mann, erstinstanzlich verurteilt | |
| nicht genannt | Privatklägerin | nicht namentlich genannt |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Der Schuldspruch kam fast zehn Jahre nach der Tat dank eines DNA-Treffers zustande. Die Schlagzeile zur Anklage trägt den Begriff K.O.-Tropfen mit Fragezeichen; die Urteilsmeldung kommt ohne ihn aus.
Quellen
- K.-o.-Tropfen in der Reitschule? Anklage wegen sexueller NötigungBerner Zeitung, 2013-10-31
- Schuldspruch wegen sexueller NötigungBerner Zeitung, 2013-11-02
Eintrag 2013-11-01_bern-2013-reitschule-fall-schuldspruch-wegen-schandung-und-sexueller-notigung-na. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.