K.O.-Tropfen in der SchweizDas journalistische Gewissen

Urteile

Dormicum im Whisky, Karten belastet: Erpressung und betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage

Laut dem festgestellten Sachverhalt mischte eine Mittäterin einem Freier «Dormicum 15mg» in den Whisky. Als er schlief, wurde seine Karte mit dem zuvor ausgespähten PIN-Code über ein Kartenlesegerät belastet. Die Beschuldigte verabreichte die Substanzen nicht selbst und nahm auch die Karten nicht an sich. Sie liess die Mitbeschuldigten mit den Kartenlesegeräten in ihr Zimmer, wo die Geschädigten schliefen, und war an den Erlösen beteiligt. Das Obergericht Zürich (II. Strafkammer) verurteilte sie am 14.2.2017 wegen mehrfachen, teilweise versuchten betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 StGB) und Erpressung (Art. 156 Ziff. 1 StGB) zu 18 Monaten Freiheitsstrafe, bedingt bei 2 Jahren Probezeit. Die Vorinstanz, das Bezirksgericht Zürich, hatte am 17.3.2016 22 Monate ausgesprochen. Die Mitbeschuldigten wurden in separaten abgekürzten Verfahren verurteilt.

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
nicht genanntBeschuldigteMittäterin
nicht genanntGeschädigteFreier

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Beispiel für K.O.-Tropfen als Mittel von Vermögensdelikten. Das Gericht verneinte Raub mangels Aneignungswillen und qualifizierte die Taten als Computerbetrug und Erpressung.

Zusammenhänge

Dormicum (Midazolam) als wiederkehrende Substanz

belegt, Gleiche Substanz

Midazolam taucht in vier Fällen auf; der Basler Fall ist mit zwei Entscheiden vertreten. In Raubfällen gegen Männer (BL 2012) und im Freiermilieu (ZH 2017) ist es belegt, ebenso bei sexueller Nötigung (BS 2014/2015). In Genf 2026 war es medizinisch erklärt. Ein Zusammenhang zwischen den Fällen ist nicht belegt.

Weitere Einträge: Baselbiet: Männer mit Beruhigungsmittel betäubt und ausgeraubt, ein Opfer stirbt, Basler Dormicum-Fall: Appellationsgericht stützt Verurteilung auf Realkennzeichen und Spurenanalyse, BGE 141 IV 423: Dormicum, sexuelle Nötigung und Körperverletzung, keine lebenslängliche Verwahrung, Genf: Verdacht auf «soumission chimique» nach Motorradunfall nicht erhärtet, Einstellung bestätigt

Männer als Betroffene, oft bei Vermögensdelikten

Muster über die Jahre

Zum Muster

Quellen

  1. Obergericht ZH SB160420 vom 14. Februar 2017opencaselaw (Obergericht ZH), 2017-02-14

Eintrag 2017-02-14_dormicum-im-whisky-karten-belastet-erpressung-und-betrugerischer-missbrauch-eine. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.