K.O.-Tropfen in der SchweizDas journalistische Gewissen

Urteile

BGE 141 IV 423: Dormicum, sexuelle Nötigung und Körperverletzung, keine lebenslängliche Verwahrung

Ein mehrfach einschlägig vorbestrafter Mann hatte am 9. Oktober 2011 und am 15./16. Februar 2012 in seiner Wohnung in Basel zwei Frauen durch heimliche Verabreichung eines Schlafmittels widerstandsunfähig gemacht und sexuelle Handlungen an ihnen vorgenommen. Im ersten Fall war es möglicherweise, im zweiten Fall feststehend Dormicum; das zweite Opfer war mehrere Stunden bewusstlos. Das Strafgericht Basel-Stadt verurteilte ihn am 5. Juli 2013 wegen mehrfacher sexueller Nötigung und einfacher Körperverletzung zu 4,5 Jahren Freiheitsstrafe und ordnete die lebenslängliche Verwahrung an; das Appellationsgericht Basel-Stadt bestätigte dies am 10. Dezember 2014. Das Bundesgericht bestätigte die Schuldsprüche: Wegen der mehrstündigen Bewusstlosigkeit liege eine einfache Körperverletzung in echter Konkurrenz zur sexuellen Nötigung vor. Es hob aber die lebenslängliche Verwahrung auf, weil keine «besonders schwere» Beeinträchtigung im Sinne von Art. 64 Abs. 1bis lit. a StGB vorliege; die besondere Schwere könne nicht damit begründet werden, dass die Opfer die Tat nicht bewusst miterlebten. Die Sache ging zur Neubeurteilung zurück. Gutachten bleiben trotz fehlendem Hinweis auf die Straffolgen nach Art. 307 StGB (Art. 184 Abs. 2 lit. f StPO) verwertbar, da es sich um eine Ordnungsvorschrift handelt; die Herausgabe eines PUK-Codes braucht keine Genehmigung des Zwangsmassnahmengerichts.

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
nicht genanntBeschwerdeführerVerurteilter, mehrfach einschlägig vorbestraft
Staatsanwaltschaft Basel-StadtBeschwerdegegnerinAnklagebehörde

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Leitentscheid zur strafrechtlichen Erfassung der Betäubung selbst als Körperverletzung neben dem Sexualdelikt. Die Erwägung, das Nicht-Erleben der Tat begründe keine besondere Schwere, ist aus Sicht des Opferschutzes bei KO-Tropfen-Delikten kritisch zu würdigen.

Verbindungen

Vorinstanzen: Strafgericht Basel-Stadt vom 5. Juli 2013; Appellationsgericht Basel-Stadt vom 10. Dezember 2014

Zusammenhänge

Basler Dormicum-Fall: Appellationsgericht und BGE 141 IV 423

belegt, Folgegeschäft (Instanzenzug)

Das Appellationsgericht BS bestätigte am 10.12.2014 die Schuldsprüche und die lebenslängliche Verwahrung. Das Bundesgericht bestätigte die Schuldsprüche, hob die Verwahrung aber auf und wies die Sache zurück (BGE 141 IV 423). Beide Einträge nennen den jeweils anderen Entscheid.

Weitere Einträge: Basler Dormicum-Fall: Appellationsgericht stützt Verurteilung auf Realkennzeichen und Spurenanalyse

Dormicum (Midazolam) als wiederkehrende Substanz

belegt, Gleiche Substanz

Midazolam taucht in vier Fällen auf; der Basler Fall ist mit zwei Entscheiden vertreten. In Raubfällen gegen Männer (BL 2012) und im Freiermilieu (ZH 2017) ist es belegt, ebenso bei sexueller Nötigung (BS 2014/2015). In Genf 2026 war es medizinisch erklärt. Ein Zusammenhang zwischen den Fällen ist nicht belegt.

Weitere Einträge: Baselbiet: Männer mit Beruhigungsmittel betäubt und ausgeraubt, ein Opfer stirbt, Basler Dormicum-Fall: Appellationsgericht stützt Verurteilung auf Realkennzeichen und Spurenanalyse, Dormicum im Whisky, Karten belastet: Erpressung und betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, Genf: Verdacht auf «soumission chimique» nach Motorradunfall nicht erhärtet, Einstellung bestätigt

«Alkohol statt K.O.-Tropfen»: Entwarnung in Behörden und Medien, Ersatzbegründung vor Gericht

Muster über die Jahre

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Nachgewiesene Fälle spielen meist im Nahraum und mit Medikamenten, oft auf Video

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Quellen

  1. BGer 6B_217/2015 vom 5. November 2015opencaselaw (Bundesgericht), 2015-11-05
  2. BGE 141 IV 423servat.unibe.ch (BGE-Sammlung), 2015-11-05

Eintrag 2015-11-05_bge-141-iv-423-dormicum-sexuelle-notigung-und-korperverletzung-keine-lebenslangl. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.