Urteile
Schwyzer Schändungsfall: Strafzumessung nach Rückweisung bestätigt
Im zweiten Durchgang (nach BGer 6B_853/2014) wies das Bundesgericht die Beschwerde gegen die neue Strafzumessung des Kantonsgerichts Schwyz vom 2. Juni 2015 ab, soweit es darauf eintrat. Die Vorinstanz hatte den Beschwerdeführer wegen Schändung (Art. 191 StGB) und grober Verkehrsregelverletzung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 34 Monaten (10 Monate vollziehbar), einer Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Sie durfte straferhöhend berücksichtigen, dass er die Verwirrtheit der Privatklägerin am nächsten Morgen ausnutzte und zunächst vorgab, sich nicht zu erinnern, da möglicherweise beide unter KO-Tropfen gestanden seien. Ein Verstoss gegen das Doppelverwertungsverbot liege nicht vor. Das Bundesgericht hielt zudem fest, der Rückweisungsentscheid habe sich nicht zur Angemessenheit der Strafhöhe geäussert.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| nicht genannt | Beschwerdeführer | Verurteilter (anonymisiert) | |
| nicht genannt | Beschwerdegegnerin | Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Schwyz |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Abschluss des Schwyzer Verfahrens. Der Entscheid zeigt, dass ein nachträglich vorgebrachtes KO-Tropfen-Narrativ des Täters als Nachtatverhalten strafzumessungsrelevant sein kann.
Verbindungen
Gleicher Fall wie BGer 6B_853/2014
Zusammenhänge
Schwyzer Schändungsfall in zwei Durchgängen
belegt, Folgegeschäft (Rückweisung)
Mit BGer 6B_853/2014 wurde der Schuldspruch bestätigt und die Strafzumessung zurückgewiesen. Mit BGer 6B_785/2015 bestätigte das Bundesgericht die neue Strafe von 34 Monaten. Die beiden Einträge verweisen gegenseitig aufeinander.
Weitere Einträge: Schändung nach Sommerparty: KO-Tropfen von Anklage umfasst, Wirkungsdauer und Aussage gegen Aussage
Quellen
- BGer 6B_785/2015 vom 18. November 2015opencaselaw (Bundesgericht), 2015-11-18
Eintrag 2015-11-18_schwyzer-schandungsfall-strafzumessung-nach-ruckweisung-bestatigt. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.