Urteile
K.O.-Verdacht durch IRM widerlegt: Freispruch von Schändung und versuchter sexueller Nötigung
Die Privatklägerin vermutete, ihr seien am 2. März 2020 K.O.-Tropfen ins Glas gegeben worden. Als die Polizei eintraf, war sie bewusstlos. Laut IRM-Gutachten hatte ihr Zustand seinen Ursprung nicht in K.O.-Tropfen, im Urin wurden keine gefunden. Die Bewusstlosigkeit könnte auf den hohen Alkoholkonsum zurückzuführen sein, rückgerechnet 2,69 bis 3,39 Promille. Es wurden Kokainspuren festgestellt, die auch von früherem Konsum stammen können. Ein Konsum von Benzodiazepinen ist nicht erwiesen, der positive Vortest liess sich nicht bestätigen. Das Obergericht Bern sprach den Beschuldigten nach dem Grundsatz in dubio pro reo von Schändung und versuchter sexueller Nötigung frei. Die Zivilklage wies es ab.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| nicht genannt | Beschuldigter | von Schändung und versuchter sexueller Nötigung freigesprochen | |
| nicht genannt | Straf- und Zivilklägerin |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Der Fall zeigt, dass eine toxikologische Abklärung einen Verdacht auf K.O.-Tropfen auch entkräften kann. Das Gericht stützte den Freispruch auf ungenügend glaubhafte Aussagen und auf Unklarheiten zur Widerstandsunfähigkeit im Tatzeitpunkt.
Zusammenhänge
Obergericht Bern: toxikologischer Befund als Weiche
belegt, Gleiches Gericht
Viermal war am Obergericht Bern der toxikologische Befund entscheidend. Freispruch 2020: Die Substanz blieb offen, eine Widerstandsunfähigkeit war für den Beschuldigten nicht erkennbar. Freispruch 2023: Das IRM schloss K.O.-Tropfen aus, die Bewusstlosigkeit liess sich mit Alkohol erklären. Einstellung bestätigt 2024: Die Proben waren rechtzeitig genommen und negativ. Verurteilung wegen Vergewaltigung 2025: Benzodiazepin und GBL wurden in der Wohnung gefunden, das Gericht wertete die Verabreichung als Gewalt.
Weitere Einträge: Verdacht auf K.O.-Tropfen, Freispruch bestätigt: Widerstandsunfähigkeit für Beschuldigten nicht erkennbar, Kein GHB trotz rechtzeitiger Proben: Einstellung bestätigt, Benzodiazepin und GBL im Getränk: Verabreichung gilt als Gewalt, deshalb Vergewaltigung statt Schändung
«Alkohol statt K.O.-Tropfen»: Entwarnung in Behörden und Medien, Ersatzbegründung vor Gericht
Muster über die Jahre
Quellen
- Obergericht BE SK 2022 526 vom 26. September 2023opencaselaw (Obergericht BE), 2023-09-26
Eintrag 2023-09-26_k-o-verdacht-durch-irm-widerlegt-freispruch-von-schandung-und-versuchter-sexuell. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.