Urteile
Obergericht Zürich: Vergewaltigung, GHB-Wirkung nicht ausgeschlossen, K.O.-Verdacht nicht angeklagt (SB120148)
Mit Urteil SB120148 vom 22. November 2012 sprach das Obergericht des Kantons Zürich einen Mann der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung schuldig. Es verhängte 4 Jahre Freiheitsstrafe, das Bezirksgericht Zürich hatte am 8. Dezember 2011 3⅓ Jahre verhängt. Bei der Privatklägerin liess die Blut- und Urinuntersuchung eine GHB-Wirkung für einen Teil des Ereigniszeitraums nicht ausschliessen. Den Verdacht der Privatklägerin, ihr seien K.O.-Tropfen in den Wein gegeben worden, sah das Gericht durch die Blutuntersuchung nicht erhärtet. Er war nicht Gegenstand der Anklage.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| nicht genannt | Beschuldigter | im Berufungsverfahren verurteilt | |
| nicht genannt | Privatklägerin | Geschädigte |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Ein Randfall. Ein GHB-Verdacht taucht in den Akten auf, das Labor kann ihn nicht ausschliessen, aber nicht bestätigen. In die Anklage gelangt er nicht. Der Fall zeigt, dass solche Verdachtsmomente schon 2012 in Sexualstrafverfahren vorkamen und strafrechtlich folgenlos blieben. Nur als Hinweis auf die Dunkelzone verwenden, nicht als Beleg für eine Verabreichung.
Quellen
- Urteil SB120148-O/U vom 22. November 2012Obergericht des Kantons Zürich (via opencaselaw.ch), 2012-11-22
Eintrag 2012-11-22_obergericht-zurich-vergewaltigung-ghb-wirkung-nicht-ausgeschlossen-k-o-verdacht-. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.