Urteile
Aussage gegen Aussage bei KO-Tropfen-Vorwurf: Einstellung unzulässig, das Gericht soll entscheiden
Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, die Beschwerdeführerin am 9. Dezember 2012 in einem Club mit KO-Tropfen betäubt und danach in einem Hotelzimmer vergewaltigt beziehungsweise geschändet zu haben. Er bestreitet dies und macht Einvernehmlichkeit geltend. Das Gutachten fand keine Genitalverletzungen und keine Spermien und stellte direkte Alkoholwirkung fest. Ein THC-Einfluss sei nicht auszuschliessen. Laut Ergänzungsgutachten sind die Symptome mit GHB vereinbar, ebenso aber mit Alkohol oder einer Kombination mit THC. Eine sichere Unterscheidung war nicht möglich. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren am 24. Juni 2015 ein (Art. 319 Abs. 1 lit. a StPO). Das Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Strafrecht, hiess die Beschwerde gut, hob die Einstellung auf und wies die Sache zur Anklageerhebung zurück. Bei zweifelhafter Beweislage in einer Konstellation Aussage gegen Aussage komme die Würdigung der Aussagen primär dem urteilenden Gericht zu.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| nicht genannt | Beschwerdeführerin | Privatklägerin | |
| nicht genannt | Beschuldigter |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Der Entscheid wendet den Grundsatz «in dubio pro duriore» im Vorverfahren an. Er stärkt Geschädigte gegen vorschnelle Einstellungen, wenn ein Substanznachweis fehlt.
Zusammenhänge
Baselbiet, Nacht auf den 9. Dezember 2012: möglicherweise dasselbe Verfahren
Arbeitshypothese, Mögliche Verfahrensidentität
Arbeitshypothese mit starken Übereinstimmungen. In beiden Einträgen geht es um die Nacht auf den 9. Dezember 2012, Club und Hotelzimmer, den Vorwurf von K.O.-Tropfen und Vergewaltigung, die Geltendmachung von Einvernehmlichkeit und den Kanton Basel-Landschaft. 2015 wies das Kantonsgericht BL die Sache zur Anklageerhebung zurück. 2017 beantragte die Staatsanwaltschaft vor dem Strafgericht BL selbst Freispruch, was dazu passt, dass sie zur Anklage verpflichtet worden war. Keiner der beiden Einträge verweist auf den anderen. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Weitere Einträge: Baselbieter Strafgericht: Vergewaltigungsvorwurf nach Clubbesuch, keine K.O.-Spuren gefunden
Quellen
- Kantonsgericht BL 470 15 169 vom 1. September 2015opencaselaw (Kantonsgericht BL), 2015-09-01
Eintrag 2015-09-01_aussage-gegen-aussage-bei-ko-tropfen-vorwurf-einstellung-unzulassig-das-gericht-. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.