nicht anwendbar (wissenschaftlicher Synthesebericht, keine Verfahrensdaten)
Die Unité de toxicologie et de chimie forensiques (UTCF) des CURML sucht seit 1. Januar 2021 in den forensisch-toxikologischen Proben systematisch nach GHB. Der Waadtländer Staatsrat hatte dies in seiner Antwort (20_REP_48) auf eine Interpellation von 2020 (20_INT_10) angekündigt. Von 815 Fällen betrafen 633 die Fahrfähigkeit, 122 die «toxicologie comportementale» und 60 sexuelle Übergriffe, Verdacht auf soumission chimique oder Black-outs (77 % Frauen, Median 23 Jahre). In 13 dieser 60 Fälle (22 %) wurde gezielt nur nach GHB gesucht (medianer Probenahme-Abstand 3,2 Stunden, kein Nachweis), in 47 Fällen breit gescreent. GHB über physiologischen Werten fand sich in 4 von 815 Fällen (0,5 %). 3 davon waren Verkehrsfälle (2 VD, 1 GE), die die Medienmitteilung mit Freizeitkonsum in Verbindung bringt. Der vierte (1,7 % der 60 Fälle) war ein Verdachtsfall aus der Übergriffsgruppe mit 730 mg/L im Urin und 130 mg/L im Blut, Probenahme nach 6,5 Stunden, daneben Methamphetamin, Methylphenidat, Zolpidem und Pregabalin. Die Medienmitteilung bezeichnet ihn als bestätigten Fall von soumission chimique. Der Bericht hält allgemein fest, dass toxikologische Befunde allein nicht klären, ob eine Substanz freiwillig oder unwissentlich aufgenommen wurde. In der Übergriffsgruppe lag der Median zwischen Ereignis und Probenahme für Blut und Urin bei 12 Stunden. In der Hälfte dieser Fälle kam die Probe damit zu spät, um eine GHB-Einnahme nachzuweisen oder auszuschliessen. Beim breiten Screening (47 Fälle) fand sich in 55 % mindestens eine andere zentral wirksame Substanz: Ethanol 48 %, Cannabinoide 17 %, Benzodiazepine und verwandte Substanzen 10 %, Antidepressiva 9,8 %, Kokain 6,5 %, Amphetamine 6,5 %, Methylphenidat 4,8 %, Opioide 2,1 %. Der mediane Probenahme-Abstand betrug bei positiven Fällen 8,4 Stunden, bei negativen 16 Stunden. Der Bericht nennt als Nachweisfenster für GHB im Plasma etwa 4 bis 6 Stunden und im Urin etwa 10 bis 12 Stunden, die Plasma-Halbwertszeit liegt bei 1 bis 2 Stunden. Ohne Anzeige können Proben auf ärztliche Anordnung oder auf private Anfrage der betroffenen Person analysiert werden. Laut Medienmitteilung vom 9. März 2022 hat die Studie einen kostengünstigen Schnelltest validiert, den die UTCF nun systematisch zur Vorprüfung einsetzt; positive Resultate werden massenspektrometrisch bestätigt. Die Notfallabteilung des CHUV hat ein eigenes Protokoll für Verdachtsfälle.
Quellen: CURML/CHUV, Rapport de synthèse, CHUV, Medienmitteilung, Radio Lac (ATS)