Im Zuger Fall von 2014 stellte der Presserat in zwei Stellungnahmen (9/2016 und 10/2016) Verletzungen der Wahrheitspflicht, der Anhörungspflicht und der Privatsphäre fest, drei Jahre bevor ein Gericht die Persönlichkeitsverletzung feststellte. Die Einträge zeigen beides: Berichte, die mit Sorgfalt gearbeitet haben, und Berichte, die der Presserat gerügt oder Gerichte als persönlichkeitsverletzend beurteilt haben. Die Formel «nicht nachweisbar heisst nicht passiert» taucht über die Jahre immer wieder auf; auf der Seite Wissen steht, warum sie falsch ist.
8 Stellungnahmen des Presserats, 17 Kampagnen und Berichte
Medien und Presserat
Wie Schweizer Medien über K.O.-Tropfen berichtet haben, wo der Presserat eingegriffen hat und welche Berichte vor Gericht endeten.
2026 1 Eintrag
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31. Juli 2026CH
KampagnenSchweiz beteiligt sich nicht an Medusa; Petition auf Campax mit über 30'000 Unterschriften
Petition/Kampagne, kein Verfahren. Über die fedpol-Stellungnahme hinaus ist keine behördliche Reaktion belegt.
Eine Online-Petition auf der Plattform Campax erreichte innert rund einer Woche über 30'000 Unterschriften, laut Blick rund 33'000 am 31.7.2026. Lanciert hat sie eine Privatperson. Die Petition verlangt eine nationale Arbeitsgruppe beziehungsweise Taskforce gegen drogenbegünstigte sexuelle Gewalt und Täternetzwerke. Weiter fordert sie, dass die Schweiz am Europol-Projekt Medusa teilnimmt, «statt nur zuzuschauen», sowie die systematische Erfassung der Fälle, Ressourcen und gesetzliche Grundlagen für die Kantone und spezialisierte Therapie- und Beratungsangebote für Betroffene. Adressaten sind die Bundesversammlung und der Bundesrat, namentlich Bundesrat Beat Jans. Bereits am 3.7.2026 erklärte fedpol gegenüber SRF, es sei nicht an der Operation beteiligt gewesen und für Ermittlungen seien die Kantone zuständig. Ein konkreter Fall im Zusammenhang mit Medusa sei nicht bekannt. Dem Tages-Anzeiger sagte fedpol laut Blick und blue News, die Schweiz sei aus «operativen Gründen» nicht beteiligt, ohne dies näher zu erläutern. Einzelne Anfragen würden an die Kantone weitergeleitet. Das BAZG übergibt an der Grenze sichergestellte K.O.-Tropfen umgehend der zuständigen Kantonspolizei.
Quellen: Blick, blue News, blue News (frz.), SRF
2025 1 Eintrag
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10. Mai 2025BS
KampagnenESC Basel 2025: Schutzkonzept mit Safer Spaces, mobilen Awareness-Teams und 24-Stunden-Hotline
Kein Verfahren; kantonales Pilotprojekt.
Für den Eurovision Song Contest in Basel (10. bis 17. Mai 2025) setzte der Kanton Basel-Stadt als Pilotprojekt ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt, Anfeindungen und Diskriminierung um. Erfasst waren auch Queerfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus und Ableismus. Federführend waren die Fachstelle Gewaltschutz und Opferhilfe (Justiz- und Sicherheitsdepartement), die Fachstelle Gleichstellung (Präsidialdepartement) und die Opferhilfe beider Basel. Umsetzungspartner waren nachtsam, Taktvoll Sicherheitskultur AG und die Dargebotene Hand. Zu den Massnahmen gehörten Safer Spaces an den Veranstaltungsorten, die die Opferhilfe beider Basel betrieb, gemischte mobile Awareness-Teams, eine kostenlose Hotline und E-Mail-Adresse rund um die Uhr, ein gemeinsames Handlungskonzept mit Schulungen sowie eine Kommunikationskampagne. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann unterstützte das Projekt finanziell. Alle Aktivitäten wurden evaluiert. Ab November 2025 geht die Hotline in die kantonale Regelstruktur über.
Quellen: Kanton Basel-Stadt
2024 2 Einträge
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18. Dezember 2024BS, BL
KampagnenOpferhilfe beider Basel: «Ist Luisa hier?» und Awareness-Konzept mit dem Imagine-Festival
Kein Verfahren. Der Regierungsrat BS beantragte, den Anzug Braun stehen zu lassen; das Zuger Postulat war...
Der Regierungsrat Basel-Stadt nennt in seinem Bericht vom 18. Dezember 2024 zum Anzug Beat Braun und Konsorten (22.5473.02) die Kampagne «Ist Luisa hier?» der Opferhilfe beider Basel: Frauen können sich mit dieser Frage unauffällig an das Personal einer Bar oder eines Clubs wenden, um diskret Hilfe zu erhalten. Zudem hat die Opferhilfe beider Basel mit dem Imagine-Festival ein Awareness-Konzept entwickelt: Ein Awareness-Team wirkt vor Ort als Vertrauensinstanz und Schnittstelle zwischen Festivalleitung und Sicherheitsdienst; die Opferhilfe will das Konzept künftig auch bei weiteren Veranstaltungen anwenden. Ein Zuger Postulat vom März 2026 hält in seiner Begründung fest, dass die Opferhilfe Basel die Luisa-Kampagne übernommen hat.
Quellen: Regierungsrat Basel-Stadt, Kantonsrat Zug
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6. Mai 2024CH
KampagnenSKP und Polizeikorps lancieren «Gut ausgegangen?» für ein sicheres Nachtleben
Kein Verfahren; nationale Präventionskampagne der SKP mit kantonalen und städtischen Polizeikorps.
Die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) lancierte am 6. Mai 2024 mit kantonalen und städtischen Polizeikorps die Kampagne «Gut ausgegangen?», die bis 28. Juni 2024 lief. Sie richtet sich vor allem an junge Menschen und junge Erwachsene im Ausgang und spricht Täterinnen und Täter, Opfer und Drittpersonen an. Thema sind grenzverletzendes Verhalten, Beleidigungen, Belästigungen und Drohungen bis hin zu körperlichen Auseinandersetzungen und schweren Straftaten wie Vergewaltigungen und Messerstechereien. Die drei Leitsätze lauten «You better think» (Kopf oben behalten, Getränk im Auge behalten, Grenzen anderer respektieren), «Stay together» (aufeinander achten, niemanden allein zurücklassen, Heimweg planen) und «Help if you can» (Zivilcourage ohne Selbstgefährdung, Personal beiziehen, Notruf 117). Material: Plakate, Bierdeckel, Website gutausgegangen.info und soziale Medien. Laut Medienmitteilung ist die Kampagne Teil des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022 bis 2026. Die Kampagnenseite hält fest, dass für eine strafbare Handlung allein die Täterschaft verantwortlich ist. In Basel waren laut Regierungsrat neben der Kantonspolizei die Fachstelle Stadtteilentwicklung (#RHYLAX), die Opferhilfe beider Basel, Buvetten, Bars, Clubs und die Frauenklinik des Universitätsspitals beteiligt; den Partnern standen Taschenalarme zur Abgabe zur Verfügung; die Kampagne sollte 2025 weitergeführt werden.
Quellen: Presseportal (SKP), Schweizerische Kriminalprävention, Regierungsrat Basel-Stadt
2023 3 Einträge
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26. Juni 2023ZH
KampagnenZürich: Tattoo-Kampagne «Give your Skin a Voice» gegen Belästigung an Festivals
Kein Verfahren; Kampagne.
Die Stadt Zürich, die Bar & Club Kommission Zürich und das Caliente! Latin Music Festival lancierten im Juni 2023 die Kampagne «Give your Skin a Voice» gegen sexuelle Belästigung an Zürcher Sommeranlässen. Abwaschbare Tattoos mit Botschaften für Selbstbestimmung, Toleranz und Aufklärung gegen sexuelle Gewalt wurden am Caliente (30. Juni bis 1. Juli 2023) und durch die Bar & Club Kommission an der Street Parade (12. August 2023) verteilt. Am Caliente hingen zusätzlich Banner und Sticker von «Zürich schaut hin», und das gesamte Sicherheitspersonal war zum Thema geschult. Initiantin war die Zürcher Kreativagentur Inhalt und Form. Die Stadt nannte fast 1'700 Meldungen auf der anonymen Meldeplattform zuerichschauthin.ch seit Mai 2021.
Quellen: Stadt Zürich, Medienmitteilung, Ads of the World
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24. April 2023BE
KampagnenBern: Kampagne «Bern schaut hin» mit Teilprojekt Nachtleben
Kein Verfahren; städtische Kampagne.
Die Stadt Bern lancierte am 24. April 2023 die Kampagne «Bern schaut hin» gegen Sexismus, Queerfeindlichkeit und sexualisierte Belästigung. Die Kampagne umfasst eine Dachkampagne, ein Meldetool, Jugendprojekte, eine Allianz und ein Rahmenprogramm. Für Jugendliche und junge Erwachsene sind drei Teilprojekte festgelegt: Nachtleben, offene Jugendarbeit sowie öffentlicher Raum und Kultur. Zu den Massnahmen gehört ein Pilotprojekt gegen sexualisierte Gewalt im Nachtleben. Es soll klären, welche Massnahmen sexualisierte Gewalt nachhaltig verringern. Bern übernahm den Slogan der Stadt Zürich und passte das Zürcher Meldetool an. In den ersten drei Monaten (24. April bis 24. Juli 2023) gingen rund 440 Meldungen ein. Eine zweite Kampagnenwelle ab 4. September 2023 legte den Fokus auf die Sicherheit im Nachtleben.
Quellen: Stadt Bern, Medienkonferenz, Stadt Bern, Medienkonferenz, plattformj
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2023BE
KampagnenBern: Pilotprojekt «Mille Grazie» schult Clubpersonal gegen sexualisierte Gewalt
Kein Verfahren. Das Pilotprojekt läuft, seine Weiterführung ist offen. Postulat 2025.SR.0163 vom...
Laut der Begründung eines Postulats im Berner Stadtrat nahmen 2023 mehrere Berner Clubs an der ersten Schulungsrunde des Pilotprojekts «Mille Grazie» teil: Bierhübeli, Dachstock, Gaskessel, ISC und Kapitel Bollwerk. 2024 kamen weitere Betriebe hinzu. Die Clubmitarbeitenden lernten, sexualisierte Gewalt zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Gemäss der Website von «Mille Grazie», die das Postulat zitiert, haben 59 Prozent der Frauen mindestens einmal sexualisierte Gewalt erlebt, 42 Prozent davon im Kontext des Nachtlebens. Das Postulat 2025.SR.0163 verlangt zu prüfen, ob das Projekt weitergeführt und finanziert werden kann. Der Gemeinderat beantragte am 12. November 2025, das Postulat erheblich zu erklären.
Quellen: Stadt Bern, Ratsinformationssystem
2022 4 Einträge
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6. Juli 2022BE
PresseratPresserat 36/2022 und 37/2022: Beschwerden von Netzcourage gegen «20 Minuten» und «Tages-Anzeiger» abgewiesen
Presserat, 3. Kammer, Sitzung vom 6.7.2022: beide Beschwerden abgewiesen (Ziffern 1 und 3 der «Erklärung»...
Der Presserat wies zwei Beschwerden des Vereins Netzcourage ab (Sitzung der 3. Kammer vom 6.7.2022). Zu «Berner Reitschule köpft Journalistin in Meme» in «20 Minuten» (6.7.2021): Der Like von Jolanda Spiess-Hegglin habe den ganzen Tweet der Reitschule betroffen. Wesentliche Informationen seien nicht unterschlagen worden, und weil kein schwerer Vorwurf vorlag, bestand keine Anhörungspflicht. Zum Kommentar «Das ist eine Grenzüberschreitung» im «Tages-Anzeiger» (7.7.2021): Der Text sei als Meinung gekennzeichnet, der Schlusssatz richte sich allgemein an einen «Teil der politischen Linken» und nicht an eine bestimmte Person. Eine Anhörungspflicht habe deshalb nicht bestanden. Ein NS-Vergleich im Kommentar wurde kurz nach der Online-Publikation gestrichen. Der Presserat hätte begrüsst, dass die Redaktion diese Streichung für die Leserschaft kenntlich macht. Allgemein empfiehlt er, wesentliche nachträgliche Änderungen auszuweisen.
Quellen: Schweizer Presserat, Schweizer Presserat
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27. Juni 2022VD
KampagnenWaadt: Kanton und Stadt Lausanne mit gemeinsamer Präventionsbotschaft zu Stichen und GHB
Kein Verfahren; behördliche Information.
Am 27. Juni 2022 informierten der Kanton Waadt, die Kantonspolizei Waadt und die Polizei Lausanne gemeinsam mit dem Office du médecin cantonal: Nach der Analyse von rund zehn Fällen aus den letzten drei Monaten sei im Kanton keine Injektion einer Substanz per Nadel erwiesen. Die toxikologischen Analysen ergaben keine Spuren einer injizierten Substanz. Einige Betroffene hatten eine GHB-Vergiftung befürchtet. Die Mitteilung enthielt Präventionsregeln: wenig Alkohol trinken, auf psychoaktive Substanzen verzichten, aufmerksam bleiben und auf das Umfeld achten. Wer sich unwohl fühlt oder einen Stich vermutet, soll den Notfall oder eine Permanence aufsuchen. Bei einer Verletzung, die auf einen Stich hindeutet, empfiehlt die Kantonspolizei eine Strafanzeige. An Festivals mit mehreren tausend Besuchenden ordnete der Kantonsarzt einen Sanitätsdienst an, und die Veranstalter verstärken Kontrollen und Überwachung. Je nach Sachlage drohen Geldstrafen bis Freiheitsstrafen von 4,5 Jahren, insbesondere bei wiederholten oder systematischen Taten. Die Stadt Lausanne hält im Rapport-préavis 2024/18 fest, diese gemeinsame Kommunikation habe zur Prävention beigetragen.
Quellen: Etat de Vaud, communiqué de presse, Ville de Lausanne
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20. Juni 2022ZG
PresseratPresserat 28/2022: CH Media hätte Tamedia-Journalistin anhören müssen
Presserat, 1. Kammer: Beschwerde gutgeheissen (Sitzung vom 20.6.2022, publiziert 26.8.2022). Richtlinie...
Der Presserat hiess eine Beschwerde von Tamedia gegen zwei Artikel von CH Media gut: online vom 28.10.2021 («Bundesgericht stoppt umstrittene Passagen in geplantem Buch über Jolanda Spiess-Hegglin») und gedruckt vom 29.10.2021 («Bundesgericht gibt Spiess-Hegglin recht»). Laut Presserat stellten die Artikel den schweren Vorwurf in den Raum, die Journalistin und ihr Chefredaktor hätten Gerichten und Öffentlichkeit Unwahres gesagt. Dass der Vorwurf als Verdacht oder Frage formuliert war, ändere daran nichts. Eingaben im Gerichtsverfahren ersetzten die Anhörung nicht, und die Ausnahmen nach Richtlinie 3.9 griffen nicht. Verletzt war Richtlinie 3.8. Die 1. Kammer behandelte die Beschwerde an ihrer Sitzung vom 20.6.2022, publiziert wurde der Entscheid am 26.8.2022.
Quellen: Schweizer Presserat, Schweizer Presserat
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Februar 2022VD
KampagnenLausanne subventioniert 4'000 Glasdeckel «Drink Watch» für Bars und Clubs
Kein Verfahren; städtisch finanzierte Präventionsmassnahme.
Ab Anfang Februar 2022 beteiligte sich die Stadt Lausanne an einer Präventionskampagne mit den Nachtlokalen, die sich unter der Charta «Label Nuit» zusammengeschlossen haben. Die Stadt subventionierte 4'000 Glasabdeckungen «Drink Watch» für 5'000 Franken. Die waschbaren Silikondeckel mit Öffnung für einen Trinkhalm sind für Gäste von Bars und Clubs bestimmt. Laut Le News stammt die Idee vom Verein La Belle Nuit; entwickelt wurde der Deckel von einem Vater und seinem Sohn aus Lille. Vorausgegangen waren im Oktober 2021 Gerüchte über betäubte Studierende in einem Lausanner Club. Belege dafür gab es keine, und der Club leitete selbst eine Strafuntersuchung ein.
Quellen: Le News, Ticinonline (nach 24 heures und 20 Minuten), Ville de Lausanne
2021 3 Einträge
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November 2021GE
KampagnenWestschweiz: Feministisches Kollektiv ruft zum Boykott der Nachtclubs auf
Kampagne; kein Verfahren bekannt.
Anfang November 2021 rief ein feministisches Kollektiv in der Westschweiz zum Boykott der Nachtclubs an einem Wochenende auf. Vorausgegangen waren mehrere mutmassliche Fälle von Betäubung an Partys. Le Terreau in Genf und das Bikini Test in La Chaux-de-Fonds warnten, mehrere Personen seien an Anlässen unbemerkt betäubt worden. Der Genfer Grand Conseil de la Nuit veröffentlichte am 4. November 2021 eine Stellungnahme. Die Neuenburger Interpellation 21.220 vom 25. November 2021 verweist auf Boykottkampagnen gegen Nachtlokale.
Quellen: Le Temps, Grand Conseil neuchâtelois
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Mai 2021ZH
KampagnenZürich: «Zürich schaut hin» mit Meldetool und Werkzeugkoffer für Bars und Clubs
Kein Verfahren; städtisches Präventionsprojekt.
Die Stadt Zürich führt das departementsübergreifende Projekt «Zürich schaut hin» gegen sexuelle und sexistische Belästigung sowie Homo- und Transfeindlichkeit im öffentlichen Raum und im Nachtleben. Den Auftrag erteilten Stadtpräsidentin Corine Mauch und Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart 2019. Das anonyme Online-Meldetool ist seit Mai 2021 online; bis Ende September 2021 gingen rund 700 Meldungen ein, bis Juni 2023 fast 1'700. Eine Sotomo-Befragung im Auftrag der Stadt ergab, dass Übergriffe am häufigsten in Bars und Clubs vorkommen, danach an Festen und Festivals sowie auf Strassen und Plätzen; mehr als ein Drittel der Frauen zwischen 16 und 35 erlebt im Ausgang nach 22 Uhr oft unangenehme oder übergriffige Situationen. Eine Erhebung der Bar & Club Kommission bei ihren Mitgliedern erfasste die bestehenden Abläufe der Betriebe. Mit der Bar & Club Kommission Zürich, GastroZürich-City und der Offenen Jugendarbeit entstand in zwei Workshops ein «Werkzeugkoffer» mit Handlungsanleitungen und Merkblättern für Betriebe, der in Pilotbetrieben (u.a. Club Kauz) getestet wurde; Schulungen waren für Frühjahr 2022 geplant. Weitere Massnahmen: Weiterbildungstag für Polizei und Jugendarbeit (September 2021), Forumtheater «Courage konkret» für Schulen, Selbstverteidigungskurse.
Quellen: Nau.ch (Mitteilung Stadt Zürich), Stadt Zürich, Medienmitteilung, Stadt Zürich / Bar & Club Kommission Zürich, plattformj.ch (Mitteilung Stadt Bern)
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2021BS
KampagnenBasler Polizei verteilt GHB-Testarmbänder, später wegen Unzuverlässigkeit eingestellt
Kein Verfahren; polizeiliche Präventionsmassnahme, nach 2022 eingestellt.
Die Kantonspolizei Basel-Stadt beschaffte im Sommer 2021 für eine Schwerpunktaktion versuchsweise Armbänder, die GHB nachweisen sollen, und verteilte sie; 2022 wurde die Aktion wiederholt. Laut dem Anzug Beat Braun und Konsorten, den der Grosse Rat im Dezember 2022 überwies, erfolgte die Abgabe seit der Rhylax-Kampagne vor allem abends und nachts durch die Jugend- und Präventionspolizei. In den beiden folgenden Sommer-Schwerpunktaktionen verzichtete die Polizei bewusst auf die Abgabe. Als Gründe nennt sie geringe Zuverlässigkeit, ungeeignete Bedingungen im Club wie schwaches Licht und wenig Platz, den Umstand, dass ein positiver Test nur GHB und keine anderen Substanzen wie Designer-Benzodiazepine anzeigt, sowie wahrscheinliche falsch negative Resultate. Die Polizei rät heute von solchen Tests ab. Gegenüber SRF sagte Polizeisprecher Stefan Schmitt im Januar 2025, die Bänder seien weder zuverlässig noch benutzerfreundlich gewesen; man suche nach besseren Drogentests.
Quellen: Kanton Basel-Stadt (Kantonspolizei), SRF News, Regierungsrat Basel-Stadt
2020 2 Einträge
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17. August 2020CH
PresseratPresserat 61/2020: «das Lamm» verletzt Wahrheitspflicht gegenüber Michèle Binswanger, Gegendarstellung nicht Sache des Presserats
Presseratspräsidium, Stellungnahme 61/2020 vom 17. August 2020: teilweise gutgeheissen (Ziffer 1 verletzt;...
Das Presseratspräsidium hiess eine Beschwerde von Michèle Binswanger gegen das Onlinemagazin «das Lamm» teilweise gut. Die Aussage, sie habe «unzählige» Artikel gegen Jolanda Spiess-Hegglin geschrieben, verletzte Ziffer 1 (Wahrheitspflicht), denn sie hatte drei Artikel verfasst. Die Redaktion korrigierte nach rund drei Tagen auf «mehrere» und entschuldigte sich. Der Begriff «Hetzkampagne» in einer klar kommentierenden Passage war zulässig. Eine Anhörungspflicht nach Richtlinie 3.8 bestand nicht, und Ziffer 3 wurde nicht verletzt. Für die verweigerte Gegendarstellung ist der Presserat nicht zuständig, darüber entscheiden die Zivilgerichte.
Quellen: Schweizer Presserat
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9. April 2020CH
PresseratPresserat 16/2020: Nichteintreten im Streit um Leserkommentar zum Medienwoche-Text «Ringier darf eigene Titel löschen»
Presserat: Nichteintreten (Stellungnahme 16/2020 vom 9.4.2020); keine Verletzung festgestellt, materielle...
René Zeyer veröffentlichte am 18.4.2019 in der «Medienwoche» den Artikel «Ringier darf eigene Titel löschen» zur Löschung von Ringier-Titeln aus der SMD. Am selben Tag kritisierte ihn Max Trossmann, Vizepräsident des Presserats, in einem Leserkommentar und sprach ihm als Autor die Glaubwürdigkeit ab. Zeyer rügte Verstösse gegen Ziffer 7 der «Erklärung» und Richtlinie 3.8. Der Presserat trat nicht auf die Beschwerde ein. Für Leserkommentare ist das publizierende Medium verantwortlich, die Beschwerde richtete sich aber gegen den Verfasser. Zudem ist der Kommentar eine persönliche Meinung und kein journalistischer Inhalt. Trossmann trat in den Ausstand. Der Presserat bedauerte die spontane Äusserung seines Mitglieds, stellte aber keine Verletzung fest.
Quellen: Schweizer Presserat
2019 1 Eintrag
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15. April 2019CH
PresseratPresserat kritisiert Ringier für Löschung von über 200 Blick-Artikeln aus der Mediendatenbank
Erklärung des Presseratspräsidiums, keine Stellungnahme in einem Beschwerdeverfahren.
Das Präsidium des Schweizer Presserats bedauerte, dass Ringier über 200 «Blick»-Artikel zum Fall Spiess-Hegglin/Hürlimann aus der Schweizer Mediendatenbank (SMD) entfernen liess. Es bezeichnete dies als «willkürlichen Eingriff in die Archivfreiheit». Löschungen seien nur im absoluten Ausnahmefall zulässig, etwa auf einen Gerichtsentscheid hin. Ringier sei als einer von drei Miteigentümern der SMD nicht berechtigt, einen ganzen Themenkomplex eigenmächtig entfernen zu lassen. Die Mitteilung trug den Titel «Ringier verfälscht historische Wahrheit». Ringier-Sprecher René Beutner wies die Kritik zurück: Die SMD sei dem Presserat keine Rechenschaft schuldig, die Löschung sei eine «geschäftlich begründete Entscheidung». Sie grenze eine mögliche Diskussion über eine Gewinnherausgabe auf einen klar bestimmten Zeitraum ein. Die Löschung erfolgte vor der Gerichtsverhandlung über Jolanda Spiess-Hegglins Klage wegen Persönlichkeitsverletzung.
Quellen: Schweizer Presserat, Horizont Schweiz
2018 2 Einträge
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3. Februar 2018ZH
KampagnenZürich: Bar- und Clubkommission und Frauenberatung lancieren «Ist Luisa hier?»
Kein Verfahren; freiwillige Branchenmassnahme.
Die Bar- und Clubkommission Zürich (BCK) und die Zürcher Frauenberatung lancierten Anfang Februar 2018 nach dem Vorbild von Münster das Codewort «Ist Luisa hier?». Das Portal Tsüri.ch hat das Projekt mitinitiiert. Zum Start beteiligten sich 14 Bars und Clubs, darunter das Plaza und die Rote Fabrik. Wer sich sexuell bedrängt fühlt, nennt an der Bar das Codewort, das Personal führt die Person ohne weitere Fragen an einen anderen Ort. Plakate an Eingängen und in Toiletten weisen auf das Projekt hin. Laut SRF waren im April 2018 in Zürich 15 Clubs beteiligt, schweizweit gut zwei Dutzend. In Zürich wurde der Code bis dahin einmal genutzt, als Beschwerde über eine unangemessene Reaktion eines Lokals. Alexander Bücheli (BCK) betonte die Notwendigkeit laufender Personalschulung.
Quellen: Nau.ch, SRF News, VICE
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2018VD
KampagnenLausanne: Qualitätscharta «Label Nuit» für Nachtlokale, Anschubhilfe der Stadt 2018 bis 2020
Kein Verfahren; freiwillige Charta der Betriebe mit städtischer Unterstützung.
Gemäss Rapport-préavis Nr. 2024/18 der Stadt Lausanne begleitete und unterstützte die Stadt in den ersten drei Jahren (2018, 2019, 2020) die Lancierung einer Qualitätscharta der Nachtlokale («Label Nuit»). Die Charta soll gute Praktiken der Prävention und Schadensminderung im Partymilieu fördern, in Koordination mit der Fondation vaudoise contre l'alcoolisme. 2019, 2021 und 2022 arbeitete die Stadt zudem beim Festival «La Belle Nuit» mit. Die Frage unfreiwilliger GHB-Intoxikationen soll mit den Organisationen von Label Nuit besprochen werden.
Quellen: Ville de Lausanne
2017 1 Eintrag
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2017ZH
KampagnenWinterthur: Salzhaus und weitere Clubs führen den Code «Ist Luisa da?» ein
Kein Verfahren; freiwillige Präventionsmassnahme von Clubbetreibern.
Laut SRF (21. April 2018) gehörte das Konzert- und Partylokal Salzhaus in Winterthur zu den ersten Schweizer Clubs, die den aus dem deutschen Nachtleben stammenden Code «Ist Luisa da?» einführten. Der Code ist seit Herbst 2017 vor allem in Zürich und Winterthur im Einsatz. Wer sich belästigt fühlt, fragt das Personal nach «Luisa». Das Personal bringt die Person in einen geschützten Raum und klärt dort, wie es helfen kann, etwa mit einem bestellten Taxi oder einer kurzen Auszeit. Plakate im Lokal weisen auf den Code hin. In den zehn beteiligten Winterthurer Clubs wurde der Code laut SRF seit Herbst 2017 zweimal genutzt. In Zürich machten seit Frühling 2018 15 Clubs mit.
Quellen: SRF News
2016 3 Einträge
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19. Mai 2016ZG
PresseratPresserat 10/2016: Blick verletzt Wahrheitspflicht, Anhörungspflicht und Privatsphäre (Beschwerde Hürlimann)
Presserat-Stellungnahme 10/2016 vom 19.5.2016, Beschwerde teilweise gutgeheissen. Das Strafverfahren gegen...
Der Presserat hiess die Beschwerde des damaligen Zuger SVP-Kantonsrats Markus Hürlimann gegen die «Blick»-Berichterstattung vom 24.12.2014 bis 6.1.2015 teilweise gut. Verletzt sind Ziffer 1 (Wahrheit), Ziffer 3 (Gerüchte, Anhörung bei schweren Vorwürfen) und Ziffer 7 (Privatsphäre). Die Aussagen, es sei zu Sex gekommen und Zeugen hätten die beiden «in flagranti» erwischt, verletzten die Wahrheitspflicht. Über die vorübergehende Verhaftung durfte «Blick» berichten, hätte Hürlimann zu den schweren Vorwürfen aber vorher anhören müssen. Am 6.1.2015 verbreitete «Blick» ein ungeprüftes Gerücht weiter. Augenzeugen gab es nach eigener Angabe der Zeitung nicht. Die Unschuldsvermutung rügte der Presserat nicht, weil sie nicht beanstandet war. Er kritisierte aber einen saloppen Umgang mit ihr. Der Verdacht auf K.O.-Tropfen war bei der Publikation nicht belegt. Am 6.1.2015 meldete «Blick» selbst, dass in Blut und Urin keine K.O.-Tropfen nachweisbar waren.
Quellen: Schweizer Presserat
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19. Mai 2016ZG
PresseratPresserat 11/2016: Schweizer Illustrierte, Interview «Sex unter Alkohol geht nie gut», nicht eingetreten
Presserat: Nichteintreten (Art. 11 Abs. 1 Geschäftsreglement, offensichtlich unbegründet), Stellungnahme...
Der damalige Zuger SVP-Kantonsrat und Kantonalpräsident beschwerte sich am 5.7.2015, anwaltlich vertreten, über ein Interview der «Schweizer Illustrierten» vom 5.1.2015 mit einem Psychologen. Der Lead fragte, ob die Politikerin «mit K.-o.-Tropfen gefügig gemacht» worden sei. Er hielt fest, dass dazu ein Strafverfahren lief und der Beschwerdeführer strafbares Verhalten bestritt. Der Presserat trat nicht auf die Beschwerde ein, weil sie offensichtlich unbegründet sei. Die Prämisse des Interviews sei als Annahme erkennbar, die Unschuldsvermutung gewahrt und der Experte äussere sich nur allgemein. Die Namen der betroffenen Frauen würden nicht genannt.
Quellen: Schweizer Presserat
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19. Mai 2016ZG
PresseratPresserat 9/2016: «Blick» verletzt Opferschutz und Intimsphäre (Beschwerde Spiess-Hegglin)
Presserat-Stellungnahme 9/2016 vom 19.5.2016, Beschwerde gutgeheissen; berufsethische Feststellung ohne...
Der Presserat hiess die Beschwerde gegen die «Blick»-Frontseite und Seite 5 vom 24.12.2014 gut und stellte eine Verletzung von Ziffer 7 der «Erklärung» (Richtlinien 7.1, 7.2, 7.7) fest. «Blick» ging bei der Publikation von einem möglichen Sexualdelikt aus, identifizierte die Frau aber mit Namen, Tätigkeit, Alter und Fotos. Die spätere Einstellung des Strafverfahrens ändert daran nichts, massgeblich ist der Wissensstand bei Publikation. Ein überwiegendes öffentliches Interesse bestand nicht; Verdachtsberichterstattung verlangt besondere Vorsicht. Der Jahresbericht 2016 des Presserats führt den Fall auf.
Quellen: Schweizer Presserat, Schweizer Presserat, jolandaspiess.ch (Parteiquelle)
2014 2 Einträge
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27. Dezember 2014ZG
KampagnenBlick-Serie Dezember 2014 bis Januar 2015: K.O.-Verdacht, Gerücht und Dementi in Folge
Presserat 10/2016 (19.5.2016): Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen. Verletzt sind Ziffer 1...
Die Presserat-Stellungnahme 10/2016 nennt mehrere Blick-Beiträge, die auf den Erstartikel vom 24.12.2014 folgten: am 27.12.2014 «Sex-Skandal in Zug, Alles begann auf der MS Rigi», am 28.12.2014 «Sex-Skandal von Zug, Grünen-Politikerin spricht von Verletzungen», am 29.12.2014 ein Interview mit der Schlagzeile «Ich hatte mit niemandem willentlich Sex» und am 6.1.2015 «Küsse und Schnaps, aber kein Sex?». Der Artikel vom 6.1.2015 berichtete, in Blut und Urin seien keine K.O.-Tropfen festgestellt worden. Zudem verbreitete er ein unbestätigtes Gerücht ungeprüft weiter. Der Presserat beanstandete das Interview vom 29.12.2014 nicht. Bis April 2019 liess Ringier über 200 Blick-Artikel zum Fall aus der Schweizer Mediendatenbank entfernen. Der Presserat kritisierte dies am 15.4.2019.
Quellen: Schweizer Presserat, jolandaspiess.ch (Parteiquelle), Schweizer Presserat, SRF News und weitere
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24. Dezember 2014ZG
KampagnenBlick-Frontseite «Hat er sie geschändet?» mit Namen und Bildern beider Beteiligten
Presserat: Verletzung von Ziffer 7 festgestellt (Stellungnahme 9/2016 vom 19.05.2016). Zivilrechtlich: Das...
«Blick» titelte am 24.12.2014 auf der Frontseite «Sex-Skandal um SVP-Politiker» mit der Unterzeile «Hat er sie geschändet?». Auf Seite 5 berichtete das Blatt über die Zuger Landammannfeier; der Lead lautete «SVP-Kantonalpräsident in Haft. Waren K.-o.-Tropfen im Spiel?». Gemäss Presserat nannte «Blick» beide Beteiligten mit vollem Namen, Funktion und Alter und zeigte sie auf der Frontseite und auf Seite 5 mit Porträtbild. Im Text stand: «Offenbar wurden der jungen Frau sogar K.-o.-Tropfen in die Getränke gemischt.»
Quellen: Schweizer Presserat, Horizont Schweiz, SRF, Blick und weitere