Der Bundesrat hat die vertrauliche rechtsmedizinische Spurensicherung in die Vorlage zur Revision des Opferhilfegesetzes (25.080) aufgenommen; der Nationalrat stimmte zu, im Ständerat ist sie hängig. Die Kantone sind unterschiedlich weit: Einige kennen seit Jahren ein geregeltes Modell, andere haben keines. Die Einträge zeigen, welche Vorstösse welchen Fällen folgten und was daraus wurde.
47 Vorstösse in Bund und Kantonen
Politik und Gesetzgebung
Parlamentarische Vorstösse in Bund und Kantonen, Gesetzesrevisionen und die Antworten der Regierungen, mit Geschäftsnummer und Stand.
2026 15 Einträge
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2. Oktober 2026CH
PolitikInterpellation 26.4661 Suter: «Reinigungsmittel als ‹K.-o.-Tropfen›. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat?» (GBL, 1,4-Butandiol)
Interpellation am 2.10.2026 im Nationalrat eingereicht und hängig, Antwort des Bundesrats ausstehend...
Interpellation 26.4661 von Nationalrätin Gabriela Suter (SP, AG), am 02.10.2026 im Nationalrat eingereicht. Federführend ist das EDI. GBL und 1,4-BD werden industriell als Lösungs- und Ausgangsstoffe verwendet und im Körper zu GHB umgewandelt. In der Schweiz sind beide Stoffe kontrolliert, die industrielle Verwendung ist jedoch von der betäubungsmittelrechtlichen Kontrolle ausgenommen. Gemäss BAG sind sie leichter erhältlich als GHB und werden zunehmend als Ersatz verwendet. Die Interpellation verweist auf Frankreich, das die Abgabe an die Öffentlichkeit verbietet und bestimmte Produkte mit diesen Stoffen beschränkt, sowie auf Grossbritannien, das seine Regulierung überprüft, weil Händler die dortige Ausnahme für den Verkauf als vermeintliche «Reinigungsmittel» nutzen. Sie stellt drei Fragen: welche Schwachstellen der Bundesrat sieht, welche Massnahmen die Behörden prüfen und bis wann, und welche ausländischen Regulierungsansätze er für prüfenswert hält. Stand 28.10.2026: eingereicht, Antwort des Bundesrats ausstehend.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Parlamentsdienste, OData-Schnittstelle
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29. September 2026VD
PolitikVD 26_INT_136 Interpellation Graff: Chemische Unterwerfung im Privaten, Kontrolle zweckentfremdeter Medikamente
Interpellation am 06.10.2026 an den Staatsrat überwiesen; Antwort ausstehend, Frist 04.01.2027.
Objekt 26_INT_136, Interpellation von Grossrätin Séverine Graff für die SP-Fraktion mit 37 Mitunterzeichnenden aus mehreren Fraktionen (SP, Grüne, SVP, EP, GLP, FDP, Parteilose), eingereicht am 29.09.2026 (Traktandum 2.4, Urheberin will den Vorstoss im Rat begründen). Titel: «Soumission chimique dans la sphère privée: quelle prévention et quel contrôle des médicaments détournés dans le Canton de Vaud?». Gegenstand ist der Missbrauch legal erhältlicher Medikamente (Anxiolytika, Hypnotika, sedierende Antihistaminika). Sieben Fragen: Kontrollmöglichkeiten bei auffälligen oder wiederholten Verschreibungen und Abgaben, Sensibilisierung der Ärzteschaft, Statistiken und Kenntnisse über Fälle, Schutz vor Mehrfachverwendung von Rezepten und Mehrfachbezug bis zur obligatorischen elektronischen Verschreibung, Weiterbildung und Label für Apotheken nach dem Modell «Violence domestique-Ici vous pouvez en parler», Sensibilisierungskampagne in Apotheken und Arztpraxen nach dem Vorbild der französischen nationalen Kampagne vom Dezember 2024 sowie Zeitplan und Mittel. Bezug auf die Motion von Nationalrat Thomas Bläsi; laut Bundesrat liegt die Aufsicht über Verschreibung und Abgabe bei den Kantonen. Verweis auf die Interpellation Thalmann 24_INT_183 zu GHB. Federführend ist das DSAS, das DEIEP wirkt mit. Am 06.10.2026 an den Staatsrat überwiesen, Antwortfrist bis 04.01.2027.
Quellen: Grand Conseil Vaud, Objektdetail, Grand Conseil Vaud, Sitzung 29.09.2026
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23. September 2026CH
PolitikFragestunde 26.7982 Gantenbein: Bekämpfung von DFSA-Täternetzwerken (Projekt MEDUSA)
Fragestunde, vom Bundesrat beantwortet, erledigt (28.09.2026).
Mit der Frage 26.7982 in der Fragestunde will Nationalrätin Laura Gantenbein (Grüne) wissen, wie die Schweiz DFSA-Täternetzwerke (drug facilitated sexual abuse) länderübergreifend verfolgt. Neun Länder gehen im «Projekt Medusa» koordiniert gegen solche Netzwerke vor. Die Frage wurde am 23.09.2026 eingereicht. Der Bundesrat antwortete am 28.09.2026, zuständig ist das EJPD. Für die Ermittlungen sind die kantonalen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden zuständig. Bei internationalen oder kantonsübergreifenden Bezügen koordiniert fedpol, auch mit Europol und INTERPOL. Die Schweiz ist zurzeit formell nicht an MEDUSA beteiligt. Eine Teilnahme setzt aktuelle DFSA-Fälle mit internationalem Bezug voraus. Fedpol erhebt deshalb mit den Kantonen Daten für ein gesamtschweizerisches Lagebild. Nach Ansicht des Bundesrats reichen die bestehenden Straftatbestände aus, um solche Taten zu verfolgen. Die Revision des Opferhilfegesetzes ist im Parlament hängig. Mit ihr sollen Opfer eine gerichtsmedizinische Untersuchung veranlassen und toxikologische Proben verlangen können. Zudem soll Anfang 2027 eine Strategie gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt lanciert werden, die auch die chemische Unterwerfung behandelt.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Parlamentsdienste, OData-Schnittstelle
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23. September 2026CH
PolitikFragestunde 26.8022 Bally: Rechtsgrundlagen der Kantone gegen Täter in Online-Netzwerken
Fragestunde Nationalrat, vom Bundesrat am 28.09.2026 beantwortet, erledigt.
Mit der Frage 26.8022 («Verfügen die Kantone über die rechtlichen Grundlagen, um Täter in Online-Netzwerken strafrechtlich verfolgen zu können?») wollte Nationalrätin Maya Bally (Mitte, AG) am 23.09.2026 wissen, wie sichergestellt wird, dass die Kantone die Rechtsgrundlagen haben, um Täter von Sexualdelikten unter Betäubungsmitteln (DFSA) auf Online-Plattformen zu identifizieren und zu verfolgen. Den Anlass bildete das internationale «Projekt Medusa». Der Bundesrat (EJPD) antwortete am 28.09.2026 gleich wie auf Frage 26.7982. Zuständig sind die kantonalen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden. fedpol koordiniert, wenn ein Fall mehrere Kantone oder das Ausland betrifft. Die bestehenden Straftatbestände des StGB und des Betäubungsmittelrechts genügen. Die Schweiz ist formell zurzeit nicht an MEDUSA beteiligt. fedpol erstellt mit den Kantonen ein Lagebild zu DFSA-Fällen, von dem eine Beteiligung abhängt. Zudem nennt der Bundesrat die laufende Revision des Opferhilfegesetzes, die toxikologische Proben vorsieht, und eine Strategie gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt, die Anfang 2027 lanciert werden soll.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Open Data Parlament (ws.parlament.ch)
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23. September 2026CH
PolitikFragestunde 26.8024 Portmann: Zugang zu Therapie, Beratung und Betreuung bei DFSA-Fällen
Fragestunde, Frage im Nationalrat. Erledigt am 28.09.2026 mit schriftlicher Antwort des Bundesrats (EJPD).
Mit der Frage 26.8024 (Fragestunde, eingereicht am 23.09.2026) will Nationalrätin Barbara Portmann (GLP, AG) mit Verweis auf das «Projekt Medusa» wissen, wie DFSA-Fälle verhindert und aufgeklärt werden und wie Opfer niederschwellig Zugang zu Therapie, Beratung und Betreuung erhalten. Der Bundesrat antwortete am 28.09.2026 gleichlautend wie auf 26.7982. Zuständig für Ermittlung und Strafverfolgung seien die Kantone. fedpol koordiniere Fälle mit internationalem oder kantonsübergreifendem Bezug. Die Schweiz sei derzeit formell nicht an MEDUSA beteiligt, fedpol erstelle mit den Kantonen ein gesamtschweizerisches Lagebild. Opfer erhalten Hilfe bei den kantonalen Opferhilfe-Beratungsstellen. Die laufende OHG-Revision soll Opfern ermöglichen, eine gerichtsmedizinische Untersuchung zu veranlassen und toxikologische Proben zu verlangen. Chemische Unterwerfung soll zudem in die Strategie gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt einfliessen, deren Lancierung für Anfang 2027 vorgesehen ist.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Webservices Parlamentsdienste (ws.parlament.ch)
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23. September 2026CH
PolitikFragestunde 26.8031 Funiciello: Statistiken in Zusammenhang mit Medusa
Fragestunde, erledigt (28.09.2026).
Geschäftsnummer 26.8031, Frage von Nationalrätin Tamara Funiciello (SP, BE), eingereicht am 23.09.2026. Sie fragt, wie künftig belastbare Zahlen für politische und justizielle Entscheidungen zu Fällen von Betäubung zwecks sexualisierter Gewalt (DFSA) vorliegen sollen, und verweist auf das «Projekt Medusa» mehrerer Staaten gegen entsprechende Online-Täternetzwerke. Die Antwort des Bundesrats ist wortgleich mit jener zu 26.7982: Zuständig für Ermittlungen sind kantonale Polizei und Staatsanwaltschaften, fedpol koordiniert bei internationalen oder interkantonalen Bezügen. Zurzeit erhebt fedpol gemeinsam mit den Kantonen Daten und Erkenntnisse zu vorliegenden DFSA-Fällen. Eine Revision des Opferhilfegesetzes ist hängig; eine nationale Strategie gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt, die chemische Unterwerfung einschliesst, soll Anfang 2027 starten. Stand: erledigt.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Parlamentsdienste, Open-Data-Schnittstelle
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14. September 2026CH
PolitikPostulat 26.4076 Schmaltz: Beteiligung am Europol-Projekt MEDUSA
Postulat eingereicht (Status per 28.10.2026: «Eingereicht»). Die Stellungnahme des Bundesrats steht aus,...
Geschäftsnummer 26.4076, Postulat von Nationalrätin Anna-Béatrice Schmaltz (Grüne, ZH), am 14.09.2026 im Nationalrat eingereicht. Offizieller Titel: «Beteiligung am Europol Projekt ‹MEDUSA› zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt». Der Bundesrat soll prüfen und in einem Bericht darlegen, wie sich die Schweiz am Europol-Projekt MEDUSA gegen betäubungsgestützte sexualisierte Gewalt (Drug Facilitated Sexual Abuse, DFSA) beteiligen kann. Weiter soll er klären, ob es für die Bekämpfung von DFSA und den damit verbundenen Online-Netzwerken eine stärkere nationale Koordination braucht und wie solche Fälle in der Schweiz besser erfasst werden können. Federführend ist das EJPD. Stand per 28.10.2026: eingereicht, die Stellungnahme des Bundesrats steht aus.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch
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27. August 2026VD (Bund)
PolitikBlick Romandie: Porchet zu Versicherungsschutz bei chemischer Unterwerfung und «Dutzenden vergleichbaren Dossiers»
Parlamentarischer Vorstoss (Interpellation, Geschäftsnummer nicht genannt). Laut Blick plant der Bundesrat...
In einem Interview aus «L'illustré», das Blick Romandie übernommen hat, sagt die Waadtländer Grünen-Nationalrätin Léonore Porchet: Opfer, die nach der Gabe von Substanzen an Amnesie leiden, fielen nicht unter die Definition, die den Versicherungsschutz begründet. Nach ihren Worten hat ihre Interpellation eine Gesetzesänderung ausgelöst; der Bundesrat plane eine Reform, die den Versicherungsschutz verbessern soll. Porchet fordert mehr Prävention, besseren Zugang zur Justiz, eine Reform des Strafverfahrens, die Ausbildung von Fachpersonen und Magistratspersonen, kantonale Koordination, Sexualbildung und eine stärkere Kontrolle digitaler Plattformen. Zum Aargauer Fall Frei sagt sie, es gebe in der Schweiz bereits «Dutzende vergleichbare Dossiers». Der Artikel erwähnt zudem, dass Nationalrat Thomas Bläsi (SVP GE) den Zugang zu Medikamenten stärker einschränken will, die zum Betäuben missbraucht werden. Im Fall Frei waren zwei polnische Frauen zeitweise von einer Wegweisung bedroht.
Quellen: Blick Romandie (Interview aus L'illustré)
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1. Juli 2026JU
PolitikJura 2026: Regierung verurteilt Sexismus an Festen, Antwort auf Frage zur «Soirée GHB»
Mündliche Frage im Parlament, beantwortet am 1.7.2026. Kein Verfahren.
In der Fragestunde des jurassischen Parlaments vom 1. Juli 2026 fragte Héloïse Girardin (SP) nach den sexistischen Entgleisungen an Festen: dem Shot «fille facile» in Glovelier und der Abkürzung «GHB» einer Brauerei. Regierungspräsidentin Rosalie Beuret Siess antwortete laut RFJ, Botschaften, die Sexismus, sexuelle Gewalt oder damit verbundene Substanzen verharmlosen, hätten keinen Platz. Die Veranstalter hätten sich entschuldigt. Das am selben Tag behandelte Gesetz gegen häusliche Gewalt enthalte Präventionsmassnahmen; das Büro der Gleichstellungsdelegierten setze die Sensibilisierung der Festbranche fort.
Quellen: RFJ
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13. Mai 2026international (Deutschland)
PolitikDeutschland: Gesetzentwurf, K.O.-Tropfen sollen wie Waffe gelten (Mindeststrafe fünf Jahre)
Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/7560) im Bundestag hängig: 1. Lesung 23.9.2026, Anhörung im Rechtsausschuss...
Der BGH entschied am 8.10.2024 (5 StR 382/24), dass heimlich verabreichte K.O.-Tropfen kein «gefährliches Werkzeug» im Sinne von § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB sind. Darauf folgten ein Entschliessungsantrag Berlins (BR-Drs. 28/25) und ein Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen (BR-Drs. 128/25). Diesen beschloss der Bundesrat am 23.5.2025 zur Einbringung in den Bundestag (BT-Drs. 21/551). Am 13.5.2026 billigte das Bundeskabinett einen Entwurf von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). Danach sollen in § 177 Abs. 8 Nr. 1 und § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen auch gefährliche «Mittel» genannt werden. Wer K.O.-Tropfen bei Vergewaltigung oder Raub einsetzt, soll mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe erhalten (BT-Drs. 21/7560). Der Bundesrat schlug stattdessen «Gift oder andere gesundheitsschädliche Stoffe» vor, eingesetzt «zur Ausführung der Tat», weil er Probleme beim Merkmal «bei der Tat» sah. Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Deutscher Anwaltverein (DAV) sehen keine Regelungslücke. Die BRAK verweist auf fehlende gesicherte empirische Erkenntnisse. Die 1. Lesung im Bundestag fand am 23.9.2026 statt, die Anhörung im Rechtsausschuss am 5.10.2026.
Quellen: Legal Tribune Online, beck-aktuell, Land NRW, KriPoz (Kriminalpolitische Zeitschrift)
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7. April 2026CH
PolitikBundesrat will Folgen sexueller Übergriffe auf Betäubte als Unfall versichern («Nach Fall Pelicot»)
Vernehmlassung vom 1.4. bis 7.7.2026 abgeschlossen; EDI wertet die Stellungnahmen aus (Stand Beobachter...
Der Bundesrat eröffnete am 1. April 2026 eine Vernehmlassung zur Änderung des Unfallversicherungsgesetzes (Art. 6 Abs. 3 UVG). Gesundheitsschäden nach Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder sexuellem Übergriff sollen künftig als Unfall gelten, auch wenn das Opfer urteils- oder widerstandsunfähig war, etwa durch K.O.-Tropfen. Nach geltender Rechtsprechung fehlt in solchen Fällen teilweise das Merkmal der Plötzlichkeit. Die SP nennt in ihrer Vernehmlassungsantwort das Bundesgerichtsurteil 8C_548/2023 vom 21. Februar 2024 als Auslöser. SRF übernahm am 7.4.2026 einen RTS-Beitrag (La Matinale, 2.4.2026) unter dem Titel «Nach Fall Pelicot: Folgen einer Vergewaltigung sollen als Unfall gelten». Laut SRF/RTS würden Übergriffe wie jene auf Gisèle Pelicot nach geltendem UVG nicht als Unfall anerkannt. Der Bundesrat rechnet mit 40 bis 150 zusätzlich anerkannten Fällen pro Jahr (SRF) und mit Mehrkosten von 300'000 bis 1 Million Franken pro Jahr (Beobachter). Nationalrätin Léonore Porchet (Grüne, VD), die früher eine Interpellation zum Thema eingereicht hatte, nannte die bisherige Lage gegenüber RTS «inakzeptabel». Die Vernehmlassung endete am 7. Juli 2026. FDP, Mitte und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren unterstützen die Änderung. Die Mitte spricht von einer «inakzeptablen Lücke», die SP von einer «längst überfälligen Korrektur». Die SVP lehnt die Vorlage als systemwidrige Speziallösung ab und will keine Leistungen ohne Strafanzeige (RSI, Beobachter).
Quellen: Bundesrat (Medienmitteilung), SRF (RTS), SP Schweiz, Beobachter und weitere
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20. März 2026CH
PolitikInterpellation 26.3482 Porchet: Versuchte chemische Unterwerfung. Wie können Betroffene besser geschützt werden?
Interpellation, eingereicht im Nationalrat am 20.03.2026; Stellungnahme des Bundesrats vom 20.05.2026...
Geschäftsnummer 26.3482, Interpellation von Nationalrätin Léonore Porchet (Grüne, VD), eingereicht im Nationalrat am 20.03.2026. Anlass gemäss Vorstoss: Ein Mann soll einer Frau bei einem Treffen in einer Bar eine Tablette mit sedierendem Wirkstoff ins Glas gegeben haben. Das Strafgericht Lausanne sprach ihn frei, weil ein eindeutiger Vorsatz nicht nachgewiesen werden konnte und die Handlung als blosse Vorbereitung, nicht als Versuch sexueller Nötigung, gewertet wurde. Der Entscheid ist laut Bundesrat erstinstanzlich und nicht rechtskräftig; es gilt die Unschuldsvermutung. Die Interpellation fragt, ob das geltende Recht versuchte chemische Unterwerfung ausreichend erfasst, wie die Prävention verbessert werden kann und ob eine Änderung des StGB vorgesehen ist. Antwort des Bundesrats (20.05.2026): Erstinstanzliche, nicht rechtskräftige Einzelentscheide liessen nicht ohne Weiteres Rückschlüsse auf Gesetzeslücken zu. Mit Verweis auf seine Stellungnahme zum Postulat 24.4607 Jaccoud hält er fest, dass eine Bestrafung gestützt auf Art. 189 und 190 StGB möglich und auch der blosse Versuch strafbar ist. Prävention liege primär bei den Kantonen; das Thema werde in der nationalen Strategie zur Prävention und Bekämpfung häuslicher, sexualisierter und geschlechtsbezogener Gewalt aufgegriffen, die 2027 lanciert wird. Stand per 28.10.2026: Stellungnahme liegt vor.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch
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5. März 2026ZG
PolitikZuger Postulat Küng: Kampagne «Ist Luisa hier?» im Kanton Zug einführen
Postulat am 5. März 2026 eingereicht. Eine Überweisung durch den Kantonsrat und ein Bericht des...
Am 5. März 2026 ging beim Zuger Kantonsrat das Postulat von Julia Küng betreffend Einführung der Kampagne «Ist Luisa hier?» in Bars und Clubs ein (Vorlage Nr. 4075.1, Laufnummer 18509). Der Regierungsrat soll prüfen und berichten, wie die Präventions- und Sicherheitskampagne im Kanton Zug eingeführt und mit Gastronomiebetrieben, Clubs und Veranstaltenden umgesetzt werden kann. Das Postulat verlangt fünf Punkte: ein kantonales Umsetzungskonzept mit Gastronomie, Sicherheitsdirektion, Opferberatung und Opferhilfe, die Sensibilisierung und Schulung von Bar- und Clubpersonal, Informationsmaterial und Handlungsleitfäden, die Prüfung finanzieller oder organisatorischer Unterstützung für teilnehmende Betriebe sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Als bestehende Umsetzungen nennt die Begründung Münster, Freiburg im Breisgau, Zürich, Bern und die Opferhilfe Basel.
Quellen: Kantonsrat Zug
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11. Februar 2026BE
PolitikBerner Regierung: zwölf Verdachtsmeldungen seit 2022, zwei männliche Opfer
Regierungsantwort auf die Interpellation 251-2025 (RRB 134/2026 vom 11. Februar 2026,...
In seiner Antwort auf die Interpellation 251-2025 «Was tut der Kanton Bern gegen chemische Unterwerfung?» (Geschäftsnummer 2025.GRPARL.522, eingereicht am 10. September 2025 von vier Grossratsmitgliedern der GRÜNEN) nennt der Regierungsrat Zahlen der Kantonspolizei: Seit 2022 gingen zwölf Meldungen mit Verdacht auf Verabreichung chemischer Substanzen und anschliessendem Sexualdelikt ein, in neun Fällen erfolgte eine Anzeige. In drei Fällen kannte das Opfer den mutmasslichen Täter vor dem Ereignis. In zwei Fällen lief der Kontakt über eine Dating-Plattform, in vier Fällen geschah das Ereignis im Ausgang. Sieben der Opfer sind weiblich, zwei männlich, alle bekannten Tatverdächtigen männlich. Laut Regierungsrat lässt sich die Verwendung chemischer Substanzen in vielen Fällen nicht verifizieren, weil zwischen mutmasslicher Handlung und Anzeige zu viel Zeit vergangen ist. Ein spezifisches Präventionsangebot zur chemischen Unterwerfung besteht nicht. Bei Opfern sexualisierter Gewalt, die mit der Polizei ins Inselspital kommen, werden umgehend Blut- und Urinproben entnommen.
Quellen: Grosser Rat Kanton Bern (Regierungsantwort)
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6. Februar 2026LU
PolitikLuzern 2026: 20 Verdachtsfälle in sechs Jahren, kein Nachweis, keine Verurteilung (A 541)
Parlamentarische Anfrage, beantwortet am 6.2.2026, im Kantonsrat behandelt am 23.3.2026. Kein Verfahren.
Der Luzerner Regierungsrat beantwortete am 6. Februar 2026 die Anfrage A 541 von SVP-Kantonsrat Mario Bucher zum Schutz vor K.O.-Tropfen im Nachtleben und an Grossanlässen. Die Tabelle nennt rapportierte Verdachtsfälle: 2020: 1, 2021: 2, 2022: 1, 2023: 6, 2024: 4, 2025: 6 (Stand 31.12.2025), zusammen 20. In keinem Fall konnte ein definitiver Nachweis von K.O.-Tropfen erbracht werden; es kam zu keiner Verurteilung. Mehrere Verfahren wurden eingestellt, an andere Kantone abgetreten oder sind pendent. Der Kantonsrat behandelte die Anfrage am 23. März 2026.
Quellen: Kanton Luzern, Regierungsrat, Kantonsrat Luzern, Luzerner Zeitung
2025 12 Einträge
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10. September 2025BE
PolitikBE 251-2025 Interpellation Dubler: Was unternimmt der Kanton Bern gegen chemische Unterwerfung?
Interpellation vom Regierungsrat beantwortet (RRB 134/2026 vom 11.02.2026).
Vorstoss-Nr. 251-2025 (Geschäft 2025.GRPARL.522): Interpellation von Dubler (Grüne, Bern, Sprecher/in) mit Bühlmann, Ruch und Patzen (alle Grüne, Bern), eingereicht am 10.09.2025. Sieben Fragen betreffen Wissensstand, Erfassung und Definition, Fallzahlen, Einschätzung, Prävention, Weiterbildung und Massnahmen. Antwort des Regierungsrats (RRB 134/2026 vom 11.02.2026): Chemische Unterwerfung wird strafrechtlich als «zum Widerstand unfähig machen» nach Art. 189 Abs. 2 und 190 Abs. 2 StGB erfasst, je nach Umständen auch nach Art. 191 StGB. Seit 2022 gingen bei der Kantonspolizei zwölf Meldungen mit Verdacht auf Substanzverabreichung und anschliessendes Sexualdelikt ein, neun davon führten zu einer Anzeige. In drei Fällen kannten sich Opfer und Täter vorher, in zwei Fällen lief der Erstkontakt über eine Dating-Plattform, in vier Fällen wurde die Substanz vermutlich im Ausgang ins Getränk gemischt. Bei den neun Anzeigen waren sieben Opfer Frauen und zwei Männer. Alle bekannten Täter sind Männer. Die Aufklärung scheitert oft am Zeitablauf zwischen Tat und Meldung. Ein Präventionsangebot speziell zu chemischer Unterwerfung gibt es nicht. Die Kantonspolizei bietet aber altersgerechte Schulmodule an (8H, 10H mit Schwerpunkt Substanzen, 11H sowie ein Modul für 13- bis 17-Jährige) und unterstützt die SKP-Kampagne «Gemeinsam gegen sexuelle Gewalt». GHB ist Thema der Aus- und Weiterbildung in den kantonalen Fachstellen. Begleitet die Polizei Opfer sexueller Gewalt ans Inselspital, werden dort sofort Blut- und Urinproben entnommen (Berner Modell). Eine kantonale Weiterbildung für die Opferberatung besteht nicht und ist nicht geplant. Der Regierungsrat verweist dazu auf die Zuständigkeit des Bundes nach Art. 31 OHG.
Quellen: Grosser Rat Bern, Antwort des Regierungsrats (französisch), Grosser Rat Bern, Vorstosstext (französisch)
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20. Juni 2025CH
PolitikMotion 25.3813 Bläsi: Eindämmung des Schwarzmarktes von psychotropen Substanzen, Off-Label-Verschreibungen
Motion im Nationalrat hängig. Der Bundesrat beantragt am 03.09.2025 die Ablehnung. Im Rat ist die Motion...
Thomas Bläsi (SVP, GE) reichte die Motion 25.3813 am 20.06.2025 im Nationalrat ein. Sie verlangt Rechtsanpassungen, damit die Kantone ihre Regulierungskompetenz im Suchtbereich ausüben können. Ausserdem sollen Off-Label-Entzugsbehandlungen mit beliebigen Wirkstoffen und Dosierungen nicht mehr zulässig sein. Als Beispiele nennt die Motion Codein und Benzodiazepine. Der Bundesrat beantragte am 03.09.2025 die Ablehnung. Nach seiner Darstellung verfügen die Kantone bereits über die nötigen Instrumente (Art. 3e und Art. 11 Abs. 1bis BetmG). Das BAG prüft mit Swissmedic und den Kantonen den Handlungsbedarf bei der Off-Label-Verschreibung codeinhaltiger Arzneimittel im Suchtbereich (Verweis auf Ip. 25.3789). Stand 28.10.2026: Die Stellungnahme liegt vor, im Rat ist die Motion noch nicht behandelt.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Parlamentsdienste, OData-Schnittstelle
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28. Mai 2025VD
PolitikWaadt: Interpellation Thalmann fordert Freiburger Modell; Staatsrat lehnt eigene Weisung ab
Interpellation eingereicht am 18. Dezember 2024 und am 14. Januar 2025 dem Staatsrat überwiesen. Der...
Grossrätin Muriel Thalmann (SP) reichte am 18. Dezember 2024 die Interpellation 24_INT_183 ein. Sie fragt, ob der Kanton wie Freiburg eine Weisung erlässt, die sofortiges Eingreifen der Polizei erlaubt. Weiter fragt sie, ob er bei Zufallsfunden anderer verbotener Substanzen auf Verfahren nach Betäubungsmittelgesetz verzichtet und ob Betroffene keine Kosten tragen müssen; diese sollen die Krankenversicherung und subsidiär der Staat übernehmen. Sie verweist auf Prozesse in Frankreich, der Schweiz und Deutschland. In seiner Antwort vom 28. Mai 2025 (25_REP_24) beschreibt der Staatsrat die bestehenden Abläufe der Strafverfolgung und hält eine eigene Weisung nicht für nötig. Meldungen zu soumission chimique und Nadelstichen werden prioritär behandelt, weil GHB nur wenige Stunden nachweisbar ist. Zuständig ist die Brigade des mœurs der Police de sûreté. Einen generellen Verzicht auf die Verfolgung von Betäubungsmittel-Übertretungen der Opfer per Weisung hält er für unzulässig und verweist dazu auf BGer 7B_853/2023. Ordnet die Staatsanwaltschaft Analysen an, trägt der Staat die Kosten. Für Opfer sexueller Übergriffe besteht eine gemeinsame Betreuung durch eine Fachärztin und einen Rechtsmediziner des CURML mit constat médico-légal und Probenahme. Diese finanziert das Gesundheitsdepartement oder die Staatsanwaltschaft. Bei einer Probenahme auf der Notfallstation aus klinischer Indikation zahlt die Krankenversicherung.
Quellen: Grand Conseil VD, Etat de Vaud, Décisions du Conseil d'Etat, Grand Conseil VD, Grand Conseil VD
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22. Mai 2025BE
PolitikBerner Postulat Osmani/Hodel: «Mille Grazie» weiterführen, Awareness-Kampagne in Clubs, Präventionswissen als Bewilligungspflicht
Postulat eingereicht am 22. Mai 2025; das Büro des Stadtrats lehnte die Dringlichkeit ab. Der Gemeinderat...
Shasime Osmani und Dominique Hodel (SP) reichten am 22. Mai 2025 im Berner Stadtrat das Postulat «Prävention sexualisierter Gewalt im Berner Nachtleben» ein (2025.SR.0163). Es verlangt drei Prüfungen: erstens, wie sich die Stadt beim Kanton dafür einsetzen kann, dass die verantwortliche Person in Betrieben mit Überzeitbewilligung gestützt auf Art. 21 Abs. 1 lit. a Gastgewerbegesetz nachweislich Kenntnisse zur Prävention sexualisierter Gewalt hat; zweitens, ob das Pilotprojekt «Mille Grazie» weitergeführt und finanziert werden kann; drittens, ob eine städtische Sensibilisierungskampagne in Clubs und Bars als Ergänzung zu «Bern schaut hin» sinnvoll ist. Laut Begründung ist die Dunkelziffer insbesondere bei Fällen mit K.O.-Tropfen hoch, und es fehle ein einheitliches Konzept zum Umgang mit sexualisierter Gewalt und dem Einsatz von Betäubungsmitteln im Nachtleben. Das Büro des Stadtrats lehnte die Dringlichkeit ab. Der Gemeinderat beantragte am 12. November 2025 die Erheblicherklärung. Der Stadtrat erklärte das Postulat am 11. Juni 2026 mit 56 zu 5 Stimmen erheblich.
Quellen: Stadt Bern, Ratsinformationssystem, Stadt Bern, Ratsinformationssystem
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6. Mai 2025SO, AG, BS, ZH, BE
PolitikKantonale Vorstösse zur «chemischen Unterwerfung» mit ausdrücklichem Bezug auf Pelicot
Parlamentarische Vorstösse auf Kantonsebene. Die Antworten der Regierungen liegen vor für SO (17.6.2025),...
Im Kanton Solothurn reichte Kantonsrätin Marlene Fischer (Grüne, Olten) am 6.5.2025 die Kleine Anfrage K 0106/2025 «Was tut der Kanton Solothurn gegen chemische Unterwerfung?» ein. Sie begründet die Anfrage mit Gisèle Pelicot, die 2024 die Öffentlichkeit aufgerüttelt habe; der öffentlich geführte Prozess und der von ihrer Tochter Caroline Darian gegründete Verein «#M'endors pas» hätten ein neues Bewusstsein geschaffen. Gefragt wird nach Erfassung, eigenem Tatbestand, Daten, Prävention und Weiterbildung. Mit RRB 2025/1014 vom 17.6.2025 antwortete der Regierungsrat: Die Handlungen seien von Art. 181, 189 und 190 StGB erfasst. Ein eigener Tatbestand sei nicht nötig, eine eigene Statistik werde nicht geführt, und weiteren Handlungsbedarf sehe er nicht. Im Kanton Bern reichten vier Grossratsmitglieder der Grünen (Sprecherin/Sprecher: Dubler) am 10.9.2025 die Interpellation 251-2025 ein, die fast denselben Wortlaut hat. Der Regierungsrat antwortete am 11.2.2026 (RRB 134/2026): Die bestehenden Tatbestände des Sexualstrafrechts genügten, das Ausmass sei schwer einzuschätzen. In Zürich reichte Kantonsrätin Mandy Abou Shoak (SP) am 24.3.2025 die Anfrage KR-Nr. 86/2025 ein, ebenfalls mit Verweis auf den Fall Pelicot. Der Regierungsrat hielt am 11.6.2025 fest, dass die Kantonspolizei Fälle chemischer Unterwerfung nicht gesondert abbildet. Der Beobachter berichtete am 17.7.2025 über weitere Vorstösse: eine Interpellation von Lelia Hunziker (SP) und Stephan Müller (SVP) im Aargau vom 4.3.2025, die die Regierung als «seltenes Phänomen» beantwortete, sowie die Interpellation Nr. 23 von Jessica Brandenburger (SP) in Basel-Stadt, in deren Antwort die Regierung von einem «ernst zu nehmenden Phänomen» spricht. Laut demselben Bericht bereitete Abou Shoak zusätzlich ein Postulat vor; Zürich führt seit 2024 ein Pilotprojekt mit mobilen Forensic Nurses.
Quellen: Kantonsrat Solothurn, Regierungsrat Solothurn, Beobachter, Regierungsrat Zürich und weitere
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22. April 2025ZH, BS, AG
PolitikSP-Vorstösse in Zürich, Basel-Stadt und Aargau zu K.O.-Tropfen
Parlamentarische Vorstösse in ZH, BS und AG. Basel-Stadt hatte im April 2025 geantwortet, Zürich und...
SP-Politikerinnen haben in drei Kantonen Vorstösse eingereicht. Sie wollen mehr über das Ausmass und den Opferschutz erfahren. Die Opferhilfe Zürich geht von mehreren Dutzend Fällen pro Jahr aus, die Kantonspolizei St. Gallen von einer Handvoll bis einem Dutzend. In Bern und Aargau ist von Einzelfällen die Rede, die Opferhilfe beider Basel meldet eine Zunahme ohne Zahlen. Offizielle Statistiken fehlen. Basel-Stadt verwies auf Opferberatung, Forensic Nurses und Präventionskampagnen sowie auf ein Gewaltschutzkonzept für den ESC 2025. Der forensische Toxikologe Wolfgang Weinmann (Universität Bern) sagt, es gebe keine Schnelltests. GHB sei etwa sechs Stunden im Blut und zehn bis zwölf Stunden im Urin nachweisbar, viele Betroffene meldeten sich aber erst nach über 24 Stunden. Andere sedierende Substanzen seien oft länger nachweisbar. Laut Christoph Erdös (Opferhilfe Zürich) werden Strafverfahren häufig eingestellt, weil sich die Substanz nicht ausreichend nachweisen lasse, obwohl die Täter oft bekannt seien. Bis Juli 2025 haben auch Zürich und Aargau geantwortet. Der Aargau stuft K.O.-Tropfen als «seltenes Phänomen» ein.
Quellen: Blick, Beobachter
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24. März 2025ZH
PolitikZH Anfrage 86/2025 Abou Shoak: Was tut der Kanton Zürich gegen chemische Unterwerfung? Antwort mit Haaranalysen 2020 bis 2025
Anfrage beantwortet (RRB Nr. 615 vom 11.06.2025), Geschäft erledigt.
KR-Nr. 86/2025: Anfrage von Kantonsrätin Mandy Abou Shoak (SP, Zürich), mitunterzeichnet von Ratsmitgliedern aus AL, Grünen, EVP, GLP, Mitte, FDP und SVP, eingereicht am 24.03.2025. Sie fragt nach Zahlen, der Beurteilung durch den Regierungsrat, spezialisierten Stellen, der Anordnung von Analysen (Haaranalysen) und nach Prävention. Antwort des Regierungsrats vom 11.06.2025 (RRB 615): Weder Kantonspolizei noch Staatsanwaltschaft noch Opferberatung erfassen chemische Unterwerfung gesondert. Die Fälle laufen als Vergewaltigung oder Schändung bzw. unter Art. 191 StGB. Als Substanzen nennt der Regierungsrat Alkohol, Benzodiazepine, GHB, GBL und Ketamin. Die Rolle des Alkohols werde in der öffentlichen Wahrnehmung häufig unterschätzt. Er verweist auf Bezugskontrollen und die Meldepflichten der Apotheken. Seit Frühling 2024 läuft am IRM-UZH das Pilotprojekt «Aufsuchender Dienst Forensic Nurses» (ADFN). Es sichert Spuren und Proben, wenn Betroffene auf eine Anzeige verzichten. Die Kantonspolizei hat für schwere Sexualdelikte einen spezialisierten Pikettdienst. Er rückt rund um die Uhr aus, wenn das Ereignis höchstens 72 Stunden vor der Anzeige stattfand. Gelingt die Sicherung von Blut und Urin innert 6 bis 8 Stunden, längstens 12 Stunden, wird der Beweis darüber geführt. Gelingt sie nicht, «was den Regelfall darstellt», versucht man den Nachweis über Haarproben und ein Gutachten des IRM-UZH, namentlich für GHB. Haaranalysen in Fällen mit psychoaktiven Substanzen (in Klammern der Anteil Sexualdelikte): 2020: 9 (67 %), 2021: 17 (88 %), 2022: 21 (81 %), 2023: 23 (83 %), 2024: 21 (86 %), 2025 bis 10. April: 7 (71 %). Insgesamt betreffen rund 80 % Sexualdelikte, der Rest Raub oder Körperverletzung mit K.O.-Mitteln. Forensische Toxikologinnen und Toxikologen absolvieren eine von der SGRM anerkannte, mindestens fünfjährige Weiterbildung.
Quellen: Kantonsrat Zürich, Geschäftsdatenbank, Kantonsrat Zürich, Datenschnittstelle, Regierungsrat Kanton Zürich, Beobachter
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19. März 2025BS
PolitikBS 25.5131 Interpellation Brandenburger: Chemische Unterwerfung, Ausprägung, Massnahmen, Sensibilisierung und Opferschutz
Interpellation schriftlich beantwortet (RRB 01.04.2025), im Grossen Rat am 10.04.2025 erledigt (Beschluss...
Geschäftsnummer 25.5131 (Interpellation Nr. 23), Grossrätin Jessica Brandenburger (SP), Text datiert 17.03.2025, eingereicht vor der Grossratssitzung vom 19.03.2025. Fünf Fragen zu Fallzahlen, spezialisierten Stellen bei Polizei, Rechtsmedizin, Staatsanwaltschaft und Opferschutz, Prävention, Schulung der Fachstellen und Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Antwort des Regierungsrats (RRB 01.04.2025, Schreiben 02.04.2025, zugestellt 04.04.2025): In Basel-Stadt erfolgt keine spezifische statistische Erfassung, die Dunkelziffer dürfte hoch sein, eine Schätzung ist nicht möglich. Das Institut für Rechtsmedizin (IRM) kann in Verdachtsfällen unabhängig von einer Anzeige beigezogen werden; am Universitätsspital Basel arbeiten spezialisierte Forensic Nurses, die Opferhilfe beider Basel verfügt über geschulte Beratende. Prävention über Kampagnen wie «GUT AUSGEGANGEN?» und den Schulworkshop «Start?Klar!». Am ESC 2025 wird erstmals ein Gewaltschutzkonzept mit Awareness-Teams, Safer Spaces, 24/7-Hotline und «Cup Condoms» getestet, mehrere hundert Einsatzkräfte werden geschult; das Konzept wird nach dem ESC evaluiert. Im geplanten Massnahmenpaket gegen sexualisierte Gewalt sollen Lücken bei der Spurensicherung ohne Anzeigepflicht und bei der Aufbewahrungsdauer von Asservaten geprüft werden.
Quellen: Grosser Rat Basel-Stadt, Regierungsrat Basel-Stadt, Antwort
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10. März 2025CH
PolitikInterpellation 25.3070 Porchet: Zugang zur Justiz für Opfer chemischer Unterwerfung
Interpellation, Stellungnahme des Bundesrats vom 14.05.2025 liegt vor. Im Nationalrat noch nicht behandelt...
Interpellation 25.3070 «Wie kann für Opfer chemischer Unterwerfung der Zugang zur Justiz verbessert werden?» von Nationalrätin Léonore Porchet (Grüne, VD), eingereicht im Nationalrat am 10.03.2025. Die Interpellantin hält fest: Die Substanzen werden rasch abgebaut und lassen sich nur im Labor nachweisen. Ist der Befund negativ, tragen die Opfer die Laborkosten. Fachpersonen raten deshalb häufig von Analyse und Anzeige ab. Sie fragt nach Massnahmen für einen besseren Justizzugang, nach einer systematischen Vergütung der Laborkosten und nach der Beratungspraxis. Antwort des Bundesrats vom 14.05.2025 (EJPD): Er verweist auf den Forschungsauftrag zu den Postulaten 22.4565 und 22.4566. Neue Massnahmen zur chemischen Unterwerfung sollen gegebenenfalls in die Prüfung zum NAP-IK-Schlussbericht 2026 einfliessen. Der Vorentwurf zur OHG-Revision sah ein Recht aller Opfer auf eine kostenlose rechtsmedizinische Dokumentation vor, auch ohne Strafverfahren, etwa mit toxikologischen Proben. Die Kosten kann die Opferhilfe subsidiär als Soforthilfe übernehmen (Art. 4 OHG). Zur Beratungspraxis von Fachpersonen äussert sich der Bundesrat nicht. Stand per 28.10.2026: Die Stellungnahme liegt vor, im Rat ist das Geschäft noch nicht behandelt.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Webservice der Parlamentsdienste, parlament.ch
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10. März 2025CH
PolitikInterpellation 25.3072 Porchet: Opfer sexueller Gewalt im UVG nach BGer-Urteil 8C_548/2023
Interpellation, Stellungnahme des Bundesrats vom 21.05.2025 liegt vor. Prüfzusage zur Anpassung der...
Interpellation 25.3072 von Nationalrätin Léonore Porchet (Grüne, VD), eingereicht am 10.03.2025. Anlass ist das Urteil 8C_548/2023 des Bundesgerichts vom 21.02.2024. Darin verneinte das Bundesgericht bei der Schändung einer urteils- oder widerstandsunfähigen Person einen Unfall im Sinne von Art. 4 ATSG, weil die Betroffene den Vorgang nicht bewusst wahrgenommen hatte. Die Folge: keine Taggelder und keine Vergütung der medizinischen Untersuchungen nach Art. 10 UVG. Die Interpellation stellt fünf Fragen: zur Gleichbehandlung der Opfer sexueller Gewalt in UVG und UVV, zur Praxis seit dem Urteil, zur Berücksichtigung der Traumatisierung, zur Einstufung chemischer Unterwerfung als Unfall und zu einer Änderung von UVG oder UVV. Antwort des Bundesrats vom 21.05.2025: Das Urteil bestätige die ständige Rechtsprechung zu schreckbedingten psychischen Einwirkungen, eine Praxisänderung sei nicht festgestellt worden. In den meisten Fällen sexueller Gewalt seien die Merkmale eines Unfalls erfüllt. Eine chemische Unterwerfung schliesse einen Unfall nicht generell aus. Der Bundesrat werde prüfen, ob und wie die Rechtsgrundlagen angepasst werden können, damit eine Vergewaltigung bei chemischer Unterwerfung immer als Unfall gilt.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Open Data Parlament, ws.parlament.ch
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4. März 2025AG
PolitikAG 25.76 Interpellation Hunziker/Müller: Chemische Unterwerfung im Kanton Aargau
Interpellation am 07.05.2025 vom Regierungsrat beantwortet, am 24.06.2025 im Grossen Rat behandelt (GRB...
Geschäftsnummer 25.76, Interpellation von Grossrätin Lelia Hunziker (SP, Aarau, Sprecherin) und Grossrat Stephan Müller (SVP, Möhlin), eingereicht am 04.03.2025. Fragen zu Fallzahlen, spezialisierten Stellen, Prävention, Sensibilisierung und Schulung. Antwort des Regierungsrats vom 07.05.2025 (versandt am 16.05.2025): Die Strafverfolgungsbehörden führen keine Statistik. Der Kantonspolizei ist in den letzten Jahren nur ein Fall mit Bezug zum Thema bekannt geworden: 2024 wurde eine geringe Menge K.O.-Tropfen sichergestellt, die nicht zur chemischen Unterwerfung eingesetzt, sondern von Süchtigen konsumiert wurde. Nach Erfahrung der Strafverfolgungsbehörden ist die gezielte Verabreichung selten. Bei Polizei und Staatsanwaltschaft gibt es keine Spezialisierung. Das IRM am KSA untersucht rund um die Uhr. Asservate werden aber nur bei einer Anzeige im Auftrag der Staatsanwaltschaft ausgewertet, ohne Anzeige werden sie nach einem Jahr entsorgt. Die Opferhilfe übernimmt die Kosten der rechtsmedizinischen Untersuchung als Soforthilfe. Spezifische Präventionsangebote gibt es keine und sie sind nicht geplant. Der Regierungsrat verweist auf die SKP-Kampagne «Gut Ausgegangen». Eine separate Schulung bei der Kantonspolizei ist nicht vorgesehen. Behandlung im Grossen Rat am 24.06.2025 (GRB 2025-0209). Die Aargauer Zeitung berichtete am 13.06.2025 über die Antwort.
Quellen: Grosser Rat Aargau, GR-Web, Regierungsrat Aargau, Beantwortung, Aargauer Zeitung
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9. Januar 2025BS
PolitikBS 25.5004 Interpellation Schweizer: Schutz vor K.O.-Tropfen, Massnahmen für sichere (Gross)anlässe
Interpellation am 15.01.2025 stillschweigend mündlich erledigt (Beschluss Nr. 25/03/21.02G), abgeschlossen.
Geschäftsnummer 25.5004 (Interpellation Nr. 154), eingereicht von Grossrätin Silvia Schweizer (FDP), Text vom 09.01.2025. Anlass laut Vorstoss: mehrere Vorfälle mit K.O.-Tropfen in der Silvesternacht im Hirscheneck sowie Grossanlässe in Basel 2025 (Eurovision Song Contest, Frauen-Fussball-EM). Der Vorstoss verweist auf die bisherige Abgabe von K.O.-Testarmbändern durch die Polizei, unter anderem im Rahmen der Rhylax-Kampagne. Er stellt fünf Fragen: zur weiteren Gratisabgabe der Armbänder, zu Umfang und Kommunikation, zu festen Abgabestellen und zu weiteren präventiven Massnahmen für Grossanlässe. Der Grosse Rat erklärte die Interpellation am 15.01.2025 stillschweigend für mündlich erledigt.
Quellen: Grosser Rat Basel-Stadt, Grosser Rat Basel-Stadt, Interpellationstext, Grosser Rat Basel-Stadt, Beschluss, Luzerner Zeitung
2024 4 Einträge
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20. Dezember 2024CH
PolitikAnfrage 24.1063 Suter: «Sind der Besitz und die Verbreitung von Vergewaltigungsvideos und Videos von chemischen Unterwerfungen in der Schweiz strafbar?»
Anfrage, erledigt (Antwort des Bundesrats vom 19.02.2025).
Geschäftsnummer 24.1063, Anfrage von Nationalrätin Gabriela Suter (SP, AG), eingereicht am 20.12.2024, zuständig ist das EJPD. Die Fragen: Wie ist die Rechtslage zum Besitz und zur Verbreitung von Aufnahmen, die Vergewaltigungen Erwachsener zeigen? Gilt chemische Unterwerfung als Vergewaltigung? Welche Gesetzesänderungen wären für ein Verbot nötig? Antwort des Bundesrats vom 19.02.2025: Einschlägig ist vor allem Art. 179quater StGB. Er erfasst die Aufnahme, das Aufbewahren beziehungsweise den Besitz und das Zugänglichmachen gegenüber Dritten. Je nach Umständen kommen Art. 197, Art. 197a, Art. 173 ff. und Art. 135 StGB hinzu. Sexuelle Handlungen an einem betäubten Opfer gelten je nach Art als Vergewaltigung (Art. 190 Abs. 2 und 3 StGB) oder als sexuelle Nötigung (Art. 189 Abs. 2 und 3 StGB). Gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht der Bundesrat nicht. Stand: erledigt.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Webservices des Schweizer Parlaments
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20. Dezember 2024CH
PolitikInterpellation 24.4567 Jaccoud: Gewalt gegen Frauen. Was tut die Schweiz gegen chemische Unterwerfung?
Interpellation, Stellungnahme des Bundesrats vom 19.02.2025 liegt vor; im Nationalrat noch nicht behandelt...
Geschäftsnummer 24.4567, Interpellation von Nationalrätin Jessica Jaccoud (SP, VD), eingereicht am 20.12.2024 im Nationalrat. Sie fragt, wie die chemische Unterwerfung im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022 bis 2026 (NAP IK) berücksichtigt wird: bei Gesundheitsfachpersonen (Massnahmen 18, 19, 20), bei Justiz und Polizei, in der Statistik zur sexualisierten Gewalt (Massnahme 42) und mit weiteren Massnahmen. Antwort des Bundesrats vom 19.02.2025 (federführend EDI): Das Thema werde in Schulungen für Gesundheitsberufe und im Rahmen von Forensic Nursing aufgegriffen; die Weiterbildung von Justiz und Strafverfolgung sei Sache der Kantone; Verweis auf die Vernehmlassung zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes mit einem Recht auf unentgeltliche rechtsmedizinische Dokumentation unabhängig von einem Strafverfahren. Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasst bei Sexualdelikten keine Tatmittel im Sinn der chemischen Unterwerfung. Neue Massnahmen sollen mit dem Schlussbericht zum NAP IK 2026 geprüft werden. Stand per 28.10.2026 laut Curia Vista: Stellungnahme liegt vor, im Rat nicht behandelt.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch
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20. Dezember 2024CH
PolitikPostulat 24.4607 Jaccoud: Chemische Unterwerfung. Definition und Handlungsspielraum der Justiz
Postulat hängig. Der Bundesrat beantragt Ablehnung (Stellungnahme vom 19.02.2025). Im Nationalrat ist es...
Geschäftsnummer 24.4607. Postulat von Nationalrätin Jessica Jaccoud (SP, VD), eingereicht am 20.12.2024 im Nationalrat. Auftrag: Der Bundesrat soll in einem Bericht den Begriff der chemischen Unterwerfung definieren und die bestehenden Rechtsgrundlagen zur Identifizierung und Verfolgung der Täterschaft oder die nötigen Anpassungen aufzeigen. Die Begründung verlangt zudem eine Bestandsaufnahme der in der Schweiz erfassten Fälle und verweist auf den Fall Pelicot in Frankreich. In seiner Stellungnahme vom 19.02.2025 beantragt der Bundesrat die Ablehnung. Solche Taten seien als Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung (Art. 190 und 189 StGB) strafbar. Er verweist auf die Bundesgerichtsurteile 6P.12/2006 vom 29.03.2006 (Schlafmittel, Rohypnol) und 6B_1274/2017 vom 24.09.2018 (GHB, sogenannte K.O.-Tropfen). Eine Definition könnte nach Ansicht des Bundesrats die Anwendung der Strafbestimmungen eher erschweren. Stand per 28.10.2026: Die Stellungnahme liegt vor, im Rat ist das Postulat noch nicht behandelt.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch
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10. September 2024CH
PolitikMotion 24.3836 Bläsi: Medikamentenmissbrauch zur chemischen Unterwerfung von Opfern
Vom Nationalrat am 14.09.2026 angenommen (122 zu 73), entgegen dem Antrag des Bundesrats. Seit 06.10.2026...
Geschäftsnummer 24.3836, Motion von Nationalrat Thomas Bläsi (SVP, GE), eingereicht am 10.09.2024. Der Bundesrat soll auf Ebene der Leistungserbringer Massnahmen einleiten gegen den Medikamentenmissbrauch zur chemischen Unterwerfung von Opfern und gegen Praktiken, die ungewollt den Schwarzmarkt versorgen. Laut Blick Romandie verlangt Bläsi fälschungssichere Rezepte, etwa mit QR-Code, der anzeigt, ob ein Rezept bereits eingelöst wurde. Die Schweiz kenne keinen einheitlichen Rezeptstandard, Rezepte würden oft nur auf dem Handy vorgezeigt, und falsche Patienten könnten mehrere Apotheken aufsuchen und Vorräte anlegen. Bläsi bezeichnet die chemische Unterwerfung in der Schweiz als «trop facile d'accès». Mitunterzeichnet haben laut Blick Westschweizer Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus SVP, Grünen, SP und FDP; Anlass war der Mazan-Prozess. Stellungnahme des Bundesrats vom 27.11.2024 (federführend EDI): Antrag auf Ablehnung. Die Berufs- und Sorgfaltspflichten nach MedBG, HMG und BetmG genügten, die Aufsicht liege bei den Kantonen; zudem erhöhe die laufende HMG-Teilrevision mit dem E-Rezept (Umsetzung der Motionen 20.3209 und 20.3770) die Medikationssicherheit. Der Nationalrat nahm die Motion am 14.09.2026 mit 122 zu 73 Stimmen an. Seit 06.10.2026 ist sie der zuständigen Kommission des Ständerats zugewiesen.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Open Data Parlamentsdienste, Abstimmung Nationalrat 14.09.2026, Open Data Parlamentsdienste, Statusverlauf, Blick Romandie
2022 8 Einträge
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16. Dezember 2022CH
PolitikPostulat 22.4565 von Falkenstein: Was brauchen Opfer von sexualisierter Gewalt?
Postulat vom Nationalrat am 04.05.2023 angenommen (138 zu 49). Stand Curia Vista: «Berichterstattung zum...
Postulat 22.4565 von Nationalrätin Patricia von Falkenstein (LDP, BS; Fraktion FDP-Liberale), eingereicht am 16.12.2022. Gleichlautend ist das Postulat 22.4566 (Funiciello). Der Bundesrat soll in einem Bericht klären, welche Hürden Opfer sexualisierter Gewalt in der Strafverfolgung antreffen und was sie von einer Anzeige abhält. Gefragt wird nach dem Unterstützungsbedarf, den Ursachen der Hürden und der Rolle des Geschlechts. Weitere Fragen betreffen intersektionale Diskriminierung sowie Massnahmen, die die Begleitung der Opfer verbessern und die Anzeigequote erhöhen. Der Bundesrat beantragte am 15.02.2023 die Annahme. Der Nationalrat nahm das Postulat am 04.05.2023 mit 138 zu 49 Stimmen an. Gemäss der Antwort des Bundesrats auf die Interpellation 25.3070 haben die beiden Postulate einen Forschungsauftrag ausgelöst. Curia Vista führt per 01.04.2026 den Status «Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor». Ein publizierter Postulatsbericht ist nicht ausgewiesen.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Curia Vista, parlament.ch
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16. Dezember 2022CH
PolitikPostulat 22.4566 Funiciello: Was brauchen Opfer von sexualisierter Gewalt?
Postulat am 04.05.2023 vom Nationalrat angenommen und dem Bundesrat überwiesen. Seit 01.04.2026 lautet der...
Postulat 22.4566 von Nationalrätin Tamara Funiciello (SP, BE), eingereicht am 16.12.2022. Ein gleichlautendes Postulat (22.4565) reichte Patricia von Falkenstein ein. Der Vorstoss beauftragt den Bundesrat, in einem Bericht zu klären, auf welche Hürden Opfer von sexualisierter Gewalt in der Strafverfolgung stossen, was sie von einer Anzeige abhält und mit welchen Massnahmen sich Begleitung und Anzeigequote verbessern lassen. Der Bundesrat beantragte am 15.02.2023 die Annahme. Im Nationalrat wurde das Postulat am 17.03.2023 bekämpft und die Diskussion verschoben, am 04.05.2023 wurde es angenommen. Federführend ist das EJPD. Seit 01.04.2026 liegt laut Curia Vista die Berichterstattung zum Umsetzungsstand vor.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch
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15. Dezember 2022BS
PolitikBasler Anzug Braun: Kampagne gegen sexualisierte Gewalt, «Luisa» neu pushen, K.O.-Armbänder besser kommunizieren
Anzug am 15. Dezember 2022 überwiesen. Der Regierungsrat beantragt mit Bericht 22.5473.02 vom 18. Dezember...
Am 15. Dezember 2022 überwies der Grosse Rat Basel-Stadt den Anzug Beat Braun und Konsorten. Laut Anzug gibt die Jugend- und Präventionspolizei seit der Rhylax-Kampagne K.O.-Armbänder ab, eine öffentliche Kommunikation dazu sei aber nie wahrgenommen worden. Auch die Schrillalarme seien mangelhaft kommuniziert worden. Der Anzug verlangt zu prüfen, wie eine Kampagne gegen öffentliche oder sexualisierte Gewalt lanciert und an das Pilotprojekt «Halt Gewalt» geknüpft werden kann. Zudem soll geprüft werden, wie die Kampagne «Wo ist Luisa» erneut gepusht und die Kommunikation zu K.O.-Armbändern und Schrillalarmen verstärkt werden kann. In seinem Bericht vom 18. Dezember 2024 verwies der Regierungsrat auf drei bestehende Angebote: die 2024 lancierte Kampagne «Gut ausgegangen?» von Kantonspolizei und Schweizerischer Kriminalprävention, die Kampagne «Ist Luisa hier?» der Opferhilfe beider Basel und ein Awareness-Konzept der Opferhilfe, das mit dem Imagine-Festival entstand. Er hielt fest, dass diese Massnahmen derzeit isoliert umgesetzt werden. Er prüfe eine Spezialisierung von Polizei und Strafverfolgung und wolle dem Grossen Rat 2025 ein Massnahmenpaket vorlegen. Er beantragte, den Anzug stehen zu lassen.
Quellen: Regierungsrat Basel-Stadt
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1. Juni 2022BS
PolitikBS 22.5256 Anzug Nussbaumer: «Berner Modell» für die Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt
Anzug hängig (in Bearbeitung): am 21.09.2022 dem Regierungsrat überwiesen, am 16.10.2024 nach Schreiben...
Geschäftsnummer 22.5256: Anzug von Grossrätin Melanie Nussbaumer (SP) und Konsorten betreffend «Berner Modell für die Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt». Der Anzugstext datiert vom 18.05.2022, das Geschäft beginnt am 01.06.2022. Der Grosse Rat überwies den Anzug am 21.09.2022 stillschweigend dem Regierungsrat. Nach einem Schreiben des Regierungsrats vom 11.09.2024 liess er den Anzug am 16.10.2024 stehen und setzte eine Frist bis 16.10.2026. Gemäss Geschäftsverzeichnis und Open Data Basel-Stadt ist das Geschäft per 28.10.2026 in Bearbeitung. Den Wortlaut des Anzugs und des Regierungsratsschreibens haben wir nicht geprüft.
Quellen: Grosser Rat Basel-Stadt, Open Data Basel-Stadt, Geschäfte des Grossen Rats (Datensatz 100311)
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18. März 2022CH
PolitikMotion 22.3333 Funiciello: Krisenzentren gegen Gewalt
Motion angenommen und überwiesen. Bericht zum Umsetzungsstand liegt vor (01.04.2026). Die Umsetzung läuft...
Motion 22.3333 von Nationalrätin Tamara Funiciello (SP, BE), eingereicht am 18.03.2022 im Nationalrat. Sie ist gleichlautend mit der Motion 22.3334 von Jacqueline de Quattro (FDP). Die Motion beauftragt den Bundesrat, verbindliche Standards für Krisenzentren für Gewaltopfer in allen Regionen der Schweiz zu schaffen. Vorgesehen sind spezialisierte medizinische und psychologische Erstbetreuung sowie Dokumentation und Spurensicherung durch die Rechtsmedizin ohne Pflicht zur Anzeige. Mit Einverständnis der Opfer sollen die Daten an die Opferberatung weitergeleitet werden. Zudem ist die Finanzierung zu klären. Der Bundesrat beantragte am 18.05.2022 die Annahme. Der Nationalrat stimmte am 22.09.2022 ab, nachdem die Motion bekämpft worden war. Seit 01.04.2026 liegt ein Bericht zum Umsetzungsstand vor. Umgesetzt wird die Motion über die Teilrevision des Opferhilfegesetzes (25.080, Botschaft vom 22.10.2025). Der Nationalrat hat diese am 03.06.2026 mit 139 zu 55 Stimmen angenommen.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Curia Vista, parlament.ch
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18. März 2022CH
PolitikMotion 22.3334 de Quattro: Krisenzentren gegen Gewalt
Motion von beiden Räten angenommen (NR 22.09.2022, SR 13.03.2023); Umsetzung über OHG-Revision 25.080....
Motion 22.3334 von Nationalrätin Jacqueline de Quattro (FDP, VD), eingereicht am 18.03.2022, Text gleichlautend mit Motion 22.3333 (Funiciello). Sie beauftragt den Bundesrat, verbindliche Standards für Krisenzentren für Gewaltopfer in allen Regionen zu schaffen, inklusive medizinischer und psychologischer Erstbetreuung sowie rechtsmedizinischer Dokumentation und Spurensicherung ohne Anzeigepflicht. Der Bundesrat beantragte am 18.05.2022 Annahme. Im Nationalrat am 17.06.2022 bekämpft, am 22.09.2022 angenommen; Ständerat Annahme am 13.03.2023. Bericht zum Umsetzungsstand liegt seit 01.04.2026 vor. Umsetzung über die Revision des Opferhilfegesetzes (25.080); der Nationalrat beschloss am 03.06.2026 die Abschreibung im Rahmen dieses Geschäfts.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Open Data Parlamentsdienste, ws.parlament.ch
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17. März 2022CH
PolitikMotion 22.3234 Carobbio Guscetti: Krisenzentren für Opfer von sexualisierter, häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt
Motion vom Ständerat (27.09.2022) und vom Nationalrat (16.03.2023) angenommen, an den Bundesrat...
Geschäftsnummer 22.3234, Motion von Ständerätin Marina Carobbio Guscetti (SP, TI), eingereicht am 17.03.2022 im Ständerat, zuständig ist das EJPD. Die Motion verlangt verbindliche Standards und Grundlagen, damit jeder Kanton oder eine Region im Auftrag mehrerer Kantone ein Krisenzentrum für Opfer sexueller, häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt bereitstellt. Vorgesehen sind spezialisierte medizinische und psychologische Erstbetreuung sowie Dokumentation und Spurensicherung durch die Rechtsmedizin, ohne Pflicht zur Anzeige. Mit Einverständnis der Opfer sollen die Zentren deren Kontaktdaten an die Opferberatung weiterleiten dürfen. Der Bundesrat beantragte am 18.05.2022 die Annahme. Der Ständerat nahm die Motion am 27.09.2022 an, der Nationalrat am 16.03.2023; damit ging sie an den Bundesrat. In der Botschaft zur Änderung des Opferhilfegesetzes (25.080) vom 22.10.2025 beantragt der Bundesrat die Abschreibung der Motion. Ein Bericht zum Umsetzungsstand liegt seit dem 01.04.2026 vor.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Open Data Parlamentsdienste (OData), Statusverlauf, Bundesamt für Justiz, Botschaft zur Änderung des Opferhilfegesetzes
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1. Februar 2022JU
PolitikJura: Regierung beantwortet Schriftliche Frage zu GHB-Intoxikationen (QE 3435)
Parlamentarischer Vorstoss am 1. Februar 2022 beantwortet. Zum erwähnten Fall von 2020 lief damals eine...
Grossrätin Pauline Christ Hostettler (PS) reichte die Schriftliche Frage Nr. 3435 «Intoxications au GHB: quelles mesures dans le Jura?» ein. Die Regierung antwortete am 1. Februar 2022. Verdachtsfälle auf unfreiwillige GHB-Einnahme seien im Jura sehr selten. Der Staatsanwaltschaft sei in den letzten Jahren ein einziger Fall gemeldet worden: eine mögliche unfreiwillige Intoxikation einer Frau im Juli 2020 an einem privaten Fest. Die Untersuchung lief noch, eine unfreiwillige Einnahme war nicht erwiesen. Eine kantonale Statistik gibt es wegen der tiefen Fallzahl nicht. Die Polizeidatenbank Infopol erfasst aber Fälle und Verdachtsfälle. Das CURML sucht seit gut einem Jahr bei allen Analysen systematisch nach GHB, auch bei Proben aus dem Jura. Eine eigene Präventionskampagne gab es nicht. Die Seite «Prévention» von OXYJEUNES.CH sollte neu über GHB informieren. Verschlechtert sich die Lage, ist eine Kampagne über die Kantonspolizei, Addiction Jura oder die Fondation O2 möglich. Staatsanwaltschaft, Kantonspolizei und Hôpital du Jura haben ein Protokoll für die rechtsmedizinische Versorgung vereinbart, wie bei Opfern sexueller Gewalt. Betroffene können die kostenlose und vertrauliche Beratung der LAVI-Stelle beanspruchen. Die Regierung hält die Rechtsgrundlagen für ausreichend und will vorerst nicht beim Bund intervenieren.
Quellen: République et Canton du Jura
2021 3 Einträge
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25. November 2021NE
PolitikNeuenburger Grosser Rat: Interpellation «Intoxications au GHB à Neuchâtel»
Parlamentarischer Vorstoss (Interpellation mit Dringlichkeitsantrag), eingereicht am 25. November 2021,...
Die Fraktion VertPOP reichte am 25. November 2021 die Interpellation 21.220 mit Dringlichkeitsantrag ein (Departement DESC). Sie verweist auf einen Ende Oktober gemeldeten Verdachtsfall in La Chaux-de-Fonds und auf zwei junge Frauen, die in der Nacht vom 20. auf den 21. November in der Case à Chocs laut Vorstoss «vraisemblablement» Opfer einer GHB-Intoxikation wurden und hospitalisiert werden mussten. Gefragt wird nach der Zahl der GHB-Intoxikationen der letzten fünf Jahre, nach Statistikmethoden und Blutnachweis, nach Präventionskampagnen insbesondere in Schulen, nach Kontakten zur Nachtszene und deren finanzieller Unterstützung sowie nach Massnahmen gegen Injektionen mit Nadeln. Der Vorstoss hält fest, dass in der Schweiz bis dahin kein Fall einer Injektion mit Nadel erfasst war.
Quellen: Grand Conseil neuchâtelois
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13. September 2021ZH
PolitikZH Motion 323/2021 Rigoni: Einrichtung von Krisenzentren für Opfer sexueller Gewalt
Motion am 18.03.2024 überwiesen; Frist für Bericht und Antrag am 16.03.2026 bis 18.03.2027 erstreckt....
KR-Nr. 323/2021, Motion von Kantonsrätin Silvia Rigoni (Grüne, Zürich) mit Mitunterzeichnenden aus SP, FDP, GLP, AL, Mitte und EVP, eingereicht am 13.09.2021. Verlangt wird eine Vorlage für zwei Krisenzentren, vorzugsweise am USZ und am KSW, mit medizinischer und psychologischer Erstbetreuung sowie Spurensicherung ohne Anzeigepflicht; zu prüfen ist auch die Aufnahme von Opfern häuslicher Gewalt. Die Begründung stützt sich auf Art. 25 Istanbul-Konvention. Der Regierungsrat beantragte am 01.12.2021 Ablehnung (RRB Nr. 1412). Der Kantonsrat überwies die Motion am 18.03.2024 mit 94 zu 73 Stimmen. Am 03.12.2025 beantragte der Regierungsrat eine Fristerstreckung um ein Jahr, gestützt auf das Pilotprojekt Aufsuchender Dienst Forensic Nurses (ADFN) am Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich (seit 01.04.2024, bis Ende 2026, in Evaluation). Die GPK stimmte am 26.02.2026 einstimmig zu, der Kantonsrat am 16.03.2026 im schriftlichen Verfahren. Neue Frist: 18.03.2027.
Quellen: Kantonsrat Zürich, Datenschnittstelle
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27. Januar 2021VD
PolitikWaadtländer Staatsrat: seit 2017 zwei bestätigte Fälle unfreiwilliger GHB-Intoxikation
Parlamentarischer Vorstoss, vom Staatsrat am 27. Januar 2021 beantwortet (20_REP_48); im Grossen Rat am 9....
In seiner Antwort auf die Interpellation von Grossrätin Alice Genoud («20 ans de GHB et toujours pas de solution pour les victimes ?», 20_INT_10) hielt der Staatsrat fest, seit 2017 seien zwei bestätigte Fälle erfasst worden; die Zahl sei nicht vollständig, weil nicht alle Betroffenen den Notfall oder die Polizei aufsuchten. GHB soll bei rechtsmedizinischen Abklärungen von Verhaltensänderungen künftig systematisch gesucht werden. Personen, die eine unbemerkte Intoxikation vermuten, sollen ohne Vorverurteilung empfangen und betreut werden. Die bestehende Prävention über das Programm NightLife Vaud wird mit einer eigenen Kampagne verstärkt. Anlass waren Verdachtsfälle, die im Sommer 2020 in sozialen Netzwerken und Medien diskutiert wurden. Im Grossen Rat begrüsste die Interpellantin die Antwort und regte eine Bilanz nach rund einem Jahr an.
Quellen: Etat de Vaud, Décisions du Conseil d'Etat, Grand Conseil VD
2020 1 Eintrag
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7. September 2020CH
PolitikFragestunde 20.5521 Porchet: Angriffe mit GHB. Welche Anpassung des gesetzlichen Rahmens?
Fragestunde, erledigt am 14.09.2020.
Geschäftsnummer 20.5521, Frage von Nationalrätin Léonore Porchet (Grüne, VD), eingereicht am 07.09.2020. Inhalt: In Lausanne häufen sich Fälle, in denen Getränken unbemerkt GHB beigemischt wird. Porchet fragt, ob eine Zunahme auch anderswo bekannt ist und wie der Bundesrat den gesetzlichen Rahmen anpassen will, weil Betroffene ihre Rechte nur schwer durchsetzen und die Polizei Beweise nur schwer sichern kann. Antwort des Bundesrats vom 14.09.2020 auf Französisch: Die Strafverfolgung liegt bei den Kantonen, deshalb kann er sich zu einer Zunahme nicht äussern. Die Taten fallen unter die bestehenden Strafbestimmungen zum Schutz von Leben, körperlicher und sexueller Integrität. Betroffene können Anzeige erstatten und sich an die Opferhilfe-Beratungsstellen wenden. Die StPO bietet die nötigen Mittel, etwa Einvernahmen, Sicherstellung von Aufnahmen sowie medizinische und DNA-Gutachten. Dass Täter schwer zu identifizieren sind, liegt laut Bundesrat am Vorgehen der Täterschaft und nicht an Lücken im Gesetz. Eine Gesetzesrevision hält er nicht für nötig.
Quellen: Open Data Parlamentsdienste (OData), französische Fassung, Curia Vista, parlament.ch
2019 1 Eintrag
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25. September 2019CH
PolitikInterpellation 19.4135 Molina: Vertrauliche Spurensicherung. Eine Möglichkeit zur Stärkung der Opferrechte?
Parlamentarischer Vorstoss, erledigt (20.12.2019).
Geschäftsnummer 19.4135, Interpellation von Nationalrat Fabian Molina (SP, ZH), eingereicht am 25.09.2019. Inhalt: Fragt, wie der Bundesrat die vertrauliche Spurensicherung nach deutschem Vorbild beurteilt, ob Meldepflichten von Gesundheitspersonen punktuell gelockert werden könnten, bei welchen Delikten Konflikte mit Meldepflichten bestehen und unter welchen Voraussetzungen vertrauliche Spurensicherung heute schon möglich ist. Antwort des Bundesrats (20.11.2019): Verweist auf den laufenden Bericht zum Postulat 14.4026; Spurensicherung sei unabhängig davon wichtig, ob das Opfer sofort anzeigt oder zuwartet; die Frage, ob die Geheimhaltungspflicht des medizinischen Personals Vorrang vor Meldepflichten oder -rechten hat, hänge mit der Frage zusammen, ob das Opfer über die Einleitung einer Strafuntersuchung entscheiden soll. Stand per 28.10.2026: erledigt (20.12.2019).
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Open Data Parlamentsdienste (OData)
2014 1 Eintrag
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26. November 2014CH
PolitikPostulat 14.4026 SP-Fraktion: Medizinische Versorgung bei häuslicher Gewalt, Konzepte der Kantone und Prüfung eines Auftrags im Opferhilfegesetz
Postulat, Annahme beantragt (Bundesrat, 11.02.2015), erledigt (10.06.2021).
Geschäftsnummer 14.4026, Postulat der Sozialdemokratischen Fraktion, eingereicht am 26.11.2014. Inhalt: Übersicht über die kantonalen Konzepte und Praktiken bei der medizinischen Versorgung in Fällen häuslicher Gewalt sowie Prüfung eines ausdrücklichen Auftrags im Opferhilfegesetz. Der Bundesrat beantragte am 11.02.2015 die Annahme. Gemäss Antwort des Bundesrats auf die Interpellation 19.4135 behandelt der Bericht zum Postulat auch die Erstellung einer medizinischen Dokumentation für Gerichtsverfahren. Stand per 28.10.2026: erledigt (10.06.2021).
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Curia Vista, parlament.ch
2009 1 Eintrag
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25. September 2009CH
PolitikMotion 09.3945 Barthassat: 1,4-Butandiol auf die Betäubungsmittelliste, Bundesrat lehnt ab
Parlamentarisches Geschäft, erledigt (Status Curia Vista 30.09.2011); Bundesrat beantragte am 18.11.2009...
Nationalrat Luc Barthassat (CVP, GE) reichte am 25. September 2009 die Motion «Legal highs. Verbot von gefährlichen, aber legalen Betäubungsmitteln» ein. Er verlangte die Aufnahme von BZP-verwandten Piperazinen und von 1,4-Butandiol (1,4-BD) in das Betäubungsmittelverzeichnis; 1,4-BD wirke im Körper ähnlich wie GHB. Er schlug vor, das Verbot auf Besitz und Weitergabe zu beschränken, die nicht dem Eigenkonsum dienen, und den industriellen Bedarf zu berücksichtigen. Der Bundesrat beantragte am 18. November 2009 die Ablehnung. Zu den Piperazinen hielt er fest, für BZP laufe ein Aufnahmeverfahren, die Aufnahme werde ab Frühjahr 2010 erwartet. Zu 1,4-BD: Der Stoff werde weltweit in rund 1 Million Tonnen pro Jahr hergestellt, eine Unterstellung unter das BetmG führe zu «unlösbaren Problemen» für die chemische Industrie und dämme den Missbrauch nicht wirksam ein. Nach Beobachtungen der Strafverfolgungsbehörden bestehe zu 1,4-BD kein signifikantes Problem in der Drogenszene; GHB und GBL seien attraktiver, unterstünden aber bereits der Betäubungsmittelgesetzgebung. Der Bundesrat kündigte an, im Rahmen der Verordnungsrevision Lösungen zu suchen, etwa ein Verkaufsverbot an Private. Die neuen Verordnungen sollten Ende 2010/Anfang 2011 in Kraft treten. Curia Vista führt das Geschäft seit dem 30. September 2011 als erledigt.
Quellen: Curia Vista, Bundesversammlung, Open-Data-Schnittstelle Parlamentsdienste
2008 1 Eintrag
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15. April 2008LU
PolitikLuzern 2008: Regierungsrat zählt 20 Verdachtsfälle seit 2005, ein toxikologischer Nachweis (A 142)
Parlamentarische Anfrage, beantwortet mit Regierungsratsbeschluss Nr. 429 vom 15.4.2008. Kein Verfahren.
In der Antwort vom 15. April 2008 auf die Anfrage A 142 von Kantonsrätin Hildegard Meier-Schöpfer hielt der Luzerner Regierungsrat fest, die Kantonspolizei habe von 2005 bis 2008 insgesamt 20 Verdachtsfälle auf GHB registriert. Nur in einem Fall sei der toxikologische Nachweis gelungen. Bei der Opferberatungsstelle hatten sich rund ein Dutzend Personen gemeldet, die angaben, Opfer von K.O.-Tropfen geworden zu sein; die Betroffenen waren etwa 16 bis 30 Jahre alt. Der Regierungsrat warnte, flächendeckende Merkblätter könnten Nachahmungstäter animieren.
Quellen: Kanton Luzern, Regierungsrat