Welche Einträge zusammengehören, und warum. Ein Fall durch alle Instanzen, ein Urteil und der Vorstoss, den es auslöste, ein Medienhaus und seine Beschwerden.
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Das Nachweisfenster entscheidet über den Verfahrensausgang
Seit 2010 nennen die Quellen fast dieselben Werte: GHB ist etwa 4 bis 8 Stunden im Blut und 10 bis 12 Stunden im Urin nachweisbar. Betroffene melden sich aber meist später. Beim CURML lag der Median bei 12 Stunden, in der Hälfte der Fälle kam die Probe zu spät. Laut Zürcher Regierungsrat gelingt die rechtzeitige Sicherung «in der Regel» nicht. Wird das Fenster verpasst, enden Verfahren häufig mit Einstellung oder Nichtanhandnahme, oder Leistungen werden verweigert. Gerichte halten zwar fest, dass ein negativer Befund eine Verabreichung nicht ausschliesst (St. Gallen 2012, Genf 2022, Baselland 2015). Ein rechtzeitig genommener negativer Befund führt aber umgekehrt zur Einstellung (Bern 2024). Die neuen Biomarker der Forschung, etwa GHB-Glycin, sind bis 2026 nicht im Routineeinsatz. Die Nachweislücke selbst besteht seit 2010; verändert hat sich der Zugang zur Spurensicherung (Muster 4), nicht das Fenster.
Hintergrundfall: Strafverfahren gegen einen ehemaligen Aargauer SVP-Kantonspolitiker (laut Medienberichten...
«Alkohol statt K.O.-Tropfen»: Entwarnung in Behörden und Medien, Ersatzbegründung vor Gericht
Für Behörden, Fachstellen und Medien ist Alkohol seit 2010 die gängige Erklärung. Tox Info Suisse sprach 2015 von 95 % «nur Alkohol». Die Tessiner Polizei meldete 2018 keine erwiesenen Fälle, oft sei viel Alkohol im Spiel. Der Aargau nannte 2025 ein «seltenes Phänomen». Im Zuger Fall titelten Medien 2015 «Küsse und Schnaps» und «Sex unter Alkohol geht nie gut». Vor Gericht wirkt dieselbe Erklärung in zwei Richtungen. Mehrfach liessen Gerichte die K.O.-Frage offen und verurteilten wegen Schändung, weil der Alkohol allein die Widerstandsunfähigkeit begründete (Dietikon 2013, St. Gallen, Solothurn 2017, Castione, Gordola, Aargau 2022). Andere Gerichte sprachen frei, weil eine Verabreichung nicht erstellt war, der Zustand anders erklärbar war oder die Widerstandsunfähigkeit für den Beschuldigten nicht erkennbar war (Bern 2020 und 2023, Rheinfelden 2022, Aargau 2026). Der Zürcher Regierungsrat hält 2025 fest, die Rolle des Alkohols werde unterschätzt. Die Rechtsprechung hat sich daneben weiterentwickelt. Die Verabreichung gilt als Körperverletzung (BGE 141 IV 423) oder als Gewalt (Bern 2025). Bei MDMA zählt die konkrete Wirkung auf die Willensbildung (Zürich 2026). Ob der Täter die Ursache des Zustands kannte, ist unerheblich (BGer 6B_316/2012).
Freispruch von der mehrfachen, teilweise versuchten Schändung zweitinstanzlich (Obergericht AG, 8.6.2026),...
Die Haaranalyse verlängert den Nachweis, beweist aber keinen Zeitpunkt
Seit 2015 ist die Haaranalyse der Ersatz, wenn Blut und Urin zu spät kommen. In Zürich wurden 2020 9 Analysen durchgeführt, 2023 waren es 23. Gerichte gewichten das Ergebnis sehr unterschiedlich. Trotz GHB im Haar endete Dietikon 2015 mit einem Freispruch und der Clubfall mit einer Einstellung, die das Bundesgericht 2025 bestätigte. Beide Male fehlte der Bezug zu Zeitpunkt und Dosis oder zu einer bestimmten Person. Das Zürcher Obergericht stützte dagegen 2022 und 2024 Schuldsprüche auf denselben Befund, jeweils zusammen mit weiteren Indizien. Auch negative Befunde wirken nicht einheitlich: Zug 2015 eingestellt, Wallis 2021 Freispruch, Aargau 2026 Freispruch, Zürich 2025 trotzdem verurteilt. Dazu kommt, dass der Körper selbst GHB bildet. Die Schwellenwerte für den Nachweis einer Fremdzufuhr sind nicht einheitlich festgelegt.
Freispruch von der mehrfachen, teilweise versuchten Schändung zweitinstanzlich (Obergericht AG, 8.6.2026),...
Spurensicherung ohne Anzeige: Flickenteppich, Kosten, Bundesrevision hängig
Genf untersuchte schon 2010 interdisziplinär und bewahrte Proben ein Jahr auf. Auf Bundesebene ging es von 2014 bis 2026 in mehreren Schritten weiter: Postulat 14.4026, Interpellation 19.4135, die drei Krisenzentren-Motionen von 2022 und die OHG-Revision 25.080. Diese ist im Ständerat hängig. Bis dahin regeln die Kantone die Frage selbst und sehr unterschiedlich. Zürich bewahrt Spuren seit 2024 15 Jahre auf, Bern ebenfalls 15 Jahre. Basel-Stadt lagert Proben, analysiert sie aber nur auf Auftrag der Staatsanwaltschaft, eine Analyse kostet mindestens 2'000 Franken. Im Aargau werden Asservate ohne Anzeige nach einem Jahr entsorgt. Luzern hat keine strukturierte Lösung, Uri fordert eine einheitliche. Freiburg stellt Betroffene seit 2022 kostenfrei. Die Waadt lehnt eine eigene Weisung ab. Ohne Anzeige tragen Betroffene die Laborkosten oft selbst (Tsüri, Porchet 25.3070). Frankreich und Österreich lösen das Problem mit Kostenübernahme ohne Anzeige und Gewaltambulanzen.
In Kraft seit 1.1.2026 als befristetes Experiment (3 Jahre) in drei Regionen, Ausweitung auf Guadeloupe...
Keine Statistik und gegenseitiger Verweis zwischen Bund und Kantonen
In SG, AG, ZH, BS und JU sowie beim Bund wird chemische Unterwerfung nicht gesondert erfasst; zu den übrigen Kantonen liegen keine Angaben vor. Die PKS erfasst keine Tatmittel. Was es gibt, sind Schätzungen oder Zählungen einzelner Stellen: zwei bestätigte Fälle in der Waadt seit 2017, bis zu zwölf Meldungen in St. Gallen, zwölf in Bern seit 2022, 35 bei der Stadtpolizei Zürich. Die Straftaten nach Art. 191 StGB stiegen laut PKS von 139 (2010) auf 299 (2025). Über Tatmittel sagt diese Reihe nichts, und kantonale Ausreisser (BE 2011, SG 2017/2018) sind nicht erklärt. Bei der Zuständigkeit verweisen die Ebenen aufeinander. Der Bundesrat erklärt Strafverfolgung, Weiterbildung und Aufsicht über Verschreibungen zur Sache der Kantone. Bern verweist bei der Weiterbildung der Opferberatung auf den Bund (Art. 31 OHG). Eine Teilnahme an Medusa setzt laut Bundesrat aktuelle Fälle mit internationalem Bezug voraus; fedpol erstellt dafür ein Lagebild.
Nachgewiesene Fälle spielen meist im Nahraum und mit Medikamenten, oft auf Video
Öffentlich wird vor allem über Clubs und Getränke gesprochen. Die schweren Verurteilungen betreffen aber überwiegend Partnerinnen, Familienangehörige oder Bekannte in Wohnungen. Dazu gehören Birsfelden, die Ex-Partnerin im Aargau, Solothurn 2019, Vevey und Lausanne 2025; Frauenfeld ist erstinstanzlich entschieden und nicht rechtskräftig, in Brugg liegt eine Anklage von 2016 vor, ein Urteil ist nicht belegt. Die Täter filmten die Taten häufig, und die Aufnahmen wurden zum zentralen Beweis. Drei 2026 hängige Verfahren betreffen Vorwürfe mit ähnlichen Merkmalen (Fall Frei, zweiter Aargauer Fall, Genfer Ehemann). Nachgewiesen ist darin nichts, es gilt die Unschuldsvermutung. Die Substanzen sind oft Medikamente, nicht nur GHB oder GBL: Dormicum, Rohypnol, Schlafmittel, Diazepam, Trimipramin. In Frankreich machen psychoaktive Arzneimittel 56,7 % der beteiligten Substanzen aus. Bläsi und Graff setzen bei Rezepten und Apotheken an. Clubfälle bleiben dagegen meist ohne Täterschaft und ohne Nachweis. Eine Ausnahme ist Kloten 2011 mit Festnahme und sichergestelltem Fläschchen. Laut RTS geschehen die nachgewiesenen Taten überwiegend im privaten Umfeld, und Bundesrätin Baume-Schneider wies 2026 darauf hin, dass chemische Unterwerfung auch zu Hause geschieht.
Interpellation am 06.10.2026 an den Staatsrat überwiesen; Antwort ausstehend, Frist 04.01.2027.
Nachtleben: Meldewellen ohne Nachweis, Prävention über Branche und Eigenverantwortung
Im Nachtleben kommen Verdachtsfälle in Wellen. Im Herbst 2021 gab es in der Romandie Gerüchte, Fälle in der Case à Chocs und im Bikini Test und einen Boykottaufruf. 2022 folgten Meldungen über Nadelstiche an Festivals in der Waadt, an der Street Parade und in Rümlang. Wiederkehrend sind auch Hinweise über soziale Medien (Jodel, Instagram). Systematische Analysen fanden kaum Substanzen: kein GHB bei 19 Fällen mit Nadelstichen, 0 von 39 Fällen in Lausanne, und an der Street Parade erwies sich eine Anzeige als erfunden. Vielfach blieb es bei Meldungen ohne Anzeige, was über das tatsächliche Ausmass nichts aussagt. Die Prävention liegt vor allem bei Branche und Städten: das Codewort «Luisa» (laut Helvetiarockt selten genutzt), Label Nuit und Drink Watch, «Zürich» und «Bern schaut hin», Mille Grazie, Care-Teams und das ESC-Schutzkonzept. Die Testarmbänder in Basel wurden als unzuverlässig eingestellt. Polizeiliche Ratschläge wie «Glas nicht unbeaufsichtigt lassen» richten sich an mögliche Opfer. Die SKP-Kampagne hält dagegen ausdrücklich fest, dass allein die Täterschaft verantwortlich ist. Neben dem Nachtleben fallen Volksfeste auf: Thunfest, Fasnacht, Chilbi und Appenzell.
Ermittlungen der Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden gegen unbekannte Täterschaft laufen (Stand Mai 2026).
Politik reagiert auf Einzelfälle, der Bundesrat hält das geltende Recht für ausreichend
Vorstösse folgen oft innert Tagen oder Wochen auf einen Einzelfall. Nach der Case à Chocs kam die Interpellation 21.220 nach vier Tagen, nach dem Hirscheneck die Interpellation BS 25.5004 nach neun Tagen. Der Fall Pelicot löste 2025 eine Welle kantonaler Vorstösse aus. Eine Woche nach der Anklage gegen Frei entstand die Medusa-Petition; einen Bezug belegen die Quellen nicht. Der Bundesrat antwortet seit 2020 im Kern gleich: Das geltende Recht genüge, eine Definition oder eigene Tatbestände seien unnötig (Porchet 2020, Suter 2024, Jaccoud 2024, Porchet 2026, Medusa 2026). Solothurn und Bern sehen ebenfalls keinen Bedarf für einen eigenen Tatbestand. Die UVG-Revision folgte auf das Urteil 8C_548/2023 und Porchets Interpellation, die OHG-Revision auf Motionen zu Krisenzentren. Der Nationalrat nahm die Motion Bläsi gegen den Antrag des Bundesrats an. Im Ausland ist der Gesetzgeber weiter gegangen: Spanien mit einem Qualifikationsmerkmal 2022, Deutschland mit einem GBL-Verbot und einem Gesetzentwurf nach dem BGH-Beschluss, Grossbritannien mit einem eigenen Spiking-Tatbestand.
Fragestunde, vom Bundesrat beantwortet, erledigt (28.09.2026).
Berichterstattung: Identifizierung bei Verdacht, späte Korrektur, Expertenwellen nach Anklagen
Am Zuger Fall von 2014 lässt sich ein Muster zeigen, das später korrigiert wurde. Der «Blick» identifizierte beide Beteiligten. Die SDA nannte die Frau am selben Tag nicht. Laut WOZ erschienen rund 390 Artikel bei dünner Faktenlage. Die Einträge zu den beiden Mythen belegen Formulierungen wie «nicht nachweisbar, also nicht passiert» und «Alkohol statt K.O.-Tropfen». Die Korrektur kam über Jahre: Presserat 2016, Persönlichkeitsverletzung 2019 und 2020, Entschuldigung 2020, Gewinnherausgabe 2022 bis 2026 (zweitinstanzlich, nicht rechtskräftig). Gerichte beurteilten die Darstellung als Falschbeschuldigung als ehrverletzend beziehungsweise unwahr (Gut 2017 und 2019, Binswanger 2026). Ringier löschte 2019 Archivartikel, was der Presserat kritisierte. Ab 2024 sieht die Berichterstattung anders aus. Nach Anklagen und Grossfällen (Pelicot, Frei) folgen Erklärstücke mit Rechtsmedizinerinnen und Fachstellen zu Nachweisfenstern, Risiken und Tests. Mehrere Fälle werden über Social Media bekannt und von Medien aufgegriffen, auch wenn keine Anzeige vorliegt. Ein frühes Beispiel guter Aufklärung ist Radio SRF Virus 2015.
Hintergrundfall: Die Staatsanwaltschaft Aargau hat Anklage erhoben, der Fall ist gerichtlich nicht...
Männer als Betroffene, oft bei Vermögensdelikten
Ein Teil der Fälle betrifft Männer, und dabei geht es meist ums Geld. Die Opfer wurden mit Beruhigungsmitteln betäubt und ausgeraubt oder bestohlen (Baselland 2012 mit einem Todesfall; Basel 2020 mit Freispruch vom qualifizierten Raub). Im Freiermilieu wurden Karten belastet (Zürich 2017), an der Langstrasse meldeten Männer Betäubung und Kartenabbuchungen (2024 Nichtanhandnahme, 2025 Ermittlung, der Club bestreitet), in Bern und Lyss 2026 wird wegen Raubs ermittelt (Untersuchungshaft, keine Anklage). Mehrfach sind Frauen beschuldigt oder verurteilt (Zürich 2011 erstinstanzlich, Zürich 2017 nicht rechtskräftig, Basel 2020, Bern/Lyss 2026 in Untersuchungshaft; Unschuldsvermutung). Auch bei Männern scheitern Verfahren am fehlenden Nachweis: Einstellung 2016, Nichtanhandnahme 2024. In der Stadt Zürich waren von 2014 bis 2019 37 % der Betroffenen Männer, in Bern 2 von 9 Anzeigen. Bei Sexualdelikten gegen Männer kam es in Zürich 2025 auch ohne GHB-Nachweis zu einer Verurteilung.
Untersuchungshaft seit 19. Februar 2026; Strafuntersuchung der Regionalen Staatsanwaltschaften...
Ein Fall, mehrere Entscheide
Haft, Urteil, Berufung, Rückweisung: dieselbe Sache vor mehreren Instanzen. Hier steht, in welcher Reihenfolge entschieden wurde und was am Ende galt. 12 Stränge, 7 davon belegt.
Einstellungsverfügungen als Grundlage der Ehrverletzungsurteile
belegt4 Einträge, 2015 bis 2026Strafverfahren führt zu Folgeurteilen
Im Fall Gut stützte sich das Bezirksgericht Zürich 2017 auf die Einstellungsverfügung vom 27.8.2015 und liess den Entlastungsbeweis scheitern. Das Obergericht Zürich bestätigte das 2019. Für die Verurteilung von Michèle Binswanger wegen Verleumdung (BGer 6B_747/2025) zog das Bundesgericht die Einstellung vom 7.5.2018 heran, die wie ein Freispruch wirkt, ebenso die Einstellung vom 27.8.2015 und das Urteil gegen Gut.
Rechtskräftig. Bundesgericht, 2.6.2026: Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde (6B_747/2025).
Gewinnherausgabe für vier Blick-Artikel: 2022 bis 2026
belegt4 Einträge, 2014 bis 2026Folgegeschäft (Zivilverfahren)
Den Anspruch bejahte das Kantonsgericht Zug 2022 in einem Teilentscheid. Am 22.1.2025 setzte es den Betrag auf CHF 309'531 fest. Das Obergericht Zug reduzierte ihn am 19.6.2026 auf CHF 139'228, bestätigte aber den Anspruch im Grundsatz. Den Weiterzug ans Bundesgericht belegt nur die Parteiquelle.
Zweitinstanzlich entschieden, nicht rechtskräftig. Den Weiterzug ans Bundesgericht nennt nur die...
Basler Dormicum-Fall: Appellationsgericht und BGE 141 IV 423
belegt2 Einträge, 2014 bis 2015Folgegeschäft (Instanzenzug)
Das Appellationsgericht BS bestätigte am 10.12.2014 die Schuldsprüche und die lebenslängliche Verwahrung. Das Bundesgericht bestätigte die Schuldsprüche, hob die Verwahrung aber auf und wies die Sache zurück (BGE 141 IV 423). Beide Einträge nennen den jeweils anderen Entscheid.
Bundesgerichtsurteil vom 5. November 2015, publiziert als BGE 141 IV 423. Beschwerde teilweise...
GBL-Todesfall 2005: Rückweisung und Freispruch
belegt2 Einträge, 2011 bis 2012Folgegeschäft (Rückweisung)
Das Bundesgericht hob 2011 die Einstellung auf (6B_879/2010). Das Bezirksgericht Uster verurteilte danach wegen fahrlässiger Tötung, das Obergericht ZH sprach 2012 frei (SB120321). Beide Einträge verweisen aufeinander.
Das Tribunal criminel verurteilte den Täter im Januar 2025 zu 20 Jahren und ordnete die Verwahrung an. Die Cour d'appel pénale ersetzte die Verwahrung im Oktober 2025 durch eine stationäre Massnahme. Beide Einträge verweisen aufeinander.
Berufungsurteil der Cour d'appel pénale vom Oktober 2025; Schuldsprüche vom Berufungsführer anerkannt,...
Schwyzer Schändungsfall in zwei Durchgängen
belegt2 Einträge, 2015Folgegeschäft (Rückweisung)
Mit BGer 6B_853/2014 wurde der Schuldspruch bestätigt und die Strafzumessung zurückgewiesen. Mit BGer 6B_785/2015 bestätigte das Bundesgericht die neue Strafe von 34 Monaten. Die beiden Einträge verweisen gegenseitig aufeinander.
rechtskräftig (Beschwerde abgewiesen, soweit darauf einzutreten war)
Vevey 2019: Instanzenzug bis zum Bundesgericht
belegt2 Einträge, 2019 bis 2020Folgegeschäft (Instanzenzug)
Die Kette lautet: Tribunal criminel Est vaudois am 19.3.2019, Cour d'appel pénale am 24.7.2019, BGer 6B_1127/2019 am 20.1.2020. Die zwölf Jahre Freiheitsstrafe blieben bestehen. Beide Einträge nennen die Verfahrensnummern.
Gemeinsam sind der Kanton AG, GBL, Videoaufnahmen bewusstloser Frauen, Untersuchungshaft, eine abgewiesene Haftbeschwerde vor dem Obergericht, einschlägige Vorstrafen wegen sexueller Nötigung und weitere mutmassliche Opfer. Das geschilderte Opfer ist aber verschieden: Im Haftentscheid wird ein Bananenmilchshake genannt, im Medienfall eine minderjährige Freundin von 2017 bis 2022. Eine Personenidentität ist nicht belegt. Für beide Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft Aargau; Beschuldigter seit rund einem Jahr in Untersuchungshaft....
Baselbiet, Nacht auf den 9. Dezember 2012: möglicherweise dasselbe Verfahren
Arbeitshypothese2 Einträge, 2015 bis 2017Mögliche Verfahrensidentität
Arbeitshypothese mit starken Übereinstimmungen. In beiden Einträgen geht es um die Nacht auf den 9. Dezember 2012, Club und Hotelzimmer, den Vorwurf von K.O.-Tropfen und Vergewaltigung, die Geltendmachung von Einvernehmlichkeit und den Kanton Basel-Landschaft. 2015 wies das Kantonsgericht BL die Sache zur Anklageerhebung zurück. 2017 beantragte die Staatsanwaltschaft vor dem Strafgericht BL selbst Freispruch, was dazu passt, dass sie zur Anklage verpflichtet worden war. Keiner der beiden Einträge verweist auf den anderen. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Erstinstanzliche Hauptverhandlung vor dem Strafgericht Basel-Landschaft am 15.6.2017. Staatsanwaltschaft...
Bundesrat zitiert 6B_1274/2017 vom 24.09.2018 (GHB)
Arbeitshypothese2 Einträge, 2018 bis 2024Mögliche Entscheididentität
In seiner Stellungnahme zu 24.4607 stützt sich der Bundesrat auf BGer 6B_1274/2017 vom 24.09.2018 (GHB, K.O.-Tropfen). Der Eintrag zur Ex-Partnerin betrifft einen Bundesgerichtsentscheid vom selben Datum zu GHB, die Geschäftsnummer nennt er nicht. Die Zuordnung ist anhand der Nummer zu prüfen.
Postulat hängig. Der Bundesrat beantragt Ablehnung (Stellungnahme vom 19.02.2025). Im Nationalrat ist es...
Winterthurer GBL-Fall: Haftentscheid und Sachurteil
Arbeitshypothese2 Einträge, 2010 bis 2012Folgegeschäft (Verfahrenskette)
Beide Entscheide betreffen den 7. März 2010, eine Wohnung in Winterthur und eine Frau, die GBL und Kokain konsumiert hatte. Das Sachurteil BGer 6B_316/2012 nennt den Haftentscheid 1B_203/2010 nicht. Dass es sich um dasselbe Verfahren handelt, ist aus den Entscheidtexten nicht ausdrücklich belegt.
rechtskräftig (BGer 6B_316/2012 vom 1. November 2012: Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde)
Zürcher Serientäter: Prozessbericht 2021 und Obergericht 2022
Arbeitshypothese2 Einträge, 2021 bis 2022Mögliche Verfahrensidentität
Beide Einträge nennen den 20. Mai 2018 und die Hardbrücke. Laut Blick wurde der Prozess am 16. Juli 2021 fortgesetzt, das Obergericht nennt als Vorinstanz das Bezirksgericht Zürich vom 16. Juli 2021. Zwei Punkte sind noch zu klären: die Altersangabe der Betroffenen (25 bzw. 24 Jahre) und die bestätigte Strafe von 12 Jahren, die über dem berichteten Antrag von elf Jahren liegt.
Zweitinstanzliches Urteil des Obergerichts ZH vom 13. Dezember 2022, Bestätigung der Schuldsprüche und der...
Vom Fall zum Vorstoss
Ein Fall oder ein Urteil löst einen Vorstoss aus, ein Vorstoss ein Gesetz oder eine neue Praxis. Oder ein Kanton übernimmt, was ein anderer vorgemacht hat. 21 Stränge, 20 davon belegt.
Fall Pelicot als ausdrücklicher Auslöser von Schweizer Vorstössen und Berichten
belegt10 Einträge, 2024 bis 2026Fall führt zu Vorstoss
Jeder der späteren Einträge stützt sich in seiner Quelle ausdrücklich auf den Fall Pelicot (Mazan): die Solothurner Kleine Anfrage, die Zürcher Anfrage 86/2025, die Begründung von Postulat 24.4607, Blick Romandie zur Motion Bläsi (Anlass Mazan-Prozess), SRF/RTS zur UVG-Vorlage («Nach Fall Pelicot»), SRF DOK sowie die Berichte von blue News und Nau. Für die Berner Interpellation ist der Bezug wegen des fast gleichen Wortlauts nur mittelbar.
nicht anwendbar (Medienbericht); zum erwähnten Aargauer Strafverfahren gilt die Unschuldsvermutung
Anklage gegen Patrick Frei als Anlass für Berichte und politische Reaktionen
belegt8 Einträge, 2026Fall führt zu Berichterstattung und Politik
Auf die Anklage vom 20.7.2026 beziehen sich in ihren Quellen ausdrücklich: Experteninterviews von SRF und 20 Minuten mit IRM Basel, IRM Zürich und der Fachstelle Frauenberatung, die Berichte zur Nachfrage nach Tests, die Aussagen von Bundesrätin Baume-Schneider, Porchets Interview sowie der zweite Aargauer Fall. Das Verfahren ist hängig, es gilt die Unschuldsvermutung.
belegt7 Einträge, 2024 bis 2025Gleiche Partei, gleiche Welle
Abou Shoak (ZH), Brandenburger (BS) und Hunziker/Müller (AG), alle SP, erscheinen je in mehreren Einträgen, die sich auf dieselben Antworten stützen; es sind verschiedene Personen. Grundlage sind Blick vom 22.4.2025, Beobachter vom 17.7.2025 und die Regierungsantworten. Abou Shoak ist zudem als Einreicherin der Anfrage zum ADFN genannt. Zwischen diesen Einträgen gibt es inhaltliche Überschneidungen.
belegt6 Einträge, 2017 bis 2026Vorbild und Übernahme
Das Codewort kam 2017 nach Winterthur, ab 2018 machten Zürcher Lokale mit. Die Opferhilfe beider Basel übernahm es, und 2026 verlangt ein Postulat die Einführung im Kanton Zug, mit Verweis auf Zürich, Bern und Basel. Laut Helvetiarockt wird das Codewort selten genutzt.
Postulat am 5. März 2026 eingereicht. Eine Überweisung durch den Kantonsrat und ein Bericht des...
Waadt: von der Interpellation Genoud zur systematischen GHB-Suche
belegt6 Einträge, 2018 bis 2024Vorstoss führt zu Behördenpraxis
Auf die Interpellation Genoud (20_INT_10) kündigte der Staatsrat in seiner Antwort (20_REP_48) die systematische GHB-Suche an. Das CURML setzt sie seit 1.1.2021 um. Die Lausanner Stadtregierung übernimmt die CURML-Zahlen in ihre Antwort von 2024, die auch Label Nuit und Drink Watch nennt. Die Jura-Regierung verweist 2022 auf dieselbe Praxis des CURML.
belegt5 Einträge, 2021 bis 2025Fall führt zu Vorstoss
Neun Tage nach den Vorfällen in der Silvesternacht im Hirscheneck reichte Silvia Schweizer ihre Interpellation ein. Sie verweist auf die Testarmbänder und den ESC. Die Polizei hielt fest, die Armbänder seien unzuverlässig. Erstmals erprobte Basel am ESC 2025 ein Schutzkonzept, das auch die Interpellation Brandenburger nennt.
Berner Modell als Referenz für Basel, Uri und Luzern
belegt5 Einträge, 2022 bis 2025Vorbild und Übernahme
Auf das Berner Modell stützen sich der Basler Anzug Nussbaumer, der Bericht des Regierungsrats BS mit Erfahrungswerten des IRM Bern, die Antwort aus Uri und das Luzerner Postulat. Dass Basel Proben lagert, aber nicht analysiert, ergibt sich aus derselben Regierungsantwort.
nicht anwendbar (parlamentarisches Geschäft; Postulat am 27. November 2025 entgegen Antrag des Stadtrats...
Krisenzentren-Motionen 2022 führen zur OHG-Revision 25.080
belegt5 Einträge, 2021 bis 2025Vorstoss führt zu Gesetzesrevision
Die drei Motionen 22.3234, 22.3333 und 22.3334 verlangen Spurensicherung ohne Anzeigepflicht. Umgesetzt werden sie über die Teilrevision des Opferhilfegesetzes 25.080. Der Nationalrat stimmte ihr am 3.6.2026 zu, im Ständerat ist sie hängig. Die Zürcher Motion 323/2021 verlangt auf kantonaler Ebene dasselbe; sie ist eine Parallele, nicht Teil der Bundesrevision.
Gesetzgebungsprojekt: Nationalrat (Erstrat) hat am 03.06.2026 angenommen; Ständerat hängig, RK-S am...
Zürich schaut hin, Bern schaut hin, Mille Grazie
belegt5 Einträge, 2021 bis 2025Vorbild und Übernahme, Folgegeschäft
Bern übernahm 2023 Slogan und Meldetool aus Zürich. «Give your Skin a Voice» verband «Zürich schaut hin» mit Grossanlässen. Das Berner Pilotprojekt «Mille Grazie» wird nach dem Postulat Osmani/Hodel geprüft, das der Stadtrat 2026 erheblich erklärte.
Postulat eingereicht am 22. Mai 2025; das Büro des Stadtrats lehnte die Dringlichkeit ab. Der Gemeinderat...
Basel: Bericht zum Anzug Braun vom 18.12.2024
belegt4 Einträge, 2021 bis 2024Gleiche Quelle, Folgegeschäft
Auf den Anzug Braun antwortete der Regierungsrat mit einem Bericht. Darin nennt er die Testarmbänder, die Kampagne «Gut ausgegangen?», «Ist Luisa hier?» und das Awareness-Konzept mit dem Imagine-Festival. Er hält zudem fest, dass diese Massnahmen isoliert umgesetzt werden.
Kein Verfahren. Der Regierungsrat BS beantragte, den Anzug Braun stehen zu lassen; das Zuger Postulat war...
Neuenburg im Herbst 2021: Ermittlung, Interpellation, Bilanz, Boykott
belegt4 Einträge, 2021Fall führt zu Vorstoss
Vier Tage nach der Nacht in der Case à Chocs (20./21.11.2021) reichte die Fraktion VertPOP die Interpellation 21.220 ein. Darin verweist sie auf Boykottkampagnen gegen Nachtlokale. Am 8.12.2021 zog Staatsrat Ribaux Bilanz: drei Anzeigen und kein erwiesener Fall. Das Bikini Test kommt sowohl in der Bilanz als auch im Boykottaufruf vor. Offen bleibt, ob die Interpellation von Combremont und Dutoit (Grüne), die Ribaux erwähnt, mit 21.220 identisch ist (Arbeitshypothese).
Drei Strafanzeigen eingereicht; kein Fall nachgewiesen; keine Angaben zu Tatverdächtigen (Stand 8.12.2021).
Regulierung GHB und GBL: Motion 2009, Verordnung 2011, Bundesgericht 2014, BAG 2025
belegt4 Einträge, 2009 bis 2025Vorstoss und Verordnung, Urteil zur Auslegung
Bei der Motion Barthassat kündigte der Bundesrat 2009 Lösungen über die Revision der Verordnungen an. Die BetmVV-EDI trat 2011 in Kraft und nimmt GBL nur bei industrieller Verwendung aus. Das Bundesgericht hielt 2014 fest, GBL sei schon nach altem Recht erfasst gewesen, und verweist auf ein BAG-Faktenblatt. Das BAG-Faktenblatt 2025 bestätigt die heutige Rechtslage.
Vom Urteil 8C_548/2023 über die Interpellation zur UVG-Revision
belegt4 Einträge, 2024 bis 2026Urteil führt zu Vorstoss und Gesetzesrevision
Das Bundesgericht verneinte bei einem betäubten Opfer einen Unfall. Porchet nahm das Urteil in der Interpellation 25.3072 auf, und der Bundesrat sagte zu, eine Anpassung zu prüfen. Am 1.4.2026 eröffnete er die Vernehmlassung zu Art. 6 Abs. 3 UVG. Die SP nennt 8C_548/2023 als Auslöser, die Suva unterstützt die Anpassung. Porchet bezeichnet ihre Interpellation selbst als Anstoss. Belegt ist die ganze Kette, vom Urteil bis zur Vorlage.
Parlamentarischer Vorstoss (Interpellation, Geschäftsnummer nicht genannt). Laut Blick plant der Bundesrat...
Zürcher Forensic Nurses als Referenzmodell
belegt4 Einträge, 2021 bis 2025Vorbild und Folgegeschäft
Auf den ADFN beziehen sich mehrere Einträge: die Antwort des Regierungsrats (RRB 615/2025), die Stellungnahme des Stadtrats Luzern und die Fristerstreckung für die Motion Rigoni. Diese Fristerstreckung beantragte der Regierungsrat ausdrücklich mit Hinweis auf das Pilotprojekt.
nicht anwendbar (parlamentarisches Geschäft; Postulat am 27. November 2025 entgegen Antrag des Stadtrats...
Anzeigehürden: Postulate 22.4565 und 22.4566 sowie Interpellation 25.3070
belegt3 Einträge, 2022 bis 2025Folgegeschäft (Bund)
Die beiden gleichlautenden Postulate lösten einen Forschungsauftrag aus. Darauf verweist der Bundesrat in seiner Antwort zur Interpellation 25.3070 über Laborkosten und den Zugang zur Justiz.
belegt3 Einträge, 2025 bis 2026Fall führt zu Vorstoss und Gesetzesrevision
Josso zeigte Guerriau Ende 2023 an. Daraus entstand die Regierungsmission Josso/Guillotin mit 50 Empfehlungen. Auf einen Änderungsantrag von Josso geht der Pilot zurück, mit dem die Krankenversicherung seit 2026 Analysen ohne Anzeige bezahlt. Guerriau wurde im Januar 2026 erstinstanzlich verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.
Erstinstanzliches Urteil des Tribunal correctionnel de Paris vom 27. Januar 2026, ohne vorläufige...
Freiburger Weisung 1.17 als Vorbild in der Waadt
belegt3 Einträge, 2022 bis 2026Vorbild und Vorstoss
Thalmann verlangt in ihrer Interpellation das Freiburger Modell. Der Staatsrat lehnt eine eigene Weisung ab (25_REP_24). Graff verweist 2026 ihrerseits auf die Interpellation Thalmann.
Interpellation am 06.10.2026 an den Staatsrat überwiesen; Antwort ausstehend, Frist 04.01.2027.
Thomas Bläsi und das E-Rezept
belegt3 Einträge, 2024 bis 2025Gleiche Person, Folgegeschäft
Die Motion 25.3813 verweist auf Bläsis Motion 24.3836. Zu 24.3836 verweist der Bundesrat auf die laufende HMG-Revision mit E-Rezept, also das Geschäft 25.074. Der Nationalrat nahm 24.3836 gegen den Antrag des Bundesrats an.
Gesetzgebungsprojekt: Beide Räte haben in der Gesamtabstimmung zugestimmt, die Differenzbereinigung ist...
Deutschland: BGH-Beschluss führt zum Gesetzentwurf
belegt2 Einträge, 2024 bis 2026Urteil führt zu Gesetzesrevision
Nach BGH 5 StR 382/24 sind K.O.-Tropfen kein gefährliches Werkzeug. Darauf folgten die Initiativen aus Berlin und Nordrhein-Westfalen und der Regierungsentwurf vom 13.5.2026, der eine Mindeststrafe von fünf Jahren vorsieht. Beide Einträge verweisen aufeinander.
Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/7560) im Bundestag hängig: 1. Lesung 23.9.2026, Anhörung im Rechtsausschuss...
Rechtsmedizinische Dokumentation: Postulat 14.4026 und Interpellation 19.4135
belegt2 Einträge, 2014 bis 2019Folgegeschäft (Bund)
In seiner Antwort auf die Interpellation 19.4135 zur vertraulichen Spurensicherung verweist der Bundesrat auf den Bericht zum Postulat 14.4026. Beide Einträge belegen diesen Bezug.
Arbeitshypothese2 Einträge, 2024 bis 2026Vorstoss mit Bezug auf Bundesvorstoss
Die Interpellation Graff nimmt ausdrücklich Bezug auf eine Motion von Nationalrat Bläsi. Inhaltlich (Rezepte, Mehrfachbezug) liegt die Zuordnung zu 24.3836 nahe. Die Geschäftsnummer steht aber nicht in der Quelle, die Zuordnung ist deshalb eine Arbeitshypothese.
Interpellation am 06.10.2026 an den Staatsrat überwiesen; Antwort ausstehend, Frist 04.01.2027.
Vom Bericht zum Presserat oder Gericht
Berichte, die Beschwerden, Urteile oder weitere Berichte nach sich zogen, und Medienhäuser, die im Bestand mehrfach vorkommen. 11 Stränge, 8 davon belegt.
Medienhaus Ringier (Blick, Schweizer Illustrierte)
belegt12 Einträge, 2014 bis 2026Gleiches Medienhaus
Der Zuger Fall zieht sich bei Ringier über zwölf Jahre: Berichterstattung 2014 und 2015, drei Presserat-Stellungnahmen 2016, Löschung aus der SMD 2019, Persönlichkeitsverletzung festgestellt 2019 und 2020, Entschuldigung 2020, Gewinnherausgabe 2022 bis 2026 (zweitinstanzlich, nicht rechtskräftig).
Zweitinstanzlich entschieden, nicht rechtskräftig. Den Weiterzug ans Bundesgericht nennt nur die...
Medienhaus TX Group / Tamedia
belegt8 Einträge, 2015 bis 2026Gleiches Medienhaus
In mehreren Einträgen treten Titel von Tamedia beziehungsweise der TX Group (Tages-Anzeiger, 20 Minuten, SonntagsZeitung) oder ihre Journalistinnen auf. Laut WOZ übernahm «20 Minuten» 2015 das «Techtelmechtel» ungeprüft. Weiter dazu gehören die Meme-Berichterstattung 2021 und die Beschwerde einer Tamedia-Journalistin gegen CH Media 2022. Michèle Binswanger, Journalistin bei Tamedia, wurde 2026 wegen eines eigenen Tweets von 2020 rechtskräftig verurteilt; diese Verurteilung betrifft sie persönlich, nicht das Medienhaus.
Rechtskräftig. Bundesgericht, 2.6.2026: Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde (6B_747/2025).
Vom Medienbericht zum Presserat: drei Beschwerden zum Zuger Fall
belegt6 Einträge, 2014 bis 2016Medienbericht führt zu Presserat
Zur Blick-Frontseite vom 24.12.2014 stellte der Presserat in 9/2016 eine Verletzung von Ziffer 7 fest. Bei der Blick-Serie bis 6.1.2015 hiess er die Beschwerde in 10/2016 teilweise gut. Auf die Beschwerde gegen das Interview der Schweizer Illustrierten vom 5.1.2015 trat er in 11/2016 nicht ein, alle drei Stellungnahmen datieren vom 19.5.2016. Die Medieneinträge und die Presserat-Einträge nennen sich jeweils gegenseitig.
belegt5 Einträge, 2014 bis 2020Medienbericht führt zu Zivilurteil
Das Kantonsgericht Zug stellte 2019 fest, dass der Blick-Erstartikel die Persönlichkeit schwer verletzt hatte, das Obergericht Zug bestätigte dies 2020. Danach entschuldigte sich Ringier-CEO Marc Walder freiwillig. Laut Republik hatte Ringier schon vor dem Urteil eine Entschuldigung und 150'000 Franken angeboten, falls die Klage zurückgezogen werde.
Freiwillige Erklärung. Das Zuger Obergericht lehnte es ab, Ringier zu einer Entschuldigung zu verpflichten.
Am selben Tag unterschiedlich identifiziert: SDA und Blick am 24.12.2014
belegt4 Einträge, 2014 bis 2016Gleicher Sachverhalt, gegensätzliche Praxis
Am selben Tag nannte die SDA die Frau nicht, der «Blick» identifizierte beide Beteiligten mit Namen und Bild. Laut WOZ hatte «Zentralplus» schon am 23.12. ohne Namen berichtet. Der Presserat beurteilte die Identifizierung durch den «Blick» als Verletzung von Ziffer 7. Einordnung der Redaktion: Die SDA-Meldung zeigt, dass eine Berichterstattung ohne Identifizierung möglich war.
Presserat-Stellungnahme 9/2016 vom 19.5.2016, Beschwerde gutgeheissen; berufsethische Feststellung ohne...
Michèle Binswanger und der Buchstreit
belegt4 Einträge, 2020 bis 2026Gleiche Person, gleiches Medienhaus
Michèle Binswanger, Journalistin bei Tamedia, ist in drei Einträgen namentlich genannt: als Beschwerdeführerin gegen «das Lamm», als Beschwerdegegnerin im Buchstreit und als rechtskräftig wegen Verleumdung Verurteilte. Der Presserat-Entscheid 28/2022 nennt sie nicht namentlich; er betrifft CH-Media-Artikel zum Bundesgerichtsverfahren um ein Buchprojekt. Dass es derselbe Buchstreit ist, ist aus dem Gegenstand erschlossen und bleibt Arbeitshypothese.
Rechtskräftig. Bundesgericht, 2.6.2026: Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde (6B_747/2025).
RSI und die Tessiner Fälle
Arbeitshypothese4 Einträge, 2018 bis 2022Medienbericht mit Fallverweis
RSI verlinkte 2021 den Fall Castione. Die Quellen zum Castione-Eintrag nennen RSI nicht, und der Eintrag hat eine frühere RSI-Angabe ausdrücklich nicht übernommen. Die Tessiner Polizei erklärte 2018, es gebe keine erwiesenen Fälle. Zur selben Zeit lief das Verfahren Gordola, in dem auf die «droga dello stupro» geprüft wurde. Ob die Polizei diesen Fall bei ihrer Aussage mitbedachte, ist nicht belegt.
Erstinstanzlich verurteilt (Corte delle Assise criminali, 22.3.2021), vom Berufungsgericht am 23.8.2022...
Löschung aus der Schweizer Mediendatenbank 2019
belegt3 Einträge, 2014 bis 2020Gleiches Medienhaus, Folgestreit
Ringier liess über 200 Blick-Artikel aus der SMD entfernen. Ringier begründete das selbst damit, eine mögliche Gewinnherausgabe zeitlich einzugrenzen. Dass die Löschung die Blick-Artikel betraf und der Presserat sie kritisierte, belegen die Einträge zur Blick-Serie und zur Kritik des Presserats. Auch Presserat 16/2020 behandelt einen Medienwoche-Text zu dieser Löschung.
Presserat: Nichteintreten (Stellungnahme 16/2020 vom 9.4.2020); keine Verletzung festgestellt, materielle...
Vevey-Fall in der RTS-Sendung «Temps présent»
Arbeitshypothese3 Einträge, 2019 bis 2025Medienrezeption eines Urteils
Die RTS-Quellen beschreiben einen Unternehmer aus der Region Vevey. Er betäubte über Jahre mehrere Frauen, darunter seine Tochter, und wurde 2019 zu zwölf Jahren verurteilt. Diese Eckdaten stimmen mit dem Waadtländer Urteil überein. Die Urteilsquellen nennen aber keinen Beruf, und RTS nennt keine Verfahrensnummer.
Medienbericht. Genannte Verfahren: Verurteilung im Kanton VD 2019 zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe, eine...
Biel 2024: der Bieler Prozess in zwei 20-Minuten-Artikeln
belegt2 Einträge, 2024Gleicher Prozess, gleiches Medium
Der Bericht zu St. Gallen vom 5.2.2024 zitiert einen Experten aus dem Bieler Prozess. Im Bericht zum Bieler Urteil vom 2.2.2024 erklärt ein Experte, man habe nie getestet. In beiden Artikeln ist der Experte nicht namentlich genannt; ob es dieselbe Person ist, bleibt Arbeitshypothese.
Arbeitshypothese2 Einträge, 2024 bis 2025Medienrezeption
Der RTS-Eintrag führt «Mazan» als Schlagwort und nennt die direkte Rezeption von Pelicot als Verbindung. Ob die Sendung den Fall ausdrücklich behandelt, zeigt die Zusammenfassung des Eintrags aber nicht.
Medienbericht. Genannte Verfahren: Verurteilung im Kanton VD 2019 zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe, eine...
Dieselben Personen, Stellen und Stoffe
Wer oder was mehrfach vorkommt: Politikerinnen mit mehreren Vorstössen, Rechtsmedizin, Gerichte, Substanzen, Anlässe. 24 Stränge, 21 davon belegt.
CURML als wiederkehrende Instanz in der Romandie
belegt10 Einträge, 2010 bis 2026Gleiche Institution
Das CURML erscheint von 2010 bis 2026 in Verdachtsfällen, Urteilen, Studien, Behördenantworten und in der Genfer Konsultation. Seine Befunde flossen in mehrere Entscheide ein: GHB im physiologischen Bereich (Wallis), Substanzen medizinisch erklärt (Genf 2026), kein GHB beim Schulball 2010.
Beschwerde gegen die Einstellung abgewiesen (ACPR/653/2026). Die Beschwerde in Strafsachen ans...
Project Medusa: Operation, Schweizer Nichtbeteiligung und Vorstösse
belegt9 Einträge, 2026Gleicher Anlass
Alle Einträge beziehen sich auf die Europol-Operation Medusa. Darauf folgten in der Schweiz eine Petition, ein Postulat und vier Fragen in der Fragestunde, alle eingereicht im September 2026. Österreich trat der Operation bei. In seinen Antworten hält der Bundesrat fest, eine Teilnahme setze aktuelle Fälle voraus, und fedpol erstelle dafür ein Lagebild. Zwei Einträge stützen sich auf dieselben Quellen (SRF 3.7., Blick 31.7., blue News 1.8.2026); es liegt also eine Doppelerfassung vor.
Forschende in mehreren Einträgen: Steuer, Liechti, Augsburger, Carron
belegt8 Einträge, 2016 bis 2026Gleiche Personen
Andrea E. Steuer (IRM Zürich) ist an den Biomarker-Studien 2022 und 2023 beteiligt und wird 2026 in 20 Minuten zitiert. Matthias E. Liechti (USB) ist Autor der Pharmakokinetik-Studie 2016 und der Übersicht 2019. Marc Augsburger und Pierre-Nicolas Carron haben die CURML-Studie 2022 und den Artikel zu Nadelstichen 2026 mitverfasst. Augsburger äusserte sich ausserdem 2021 gegenüber RTS zu den Lausanner Gerüchten.
Hintergrundfall: Anklage gegen einen ehemaligen Aargauer Grossrat erhoben, nicht rechtskräftig beurteilt,...
IRM Zürich und die Haaranalyse als Standardinstrument
belegt8 Einträge, 2015 bis 2026Gleiche Institution
In Zürcher Verfahren erstellt das IRM Zürich die Haaranalysen, ebenso im Zuger Fall. Nach dem Regierungsrat ist die Haaranalyse in der Regel der Ersatz, wenn Blut und Urin zu spät kommen: 2020 waren es 9 Analysen, 2023 dann 23. Die Gerichte gewichten die Befunde unterschiedlich.
Markus Hürlimann und Jolanda Spiess-Hegglin kommen in allen Einträgen vor, entweder namentlich oder eindeutig als SVP-Kantonsrat und Politikerin der Grünen erkennbar. Der Sachverhalt ist derselbe: Verdacht auf K.O.-Tropfen, Blut-, Urin- und Haarproben negativ, Einstellung beider Strafverfahren. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
belegt6 Einträge, 2016 bis 2026Gleicher Kanton, Behördenantwort und Gerichtsakten im Vergleich
Im Mai 2025 schrieb der Regierungsrat, der Kantonspolizei sei in den letzten Jahren nur ein Fall bekannt geworden, und nannte K.O.-Tropfen ein «seltenes Phänomen». Asservate ohne Anzeige werden nach einem Jahr entsorgt, eine Statistik gibt es nicht. Die Gerichtsakten zeigen mehrere Verfahren mit GHB/GBL, die zwischen 2016 und 2018 beurteilt wurden (Taten 2010 bis 2013). Zwei 2026 hängige Verfahren sagen über die Häufigkeit nichts aus; die Anklage gegen Frei wurde erst im Juli 2026 öffentlich, und für beide gilt die Unschuldsvermutung.
Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft Aargau; Beschuldigter seit rund einem Jahr in Untersuchungshaft....
Léonore Porchet: sechs Jahre Vorstösse
belegt6 Einträge, 2020 bis 2026Gleiche Person
Porchet ist in allen Einträgen als Urheberin oder Zitierte namentlich genannt. Ihre Vorstösse reichen von der Frage zu GHB in Lausanne 2020 über Laborkosten und UVG 2025 bis zum versuchten Delikt 2026. In der Interpellation 26.3482 verweist sie selbst auf 20.5521 und 24.4607.
Parlamentarischer Vorstoss (Interpellation, Geschäftsnummer nicht genannt). Laut Blick plant der Bundesrat...
Dormicum (Midazolam) als wiederkehrende Substanz
belegt5 Einträge, 2012 bis 2026Gleiche Substanz
Midazolam taucht in vier Fällen auf; der Basler Fall ist mit zwei Entscheiden vertreten. In Raubfällen gegen Männer (BL 2012) und im Freiermilieu (ZH 2017) ist es belegt, ebenso bei sexueller Nötigung (BS 2014/2015). In Genf 2026 war es medizinisch erklärt. Ein Zusammenhang zwischen den Fällen ist nicht belegt.
Beschwerde gegen die Einstellung abgewiesen (ACPR/653/2026). Die Beschwerde in Strafsachen ans...
Obergericht Bern: toxikologischer Befund als Weiche
belegt4 Einträge, 2020 bis 2025Gleiches Gericht
Viermal war am Obergericht Bern der toxikologische Befund entscheidend. Freispruch 2020: Die Substanz blieb offen, eine Widerstandsunfähigkeit war für den Beschuldigten nicht erkennbar. Freispruch 2023: Das IRM schloss K.O.-Tropfen aus, die Bewusstlosigkeit liess sich mit Alkohol erklären. Einstellung bestätigt 2024: Die Proben waren rechtzeitig genommen und negativ. Verurteilung wegen Vergewaltigung 2025: Benzodiazepin und GBL wurden in der Wohnung gefunden, das Gericht wertete die Verabreichung als Gewalt.
Urteil zweitinstanzlich (Obergericht BE, 1. Strafkammer, 28. Januar 2025). Schuldspruch wegen...
St. Gallen: keine Statistik, Schätzungen statt Zahlen
belegt4 Einträge, 2020 bis 2025Gleicher Kanton, wiederkehrende Lücke
2024 erfassten weder Kantonspolizei noch IRM St. Gallen K.O.-Fälle. 2025 nannte die Kantonspolizei bis zu zwölf Meldungen pro Jahr, ohne eine spezifische Statistik zu führen. Bei den Gerüchten um den Club Trischli 2020 lagen polizeilich nur Meldungen zweier junger Männer vor.
Parlamentarische Vorstösse in ZH, BS und AG. Basel-Stadt hatte im April 2025 geantwortet, Zürich und...
Nadelstiche in der Waadt 2022
Arbeitshypothese4 Einträge, 2022 bis 2026Gleiche Phänomenwelle
Mehrere Quellen nennen Fallzahlen, die zueinander passen könnten. Am 27.6.2022 waren es rund zehn Fälle aus drei Monaten, was den Balélec-Fall vom Mai umfassen könnte. Für den Sommer meldete die Polizei 19 Verdachtsfälle und zehn Anzeigen. Jovanovic et al. nennen zehn von der Polizei gemeldete Fälle im Jahr 2022. Wie diese Zahlen zusammenhängen, belegen die Quellen nicht. Übereinstimmend wurde nirgends eine injizierte Substanz gefunden.
Jaccoud reichte am 20.12.2024 zwei Vorstösse zur chemischen Unterwerfung ein. Bei der OHG-Revision 25.080 sprach sie im Nationalrat für die Kommissionsmehrheit.
Gesetzgebungsprojekt: Nationalrat (Erstrat) hat am 03.06.2026 angenommen; Ständerat hängig, RK-S am...
Tamara Funiciello: Krisenzentren, Anzeigehürden, Statistik
belegt3 Einträge, 2022 bis 2026Gleiche Person
Funiciello reichte Vorstösse zu Krisenzentren (2022), zu Anzeigehürden (2022) und zu Statistiken im Zusammenhang mit Medusa (2026) ein. In allen drei Einträgen ist sie namentlich genannt.
Tox Info Suisse als Datenquelle über zwei Jahrzehnte
belegt3 Einträge, 2015 bis 2025Gleiche Institution
2015 nannte Tox Info Suisse rund 25 Verdachtsfälle pro Jahr, davon zu 95 % nur Alkohol. Im Jahresbericht 2015 sind weniger Überdosierungen und mehr Entzugsfälle festgehalten. Die BAG-Fallzahlen 1997 bis 2005 stammen ebenfalls von Tox Info Suisse. Die Zahlen sind nicht gleich definiert und lassen sich deshalb nicht direkt vergleichen.
Laut Tsüri registrierte die Stadtpolizei Zürich 2024 35 Betroffene. Für 2014 bis 2019 waren es 142 Vorfälle, davon 37 % Männer. Laut Regierungsrat erfassen Kantonspolizei, Staatsanwaltschaft und Opferberatung chemische Unterwerfung nicht gesondert. Die Zahl der Haaranalysen in der Antwort des Regierungsrats deckt sich mit den Angaben des Beobachters (2020: 6 bei Sexualdelikten, im Vorjahr 18).
In beiden Fällen ermittelte die Kantonspolizei AI an einem Volksfest und rief Zeugen auf, an der Landsgemeinde im April und am Fest in Schwende im September 2026. Ein Zusammenhang zwischen den beiden Fällen ist nicht belegt.
Ermittlungen der Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden aufgenommen; keine Tatverdächtigen genannt; Hergang...
Bezirksgericht Dietikon: zwei Verfahren mit K.O.-Vorwurf
belegt2 Einträge, 2013 bis 2015Gleiches Gericht
Am selben Gericht ergingen zwei unterschiedliche Urteile. 2013 hielt es K.O.-Tropfen nicht für erwiesen und verurteilte wegen Schändung, weil die Frauen wegen Alkohol widerstandsunfähig waren. 2015 sprach es trotz GHB im Haar frei, weil der Zeitpunkt nicht belegt war. Die beiden Verfahren betreffen verschiedene Beschuldigte.
Erstinstanzlicher Freispruch durch das Bezirksgericht Dietikon (Bericht vom 2.11.2015). Die Quelle sagt...
GBL-Handel vor dem Obergericht Aargau
belegt2 Einträge, 2012 bis 2014Gleiches Gericht, gleiche Substanz
In beiden Einträgen geht es um GBL-Handel vor dem Obergericht Aargau. Nach AGVE 2012 6 gibt es bei GHB/GBL keinen mengenmässig schweren Fall, die Gewerbsmässigkeit bleibt davon unberührt. Im Bundesgerichtsfall von 2014 wurde gerade wegen Gewerbsmässigkeit verurteilt.
rechtskräftig; Beschwerde vom Bundesgericht abgewiesen, soweit darauf einzutreten war (BGer 6B_1067/2013...
Gabriela Suter: Aufnahmen 2024, GBL 2026
belegt2 Einträge, 2024 bis 2026Gleiche Person
Von Suter stammen die Anfrage zur Strafbarkeit von Aufnahmen und die Interpellation zu GBL und 1,4-Butandiol. In beiden Einträgen ist sie namentlich genannt.
Blick verweist im Oktober 2025 im Fall des 46-Jährigen ausdrücklich auf den Fall des 59-Jährigen vom Juni 2024. In beiden Fällen war kein Substanznachweis mehr möglich, beide betreffen hohe Kartenabbuchungen. Für Club und Personal gilt die Unschuldsvermutung, der Club bestreitet die Vorwürfe.
Polizeiliche Ermittlung laufend (Stand Oktober 2025), Anzeige erstattet. Es gilt die Unschuldsvermutung...
Reitschule-Meme Juli 2021: Presserat und Republik
belegt2 Einträge, 2021 bis 2022Gleicher Anlass
Beide Einträge behandeln das Meme der Reitschule-Zeitung vom Juli 2021 und die Berichterstattung von «20 Minuten» und «Tages-Anzeiger» darüber. Der Presserat wies die Beschwerden von Netzcourage ab. Die Republik analysierte acht TX-Artikel und hielt fest, dass der laufende Buchstreit in keinem davon offengelegt wurde. Auf die Presserat-Verfahren verweist die Republik nicht.
Presserat, 3. Kammer, Sitzung vom 6.7.2022: beide Beschwerden abgewiesen (Ziffern 1 und 3 der «Erklärung»...
Street Parade 2022: Meldungen und erfundene Anzeige
belegt2 Einträge, 2022 bis 2023Gleiche Veranstaltung
Beide Einträge betreffen die Street Parade 2022. Belegt ist, dass die Falschanzeige diese Veranstaltung betraf. Ob sie zu den acht Meldungen an die Sanität zählte, ist nicht belegt. Aus der einen Falschanzeige lässt sich nichts über die anderen Meldungen ableiten.
Rechtskräftiger Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wegen Irreführung der Rechtspflege und Widerhandlung...
GBL im Milchshake: Oftringen 2013 und Haftentscheid 2026
Arbeitshypothese2 Einträge, 2016 bis 2026Gleiche Substanz und gleiches Tatmittel
Beide Fälle stammen aus dem Aargau, in beiden ist GBL in einen Milchshake gemischt. Der Haftentscheid 2026 nennt als Vorstrafe SST.2022.79 und nicht das Verfahren Oftringen (6B_355/2016). Dass es sich um dieselbe Person handelt, ist nicht belegt. Ohne weiteren Beleg ist das nicht anzunehmen.
Strafuntersuchung hängig, keine Anklage bekannt. Die Beschwerde gegen die Haftverlängerung...
Lausanne 2020: Porchet in Bern, Genoud im Grossen Rat
Arbeitshypothese2 Einträge, 2020 bis 2021Möglicher gleicher Anlass
Im September 2020 schreibt Porchet von einer Häufung in Lausanne. Genoud nennt Verdachtsfälle, die im Sommer 2020 in sozialen Netzwerken und Medien diskutiert wurden. Dass beide sich auf dieselben Fälle beziehen, belegen die Quellen nicht.
Parlamentarischer Vorstoss, vom Staatsrat am 27. Januar 2021 beantwortet (20_REP_48); im Grossen Rat am 9....
Offene Zuordnungen
Doppelerfassungen, abweichende Daten, zeitliche Nähe ohne Beleg. Hier steht, was die Quellen nicht hergeben. 12 Stränge, 2 davon belegt.
Doppelerfassungen im Datensatz
belegt6 Einträge, 2025 bis 2026Doppelerfassung
Einige Einträge stützen sich auf dasselbe Geschäft oder dieselbe Quelle. Die Berner Interpellation 251-2025 und RRB 134/2026 sind zweimal erfasst. Die Schweizer Nichtbeteiligung an Medusa ist mit identischen Quellen zweimal erfasst. Nau.ch vom 5.8.2026 mit dem Zitat von Dirk Baier erscheint in zwei Einträgen. Bei einer Auswertung zählen diese Einträge nicht als unabhängige Belege.
nicht anwendbar (Medienbericht); zum erwähnten Aargauer Strafverfahren gilt die Unschuldsvermutung
Abweichende Daten zur Einstellung im Zuger Fall
belegt4 Einträge, 2014 bis 2017Datenabweichung zwischen Einträgen
Für die Einstellung des Schändungsverfahrens nennen die Einträge drei Daten. SRF und RSI berichten, die Staatsanwaltschaft habe die Einstellung am 14.8.2015 angekündigt. Laut BGer 6B_747/2025 und dem Urteil des Bezirksgerichts Zürich erging die Einstellungsverfügung am 27.8.2015. Der Eintrag zu Presserat 9/2016 nennt dagegen den 28.8.2015. Der 27.8.2015 ist doppelt belegt. Den Eintrag zu Presserat 9/2016 sollte man deshalb prüfen.
Erstinstanzliches Urteil vom 15.5.2017. Laut Parteiquelle vom Obergericht Zürich am 18.6.2019 bestätigt...
1,4-Butandiol: 2009 abgelehnt, 2018 unterstellt, 2026 wieder Thema
Arbeitshypothese4 Einträge, 2009 bis 2026Thematische Kette ohne Kausalbeleg
2009 lehnte der Bundesrat die Unterstellung ab, 2018 folgte sie mit einer Ausnahme für die industrielle Verwendung. 2026 greift Suter die Ausnahme auf und verweist auf das Ausland. Einen ursächlichen Zusammenhang zwischen diesen Schritten belegt keine der Quellen.
Interpellation am 2.10.2026 im Nationalrat eingereicht und hängig, Antwort des Bundesrats ausstehend...
Fall Frei und Medusa-Petition
Arbeitshypothese4 Einträge, 2026Zeitliche Nähe
Die Petition entstand eine Woche nach der Anklage. Den Fall Frei führt der Eintrag nur unter den Verbindungen, ein Beleg in den Quellen ist nicht ausgewiesen. Zur Debatte über Medusa im September 2026 trugen zwei Aargauer Nationalrätinnen bei (Bally, Portmann). Ihre Fragen erwähnen den Fall Frei nicht.
Fragestunde, Frage im Nationalrat. Erledigt am 28.09.2026 mit schriftlicher Antwort des Bundesrats (EJPD).
STRG_F-Recherche, Medusa und die Strafbarkeit von Aufnahmen
Arbeitshypothese4 Einträge, 2024 bis 2026Thematische Nähe, zeitliche Folge
Am 18.12.2024 berichtete Blick, beim Besitz solcher Aufnahmen Erwachsener bestehe teilweise eine Lücke. Zwei Tage später, am 20.12.2024, fragte Suter nach der Strafbarkeit von Vergewaltigungsvideos. Einen direkten Bezug zwischen der Recherche und Medusa belegen die geprüften Quellen nicht. In Österreich forderten die Grünen 2026 einen Tatbestand gegen den Besitz solcher Aufnahmen.
Beitritt Österreichs zur Europol-Operation «Medusa» eingeleitet (Bestätigung des Bundeskriminalamts,...
Zeitliche Nähe von Zuger Haaranalyse, Tox-Info-Interview und SRF-Virus-Beitrag (März 2015)
Arbeitshypothese3 Einträge, 2015Zeitliche Nähe
Die SDA-Meldung zur Haaranalyse im Zuger Fall erschien am 2.3.2015. Zwei Tage später sagte der Direktor von Tox Info Suisse, das Problem werde überschätzt. Am 5.3.2015 sendete Radio SRF Virus einen Aufklärungsbeitrag, der K.O.-Tropfen als reale Gefahr darstellt. Dass die Beiträge aufeinander Bezug nehmen, belegen die Quellen nicht.
Arbeitshypothese2 Einträge, 2008 bis 2014Zeitliche Überschneidung
Der Aargauer Händler kaufte zwischen 2006 und 2008 GBL. Im Juli 2008 liefen Durchsuchungen gegen GBL-Besteller in 17 Kantonen. Ob die beiden Vorgänge zusammenhängen, belegen die Quellen nicht.
rechtskräftig; Beschwerde vom Bundesgericht abgewiesen, soweit darauf einzutreten war (BGer 6B_1067/2013...
Kokain-«Testkäufe» von Politikern: Genf 2013 und Bern 2019
Arbeitshypothese2 Einträge, 2013 bis 2019Vergleichbares Vorgehen, ausserhalb des K.O.-Themas
Beide Einträge beschreiben einen öffentlich gemachten Kokainkauf eines Politikers ohne Konsum. Beide Verfahren endeten ohne Verurteilung. Belegt ist nur, dass die Fälle vergleichbar sind, einen Zusammenhang gibt es nicht. Wie die übrigen Kokain- und Cannabis-Einträge haben sie keinen Bezug zu K.O.-Tropfen.
Anzeige durch die Kantonspolizei Bern (gemeldet 11. April 2019). Verfahren wegen Betäubungsmittelbesitzes...
Medizinischer Kontext: Aufwachraum Zürich und Endoskopie Lausanne
Arbeitshypothese2 Einträge, 2016 bis 2025Vergleichbarer Kontext
In beiden Fällen geht es um Vorwürfe gegen Pflegepersonal bei Patientinnen unter Narkose oder Sedierung. In Zürich wurde der Pfleger verurteilt. In Lausanne wurde das Verfahren nicht an die Hand genommen, und das Bundesgericht trat aus formellen Gründen nicht auf die Beschwerde ein. Dort gilt die Unschuldsvermutung. Auf den Zürcher Fall verweist der Lausanner Eintrag nur als ungeprüften Vergleich.
Nichtanhandnahme rechtskräftig: Das Kantonsgericht bestätigte sie, und das Bundesgericht trat nicht auf...
Polizeiliche Kriminalstatistik Zug 2014
Arbeitshypothese2 Einträge, 2014 bis 2026Mögliche Zuordnung einer Statistikzahl
Arbeitshypothese mit grosser Vorsicht. Für Zug weist die PKS 2014 eine registrierte Straftat nach Art. 191 StGB aus. Über die Umstände sagt die PKS nichts, die Zahl kann also keinem Fall zugeordnet werden. Das Zuger Verfahren wurde eingestellt.
Amtliche Statistik: polizeilich registrierte Straftaten, keine Verurteilungen, keine Aussage zu Tatumständen
Reitschule-Warnung 2025 und Berner Postulat Osmani/Hodel
Arbeitshypothese2 Einträge, 2025Zeitliche und örtliche Nähe
Die Warnung der Reitschule erschien im August 2025, das Postulat war im Mai 2025 eingereicht worden. In der Begründung nennt das Postulat die hohe Dunkelziffer bei K.O.-Tropfen. Die Reitschule erwähnt es nicht.
Meldungen an die Veranstalter; Anzeigen oder Polizeiermittlungen werden in der Quelle nicht erwähnt.
Zuger Fall 2014 und Aargauer Fall Frei: keine belegte Verbindung
Arbeitshypothese2 Einträge, 2014 bis 2026Abgrenzung
Die beiden Einträge nennen sich zwar gegenseitig unter den Verbindungen, aber in keiner Quelle ist ein Bezug belegt. Gemeinsam ist nur das Thema. Die Verfahren unterscheiden sich grundlegend: In Zug fehlte jeder Substanznachweis und das Verfahren wurde eingestellt. Im Aargau ist eine Anklage hängig, und es gilt die Unschuldsvermutung. Eine Parallelisierung trägt nicht.